Rechtswirkung der elektronischen Signatur in Deutschland
Schützen Sie Ihre Vereinbarungen: Entdecken Sie Yousign, die Anwendung für rechtsgültige elektronische Signaturen, mit der Sie Ihre Verträge bestätigen und schützen können.

Diese Unternehmen lassen Ihre Verträge bereits mit Yousign unterzeichnen.
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Besitzt die elektronische Signatur in Deutschland Rechtsgültigkeit?

Die eIDAS-Verordnung
Die Europäische Kommission ermittelt die zertifizierten und auf dem gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union anerkannten qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und listet diese nach Ländern auf.
In der eIDAS-Verordnung ist auch der Grundsatz der Nichtdiskriminierung festgeschrieben. Dies bedeutet, dass Unterschriften nicht allein deshalb die Zulässigkeit abgesprochen werden darf, weil sie in elektronischer Form vorliegen. In der Europäischen Union verfügt somit jede elektronische Signatur über Beweiskraft.


Anwendung in Deutschland
Die in Deutschland für alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit der elektronischen Signatur zuständigen Stellen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA). Das BSI fungiert als Aufsichtsstelle über die Vertrauensdiensteanbieter, um sicherzustellen, dass diese die in der eIDAS-Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen. Die BNetzA ist für die Zertifizierung der Vertrauensdiensteanbieter, die anschließend auf europäischer Ebene anerkannt werden, zuständig.

Welche Dokumente können in Deutschland elektronisch unterzeichnet werden?
Dokumente und Anwendungsfälle der elektronischen Signatur
Arbeitsverträge, Kostenvoranschläge, Handelsabkommen, Mietverträge … Von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, können die meisten Dokumente in Deutschland elektronisch unterzeichnet werden. Die elektronische Signatur ist für alle Berufsgruppen und in allen Branchen gültig.
Die elektronische Signatur von Yousign passt sich an Ihre Bedürfnisse an:
- Versicherung
- Immobilien
- Banken
Ausnahmen
Folgende Arten von Dokumenten können nicht elektronisch unterzeichnet werden:
Notarielle Beurkundungen:
- mit dem Familienrecht in Zusammenhang stehende Dokumente sowie Unterlagen, die Nachlass- oder Erbangelegenheiten betreffen (z. B.: Erbvertrag, Ehevertrag)
- Verträge über den Erwerb oder die Übertragung von Immobilien
- die Erstellung der Satzung und die Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ausgeschlossen sind außerdem folgende handschriftliche Dokumente:
- Schuldscheine
- Bürgschaftsurkunden
- Nachweisgesetz, Kündigungsschreiben
Rechtsgültigkeit der elektronischen Signaturen von Yousign
FAQ
- Ein PDF, das mit der Software eines Vertrauensdiensteanbieters (Trust Service Provider) wie Yousign digital signiert wird, beispielsweise über eine Web-App oder API, ist rechtsgültig. Es gibt drei rechtssichere e-Signaturen: Die Einfache, Fortgeschrittene & Qualifizierte Elektronische Signatur (EES, FES, QES).
- Nicht rechtsgültige digitale Unterschriften sind eingescannte bzw. mit dem Paint- oder PDF-Reader visuell erstellte Signaturen. Für maximale Sicherheit & Datenschutz signieren Sie Ihre Dokumente mit der Software von einem zertifizierten e-Sign-Anbieter. Das BGB regelt, welche Verträge welche e-Signatur erfordern.
- Rechtsgültige digitale Signaturen nutzen eine kryptografische Verschlüsselung. Mit einem privaten Schlüssel können unterzeichnende Personen das Dokument öffnen und eine digitale Unterschrift erstellen. Empfangende Personen verwenden einen öffentlichen Schlüssel, um die Signatur zu entschlüsseln & das Dokument auf Echtheit zu prüfen.
- Dokumente können mit der richtigen Software einfach digital & rechtsgültig signiert werden: Öffnen Sie das zu unterzeichnende Dokument, das Sie per Mail erhalten haben. Lesen Sie es sich sorgfältig durch & scrollen Sie bis zum Signaturfeld, das Ihnen zugeordnet wurde. Nun müssen Sie zum Signieren nur noch swipen.
Die Rechtswirkung der elektronischen Signatur ist in Yousign integriert
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