Scheinselbstständigkeit zählt zu den komplexesten und rechtlich riskantesten Themen im deutschen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Mit zunehmender Projektarbeit, Remote Work, hybriden Beschäftigungsmodellen, digitaler Plattformarbeit und der wachsenden Zahl freiberuflicher Tätigkeiten verschwimmen die Grenzen zwischen echter Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung immer stärker.
Die Konsequenzen einer Fehleinschätzung sind erheblich: Nachzahlungen bei der Deutschen Rentenversicherung, rückwirkende Sozialbeiträge, mögliche Strafzahlungen, steuerliche Risiken und sogar strafrechtliche Folgen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Unternehmen sehen sich schnell mit hohen finanziellen Belastungen konfrontiert – und Auftragnehmer riskieren ihren Status als Selbstständige.
Dieser umfassende Leitfaden bietet eine tiefgehende, professionelle und praxisorientierte Übersicht über die Scheinselbstständigkeit 2026. Er erläutert die wichtigsten Kriterien, rechtlichen Grundlagen, Risiken und Präventionsmaßnahmen und integriert die neuesten Entwicklungen sowie relevante Urteile. Zusätzlich zeigen wir auf, wie digitale Prozesse – inklusive rechtskonformer Signaturen mit Yousign – helfen, Arbeitsverhältnisse transparent und rechtssicher zu dokumentieren.
Zusammenfassung:
- Definition: Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal selbstständig ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist.
- Hauptkriterien: Entscheidend sind Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, fehlende unternehmerische Freiheit, wirtschaftliche Abhängigkeit und fehlende eigene Infrastruktur.
- Folgen: Rückwirkende Nachzahlungen zur Sozialversicherung (bis zu 4 Jahre), Säumniszuschläge, arbeitsrechtliche Ansprüche (Urlaub, Kündigungsschutz) und potenziell strafrechtliche Konsequenzen nach § 266a StGB.
- Prävention: Klare Vertragsgestaltung, tatsächliche unternehmerische Freiheit für Auftragnehmer, konsistente Dokumentation der Zusammenarbeit und Nutzung des Statusfeststellungsverfahrens.
- Statusfeststellung: Verbindliches Verfahren der Deutschen Rentenversicherung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status – bietet rechtliche Sicherheit für beide Seiten.
Was bedeutet Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständiger auftritt, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert ist. Es handelt sich somit um eine abhängige Beschäftigung, die als Selbstständigkeit „getarnt" oder irrtümlich angenommen wird. Das Arbeitsverhältnis besteht faktisch – unabhängig davon, wie der Vertrag bezeichnet ist.
Zentrale Elemente der Definition
Eine Beschäftigung ist laut § 7 SGB IV gegeben, wenn:
- der Auftragnehmer weisungsgebunden tätig ist,
- in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist,
- kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt,
- keine frei gestaltbare Arbeitszeit besitzt,
- keine eigene Betriebsstätte oder Infrastruktur nutzt.
Ob Scheinselbstständigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht anhand eines einzelnen Kriteriums, sondern durch Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Nutzen Sie heute noch die vorteile der elektronischen Signatur für Ihre Verträge!
Die wichtigsten Kriterien zur Identifikation von Scheinselbstständigkeit
Die Deutsche Rentenversicherung und der Gesetzgeber definieren mehrere Indikatoren, die in der Praxis regelmäßig geprüft werden. Dabei geht es weniger um starre Checklisten, sondern um eine Gesamtbewertung der tatsächlichen Arbeitsumstände. Entscheidend ist stets, ob der Auftragnehmer unternehmerisch handelt oder faktisch wie ein Arbeitnehmer eingesetzt wird.
Kriterien auf Seiten des Auftragnehmers
Ein Auftragnehmer oder Freiberufler gilt als scheinselbstständig, wenn seine wirtschaftliche Situation oder sein Arbeitsalltag stark an eine abhängige Beschäftigung erinnern. Das ist insbesondere der Fall, wenn er:
- überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig ist,
- keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt,
- keine unternehmerischen Entscheidungen trifft,
- keinen Außenauftritt hat (keine Website, keine Kundenakquise, keine Marktpräsenz),
- kein eigenes Kapital einsetzt,
- kein eigenes Büro, Equipment oder Infrastruktur nutzt.
Kriterien auf Seiten des Auftraggebers
Auch das Verhalten des Auftraggebers ist ausschlaggebend. Scheinselbstständigkeit kann vorliegen, wenn:
- der Auftragnehmer in interne Abläufe eingebunden wird,
- feste Arbeitszeiten einhalten muss,
- an bestimmten Orten erscheinen soll,
- Arbeitsmaterial wie Laptop, Software oder einen Arbeitsplatz im Büro erhält,
- in regelmäßige Teammeetings eingebunden wird,
- Prozesse der Mitarbeitenden übernimmt,
- in der Praxis wie ein regulärer Mitarbeiter behandelt wird.
Kriterien im Überblick: Auftragnehmer vs. Auftraggeber
Kriterium | Zeichen für Scheinselbstständigkeit | Zeichen für echte Selbstständigkeit |
|---|---|---|
Weisungsgebundenheit | Feste Vorgaben zu Zeit, Ort, Art der Tätigkeit | Freie Gestaltung von Arbeitszeit und -ort |
Eingliederung | Teilnahme an internen Meetings, Nutzung interner Tools | Eigenständige Arbeitsweise außerhalb der Strukturen |
Arbeitsmittel | Nutzung von Equipment des Auftraggebers | Eigene Arbeitsmittel, Software, Infrastruktur |
Wirtschaftliche Abhängigkeit | Nur ein Auftraggeber, keine weiteren Kunden | Mehrere Kunden, breite Auftragsbasis |
Unternehmerisches Risiko | Kein eigenes Kapital, keine Akquise | Eigenkapital, aktive Kundengewinnung |
Außenauftritt | Keine Website, kein Marketing | Professioneller Marktauftritt, eigene Marke |
Gut zu wissen!
Branchen wie IT, Marketing, Logistik, Medienproduktion und Coaching stehen besonders häufig im Fokus von Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung. Hier sollten Unternehmen und Freiberufler besonders sorgfältig dokumentieren.
Typische Tätigkeiten, die oft betroffen sind
Bestimmte Berufsfelder geraten besonders häufig in den Fokus von Prüfungen, da ihre Tätigkeiten sowohl selbstständig als auch angestellt ausgeübt werden können:
- IT-Developer und Softwareentwickler
- Projektmanager
- Grafikdesigner und Webdesigner
- Marketingberater und Content-Creator
- Pflegekräfte
- Logistik- und Lieferdienstleister
- Trainer, Coaches und Dozenten
Besonders in der digitalen Plattformarbeit – beispielsweise bei Lieferdiensten oder Online-Content-Plattformen – besteht ein erhöhtes Risiko, da dort häufig klare Abgrenzungen fehlen.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen 2026
Der rechtliche Rahmen rund um Scheinselbstständigkeit entwickelt sich kontinuierlich weiter. Während frühere Fälle oft klarer zu bewerten waren, führerten waren, führt die moderne Arbeitswelt mit hybriden Rollen, projektbasierten Einsätzen und digitaler Plattformarbeit zu immer komplexeren Konstellationen. Entscheidend bleibt jedoch, dass stets die tatsächliche Durchführung der Tätigkeit im Mittelpunkt steht – nicht die vertragliche Bezeichnung.
Relevante Gesetze
Die rechtliche Bewertung von Scheinselbstständigkeit stützt sich auf mehrere zentrale gesetzliche Grundlagen:
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren: Regelt das Verfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status bei der Deutschen Rentenversicherung.
- § 611a BGB – Arbeitsverhältnis: Definiert, was ein Arbeitsverhältnis ausmacht und welche Kriterien maßgeblich sind.
- §§ 1–2 AO – Unternehmerbegriff: Legen fest, wann jemand steuerlich als Unternehmer gilt – Grundlage für die Einordnung von Selbstständigen und Freiberuflern.
- § 90 AO – Mitwirkungspflichten: Verpflichtet Selbstständige zu umfassender Dokumentation und transparenten Angaben gegenüber dem Finanzamt.
- §§ 140–148 AO – Aufzeichnungspflichten: Regeln, wie Einnahmen, Ausgaben und Geschäftsvorfälle zu dokumentieren sind – wichtig, um echte unternehmerische Tätigkeit nachzuweisen.
- §§ 1–6 HGB – Kaufmannsbegriff: Bestimmen, wann eine Person als Kaufmann gilt – ein wichtiger Hinweis auf das Vorliegen unternehmerischer Tätigkeit.
- §§ 238–241a HGB – Buchführungspflichten: Legen fest, welche Anforderungen an kaufmännische Buchführung bestehen – zentrale Indikatoren für echte Selbstständigkeit.
Neue Rechtsprechung und Urteile
Die Gerichte betonen zunehmend, dass die Realität des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend ist. In mehreren aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts wird deutlich hervorgehoben, dass Weisungsgebundenheit – auch in moderner Form wie täglichen Stand-up-Meetings oder Tool-basierten Vorgaben – ein starkes Indiz für abhängige Beschäftigung ist.
Wichtige aktuelle Urteile:
- BSG, Urteil vom 23.04.2024 – B 12 BA 9/22 R: Das Bundessozialgericht stufte Piloten ohne eigenes Luftfahrzeug (sog. „Freelance-Piloten") als abhängig beschäftigt ein, obwohl sie hochqualifizierte Tätigkeiten ausübten. Entscheidend waren die Einbindung in die Organisationsstruktur, die Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Systeme und die Integration in die Betriebsabläufe. Die Prinzipien dieses Urteils gelten auch für andere hochqualifizierte Tätigkeiten wie IT-Freelancer in agilen Teams: Die strukturelle Einbindung, Weisungsgebundenheit (auch in verfeinerten modernen Formen) und wirtschaftliche Abhängigkeit sind ausschlaggebende Faktoren.
- BSG, Urteil vom 05.11.2024 – B 12 BA 3/23 R: Auch bei Dozenten wird verstärkt geprüft, ob die strukturelle Einbindung in Abläufe und die Weisungsgebundenheit gegenüber Bildungsträgern eine abhängige Beschäftigung begründen. Das Gericht stellte klar: „Eine langjährige höchstrichterliche Sonderrechtsprechung zur Statuseinordnung lehrender Tätigkeiten existiert nicht." Dieses Urteil steht im Zusammenhang mit dem wegweisenden „Herrenberg-Urteil" von 2023, das die bisherige Praxis der pauschalen Typisierung von Lehrtätigkeiten als selbstständig grundlegend infrage stellte und zu einer Verschärfung der Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung im gesamten Bildungssektor führte.
Die Rechtsprechung zeigt klar: Selbst hochqualifizierte Tätigkeiten können scheinselbstständig sein, wenn der Auftragnehmer faktisch wie ein Mitarbeiter agiert. Ebenso wird die Einbindung in interne Abläufe, die Nutzung unternehmenseigener Infrastruktur sowie wirtschaftliche Abhängigkeit regelmäßig als Zeichen fehlender Selbstständigkeit gewertet.
Plattformarbeit & digitale Ökonomie
Die digitale Ökonomie – insbesondere Lieferdienste, Content-Plattformen und Crowdworking – rückt zunehmend in den Fokus. Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie (COM/2021/762 final) verschärft die Anforderungen an Transparenz und Selbstständigkeitsnachweise. Unternehmen müssen detaillierter dokumentieren, wie freiberuflich Tätige tatsächlich arbeiten, und dürfen algorithmische Steuerung nicht nutzen, um indirekt Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Für Auftraggeber entsteht damit eine neue Compliance-Ebene.
Tipp:
Unternehmen können viele Risiken vermeiden, wenn sie klare Verträge nutzen, Arbeitsabläufe sauber dokumentieren und regelmäßig prüfen, ob Selbstständige tatsächlich unternehmerische Freiheit besitzen.
Risiken und Konsequenzen von Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit kann schwerwiegende Folgen haben – finanziell, rechtlich und strukturell. Die wichtigsten Risiken lassen sich klar zusammenfassen:
Finanzielle Belastungen für Unternehmen
Rückwirkende Nachzahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre, inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Hinzu kommen:
- Monatliche Säumniszuschläge
- Lohnsteuernachforderungen
- Mögliche Forderungen der Berufsgenossenschaft
- Verzugszinsen und Verwaltungskosten
Die Gesamtbelastung kann schnell fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Der Auftragnehmer gilt rückwirkend als Arbeitnehmer. Dadurch entstehen Ansprüche wie:
- Bezahlter Urlaub (gesetzlicher Mindesturlaub)
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- Anspruch auf Mindestlohn und Überstundenvergütung
Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche, oft unerwartete Verpflichtungen.
Strafrechtliche Risiken
Bei Verdacht auf vorsätzliches oder fahrlässiges Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen droht ein Strafverfahren. Dies kann zu Geldstrafen oder im Extremfall zu Freiheitsstrafen führen – ein Risiko, das in der Praxis häufiger vorkommt als angenommen.
Risiken für Selbstständige
Auftragnehmer verlieren unter Umständen ihren selbstständigen Status, müssen Steuern zurückzahlen und können rückwirkend rentenversicherungspflichtig werden. Häufig entfällt zudem der Vorteil des Betriebsausgabenabzugs, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung führt. Zudem droht der Verlust von Kunden, wenn die Zusammenarbeit beendet werden muss.
Das Statusfeststellungsverfahren (DRV): Sicherheit durch Klärung
Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung bietet eine verbindliche Möglichkeit, den sozialversicherungsrechtlichen Status frühzeitig abzuklären. Es dient dazu, Unsicherheiten zu beseitigen und beiden Seiten – Auftraggeber und Auftragnehmer – rechtliche Sicherheit zu geben.
Was ist das Statusfeststellungsverfahren?
Das Verfahren dient dazu, eindeutig zu klären, ob eine Tätigkeit rechtlich als selbstständig oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist. Dabei spielt die tatsächliche Ausgestaltung der Arbeit eine wesentlich größere Rolle als die vertragliche Bezeichnung. Viele Unternehmen und Auftragnehmer beantragen das Verfahren vorsorglich, um bereits vor Projektbeginn zuverlässige Rechtssicherheit zu erhalten und spätere finanzielle oder rechtliche Risiken zu vermeiden.
Wer kann es beantragen?
Beantragen können das Verfahren sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, ist jedoch besonders sinnvoll, wenn:
- Unsicherheiten über den Status bestehen
- Eine Tätigkeit über längere Zeit ausgeführt werden soll
- Neue Geschäftsmodelle oder Arbeitsformen etabliert werden
- Eine Betriebsprüfung bevorsteht
Ablauf und Prüffragen
Im Rahmen des Verfahrens analysiert die Deutsche Rentenversicherung umfassend, wie die Zusammenarbeit in der Praxis organisiert ist. Dazu gehören unter anderem Fragen zu:
- Weisungsgebundenheit: Gibt der Auftraggeber konkrete Anweisungen zu Zeit, Ort oder Art der Tätigkeit?
- Freiheit der Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung: Kann der Auftragnehmer frei entscheiden, wann und wo er arbeitet?
- Integration in betriebliche Abläufe: Nimmt er an Meetings teil? Nutzt er interne Tools?
- Arbeitsmittel: Werden eigene oder bereitgestellte Arbeitsmittel genutzt?
- Wirtschaftliche Abhängigkeit: Besteht eine einseitige Abhängigkeit von einem Auftraggeber?
Ergänzend werden alle Vertragsunterlagen betrachtet, wobei stets gilt: Maßgeblich ist, wie der Auftrag tatsächlich ausgeführt wird – nicht, wie er auf dem Papier beschrieben ist.
Ergebnisse und Wirkung
Die Entscheidung des Verfahrens ist immer verbindlich: Entweder wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt oder die tatsächliche Selbstständigkeit bestätigt. Das Ergebnis gilt für die Sozialversicherung offiziell und sorgt auf beiden Seiten für klare rechtliche Verhältnisse und Planungssicherheit.
Die Bearbeitungsdauer beträgt laut Deutscher Rentenversicherung im Durchschnitt drei Monate. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitung jedoch bis zu sechs Monate oder länger dauern.
Prävention: Wie Unternehmen Scheinselbstständigkeit zuverlässig vermeiden
Um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren, müssen Unternehmen frühzeitig klare Strukturen schaffen. Entscheidend ist, dass Selbstständige tatsächlich unternehmerisch handeln. Dazu gehört, dass sie Arbeitsort und Arbeitszeit frei bestimmen, eigene Arbeitsmittel nutzen und eigenverantwortlich Leistungen erbringen.
Verträge sollten diese Unabhängigkeit widerspiegeln – dürfen jedoch nicht im Widerspruch zur praktischen Umsetzung stehen. Wichtig ist daher eine konsistente Dokumentation der Zusammenarbeit. Leistungsnachweise, Projektkommunikation und Abnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Checkliste: Scheinselbstständigkeit vermeiden
- Vertragsgestaltung prüfen: Stellen Sie sicher, dass der Vertrag die unternehmerische Freiheit des Auftragnehmers widerspiegelt und keine Weisungsgebundenheit begründet.
- Arbeitsort und Arbeitszeit flexibel halten: Auftragnehmer sollten selbst entscheiden können, wann und wo sie arbeiten – keine festen Bürozeiten oder Anwesenheitspflicht.
- Eigene Arbeitsmittel nutzen lassen: Vermeiden Sie die Bereitstellung von Equipment, Software oder Arbeitsplätzen. Selbstständige sollten ihre eigene Infrastruktur nutzen.
- Mehrere Auftraggeber ermöglichen: Fördern Sie, dass Auftragnehmer auch für andere Kunden tätig sind – dies unterstreicht die wirtschaftliche Unabhängigkeit.
- Dokumentation sicherstellen: Halten Sie Leistungsnachweise, Projektkommunikation und Abnahmen transparent und nachvollziehbar fest. Nutzen Sie digitale Signaturen für rechtssichere Dokumentation.
- Statusfeststellungsverfahren nutzen: Bei Unsicherheiten sollten Sie das Verfahren beantragen, um verbindliche Klarheit zu erhalten.
- Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie regelmäßig, ob die Zusammenarbeit noch den Anforderungen echter Selbstständigkeit entspricht – insbesondere bei langfristigen Projekten.
Hinweis für die Praxis
Im Prüfungsfall zählt jede nachvollziehbare Dokumentation. Digitale Signaturen erleichtern nicht nur die Zusammenarbeit, sondern bieten auch beweissichere Nachweise über Vereinbarungen und Verantwortlichkeiten.
Fallbeispiele & aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung
Gerichtliche Entscheidungen verdeutlichen, wie vielfältig die Kriterien zur Scheinselbstständigkeit angewendet werden und wie wichtig die Gesamtbetrachtung ist.
Hochqualifizierte Freelancer in strukturierten Teams
Das Bundessozialgericht stuft hochqualifizierte Freelancer häufig als abhängig ein, wenn sie:
- in feste Teams (z. B. agile Scrum-Teams, Luftfahrt-Crews) eingebunden sind
- bestimmte Tools verpflichtend nutzen müssen (z. B. Jira, Slack, Flugzeugsysteme)
- an regelmäßigen Meetings oder Planungen teilnehmen müssen
- nach den Vorgaben des Auftraggebers oder Product Owners arbeiten
Trotz hoher Qualifikation und angemessener Vergütung wird eine abhängige Beschäftigung festgestellt, wenn der Freelancer strukturell wie ein interner Mitarbeiter agiert.
Plattformarbeit und algorithmische Steuerung
In der Plattformarbeit wird verstärkt geprüft, ob Algorithmen faktisch Arbeitsanweisungen erteilen. Lieferdienste, Ride-Hailing-Plattformen und Content-Marktplätze stehen dabei besonders im Fokus. Wenn die Plattform:
- Routen und Zeitfenster vorgibt
- Aufträge verpflichtend zuweist
- Bewertungssysteme zur Kontrolle nutzt
- keine echte Preisgestaltung ermöglicht
...liegt häufig eine abhängige Beschäftigung vor.
Pflegekräfte und Strukturbindung
Pflegekräfte gelten in vielen Fällen als abhängig Beschäftigte, weil sie:
- strukturell in feste Abläufe eingebunden sind
- Schichtplänen folgen müssen
- keine eigenen Pflegekräfte beschäftigen
- überwiegend für einen Pflegedienst tätig sind
Diese Urteile zeigen deutlich: Selbstständig ist nur, wer tatsächliche unternehmerische Freiheit besitzt.
Die Rolle digitaler Signaturen – Warum Yousign (Youtrust) unverzichtbar wird
In einer Arbeitswelt, in der Projektarbeit, digitale Zusammenarbeit und Remote Work immer häufiger werden, steigt der Bedarf an rechtskonformer, transparenter und effizienter Dokumentation. Digitale Signaturen bieten eine Möglichkeit, Verträge, Leistungsnachweise und Vereinbarungen schnell und beweissicher abzuwickeln.
Warum digitale Signaturen bei Scheinselbstständigkeit helfen
Yousign bietet hierfür eine sichere, intuitive und voll eIDAS-konforme Plattform. Sie ermöglicht:
- Nachvollziehbare Signaturprozesse: Jeder Schritt wird dokumentiert und ist rechtssicher nachweisbar
- Klare Zeitstempel: Exakte Protokollierung von Vertragsabschlüssen und Leistungsabnahmen
- Sichere Archivierung: Langfristige, revisionssichere Speicherung aller Dokumente
- Transparente Versionierung: Änderungen und Anpassungen sind jederzeit nachvollziehbar
Diese Funktionen sind wichtige Voraussetzungen, um Missverständnisse zu vermeiden und den Status freier Mitarbeit korrekt zu dokumentieren. Im Prüfungsfall durch die Deutsche Rentenversicherung können digitale Signaturen und strukturierte Archivierung entscheidend sein, um die Selbstständigkeit des Auftragnehmers zu belegen.
Konkrete Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer
- Compliance-Sicherheit: Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen an Vertragsabschlüsse
- Zeitersparnis: Verträge können binnen Minuten statt Tagen abgeschlossen werden
- Nachweissicherheit: Im Streitfall oder bei Prüfungen liegen alle Dokumente rechtssicher vor
- Transparenz: Beide Parteien haben jederzeit Zugriff auf alle unterzeichneten Dokumente
Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Signatur für Ihre Verträge
FAQ – Häufige Fragen zur Scheinselbstständigkeit
Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?
Wenn eine Person formal selbstständig ist, tatsächlich aber in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Wie lässt sich das Risiko minimieren?
Durch klare Vertragsgestaltung, tatsächliche unternehmerische Freiheit, nachvollziehbare Dokumentation und Nutzung digitaler Signaturen. Zudem hilft das Statusfeststellungsverfahren der DRV.
Welche Konsequenzen drohen bei Feststellung?
Hohe Nachzahlungen zur Sozialversicherung (bis zu 4 Jahre rückwirkend), arbeitsrechtliche Ansprüche (Urlaub, Kündigungsschutz) und potenziell strafrechtliche Schritte.
Hilft ein Statusfeststellungsverfahren?
Ja. Es schafft verbindliche Klarheit über den sozialversicherungsrechtlichen Status und bietet beiden Seiten Planungssicherheit.
Welche Branchen sind besonders betroffen?
IT, Marketing, Logistik, Medienproduktion, Coaching, Pflegedienste und digitale Plattformarbeit (Lieferdienste, Content-Plattformen) stehen häufig im Fokus.
Wie lange dauert ein Statusfeststellungsverfahren?
Laut Deutscher Rentenversicherung im Durchschnitt 3 Monate. Bei komplexen Fällen kann es auch bis zu 6 Monate oder länger dauern. Das Ergebnis ist jedoch verbindlich und schafft langfristige Rechtssicherheit.
Rechtssicher in die Zukunft – Scheinselbstständigkeit vermeiden
Scheinselbstständigkeit bleibt eines der größten Compliance-Risiken moderner Unternehmen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung, unternehmerische Freiheit auf Auftragnehmerseite und eine klare Dokumentation der Zusammenarbeit sind entscheidend, um dieses Risiko wirksam zu reduzieren.
Moderne Tools wie Yousign unterstützen Unternehmen und Selbstständige dabei, Verträge, Leistungsbeschreibungen und Nachweise rechtssicher, transparent und vollständig digital abzuwickeln – ein wesentlicher Beitrag zu Compliance, Effizienz und Risikominimierung.
Wer frühzeitig klare Prozesse schafft, Verantwortlichkeiten definiert und digitale Dokumentationssysteme nutzt, schützt nicht nur sich selbst, sondern schafft eine stabile Grundlage für nachhaltige und rechtssichere Zusammenarbeit.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen basieren auf dem Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Dezember 2025. Aufgrund der dynamischen Entwicklung in diesem Rechtsgebiet – insbesondere durch neue Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) und Änderungen der Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung – empfehlen wir, bei konkreten Fällen stets eine individuelle Rechtsberatung einzuholen. Yousign übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Sie wollen Digitalisieren?
Starten Sie heute noch mit der elektronischen Signatur!






