In der eIDAS-Verordnung werden die Regeln für die Ausstellung der Zertifikate, Verwendung dieser und rechtliche Anerkennung der elektronischen Signaturverfahren der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union festgelegt. Vertrauensdiensteanbieter haben diese Verordnung einzuhalten.
Die Europäische Kommission ermittelt die zertifizierten und auf dem gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union anerkannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und listet diese nach Ländern auf.
In der eIDAS-Verordnung ist auch der Grundsatz der Nichtdiskriminierung festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Unterschriften nicht allein deshalb die Zulässigkeit abgesprochen werden darf, weil sie in elektronischer Form vorliegen. In der Europäischen Union verfügt somit jede elektronische Signatur über Beweiskraft.
Die europäische eIDAS-Verordnung wurde in Deutschland mit dem Vertrauensdienstegesetz in nationales Recht umgesetzt. Dieses Gesetz sowie § 125 und 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bilden die rechtliche Grundlage für die Rechtswirkung der elektronischen Signatur in Deutschland. Die in der eIDAS-Verordnung festgelegten Nutzungsvorschriften sowie der Grundsatz der Nichtdiskriminierung wurden von diesem Gesetz übernommen.
Die in Deutschland für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der elektronischen Signatur zuständigen Stellen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Das BSI fungiert als Aufsichtsstelle über die Vertrauensdiensteanbieter, um sicherzustellen, dass diese die in der eIDAS-Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen. Die BNetzA ist für die Zertifizierung der Vertrauensdiensteanbieter, die anschließend auf europäischer Ebene anerkannt werden, zuständig.
Arbeitsverträge, Kostenvoranschläge, Handelsabkommen, Mietverträge … Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, können die meisten Dokumente in Deutschland elektronisch unterzeichnet werden. Die elektronische Signatur ist für alle Berufsgruppen und in allen Branchen gültig.
Folgende Arten von Dokumenten können nicht elektronisch unterzeichnet werden:
Notarielle Beurkundungen:
- mit dem Familienrecht in Zusammenhang stehende Dokumente sowie Unterlagen, die Nachlass- oder Erbangelegenheiten betreffen (z. B.: Erbvertrag, Ehevertrag)
- Verträge über den Erwerb oder die Übertragung von Immobilien
- die Erstellung der Satzung und die Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ausgeschlossen sind außerdem folgende handschriftliche Dokumente:
- Schuldscheine
- Bürgschaftsurkunden
- Nachweisgesetz, Kündigungsschreiben
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Yousign stellt seine eigenen Zertifikate aus, die den Anforderungen der eIDAS-Verordnung entsprechen, was das Unternehmen zu einer in Europa anerkannten Zertifizierungsstelle macht. Diese Stellung ermöglicht es Yousign, mithilfe von elektronischen Zertifikaten besser gesicherte elektronische Signaturen anzubieten.
Yousign ist ein Anbieter von digitalen Vertrauensdiensten, der sowohl seine Kunden und Nutzer als auch die übermittelten Daten und Dokumente schützt und für die angebotenen Dienste haftet.
Yousign ist in der allgemeinen Liste der qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter der Europäischen Kommission eingetragen.
Yousign besitzt eine ETSI-Zertifizierung für elektronische Signaturen, elektronische Siegel und Zeitstempel.
Sehen Sie sich unsere ETSI-Zertifikate an:
Zertifikat eSignatur
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Yousign erfüllt die Anforderungen der europäischen eIDAS-Verordnung.
Sehen Sie sich unsere eIDAS-Qualifikationen an:
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Ein PDF, das mit der Software eines Vertrauensdiensteanbieters (Trust Service Provider) wie Yousign digital signiert wird, beispielsweise über eine Web-App oder API, ist rechtsgültig. Es gibt drei rechtssichere e-Signaturen: Die Einfache, Fortgeschrittene & Qualifizierte Elektronische Signatur (EES, FES, QES).
Nicht rechtsgültige digitale Unterschriften sind eingescannte bzw. mit dem Paint- oder PDF-Reader visuell erstellte Signaturen. Für maximale Sicherheit & Datenschutz signieren Sie Ihre Dokumente mit der Software von einem zertifizierten e-Sign-Anbieter. Das BGB regelt, welche Verträge welche e-Signatur erfordern.
Rechtsgültige digitale Signaturen nutzen eine kryptografische Verschlüsselung. Mit einem privaten Schlüssel können unterzeichnende Personen das Dokument öffnen und eine digitale Unterschrift erstellen. Empfangende Personen verwenden einen öffentlichen Schlüssel, um die Signatur zu entschlüsseln & das Dokument auf Echtheit zu prüfen.
Dokumente können mit der richtigen Software einfach digital & rechtsgültig signiert werden: Öffnen Sie das zu unterzeichnende Dokument, das Sie per Mail erhalten haben. Lesen Sie es sich sorgfältig durch & scrollen Sie bis zum Signaturfeld, das Ihnen zugeordnet wurde. Nun müssen Sie zum Signieren nur noch swipen.
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