Digitalisierung für KMUs – so geht’s  

3 min

Aktualisiert am 19 Mär, 2024

Veröffentlicht am 6 Jul, 2022

Digitale Unterschrift vs. elektronische Signatur: Definitionen, Merkmale, Unterschiede

Digitale vs. elektronische Signatur
Dominik Drechsler

Dominik Drechsler

Country Manager Germany @Yousign

Illustration: Nicolas Simon

Übersicht

Wir leben in einem digitalen Zeitalter. Insbesondere durch die Corona-Krise sattelten immer mehr Unternehmen auf elektronische Dienste um. Während früher Konferenzen in großen, gemieteten Räumen stattfanden, sitzen die Teilnehmer:innen jetzt an ihrem Schreibtisch zu Hause und schalten sich via Webcam zu Gesprächen. Das Remote-Arbeiten bietet Arbeitgebenden und -nehmenden viele Vorteile. 

Andererseits mangelt es an Lösungen für bürokratische Vorgänge. Neue Mitarbeitende sollen eingestellt, viele Verträge abgeschlossen werden und das alles möglichst schnell und ohne viel Aufwand. Speziell bei der Unterzeichnung von Verträgen muss man ohne intelligente Lösungen jedoch viel Zeit einplanen: Zunächst geht der Arbeitsvertrag zum HR-Management. Dann zum Geschäftsführer bzw. zur Geschäftsführerin. Zusätzlich müssen noch Teamleiter:in und Abteilungsleiter:in darüber schauen und signieren. Diese Schritte nehmen über den Postweg viel Zeit in Anspruch. 

Dafür gibt es bessere Lösungen: die elektronische bzw. digitale Signatur. Häufig werden diese zwei Signatur-Techniken fälschlicherweise synonym verwendet. Zwischen ihnen liegen einige Unterschiede, die insbesondere für die Gültigkeit eines Dokumentes wichtig sind. In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die Unterschiede zwischen elektronischen und digitalen Signaturen.

Was ist der Unterschied zwischen elektronisch und digital?

Bevor wir in die Details darüber gehen, inwieweit sich elektronische und digitale Signaturen unterscheiden, sollten wir zunächst die Begriffe “elektronisch” und “digital” näher beleuchten und definieren.

“Elektronisch” bedeutet in der Welt der Technik und Physik “mit oder durch freie Elektronen arbeitend” und “auf Elektronik basierend”. Gemeint sind damit Verfahren der Elektronik, nach den  Prinzipien der Elektronik funktionierende Geräte und technische Systeme sowie computerbasierte Objekte bzw. Prozesse zur Speicherung und Verarbeitung von Daten.

Bei dem Wort “digital” unterscheidet der deutsche Duden zwischen drei verschiedenen Bedeutungen:

1. Medizin: mithilfe des Fingers erfolgend (lateinisch digitus “Finger, Zehe”) 

2.

a) Physik: in Stufen erfolgend; in Einzelschritte aufgelöst (englisch digital, zu Digit)

b) Digitaltechnik, Digitalverfahren betreffend, auf ihnen beruhend (englisch digital, zu Digit)

3. Technik: in Ziffern darstellend; in Ziffern dargestellt

Im Kontext der Digitalisierung ist die Bedeutung 2b für Normalverbraucher:innen vermutlich am geläufigsten. Häufig fungiert “digital” in diesem Zuge als Gegensatz zu “analog”. Ein Beispiel: Früher haben Sie Ihre analogen Fotos in Ihr Fotoalbum aus Pergament-Papier geklebt. Inzwischen haben die meisten Menschen Ihre Bilder in digitaler Form in einem Ordner auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop. 

Was ist der Unterschied zwischen Signatur und Unterschrift?

Auch die Wörter “Signatur” und “Unterschrift” sollten genauer analysiert werden. Beide Begriffe meinen die Bestätigung, Zustimmung bzw. Einverständnis einer Person von bzw. zu etwas (z.B. einem Dokument). Die Bezeichnungen “Signatur” und “Unterschrift” können also synonym verwendet werden, da sie die gleiche Bedeutung haben.

Es wird zwischen handschriftlichen, elektronischen und digitalen Unterschriften bzw. Signaturen unterschieden.

Was ist eine elektronische Signatur?

Kommen wir nun zu den einzelnen Definitionen der unterschiedlichen Arten von Unterschriften.

Die elektronische Signatur ist primär ein juristischer bzw. rechtlicher Begriff. Die Verwendung elektronischer Unterschriften wird europaweit durch die eIDAS-Verordnung und deutschlandweit durch das Vertrauensdienstegesetz geregelt.

eIDAS definiert eine elektronische Signatur als “Daten in elektronischer Form, die an andere Daten in elektronischer Form angehängt oder mit ihnen logisch verknüpft sind und die vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet werden”.

Welche Arten elektronischer Signaturen gibt es?

Fallbeispiel der Einfachen Elektronischen Signatur
Die Einfache Elektronische Signatur (EES)

Es wird zwischen drei Arten der elektronischen Signatur unterschieden:

Die Einfache Elektronische Signatur ist die einfachste Variante der elektronischen Signatur: Mit einer EES kann bereits mit wenigen Klicks signiert werden. Bei der Fortgeschrittenen und der Qualifizierten Elektronischen Signatur wird anhand eines Authentifizierungs- bzw. Identifizierungsverfahrens die Identität des Unterzeichners bzw. der Unterzeichnerin überprüft. Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist das Verfahren mit den gehobensten Standards und Anforderungen sowie der höchsten Rechtsverbindlichkeit.

Generell gilt: Bei elektronischen Signaturen bedingen sich Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit. Je höher die Sicherheit, z.B. einer QES, desto geringer die Nutzerfreundlichkeit, da der:die Unterzeichner:in mehrere Identifizierungsstufen durchläuft.

Alles Wissenswerte über die Qualifizierte Elektronische Signatur und ihre Benutzung.

Was versteht man unter einer digitalen Signatur?

Im Gegensatz zur elektronischen Signatur handelt es sich bei der digitalen Signatur nicht um einen rechtlichen Begriff, sondern um einen technischen Prozess namens Public Key Infrastructure, mithilfe dessen durch eine Verschlüsselung und ein Zertifikat Dokumente versiegelt werden. Das Verwenden einer digitalen Signatur stellt sicher, dass das Originaldokument nach dem Signieren nicht verändert, manipuliert oder gefälscht wurde.

 

Es handelt sich um ein asymmetrisches kryptografisches Verfahren, mithilfe dessen eine Prüfsumme, ein sogenannter Hash-Wert gebildet wird. Dieser Hash-Wert kann die Integrität einer Datei beweisen, da ein nachträgliches Bearbeiten des signierten Dokuments damit sichtbar gemacht werden kann. Im Falle von Yousign wird hierfür der Hash Algorithmus SHA256 verwendet. Unterzeichner:in und Dokument werden außerdem durch einen privaten Schlüssel (Private Key) unwiderruflich miteinander verbunden. Diese Einheit kann jederzeit nachträglich und von egal wem mittels des öffentlichen Schlüssels (Public Key) nachvollzogen werden.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie gültige digitale Unterschriften auf einem PDF Dokument erstellen, lesen Sie unseren Blogartikel.

Digitale vs. elektronische Unterschrift: die Unterschiede zusammengefasst

Fassen wir also zusammen: 

Eine elektronische Signatur beweist in erster Linie, dass die unterzeichnende Person ihre Zustimmung zu einem Dokument erteilt hat. Die digitale Signatur wiederum bestätigt die Echtheit, Integrität und Fälschungssicherheit des Dokuments. Während eine elektronische Signatur von einer Person erstellt wird, handelt es sich bei Erstellung einer digitalen Signatur um einen technischen Prozess. 

Die drei elektronischen Signaturen EES, FES und QES, die Yousign als eIDAS-zertifizierter Vertrauensdiensteanbieter zur Verfügung stellt, basieren deshalb alle auf der kryptografischen Verschlüsselung digitaler Signaturen.

e-Signatur – Rechtsgültigkeit ist das A und O

Aufgrund des kryptografischen Vorgangs, die sichere Authentifizierung/Identifizierung von Nutzer:innen und die Regelungen der eIDAS-Verordnung sind digitale und elektronische Unterschriften rechtsgültig und sicher

Mit dem richtigen Dienstleister an Ihrer Seite haben Sie alle bisher in Papierform und auf dem Postweg erledigten Vertragsangelegenheiten im Handumdrehen auf e-Signaturen umgestellt. 

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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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