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Veröffentlicht am 30 Mai, 2023

Das sollten Sie über den Gerichtsstand Ihres Vertrags wissen

Gerichtsstand eines Vertrags
Mona Gottlob

Mona Gottlob

Content Manager DACH@Yousign

Illustration: Romain Grandmougin

Übersicht

Das Thema eines potenziellen Rechtsstreits ist sicherlich kein angenehmes und doch eines, womit Sie sich im Vorfeld eines Vertragsabschlusses auseinandersetzen sollten. So ist es beispielsweise in einigen Fällen mithilfe einer Gerichtsstandsvereinbarung möglich, den Ort, an dem eine eventuelle Rechtsstreitigkeit zwischen Ihnen und der anderen Vertragspartei ausgetragen wird, im Vorfeld festzulegen. Ein Rechtsstreit kommt in der Regel dann zustande, wenn eine der Vertragsparteien sich nicht an die Vertragsbedingungen hält - z.B. wenn sie nicht entsprechend zahlt oder eine Leistung bzw. Ware gar nicht oder inkorrekt erbringt. 

Im Falle einer rechtlichen Streitigkeit liegt es auf der Hand, dass Sie ein für Sie günstig gelegenes Gericht auswählen, um Fahrt- und Anwaltskosten gering zu halten. Sind Ihre Firma und Ihr Anwalt beispielsweise in Frankfurt ansässig, sollten Sie den Gerichtsstand dorthin verlegen. Unterzeichnen Sie Ihre Geschäfte außerdem mit der e-Signatur, so ist es grundsätzlich sinnvoll, den Gerichtsstand in Deutschland bzw. Europa zu haben. 

Warum das so ist und in welchen Fällen Sie Ihren Gerichtsstand vertraglich bestimmen können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Was bedeutet “Gerichtsstand” in Verträgen?

Unter dem Gerichtsstand versteht man den Ort bzw. das zuständige Gericht, an dem eine Rechtsstreitigkeit zwischen Vertragsparteien ausgetragen wird. Grundsätzlich ist der Gerichtsstand gesetzlich vorgegeben, kann aber in einigen Fällen auch vertraglich vereinbart werden. In welchen Situationen Sie den Gerichtsstand Ihres Vertrags im Vorfeld festlegen können und warum dies oft sinnvoll ist, erfahren Sie im Verlauf des Artikels.

Der gesetzliche Gerichtsstand: Wie wird der Gerichtsstand bestimmt?

Wie bereits erwähnt, wird der Gerichtsstand in der Regel vom Gesetzgeber durch juristische Richtlinien vorgeschrieben. Wo sich dieser konkret in den einzelnen Fällen befindet, regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Gemäß § 12 ZPO ist das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der allgemeine Gerichtsstand ist bei einer natürlichen Person (Verbraucher) ihr Wohnsitz und bei einer juristischen Person (Unternehmen) ihr Verwaltungssitz.

Ist der Erfüllungsort mit dem Gerichtsstand gleichzusetzen?

Es wird also zwischen allgemeinen, besonderen und ausschließlichen Gerichtsständen unterschieden.

Gilt ein ausschließlicher Gerichtsstand, hat dieser immer Vorrang vor dem allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand. Der Fall eines besonderen Gerichtsstands tritt - Überraschung! - nur in besonderen Fällen ein.

Besonders ist beispielsweise der Gerichtsstand des Erfüllungsorts, der bei Verpflichtungsverträgen zum Einsatz kommt und den Ort bezeichnet, an dem eine Leistung erbracht werden muss.

Knüpfen wir uns das konkrete Beispiel eines Kaufvertrags vor, um zu verstehen, was genau mit dem Erfüllungsort gemeint ist:

Herr Müller möchte eine Ware, z.B. Teppiche, bei Frau Schmidt erwerben, die dafür logischerweise eine gewisse Summe an Geld von ihm verlangt. Als Käufer hat Herr Müller seinen Geschäftssitz in Hamburg, während Frau Schmidt in Stuttgart ansässig ist. Der Erfüllungsort für Herrn Müller ist sein eigener Geschäftssitz, also Hamburg. Dort muss er also die Geldschulden für die Teppiche erbringen. Der Erfüllungsort für Frau Schmidt ist ebenfalls ihr eigener Sitz, d.h. Stuttgart. Hier muss sie die Ware liefern. Was passiert nun im Falle eines Rechtsstreits? Hier gilt: Erbringt Herr Müller seine Geldschulden nicht, ist das Gericht in Hamburg zuständig. Erbringt Frau Schmidt ihre Warenschulden nicht, ist das Gericht in Stuttgart zuständig.

Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind also nicht dasselbe, aber können in gewissen Fällen übereinstimmen.

Gerichtsstandsvereinbarung: Kann der Gerichtsstand vertraglich vereinbart werden?

Wenn der Gerichtsstand also eigentlich gesetzlich vorgegeben ist, wann hat man dann überhaupt die Möglichkeit, diesen selbst vertraglich festzulegen?

Zwar darf eine Gerichtsstandvereinbarung nicht mit Verbraucher:innen oder Nicht-Kaufleuten abgeschlossen werden, so ist es mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vor dem Entstehen eines Rechtsstreits möglich, eine Vereinbarung über einen bestimmten Gerichtsstand zu treffen.

Am häufigsten wird in solchen Fällen die örtliche Gerichtszuständigkeit im Vorfeld festgelegt. Sicherlich ist es für Sie sinnvoll, ein Gericht zu wählen, das sich in der Nähe Ihres eigenen Unternehmenssitzes oder des Sitzes Ihres Anwalts befindet. Damit können Sie und Ihr Unternehmen die Fahrt- und Anwaltskosten minimieren. 

Wichtig ist, dass eine Gerichtsstandsvereinbarung immer schriftlich festgehalten werden muss, um rechtsgültig zu sein. Erfahren Sie in unserem Artikel Das bedeutet die Schriftform für Ihren Vertrag mehr zu diesem Thema.

Der Gerichtsstand Ihres Vertrags und die elektronische Unterschrift

Bereits am Anfang des Artikels haben wir Ihnen dazu geraten, den Gerichtsstand im Vorfeld vertraglich zu vereinbaren, wenn Sie Ihre Dokumente elektronisch unterzeichnen. Doch weshalb ist das eigentlich so entscheidend?

Zunächst einmal sei gesagt, dass e-Signaturen von eIDAS-zertifizierten und DSGVO-konformen Vertrauensdiensteanbietern wie Yousign in ganz Europa 100 % rechtsgültig und vor Gericht sicher sind. Das liegt daran, dass solche Anbieter die rechtlichen Anforderungen der EU und Deutschland an elektronische Vertrauensdienste, elektronische Identifizierung und Datenschutz einhalten.

Gut zu wissen

Entgegen der fälschlichen Annahme, e-Signaturen seien nicht sicher, ist genau das Gegenteil der Fall. Der große Vorteil elektronischer Unterschriften ist, dass sie durch die Erstellung einer Nachweisdatei und eines Hash-Werts sowie das Prinzip der kryptografischen Verschlüsselung ein sehr hohes Sicherheitsniveau aufweist. Im Gegensatz zur handschriftlichen Unterschrift können im Falle eines Rechtsstreits daher deutlich mehr Beweise für das Leisten einer e-Signatur herangezogen werden. Und ganz nebenbei können auch noch Zeit und Kosten gespart werden!

Sofern Ihr Geschäftssitz also außerhalb von Europa liegt und die Firmen, mit denen Sie Verträge abschließen, ebenfalls im außer-europäischen bzw. internationalen Ausland ansässig sind, so empfiehlt es sich, den Gerichtsstand in Ihren Verträgen auf einen Ort in Deutschland bzw. der Europäischen Union zu legen und dies schriftlich festzuhalten. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass das zuständige Gericht Ihre Signaturen und damit Ihre Verträge rechtlich anerkennen und für gültig erachten.

Falls Sie den Umstieg auf rechtsgültige elektronische Unterschriften noch nicht gewagt haben, so wird es höchste Zeit! Machen Sie sich ein eigenes Bild von e-Signaturen und testen Sie unsere Software-Lösung ganz unverbindlich kostenlos.👇🏼

FAQ zum Thema “Gerichtsstand eines Vertrags”

  • Wie definiert sich der Gerichtsstand?

    Der Gerichtsstand, der auch als “Gerichtszuständigkeit” oder “Gerichtsbarkeit” bezeichnet wird, definiert das Gericht, das für die Entscheidung einer rechtlichen Angelegenheit zuständig ist. Hintergrund der gesetzlichen Festlegung des Gerichtsstands ist es, eine geordnete und effiziente Rechtsprechung sowie eine ausreichende Rechtssicherheit zu gewährleisten.

  • Ist der Gerichtsstand der Erfüllungsort?

    Nein, der Gerichtsstand ist nicht mit dem Erfüllungsort gleichzusetzen. Während es sich beim Gerichtsstand um das Gericht der Zuständigkeit für rechtliche Streitigkeiten handelt, ist der Erfüllungsort der Ort, an dem eine Verpflichtung oder ein Vertrag erfüllt werden muss. Es ist allerdings möglich, dass der Gerichtsstand und der Erfüllungsort übereinstimmen. Dies ist der Fall, wenn der Ort, an dem der Rechtsstreit entstanden ist, derselbe Ort ist wie der, an dem die Verpflichtung erfüllt werden muss.

  • Wo ist der Gerichtsstand bei Verträgen?

    Der Gerichtsstand wird in Deutschland grundsätzlich durch Gesetze und Vorschriften, unter anderem durch die Zivilprozessordnung (ZPO), festgelegt. Dabei wird in allgemeine, besondere und ausschließliche Gerichtsstände untergliedert. Der Gerichtsstand kann in einigen Fällen allerdings auch durch eine sogenannte Gerichtsstandsvereinbarung von den Parteien bestimmt werden. Diese sollte schriftlich in Verträgen oder anderen rechtlichen Dokumenten, z.B. den AGB, festgehalten werden.

  • Wo befindet sich der Erfüllungsort?

    Welcher Ort als Erfüllungsort gilt, hängt davon ab, um welche Art von Vertrag bzw. Verpflichtung es sich handelt. Grundsätzlich wird der Erfüllungsort entweder gesetzlich festgelegt oder von den Vertragsparteien im Vertrag bestimmt. Wichtig zu wissen ist, dass der Erfüllungsort nicht dasselbe wie der Gerichtsstand ist.

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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dies kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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