Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktualisiert am 15. November 2024
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1. ZWECK
Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") ist es, (i) die Bedingungen für die Nutzung und Abonnierung der Yousign-Dienste und (ii) die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf das Abonnement zu definieren.
2. DEFINITIONEN
Alle kursiv gedruckten Begriffe, die in diesen AGB nicht definiert sind, haben die ihnen hier zugewiesene Bedeutung.
3. ABONNEMENT
3.1 Der elektronische Signaturdienst ist die Hauptdienstleistung von Yousign. Der Abonnent erkennt dementsprechend an und akzeptiert, dass jedes Abonnement für Zusätzliche Dienste ein bestehendes gültiges Abonnement für den elektronischen Signaturdienst voraussetzt.
3.2 Der Abonnent und die Privatperson bestätigen, (i) dass sie geprüft haben, ob die Dienste ihren Bedürfnissen und denen der Nutzer entsprechen; (ii) dass sie von Yousign alle Informationen und Hinweise erhalten haben, die sie benötigen, um den Vertrag in Kenntnis der Sachlage abzuschließen; und (iii) dass ihre Zustimmung zu diesen AGB nicht auf der Verfügbarkeit einer zukünftigen Funktionalität der Dienste oder einer neuen Produktentwicklungsstrategie beruht.
Für den Fall, dass das Abonnement nicht für eine natürliche Person abgeschlossen wird, bestätigt diejenige natürliche Person, die den Abonnenten beim Abschluss des Abonnements vertritt, dass sie über die dafür erforderliche Vertretungsmacht verfügt.
3.3 Der Abonnent kann die Dienste abonnieren, indem er das Buchungsverfahren in der Yousign-Anwendung durchläuft oder ein Angebot unterzeichnet. Der Abonnent kann jederzeit neue Dienste bestellen und Abonnements und/oder Dienste jederzeit hinzufügen, indem er entweder das Buchungsverfahren auf der Plattform durchläuft oder ein neues Angebot annimmt.
Jeder Antrag auf Einrichtung eines neuen Nutzerkontos, eine zusätzliche Lizenz oder eine zusätzliche elektronische Signatur nach dem Datum des Inkrafttretens unterliegt den in diesen AGB festgelegten Bedingungen.
3.4 Mit dem Abonnieren der Dienste akzeptiert der Abonnent die vorliegenden AGB. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Abonnenten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Yousign stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen eines Angebots und den AGB haben die Bestimmungen der AGB Vorrang, es sei denn, das Angebot enthält, wenn nötig und nach dem Ermessen von Yousign, besondere Bestimmungen; in diesem letzteren Fall haben die besonderen Bestimmungen des Angebots Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bestimmungen in diesen AGB.
Die Online-Validierung des Abonnements durch den Abonnenten und die Annahme dieser AGB und/oder anderer Vertragsdokumente durch die Nutzer wird durch das Anklicken eines Kontrollkästchens bestätigt, insbesondere bei der Erstellung eines Nutzerkontos oder vor der elektronischen Signatur eines Dokuments über die Dienste. Der Abonnent und die Nutzer sind darüber informiert und akzeptieren, dass die Vereinbarung mit Yousign keine handschriftliche oder elektronische Unterschrift erfordert.
3.5 Yousign behält sich das Recht vor, Abonnementanfragen aus berechtigten Gründen abzulehnen.
3.6 Der Abonnent verpflichtet sich im Rahmen seines Abonnements dazu:
- Yousign alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Dienste, die Rechnungsstellung und die Zahlung erforderlich sind, und diese Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Der Abonnent trägt die alleinige Verantwortung für die Folgen eines Versäumnisses oder einer Verzögerung bei der Aktualisierung dieser Informationen;
- den Zugang zur Plattform nur den von ihm benannten Nutzern zu gestatten, die dazu berechtigt sind, und Yousign unverzüglich zu informieren, wenn ein Dritter versucht, ein Nutzerkonto oder ein Unternehmenskonto zu hacken;
- sicherzustellen, dass die Nutzer kooperieren;
- sicherzustellen, dass die Abonnentendaten, Nutzerdaten und Drittunterzeichnerdaten, die vom Abonnenten und/oder den Nutzern übermittelt werden, nicht die Rechte Dritter verletzen und dass sie berechtigt sind, diese Daten zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten;
- das Abonnement des elektronischen Signaturdienstes im Fall des Abonnierens Zusätzliche Dienste während deren gesamter Laufzeit aufrechtzuerhalten.
3.7 Der Zugang der Einzelperson zum Dienst ist auf den Kostenlosen Zugang beschränkt. Jedes Upgrade auf einen Bezahlter Tarif geht mit der Zustimmung der Privatperson einher, dass sie ab dem Zeitpunkt des Upgrades ein Abonnent wird und Yousign ausschließlich für ihre beruflichen Tätigkeiten nutzt.
4. NUTZERKONTEN
4.1 Erstellung eines Nutzerkontos
Im Rahmen des Bezahlten Tarifs kann der Abonnent entweder einen Kontoinhaber-Nutzer innerhalb seiner Organisation ernennen oder diese Rolle selbst übernehmen. Nach Abschluss dieses Einrichtungsvorgangs erhält jeder vom Abonnenten benannte Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link, über den er seine Anmeldedaten verwalten und sein Konto eröffnen kann.
Yousign weist den Abonnenten darauf hin, dass die Nutzung der Dienste erst nach Annahme dieser AGB durch jeden Nutzer gemäß vorstehendem Abschnitt 3.4 erfolgen kann.
Um den kostenlosen Zugang zu erhalten, muss der Nutzer dieses Zugangs ein Nutzerkonto einrichten, die AGBs lesen und akzeptieren und seine E-Mail-Adresse bestätigen (indem er auf einen Link klickt, der an seine E-Mail-Adresse gesendet werden soll).
Der Nutzer verpflichtet sich, in Bezug auf die Erstellung und Verwaltung seines Kontos:
- genaue und vollständige Angaben zu seiner Identität zu machen;
- keine falsche Identität zu schaffen oder die Identität einer anderen natürlichen oder juristischen Person zu stehlen;
- seine Daten unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben;
- seine Anmeldedaten geheim zu halten und sie in keiner Weise weiterzugeben. Jeder Zugang zu den Diensten, jede Nutzung der Dienste und jede Übertragung von Daten von einem Nutzerkonto aus gilt als durch den betreffenden Nutzer erfolgt. Der Nutzer muss daher sicherstellen, dass er die Verbindung zu den Diensten am Ende jeder Sitzung vollständig trennt, insbesondere wenn er von einem öffentlichen Computer aus auf die Dienste zugreift.
- Yousign unverzüglich über den Verlust, den Missbrauch oder die unbefugte Nutzung seiner Anmeldedaten zu informieren, damit Yousign sein Nutzerkonto reaktivieren kann.
Zusätzlich zum Vorstehenden verpflichtet sich der kostenlose Nutzer, (i) als Privatperson nur ein einziges Konto einzurichten und nicht mehrere Konten unter verschiedenen E-Mail-Adressen zu eröffnen; (ii) als Geschäftskunde nur ein Konto pro Organisation einzurichten. Der kostenlose Zugang ist nicht für eine Organisation gedacht, die mehrere Konten benötigt.
4.2 Bedingungen für die Nutzung der Dienste
Der Nutzer verpflichtet sich bei der Nutzung der Dienste:
- die Dienste ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Vertrag und der Dokumentation zu nutzen und aufzurufen;
- nicht die Performance der Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere indem er die in der Dokumentation festgelegte Richtlinie zur API-Ratenbegrenzung einhält;
- nicht auf die Plattform, die Dienste und/oder die Dokumentation zu dem Zweck zuzugreifen oder sie zu nutzen, um:
- Dienstleistungen zu entwickeln oder zu betreiben, die Dritten im Wettbewerb mit den Diensten von Yousign angeboten werden sollen, oder
- einem direkten Konkurrenten von Yousign den Zugang zu ihnen zu ermöglichen;
- sich zu vergewissern, dass das IT-System und die Infrastruktur, die für die Nutzung der Dienste erforderlich sind, mit den ihm mitgeteilten technischen Anforderungen übereinstimmen. Jeder Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für seinen Internetanschluss und die Wahl eines mit der Plattform kompatiblen Internetbrowsers. Die Anschaffung, Installation und Wartung der Infrastruktur, die sich aus der Nutzung ergibt, erfolgen ausschließlich auf eigene Kosten des Nutzers;
- sich vor dem Risiko von Datenverlusten oder Hackerangriffen zu schützen, insbesondere durch den Einsatz regelmäßig aktualisierter Antiviren-Software;
- die Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden deutschen Gesetzen zu nutzen, insbesondere in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, den Schutz des geistigen Eigentums und der Bildrechte.
- die Dienste nicht in einer Weise zu nutzen, die geeignet ist, den Ruf von Yousign zu schädigen;
- sicherzustellen, dass die vom Nutzer übermittelten Nutzerdaten und Drittunterzeichnerdaten nicht die Rechte Dritter verletzen und dass der Nutzer berechtigt ist, diese Daten zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten;
- sicherzustellen, dass der Inhalt der Dokumente (a) nicht illegal ist oder illegale Aktivitäten fördert; (b) nicht diffamierend ist oder Drohungen oder Aufforderungen zur Gewalt enthält; (c) keine Viren, Würmer, Malware, Trojaner und/oder andere Inhalte enthält, die dazu bestimmt sind, den Betrieb der Plattform zu stören, zu beschädigen und/oder einzuschränken und/oder Daten zu beschädigen oder Unbefugten Zugang zu ihnen zu gewähren;
- die Identität von Drittunterzeichnern oder anderen Dritten, die Zugang zu Dokumenten und öffentlichen Formularen haben könnten, auf irgendeine Weise zu überprüfen, bevor sie ihnen Zugang zu den Diensten gewähren.
5. VERANTWORTLICHKEITEN, HAFTUNGSFREISTELLUNG
Soweit zutreffend, ist jeder Nutzer verantwortlich für:
- seine Nutzung der Dienste, die gewählte Niveaustufe der Elektronischen Signatur und die Prüfprotokolle;
- die Qualität, Relevanz, Genauigkeit und Vollständigkeit der Nutzerdaten und/oder der Drittunterzeichnerdaten, die er bereitstellt, sowie der Dokumente, die er auf die Plattform hochlädt, vervollständigt oder speichert;
- den Inhalt der Daten, die in den freien Feldern auf der Plattform übertragen werden. Der Nutzer stellt sicher, keine sensiblen Daten im Sinn der DSGVO zu übertragen;
- die Verwendung und Aktualisierung der Nutzerdaten und/oder der Drittunterzeichnerdaten, die er auf der Plattform bereitstellt, sowie der auf der Plattform hochgeladenen, ausgefüllten oder gespeicherten Dokumente.
- den Inhalt und insbesondere die Rechtmäßigkeit der Dokumente sowie die Vollstreckbarkeit gegenüber den Unterzeichnern oder Dritten;
- die Überprüfung der Geschäftsfähigkeit der Unterzeichner unabhängig von der Niveaustufe der gewählten Elektronischen Signatur;
- die Identitätsprüfung von Drittunterzeichnern für die Niveaustufe der Einfachen elektronischen Signatur gemäß Abschnitt 7.2;
- die nachhaltige Aufbewahrung von Dokumenten. Für den Fall, dass der Abonnent den Elektronischen Archivierungsdienst für Dokumente nicht abonniert hat, empfiehlt Yousign dem Abonnenten nachdrücklich, die Dokumente auf eine Art aufzubewahren, die deren langfristige Brauchbarkeit, Integrität und Durchsetzbarkeit gewährleistet;
die gewählten Yousign-API-Einstellungen und Personalisierungsoptionen, insbesondere die personalisierte Markierung der Unterschriftsfelder in Dokumenten, die Sicherheits- und Zugriffseinstellungen in Dokumenten oder öffentlichen Formularen sowie die Gültigkeitsdauer von Zugriffslinks zu den Dokumenten.
Der Abonnent und gegebenenfalls die Privatperson verpflichten sich, Yousign und seine Vertreter von jeglicher Haftung gegenüber anderen Nutzern, Drittunterzeichnern, Dritten oder Behörden freizustellen und alle Ausgaben (einschließlich Gebühren, Kosten und Rechtsverfolgungskosten) und Zinsen im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen oder Verfahren zu erstatten, die sich aus der illegalen, betrügerischen oder nicht konformen Nutzung der Dienste, der zur Verfügung gestellten Nutzerdaten und/oder Drittunterzeichnerdaten, der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums bei der Nutzung der Dienste und der Plattform, der auf der Plattform gespeicherten oder archivierten Inhalte, einer gewählten Einstellung oder Personalisierungsoption und/oder der Verwendung einer bestimmten Niveaustufe der elektronischen Signatur ergeben.
Der Abonnent übernimmt die volle Verantwortung für die Folgen und/oder Schäden im Zusammenhang mit (i) der Integration eines Dienstes oder einer Software eines Dritten auf der Plattform, die nicht von Yousign implementiert wurde, oder (ii) Entwicklungen, die vom Abonnenten oder einem seiner Vertreter durchgeführt wurden, insbesondere in Bezug auf die Bereitstellung eines Connectors.
Der Abonnent steht dafür ein, dass die Nutzer alle Verpflichtungen, die ihnen gemäß diesen AGB obliegen, erfüllen.
6. WARTUNG UND VERSIONEN
6.1 Wartung
Yousign kann Wartungsarbeiten durchführen, um den reibungslosen Betrieb der Dienste aufrechtzuerhalten. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich nach besten Kräften bemühen werden, die Dauer und die Folgen von Wartungsarbeiten zu minimieren.
Die Online-Anmeldung auf der Yousign-Website ermöglicht es dem Abonnenten und/oder jedem Nutzer, vorab Benachrichtigungen über Wartungsarbeiten zu erhalten, die zu einer vorübergehenden Aussetzung der Dienste führen.
6.2 Plattform-Versionen
Der Abonnent oder die Privatperson nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass Yousign (i) die technische Infrastruktur seiner Plattform ändern und (ii) Updates und/oder neue Versionen der Plattform bei technologischen Weiterentwicklungen implementieren kann, um die Qualität und/oder Funktionalität der Dienste zu verbessern. Updates sind ein wesentlicher Bestandteil der Dienste und unterliegen dem Vertrag.
Im Fall von Updates wird Yousign sich nach besten Kräften bemühen, den Abonnenten und/oder die betroffene Privatperson darüber innerhalb eines angemessenen Zeitraums und in jeder verfügbaren Form zu informieren.
Der Abonnent/die Privatperson verpflichtet sich, (i) eine Aktualisierung auf die jeweils neueste Version der Plattform sowie (ii) sämtliche Veränderungen an seinem/ihren eigenen System innerhalb eines angemessenen Zeitraums oder vor dem Ablauf des Supportdienstes und/oder der von Yousign angekündigten Deaktivierung vorzunehmen. Für den Fall, dass der Abonnent/die Privatperson die Aktualisierung auf die neueste Version der Plattform trotz der Ankündigung der Deaktivierung durch Yousign nicht vornimmt, kann Yousign nach eigenem Ermessen:
- den Supportdienst für die älteren Versionen der Plattform nicht länger bereitstellen und/oder eine Version der Plattform für die Nutzer sperren;
- den Vertrag gemäß Abschnitt 15.2.1. unten kündigen.
Yousign bemüht sich nach besten Kräften, die Auswirkungen der Änderungen zu minimieren und den Abonnenten/die Privatperson zu unterstützen.
6.3 Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen
Der Abonnent/die Privatperson sind darüber informiert und akzeptieren, dass die Plattform und die Dienste gegebenenfalls geändert werden müssen, um gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen zu erfüllen, die eine solche Änderung erfordern, oder um einer unvorhergesehenen oder unmittelbaren Bedrohung zu begegnen (z. B. im Falle von Betrug, Malware, Datenschutzverletzungen, Cybersicherheitsrisiken usw.). Yousign bemüht sich nach besten Kräften, den Abonnenten/die Privatperson darüber mit allen verfügbaren Mitteln und ehestmöglich zu informieren.
7. VERPFLICHTUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN VON YOUSIGN
Die Plattform ist eine Lösung, die als "SaaS" (Software as a Service) angeboten wird, was der Abonnent und/oder Nutzer ausdrücklich anerkennt und akzeptiert. Sie ist daher nicht dazu bestimmt, eine spezifische Anforderung des Abonnenten und/oder Nutzers zu erfüllen. Yousign kann nicht garantieren, dass die angebotenen Dienste sämtlichen individuellen Anforderungen und Erwartungen des Abonnenten und/oder Nutzers entsprechen.
In seiner Eigenschaft als Herausgeber einer SaaS-Lösung besteht die Hauptpflicht von Yousign in der Bereitstellung von Diensten mit Hilfe von technischen Ressourcen, die den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung der Dienste ermöglichen. Als technischer Dienstleister ist Yousign verpflichtet, sich nach besten Kräften um die Einhaltung dieser AGB zu bemühen.
Im Falle der Nichterfüllung einer Vertragspflicht durch eine Partei hat die andere Partei alle zumutbaren Handlungen oder Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Schadens, der aus der Nichterfüllung resultieren könnte, zu minimieren.
7.1 Bereitstellung der Dienste
Der Abonnent und/oder der Nutzer erkennen an, dass die Bereitstellung der Dienste von der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit und Kontinuität der Leistungen von Drittanbietern (Telekommunikationsbetreibern und der Infrastruktur, die das öffentliche Internet unterstützt) abhängt.
Yousign kann nicht für eine Unterbrechung der Dienste, Bugs, Fehler, Übertragungsfehler oder andere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Yousign liegen, verantwortlich gemacht werden, insbesondere wenn diese auf Drittanbieter zurückzuführen sind oder, soweit zutreffend, wenn der Abonnent die Prognose überschreitet.
7.2 Haftungsbeschränkung
Yousign haftet unbeschränkt
- für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Yousign, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, sowie
- im Umfang einer von Yousign ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Yousign nicht, außer soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Abonnent und/oder der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Yousign der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Yousign wird unter keinen Umständen Vertragspartei der über die Plattform unterzeichneten Dokumente und kann in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Streitfall, gleich aus welchem Grund, zwischen (a) einem Nutzer und dem Abonnenten oder (b) den Unterzeichnern oder (c) einem Unterzeichner und dem Abonnenten oder (d) dem Abonnenten und einem Dritten, der nicht Yousign zuzurechnen ist.
Yousign haftet nicht im Fall von Schäden, die bei einer vollständigen API-Integration durch den Abonnenten entstehen.
Im Hinblick auf die Identität der Unterzeichner führt Yousign die gemäß der eIDAS-Verordnung und den anwendbaren Normen (ETSI EN 319 411-1 und, soweit anwendbar, bei Vorliegen der entsprechenden Niveaustufe ETSI EN 319 411-2) erforderlichen Überprüfungen in Übereinstimmung mit der vom Abonnenten oder der Privatperson auf der von ihm/ihr in eigener Verantwortung gewählten Niveaustufe der Elektronischen Signatur durch. Die Erfüllung der oben genannten Anforderungen bedeutet nicht, dass der Unterzeichner unwiderlegbar zuverlässig identifiziert ist, und der Abonnent oder die Privatperson trägt weiterhin die alleinige Verantwortung für die Durchführung von zusätzlichen und notwendigen Prüfungen, um die Identität des Unterzeichners in einer der Bedeutung der zu unterzeichnenden Dokumente entsprechenden Weise sicherzustellen, um in der Lage zu sein, seine/ihre Interessen im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Maßnahme in Bezug auf die Identität des Unterzeichners zu verteidigen, die von Dritten oder dem mutmaßlichen Unterzeichner angestrengt wird. Yousign ist in dieser Hinsicht von jeder Haftung entbunden. Die Haftung von Yousign ist allein und ausschließlich darauf beschränkt, die Erfüllung der eIDAS-Verordnung und der anwendbaren Normen in Übereinstimmung mit der gewählten Niveaustufe der Elektronischen Signatur zu prüfen.
8. PREIS - RECHNUNGSSTELLUNG - ZAHLUNGSMODALITÄTEN
8.1 Preis
Der Abonnent verpflichtet sich, Yousign die in den elektronischen Rechnungen ausgewiesenen Servicegebühren zu bezahlen. Die Servicegebühren sind in der Währung des Angebots angegeben, einschließlich der Steuern. Für den Fall, dass eine Rechnung in einer anderen Währung als in Euro gestellt wird, gilt der letzte Wechselkurs, der von der Europäischen Zentralbank am Tag der Rechnungsstellung veröffentlicht wurde. Soweit zutreffend ist der anzuwendende Mehrwertsteuersatz derjenige, der am Datum des Inkrafttretens gilt. Jede Änderung des Steuersatzes wird auf den Rechnungen ausgewiesen. Änderungen des Steuersatzes können vom Abonnenten nicht beanstandet werden und berechtigen ihn nicht zur Kündigung des Vertrages.
Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass ein beim Abschluss des Abonnements gewährter Rabatt nicht automatisch für den folgenden Abonnementzeitraum verlängert wird, sofern nichts anderes im Angebot angegeben und von Yousign bestätigt wurde.
8.2 Preisänderungen
Yousign kann die Servicegebühren für seine Dienste nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ganz oder teilweise ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit den angebotenen Diensten verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Der Abonnent wird von Yousign einen (1) Monat vor dem Tag des Inkrafttretens der neuen Servicegebühren in Textform (z.B. per E-Mail) informiert. Wenn der Abonnent ein Monatsabonnement abgeschlossen hat, tritt die Änderung zu dem Zeitpunkt in Kraft, der dem Abonnenten von Yousign in der Benachrichtigung mitgeteilt wird. Wenn der Abonnent ein Jahres- oder Mehrjahresabonnement abgeschlossen hat, tritt die Änderung zum Ende des Zeitraums, für den der Abonnent das Abonnement bezahlt hat, in Kraft.
Der Abonnent hat das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Vertrag zu kündigen, indem er innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung eine Kündigung/Nichterneuerung des Abonnements für den oder die betroffenen Dienste per E-Mail an unsubscribe@yousign.com sendet. Die Kündigung wird zum Tag des Inkrafttretens der neuen Servicegebühren wirksam.
Indem der Abonnent die Dienste nach dem Tag des Inkrafttretens der neuen Servicegebühren weiter nutzt, erklärt er sein Einverständnis mit den neuen Preisen. Yousign verpflichtet sich, den Abonnenten in der Benachrichtigung über die Preisänderung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.
8.3 Rechnungsstellung
Der Abonnent verpflichtet sich, Yousign vor der Unterzeichnung des Angebots über alle spezifischen Anforderungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung zu informieren und erklärt sich damit einverstanden, dass Yousign ihm elektronische Rechnungen sendet, die er direkt in seinem Nutzerbereich, in dem die Zahlung online erfolgt, einsehen, kopieren oder ausdrucken kann.
Die Rechnung wird dem Abonnenten elektronisch über das Kontoinhaber-Nutzerkonto, in dem die Zahlung online erfolgt, und per E-Mail (i) monatlich für Monatsabonnements oder (ii) jährlich für Jahresabonnements zugesandt. Die Rechnung für ein Jahres- oder Mehrjahresabonnement wird während des ersten Monats des laufenden Abonnementzeitraums ausgestellt.
In Bezug auf den Zugang zur Yousign API verpflichtet sich der Abonnent, die Anzahl der von den Nutzern während des Abonnements durchgeführten elektronischen Signaturen zu überwachen. Bei einer Überschreitung des im bestellten Paket enthaltenen Umfangs erhält der Abonnent eine zusätzliche Rechnung für die nicht im Paket enthaltenen Signaturen, die er gemäß diesen AGB bezahlen muss.
8.4 Zahlungsmodalitäten
Der Abonnent gibt seine bevorzugte Zahlungsmethode auf der Plattform an, wenn er sich für die Dienste anmeldet. Dies kann eine Bankkarte oder ein SEPA-Lastschriftmandat sein. Die Dienste sind vom Abonnenten zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum per Bankeinzug für die verbleibende Laufzeit zu bezahlen. Fällt der Zahlungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, werden die Zahlungen am nächsten Werktag bearbeitet.
Der Abonnent erkennt an, dass Zahlungsmethoden, die von Yousign bei Abschluss des Abonnements angeboten wurden, nicht automatisch für den folgenden Abonnementzeitraum verlängert werden, sofern nichts anderes im Angebot angegeben und von Yousign bestätigt wurde.
Durch das Abonnieren der Dienste von Yousign ermächtigt der Abonnent Yousign oder seine Vertreter, die Servicegebühren auf wiederkehrender Basis (monatlich oder jährlich, je nach gewähltem Abonnement) mit der von ihm bevorzugten Zahlungsmethode in Rechnung zu stellen. Diese Ermächtigung bleibt während der Dauer des ersten Abonnements und seiner nachfolgenden Verlängerungen bestehen, bis der Vertrag wie in Abschnitt 16 dieser AGB definiert beendet wird.
Wenn die für das Abonnement verwendete Zahlungsmethode ausläuft, wenn sich die Kontoinformationen ändern oder wenn aus irgendeinem Grund eine Abbuchung abgelehnt wird, verpflichtet sich der Abonnent, sein Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren, indem er eine gültige Zahlungsmethode hinzufügt.
Jede Rechnung, gegen die nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ausstellungsdatum Einwendungen erhoben werden, gilt als vom Abonnenten als ordnungsgemäß akzeptiert. Der Abonnent ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung sowie zur Einrede des nicht erfüllten Vertrags nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder unbestritten sind. Das Recht des Abonnenten zur Aufrechnung besteht uneingeschränkt, soweit seine aufgerechnete Forderung mit der Hauptforderung synallagmatisch verknüpft ist.
8.5 Zahlungsvorfälle
Bei Zahlungsverzug werden automatisch Verzugszinsen ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum in der gesetzlichen Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) in Rechnung gestellt, ohne dass hierfür eine Mahnung erforderlich ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
In Übereinstimmung mit § 288 Abs. 5 BGB hat der Abonnent im Fall des Zahlungsverzugs zudem automatisch einen Betrag von vierzig (40) Euro als pauschale Entschädigung für die Kosten der Rechtsverfolgung an Yousign zu bezahlen.
Yousign kann auf der Grundlage von Belegen eine zusätzliche Entschädigung für die Kosten der Rechtsverfolgung verlangen, soweit diese die Pauschale übersteigen.
Gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 15 dieser AGB führt jeder Zahlungsvorfall zur Aussetzung des Abonnements und der Zugangsrechte zu den Diensten für den Abonnenten und die von diesem Vorfall betroffenen Nutzer.
8.6 Beschwerden
Alle Anfragen bezüglich der Rechnungsstellung oder der Zahlungsmodalitäten sind an invoice@yousign.com zu richten.
Bei Beschwerden des Abonnenten wird Yousign die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Abonnent bleibt für den unbestrittenen Betrag der strittigen Rechnung zahlungspflichtig gemäß den Bestimmungen dieser AGB.
9. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR
9.1 Zertifizierung als qualifizierter Vertrauensdienstanbieter
Yousign ist von der französischen Nationalen Agentur für Cybersicherheit (ANSSI) als Dienstanbieter qualifiziert, der zur Erbringung von Vertrauensdiensten im Sinne der eIDAS-Verordnung berechtigt ist. Dementsprechend ist Yousign in der von Frankreich für die Europäische Kommission erstellten Vertrauensliste aufgeführt.
Yousign ist zertifiziert, elektronische Signaturzertifikate in Übereinstimmung mit den hier beschriebenen Standards auszustellen. Die technische Dokumentation ist hier verfügbar.
9.2 Elektronische Signatur
Der elektronische Signaturdienst ermöglicht die Unterzeichnung eines Dokuments durch die von diesem Dokument betroffenen Parteien. Yousign bietet mehrere Niveaustufen der elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung an. Der Prozess der Implementierung von elektronischen Signaturen wird in den Zertifizierungsrichtlinien beschrieben.
Einige Dokumente können vom Anwendungsbereich elektronischer Signaturen ausgenommen sein oder besonderen Bestimmungen unterliegen. Yousign ist nicht verpflichtet und übernimmt keine Verantwortung dafür, zu bestimmen, ob ein Dokument (i) von den Verpflichtungen, die in den für elektronische Signaturen geltenden Gesetzen festgelegt sind, ausgenommen ist, (ii) einer bestimmten Regelung unterliegt oder (iii) rechtmäßig auf elektronischem Wege signiert werden kann. Alle von Yousign zur Verfügung gestellten Inhalte bezüglich der Angemessenheit einer Niveaustufe der elektronischen Signatur für eine bestimmte Situation werden zu reinen Informationszwecken bereitgestellt und dürfen unter keinen Umständen als Rechtsberatung ausgelegt werden.
Die Privatperson ist dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit des Dienstes für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der in ihrem Wohnsitzland geltenden Gesetze.
9.3 Elektronisches Siegel:
9.3.1 Die elektronischen Siegeldienste ermöglichen die Versiegelung eines Dokuments durch die von diesem Dokument betroffenen Parteien. Yousign bietet mehrere Niveaustufen des elektronischen Siegels im Sinne der eIDAS-Verordnung an. Der Prozess der Implementierung von elektronischen Siegeln wird in den Zertifizierungsrichtlinien beschrieben.
Einige Dokumente können vom Anwendungsbereich elektronischer Siegel ausgenommen sein oder besonderen Bestimmungen unterliegen. Yousign ist nicht verpflichtet und übernimmt keine Verantwortung dafür, zu bestimmen, ob ein Dokument (i) von den Verpflichtungen, die in den für elektronische Signaturen geltenden Gesetzen festgelegt sind, ausgenommen ist, (ii) einer bestimmten Regelung unterliegt oder (iii) rechtmäßig auf elektronischem Wege versiegelt werden kann. Alle von Yousign zur Verfügung gestellten Inhalte bezüglich der Angemessenheit einer Niveaustufe des elektronischen Siegels für eine bestimmte Situation werden zu reinen Informationszwecken bereitgestellt und dürfen unter keinen Umständen als Rechtsberatung ausgelegt werden.
9.3.2 Als Teil des elektronischen Siegeldienstes kann Yousign dem Abonnenten auch ein Paket von elektronischen Siegeln anbieten, deren Zahl im Angebot festgelegt wird.
9.3.3 Der elektronische Siegeldienst kann dem Abonnenten auch auf der Grundlage der dem Angebot beigefügten Prognose angeboten werden. In diesem Fall können Nutzer eine unbegrenzte Zahl von elektronischen Siegeln innerhalb des Abonnementzeitraums versenden abhängig von der abonnierten Niveaustufe. Zusätzliche Beschränkungen können im Angebot enthalten sein.
Dieser Dienst wird von Yousign auf der Grundlage der Prognose des Abonnenten bereitgestellt. Sollte daher die Zahl der versendeten elektronischen Siegel und/oder die Zahl der Nutzer das im Angebot festgelegte Maximum überschreiten, behält sich Yousign das Recht vor, unbeschadet der Änderung der Servicegebühren gemäß Abschnitt 8.2 eine Neuverhandlung der Preisbedingungen zu verlangen. Wenn es zu keiner Einigung kommt, wird der Vertrag automatisch gemäß Abschnitt 15.2.1 gekündigt.
9.4 Prüfprotokoll
Elektronische Signaturen können die Erstellung eines oder mehrerer Prüfprotokolle zur Folge haben.
Prüfprotokolle werden von Yousign für zehn (10) Jahre ab dem Vorgang der elektronischen Signatur archiviert. Der Nutzer kann von Yousign die Herausgabe seiner Prüfprotokolle verlangen. Die Herausgabe erfolgt auf der Grundlage der Yousign-Preisliste.
Die Zertifizierungsrichtlinien und Prüfprotokolle können vom Abonnenten im Falle eines Rechtsstreits über eine elektronische Signatur verwendet werden.
9.5 Elektronischer Zeitstempel
Zeitstempel sind elektronische Zeitstempel im Sinne der eIDAS-Verordnung. Diese (i) verknüpfen Datum und Zeit so mit zeitgestempelten Daten, dass die Möglichkeit der unbemerkten Veränderung dieser Daten nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist; (ii) beruhen auf einer korrekten Zeitquelle, die mit der koordinierten Weltzeit verknüpft ist; (iii) werden mit einer elektronischen Signatur oder einem elektronischen Siegel unterzeichnet oder versiegelt.
9.6 Dokumentenverwaltung
Jedes Dokument, das zum Zweck der elektronischen Signatur auf die Plattform hochgeladen wird, wird während der Laufzeit des Abonnements und innerhalb des genehmigten Nutzungslimits im Unternehmenskonto und/oder in dem Nutzerkonto, das zur Einleitung des Signaturvorgangs verwendet wird, aufbewahrt. Der Abonnent und/oder die Privatperson stimmt zu, dass Yousign Beschränkungen hinsichtlich der Kapazitätsnutzung oder der Speicherdauer für Dokumente einführen und anwenden kann, wenn diese für Yousign zu einer unbilligen Belastung werden. Yousign verpflichtet sich, den Abonnenten und/oder die Privatperson einen (1) Monat vor der Einführung dieser Beschränkungen in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren.
Der Nutzer, der Kontoinhaber-Nutzer und/oder der Administrator-Nutzer können Dokumente während der Laufzeit des Abonnements abrufen und zur Archivierung außerhalb der Plattform speichern.
Der Nutzer bestätigt, dass Yousign nicht verpflichtet ist, die jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für die Dokumente zu ermitteln.
9.7 Aufbau eines Signatur-Flusses: der Abonnent, der ein individuelles Signatur-Fluss-Modell nutzen möchte, verpflichtet sich:
- den Signaturfluss gemäß den in der Dokumentation enthaltenen obligatorischen Schritten zu implementieren,
- auf erste Aufforderung von Yousign den Nachweis zu erbringen, dass der Signaturfluss ordnungsgemäß implementiert wurde.
- Yousign genaue Informationen in Bezug auf den Signaturprozess und die Unterzeichner vorzulegen.
9.8 Elektronischer Archivierungsdienst für Dokumente
Der elektronische Archivierungsdienst für Dokumente ermöglicht es dem Abonnenten gegebenenfalls, signierte Dokumente für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren ab dem Vorgang der elektronischen Signatur zu archivieren.
Yousign verpflichtet sich, den Archivierungsdienst in Übereinstimmung mit den aktuellen Standards in Bezug auf die elektronische Archivierung zu erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Standards NF Z42-013 und NF Z42-026.
Ein Administrator-Nutzer kann Yousign auffordern, seine archivierten Dokumente herauszugeben. Die Herausgabe erfolgt auf der Grundlage der Yousign-Preisliste.
Der Abonnent erklärt und akzeptiert, dass er die alleinige Verantwortung für die Bestimmung des Archivierungszeitraums entsprechend seinen Bedürfnissen und Umständen trägt. Alle von Yousign zur Verfügung gestellten Inhalte bezüglich der Angemessenheit eines Archivierungszeitraums für eine bestimmte Situation werden zu reinen Informationszwecken bereitgestellt und dürfen unter keinen Umständen als Rechtsberatung ausgelegt werden.
10. GEISTIGES EIGENTUM
Yousign verfügt über alle erforderlichen Rechte zur Umsetzung dieser AGB, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte des geistigen Eigentums an der Plattform, den Diensten und den Marken, die Yousign besitzt.
Weder das Bestehen des Vertrages noch seine Erfüllung darf als Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums ausgelegt werden.
10.1 Nutzungsrechte
Vorbehaltlich des nachstehenden Abschnitts 11.2 (zweiter Absatz), überträgt Yousign dem Abonnenten und/oder dem Nutzer ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages für:
- die Plattform, die Anwendungen und die Dokumentation über die Dienste;
- die Marken und/oder Logos von Yousign.
Jede in die Plattform integrierte Software von Dritten unterliegt den für diese Software geltenden Lizenzbedingungen.
10.2 Grenzen der Nutzung
Dem Abonnenten und/oder dem Nutzer ist es verboten:
- den Quellcode oder die Komponenten der Plattform und/oder der Dienste vorübergehend oder dauerhaft zu vervielfältigen, zu korrigieren, zu extrahieren, zu modifizieren, in natürliche Sprachen oder Computersprachen zu übersetzen, wiederzuverwenden, zu bearbeiten, anzupassen, zu dekompilieren, zu entschlüsseln oder zu disassemblieren oder sie in andere Software einzubinden oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Plattform zu erstellen, unabhängig von den Mitteln oder dem Medium;
- Lizenzen oder Unterlizenzen zu erteilen, zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu vertreiben, zu übertragen, ein Time-Sharing zu betreiben oder auf kommerzieller Basis Zugang zu den Diensten und/oder der Plattform und/oder der Yousign-Dokumentation zu gewähren;
- Hacking-Tests oder Schwachstellen-Scans durchzuführen oder eine Dienstblockade auf der Plattform und/oder den Diensten zu verursachen.
Die Marken und/oder Logos von Yousign dürfen vom Abonnenten und/oder Nutzer innerhalb seiner Organisation vervielfältigt und verbreitet werden, sofern er die Anweisungen und den Style Guide von Yousign beachtet. Der Abonnent und/oder Nutzer unterlässt jegliche Werbung oder verkaufsfördernde Nutzung für seine Dienstleistungen oder die einer dritten Partei.
Der Abonnent und/oder Nutzer erkennt an, dass jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts 11 einen Missbrauch darstellt und zivil- und/oder strafrechtlich geahndet werden kann.
11. LAUFZEIT
Sofern im Angebot nicht anders angegeben:
- Der Vertrag wird für einen unbestimmten Zeitraum von (i) einem (1) Monat für ein Monatsabonnement oder (ii) einem (1) Jahr für ein Jahresabonnement, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens, abgeschlossen, es sei denn, er wird von den Parteien gemäß nachstehendem Abschnitt 16 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen beendet;
- Sofern im Angebot nicht anders angegeben, werden die Yousign-Dienste für einen Zeitraum von (i) einem (1) Monat für ein Monatsabonnement oder (ii) einem (1) Jahr für ein Jahresabonnement ab dem Aktivierungsdatum/dem Datum des Inkrafttretens bereitgestellt;
- Die Yousign-Dienste verlängern sich (automatisch von Monat zu Monat bei monatlichen Abonnements und von Jahr zu Jahr bei Jahres- oder Mehrjahresabonnements, es sei denn, sie werden von den Parteien gemäß Abschnitt 16 unten gekündigt; bei monatlichen Abonnements innerhalb von 15 Tagen vor dem Ablaufdatum und bei Jahresabonnements innerhalb von 30 Tagen vor dem Ablaufdatum);
- Das Aktivierungsdatum ist das Datum des Inkrafttretens.
12. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Der Abonnent und/oder der Nutzer (außer Privatpersonen) sind verpflichtet, sich mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag, in dem die Rollen und Verantwortlichkeiten des Abonnenten und/oder Nutzers und Yousign beschrieben sind, vertraut zu machen und diese zu akzeptieren. Der Abonnent und der Nutzer akzeptieren, dass Yousign bestimmte personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Yousign-Datenschutzerklärung verarbeitet, die alle Informationen über die von Yousign als Verantwortlichem durchgeführte Datenverarbeitung enthält.
13. VERTRAULICHKEIT
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern, Vertretern oder Bearbeitern offen zu legen, die diese Informationen im jeweiligen Einzelfall im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages kennen müssen und die an eine Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden sind, die ein gleichwertiges Schutzniveau hinsichtlich ihrer eigenen vertraulichen Informationen gewährleistet.
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor oder die Offenlegung ist gesetzlich oder durch eine zuständige Behörde vorgeschrieben.
Die in diesem Abschnitt dargelegte Verpflichtung gilt für alle vertraulichen Informationen ab Beginn der Verhandlungen zwischen den Parteien und endet fünf (5) Jahre nach Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wobei vertrauliche Informationen, die als Geschäftsgeheimnis einer Partei im Sinne von Artikel 2 der Richtlinie (EU) 943/2016 angesehen werden können, von der anderen Partei so lange geheim zu halten sind, bis sie nicht mehr als Geschäftsgeheimnis im Sinne der oben genannten Richtlinie gelten.
14. AUSSETZUNG DER DIENSTE
14.1 Aussetzung nach Ankündigung
Yousign kann von Rechts wegen den Zugang des Abonnenten und/oder des Nutzers zu allen oder einem Teil der Dienste aussetzen oder einschränken, wenn Yousign den Abonnenten und/oder den Nutzer in Textform (z.B. per E-Mail) zur Abhilfe aufgefordert hat und innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort erfolgt ist, und zwar im Falle eines
- Verstoßes gegen den Vertrag oder die geltenden Gesetze und Vorschriften durch den Abonnenten und/oder den Nutzer; oder
- Zahlungsvorfalls.
Die von Yousign gesendete Benachrichtigung enthält die Gründe für die Entscheidung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Die Aussetzung wird so lange aufrechterhalten, bis der Abonnent und/oder Nutzer Abhilfe schafft oder der Vertrag von Yousign beendet wird.
14.2 Fristlose Aussetzung
Yousign kann den Zugang zu allen oder einem Teil der Dienste fristlos aussetzen oder einschränken, wenn eine Handlung, Duldung oder Unterlassung des Abonnenten und/oder eines Nutzers in besonders erheblicher Weise gegen den Vertrag oder die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt und (i) das Image oder den Ruf von Yousign gefährdet (z.B. im Falle von Betrug und anderem strafbarem Verhalten unter Nutzung der Plattform), (ii) ein rechtliches Risiko für Yousign hervorruft (z.B. im Falle von Datenschutzverstößen) oder (iii) eine Bedrohung für die Sicherheit der Plattform darstellt (z.B. Malware, Cybersicherheitsrisiken).
Yousign benachrichtigt den Abonnenten und/oder Nutzer hierüber in Textform (z.B. per E-Mail).
Die von Yousign gesendete Benachrichtigung enthält die Gründe für die Entscheidung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Die Aussetzung wird so lange aufrechterhalten, bis der Abonnent und/oder Nutzer Abhilfe schafft oder der Vertrag beendet wird.
14.3 Konsequenz der Aussetzung
Der Zeitraum der Aussetzung gilt für alle vom Abonnenten abonnierten Dienste. Der Abonnent ist weiterhin verpflichtet, die Servicegebühren zu zahlen. Während des Zeitraums der Aussetzung besteht nur ein eingeschränkter Zugang zu den Dokumenten.
Das Ende der Aussetzung wird einseitig von Yousign bestimmt, insbesondere durch die Beendigung des Vertrages nach Art. 16.2.2. Die Aussetzung wird aufgehoben, wenn der Abonnent und/oder Nutzer hinsichtlich der in der Benachrichtigung bezeichneten Gründe Abhilfe schafft.
15. KÜNDIGUNG
15.1 Kündigung durch den Abonnenten oder ,den Kostenloser Nutzer
15.1.1 Kündigung durch den Abonnenten
Der Abonnent kann einzelne Dienste oder den gesamten Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch eine E-Mail an unsubscribe@yousign.com kündigen.
Der Abonnent hat dabei die folgenden Kündigungsfristen einzuhalten:
- fünfzehn (15) Tage vor dem Ende des laufenden Zeitraums für ein Monatsabonnement;
- dreißig (30) Tage vor dem Ende des laufenden Zeitraums für ein Jahres- oder Mehrjahresabonnement.
- drei (3) Monate vor dem Ende des laufenden Zeitraums für ein Zwei- (2)Jahresabonnement
- sechs (6) Monate vor dem Ende des laufenden Zeitraums für ein Drei-(3)Jahresabonnement oder ein längeres Abonnement.
Der Abonnent wird darüber informiert, dass alle für die Dienste geleisteten Zahlungen von Yousign einbehalten werden und dass jeder bereits begonnene Abonnementzeitraum kostenpflichtig bleibt. Es kann keine anteilige Rückerstattung aufgrund der Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, verlangt werden.
Angesichts der Art der von Yousign bereitgestellten Dienste werden der Abonnent und/oder der Nutzer darüber informiert, dass die Beendigung des elektronischen Signaturdienstes die automatische Beendigung sämtlicher Zusätzlichen Dienste zur Folge hat.
15.1.2 Kündigung durch den Kostenlosen Nutzer
Der Kostenloser Nutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Begründung und ohne Kosten und/oder Entschädigung kündigen, indem er eine entsprechende Anfrage über das Online-Hilfeformular sendet, das über sein Nutzerkonto verfügbar ist. Der Kostenlose Nutzer ist verpflichtet, seine Dokumente vor einer Kündigung herunterzuladen
15.2 Kündigung durch Yousign
15.2.1 Ordentliche Kündigung
Yousign kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigung, durch eine Kündigung in Textform (z.B. per E-Mail) einen Teil der Dienste oder den gesamten Vertrag beenden, auch für den Fall, dass (i) ein Gesetz oder eine Verordnung die Kündigung aller Dienste vorschreibt, (ii) die Ausübung eines Kündigungsrechts aus einem im nationalen Recht geregelten triftigen Grund erfolgt.In diesem Fall hat Yousign die folgenden Kündigungsfristen einzuhalten:
- sieben (7) Tage vor dem Ende des laufenden Zeitraums für ein Monatsabonnement oder im Rahmen der Anmeldung zu einem kostenlosen Tarif;
- einen (1) Monat für ein Jahresabonnement;
- zwei (2) Monate für ein Mehrjahresabonnement.
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der in der Kündigung genannten Kündigungsfrist.
Bei einem Jahres- oder Mehrjahresabonnement wird dem Abonnenten der ungenutzte Teil des Abonnements zeitanteilig erstattet.
Yousign ist außerdem berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigung zu kündigen, wenn der Abonnent trotz Ankündigung der Deaktivierung durch Yousign die Aktualisierung auf die neueste Version der Plattform verweigert. In diesem Fall endet der Vertrag nach Ermessen von Yousign (i) am Ende des laufenden Abonnementzeitraums (ii) zu dem von Yousign angekündigten Deaktivierungsdatum und dem Abonnenten wird der ungenutzte Teil des Abonnementszeitraums zeitanteilig erstattet.
Yousign kann den Vertrag ohne Entschädigung kündigen, wenn die Parteien sich nicht auf eine Änderung der Servicegebühren im Fall einer Überschreitung der Prognose, wie in Abschnitt 9.3.3 festgelegt, einigen können. In diesem Fall wird der Vertrag automatisch einen (1) Monat nachdem Yousign den Abonnenten über die fehlende Einigung informiert hat, beendet.
15.2.2 Kündigung bei Vertragsverletzungen
Yousign kann, ohne Entschädigung oder Rückerstattung für den Abonnenten oder den Kostenlosen, durch eine Kündigung in Textform (z.B. per E-Mail) einen Teil der Dienste oder den gesamten Vertrag beenden, wenn:
- der Abonnent und/oder der Nutzer den Vertrag oder die geltenden Gesetze und Vorschriften verletzt;
- ein Zahlungsvorfall eintritt; oder
- eine Handlung, Duldung oder Unterlassung des Abonnenten und/oder des Nutzers in besonders erheblicher Weise gegen den Vertrag oder die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt und (i) das Image oder den Ruf von Yousign gefährdet (z.B. im Falle von Betrug und anderem strafbarem Verhalten unter Nutzung der Plattform), (ii) ein rechtliches Risiko für Yousign hervorruft (z.B. im Falle von Datenschutzverstößen) oder (iii) eine Bedrohung für die Sicherheit der Plattform darstellt (z.B. Malware, Cybersicherheitsrisiken).
Falls der Abonnent und/oder der Nutzer innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung über die Aussetzung des Zugangs zu den Diensten nach Abschnitt 15 dieser AGB keine Abhilfemaßnahmen ergreift, ist Yousign berechtigt, den Vertrag in Textform (z.B. per E-Mail) mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Yousign ist nicht verpflichtet, das oben beschriebene Verfahren einzuhalten, wenn (i) ein Gesetz oder eine Verordnung die Kündigung aller Dienste vorschreibt, (ii) ein Kündigungsrecht aus einem im nationalen Recht vorgesehenen wichtigen Grund ausgeübt wird oder (iii) der Abonnent und/oder Nutzer wiederholt gegen den Vertrag verstoßen hat.
15.3 Wirkung der Kündigung
Der Zugang des Abonnenten und der Nutzer zur Plattform, den Diensten und den Dokumenten wird am Tag des Inkrafttretens der Kündigung entzogen.
15.4 Insolvenzverfahren
Wird während der Laufzeit des Abonnements das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Partei eröffnet, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung von der anderen Partei verlangen. Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung ab, so kann die andere Partei eine Forderung wegen der Nichterfüllung nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Fordert die andere Partei den Insolvenzverwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Insolvenzverwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterlässt der Insolvenzverwalter dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen. Die andere Partei ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
16. ABTRETUNG VON RECHTEN
Sowohl der Abonnent als auch Yousign sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag in jeglicher Form an einen Dritten abzutreten, zu übertragen oder einzubringen, sofern sie die andere Partei einen (1) Monat vor der Abtretung davon in Kenntnis setzt.
Yousign kann den mit einer Privatperson geschlossenen Vertrag mit der vorherigen Zustimmung der Privatperson auf einen Dritten übertragen. Ohne die Zustimmung der Privatperson wird der Vertrag automatisch gekündigt. Die Übertragung eines mit einer Privatperson geschlossenen Vertrags auf einen Dritten führt in keinem Fall zu einer Einschränkung der Rechte der Privatperson.
17. VERSICHERUNG
Sowohl der Abonnent, der Kostenlose Nutzer, als auch Yousign bestätigen jeweils, dass sie eine Berufshaftpflichtversicherung bei einer weithin als solvent bekannten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, die materielle, immaterielle und körperliche Schäden, die der anderen Partei und/oder Dritten direkt oder indirekt zugefügt werden können, sowie alle mit ihren Tätigkeiten verbundenen Risiken abdeckt, und dass sie diese Versicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten.
18. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch höhere Gewalt im Sinne der Rechtsprechung der deutschen Gerichte verhindert wird.
Im Falle höherer Gewalt muss die betroffene Partei die andere Partei innerhalb von höchstens sieben (7) Kalendertagen in Textform (z.B. per E-Mail) über das Eintreten eines solchen Ereignisses unterrichten. Die Verpflichtungen der betroffenen Partei werden ab dem Zeitpunkt der Mitteilung ausgesetzt. Die betroffene Partei muss sich nach besten Kräften bemühen, die Folgen des Ereignisses so gering wie möglich zu halten.
Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt werden die ausgesetzten Verpflichtungen für den zum Zeitpunkt der Aussetzung verbleibenden Zeitraum wieder aufgenommen.
Dauert der Fall höherer Gewalt jedoch länger als dreißig (30) aufeinanderfolgende Tage an, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag durch eine Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail) zu kündigen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass keine der Parteien eine Entschädigung von der anderen verlangen kann, während die Verpflichtungen, die über die Laufzeit des Vertrages hinaus in Kraft bleiben sollen, erfüllt werden müssen.
19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
19.1 Rechte und Erlaubnisse, Unabhängigkeit und berufliche Tätigkeit
Jede der Parteien gewährleistet, dass sie über die erforderlichen Fähigkeiten, Befugnisse, Rechte und Genehmigungen verfügt, um den Vertrag abzuschließen und die darin enthaltenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Vertrag begründet kein Arbeitnehmer/Arbeitgeber-Verhältnis, keine Partnerschaft, kein Franchise oder Joint Venture zwischen den Parteien. Der Abonnent und der Kostelosen Nutzer professionellen erklärt außerdem, dass er die Dienste im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit abonniert und dass er demzufolge bei Abschluss des Vertragsverhältnis als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Der Abonnent und der Kostelosen Nutzer professionellen erkennt an, dass er nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB qualifiziert wird und daher nicht von den Bestimmungen des deutschen Verbraucherschutzrechts profitieren kann. Außerdem versichert der Abonnent, dass auch jeder Nutzer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit handelt.
Die Privatperson bestätigt, dass sie ausschließlich im Rahmen privater oder häuslicher Tätigkeiten handelt. Jeder Nutzer sichert zu und gewährleistet, dass er: (a) volljährig ist (18 Jahre oder älter oder anderweitig volljährig nach dem Recht des jeweiligen Wohnsitzlands) und (b) dass er in der Lage ist, diesen AGB zuzustimmen.
Die Privatperson versichert, dass ihr Wohnsitz in einem Zugelassenen Land liegt.
19.2 Änderungen
Yousign behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere um Änderungen der Dienste oder gesetzliche und/oder regulatorische Änderungen zu berücksichtigen, wobei Änderungen jeweils dreißig (30) Tage nach ihrer Mitteilung in Textform (z.B. per E-Mail) wirksam werden.
In diesem Fall informiert Yousign den Abonnenten unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) über diese Änderung. Der Abonnent und/oder der Nutzer drücken ihre Zustimmung zu den Änderungen aus, indem sie die Dienste nach dem Datum des Inkrafttretens des neuen Vertrags weiter nutzen. Yousign verpflichtet sich, den Abonnenten und/oder Nutzer auf die Bedeutung seines Verhaltens bei Ankündigung der Änderung besonders hinzuweisen.
Für den Fall, dass Yousign einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung nachkommen muss, die eine Änderung des Vertrages erfordert, und nicht in der Lage ist, die Mitteilungsfrist einzuhalten, oder dass Yousign den Vertrag ausnahmsweise ändern muss, um einer unvorhergesehenen und unmittelbaren Bedrohung entgegenzutreten (z. B. im Falle von Betrug, Malware, Datenschutzverletzungen, Cybersicherheitsrisiken usw.), vereinbaren die Parteien, dass die Mitteilungsfrist nicht gilt. Yousign wird die Änderung dem Abonnenten in diesem Fall so schnell wie möglich in Textform (z.B. per E-Mail) mitteilen. Der Abonnent und/oder Nutzer erklärt sein Einverständnis mit den Änderungen, indem er die Dienste nach Inkrafttreten des neuen Vertrages weiter nutzt. Yousign verpflichtet sich, den Abonnenten und/oder den Nutzer in der Mitteilung über die Änderung ausdrücklich auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinzuweisen.
19.3 Beweisvereinbarung
Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, werden elektronische Aufzeichnungen, die in den IT-Systemen jeder Partei gespeichert sind, als Beweis für die Kommunikation zwischen den Parteien anerkannt, sofern die Partei, von der sie stammen, identifiziert werden kann und sie unter Bedingungen erstellt und aufbewahrt wurden, die ihre Integrität gewährleisten. Die Parteien erkennen an, dass jedes elektronisch unterzeichnete Dokument ein gültiger Beweis für den Inhalt des Dokuments, die Identität des Unterzeichners und seine Zustimmung zu den sich aus dem elektronisch unterzeichneten Dokument ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Verpflichtungen und Folgen ist. Die Beendigung des Vertrages berührt nicht die Beweiskraft von Dokumenten, die vor dem Datum der Beendigung elektronisch signiert wurden. Der Abonnent und/oder der Nutzer akzeptieren ausdrücklich, dass die auf der Plattform gesammelten Daten einen gültigen Beweis für die Realität der im Rahmen des Vertrages abgeschlossenen Transaktionen darstellen, insbesondere für die Berechnung der an Yousign geschuldeten Beträge.
19.4 Verzicht und Teilnichtigkeit
Die Nichtinanspruchnahme einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB bedeutet keinesfalls einen Verzicht auf das Recht, sich später auf sie zu berufen Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
19.5 Empfohlene Mindestkonfiguration
Der Abonnent und/oder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Infrastruktur auf dem neuesten Stand zu halten, um die Dienste und die Plattform optimal nutzen zu können; die dafür empfohlene Mindestkonfiguration ist hier zu finden. Wenn sich die empfohlene Konfiguration aus technischen oder sicherheitstechnischen Gründen ändert, wird Yousign den Abonnenten und/oder den Nutzer darüber informieren.
19.6 Beta-Version
Yousign kann im Rahmen der Erstellung oder Verbesserung der Dienste den Nutzern die Möglichkeit bieten, neue Dienste im Betamodus zu Evaluierungszwecken zu testen. Der Nutzer akzeptiert diese Dienste "wie sie sind", ohne jegliche Garantie. Yousign kann nicht für Probleme verantwortlich gemacht werden, die bei der Nutzung der Dienste im Betamodus durch den Nutzer auftreten. Die Testphase kann jederzeit unterbrochen werden und Yousign kann, falls erforderlich, alle gesammelten Daten löschen, ohne dass dadurch eine Haftung entsteht.
19.7 Testzeitraum
Der Testzeitraum für die Dienste ist kostenlos und unterliegt den Vertragsbedingungen und dauert für den auf der Website angegebenen Zeitraum. Es ist möglich, dass die während des Testzeitraums nutzbaren Dienste nicht alle Funktionalitäten der kostenpflichtigen Dienste beinhalten. Der Abonnent, der nach dem Testzeitraum keinen kostenpflichtigen Zugang erwirbt, akzeptiert, dass er auf einen Kostenlosen Zugang umgestellt wird, es sei denn, der Abonnent informiert Yousign darüber, dass er den Vertrag kündigen möchte.
19.8 Technische Unterstützung, Bearbeitung von Beschwerden und Hilfe
Yousign stellt dem Abonnenten und den Nutzern ein Hilfezentrum zur Verfügung, in dem sie auf die FAQs von Yousign zugreifen und ein Kontaktformular ausfüllen können.
19.9 Prävention von Betrug und Korruption
Jede Partei verpflichtet sich, (i) sich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages nicht an Betrug oder Korruption jeglicher Art zu beteiligen; (ii) alle gegebenenfalls angemessenen Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Vertreter, Mitarbeiter oder Dritte unter ihrer Aufsicht diese Verpflichtung einhalten; (iii) die andere Partei unverzüglich über jeden Interessenkonflikt oder jedes Ereignis zu informieren, das dazu führen könnte, dass sie in ihrer Beziehung zu Yousign einen unzulässigen Vorteil erlangt.
19.10 Auslegung
Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. Jede Bezugnahme auf eine Norm, eine Verordnung, einen Kodex oder ein anderes Dokument schließt jede Änderung oder Aktualisierung der vorgenannten Dokumente ein. Jede Bezugnahme auf eine Geldsumme ist als Angabe in Euro (€) zu verstehen.
19.11 Die folgenden Artikel bleiben bei Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien in Kraft: Preis - Rechnungsstellung - Zahlungsmodalitäten; geistiges Eigentum; Wirkung der Kündigung; Vertraulichkeit; Verpflichtungen, Verantwortlichkeiten und Garantien von Yousign; Gütliche Einigung - anwendbares Recht und Gerichtsstandsvereinbarung.
19.12 Wenn ein Abonnent oder Nutzer eine Meinung äußert oder einen Kommentar zu den Diensten oder der Plattform abgibt, erklärt sich der betreffende Abonnent und/oder Nutzer hiermit bereit, Yousign ein weltweites, nicht-exklusives, unbefristetes, unwiderrufliches und unterlizenzierbares Recht zu gewähren, diese Meinungen und Kommentare kostenlos zu nutzen, zu speichern, zu übertragen, anzuzeigen, auszuführen und zu vervielfältigen.
19.13 Referenzen
Yousign darf während der gesamten Vertragsdauer und für drei (3) Jahre nach Vertragsende die Marke und das Logo des Abonnenten und/oder des Kostelosen Nutzers kostenlos auf jedem Medium seiner Wahl und für jede Werbekampagne oder als kommerzielle Referenz verwenden, vorbehaltlich (i) der Einhaltung eines Styleguides, der zusammen mit dem betreffenden Logo zuvor vom Abonnenten zur Verfügung gestellt wurde, (ii) der vorherigen Benachrichtigung in Textform (z.B. per E-Mail). Der Abonnent und/oder der Kostelose Nutzer kann jederzeit die Entfernung solcher Referenzen innerhalb einer angemessenen Frist verlangen.
19.14 Verbraucherschutzrecht
Die Rechte der Privatperson nach geltendem zwingenden Verbraucherschutzrecht werden durch diese AGB nicht berührt. Diese AGB werden in allen Bestandteilen in Übereinstimmung mit zwingendem Verbraucherschutzrecht interpretiert, ausgelegt, und durchgesetzt.
20. GÜTLICHE EINIGUNG - ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG
20.1 Gütliche Streitbeilegung
Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten über die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder Nichterfüllung, die Aussetzung oder die Beendigung des Vertrages vor der Einleitung gerichtlicher Schritte gütlich und nach Treu und Glauben beizulegen und einander in Textform ihre Standpunkte mitzuteilen, wobei sie die aufgetretenen Schwierigkeiten und die sich daraus ergebenden Forderungen darlegen.
Die Parteien verpflichten sich, ihr Möglichstes zu tun, um innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der oben genannten Mitteilung eine gütliche Einigung zu erzielen.
Vor Abschluss des vorstehend beschriebenen Verfahrens zur gütlichen Streitbeilegung werden die Parteien keine gerichtlichen Schritte einleiten, außer wenn dies zum Schutz der Klagerechte einer Partei oder zur Abwendung eines drohenden Schadens erforderlich ist.
20.2 Anwendbare Recht und Gerichtsstand für Abonnenten
Wird der Vertrag zwischen Yousign und einem Abonnenten oder einem professionellen Kostenlosen Nutzer geschlossen, gilt für diese AGB deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht). Gelingt es dem Abonnenten und Yousign nicht, eine gütliche Einigung herbeizuführen, so vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag Berlin.
20.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand für Privatpersonen
Wird der Vertrag zwischen Yousign und einer Privatperson geschlossen, unterliegen diese AGB dem Recht des Wohnsitzlands der Privatperson.
Die Privatperson muss Fragen oder Beschwerden an Yousign richten, indem sie eine Anfrage über das Online-Hilfeformular sendet, das über das Nutzerkonto verfügbar ist.
Darüber hinaus hat die Privatperson Zugang zu der hier verfügbaren Online-Streitbeilegungsplattform.
Wenn die Privatperson und Yousign keine gütliche Einigung erzielen können, werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag an die zuständigen Gerichte am Wohnsitz der Privatperson verwiesen, sofern sich dieser in einem Zugelassenen Land befindet. Befindet sich der Wohnsitz der Privatperson nicht in einem Zugelassenen Land, werden die Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag an die zuständigen Gerichte in der ausschließlichen Zuständigkeit des Pariser Berufungsgerichts verwiesen.