Digitalisierung für KMUs – so geht’s  

4 min

Aktualisiert am 25 Jul, 2023

Veröffentlicht am 6 Jul, 2022

Sind digitale Unterschriften rechtssicher?

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Johanna Fochtmann

Johanna Fochtmann

eSignature Consultant

Illustration: Léa Coiffey

Übersicht

Die Digitalisierung rückt immer weiter vor und viele Prozesse laufen mittlerweile zu einem großen Teil oder vollständig digital ab. Wenn die Digitalisierung viele Abläufe komplett übernimmt, tauchen natürlich einige Fragen auf, die geklärt werden müssen. Eine dabei immer wiederkehrende Frage ist die, ob eine digitale Unterschrift bei Anfechtung vor Gericht rechtskräftig ist. Speziell, da viele Unternehmen mittlerweile einen Großteil der Unterschriftenverwaltung auf digitalem Wege durchführen, muss geklärt werden, ob diese Unterschriften einer rechtlichen Prüfung standhalten können, oder nicht?

Die digitale Unterschrift von Yousign ist eine weitaus effizientere Lösung, als der klassische Kugelschreiber und ermöglicht schnellere Abläufe. Auch in Sachen Beweiskraft hält die digitale Unterschrift mit dem Vorgänger aus Tinte mit. Doch bevor wir weiter ins Detail gehen ein paar Worte zur elektronischen Unterschrift:

Die elektronische Unterschrift greift nicht nur auf eine Verschlüsselung zurück, sondern nutzt zur zusätzlichen Sicherheit sogenannte Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle funktionieren ähnlich, wie man sich Trampelpfade (im Englischen spricht man auch von Audit Trails) in einer hoch bewachsenen Wiese vorstellt. Diese lassen zu, den gesamten Signaturprozess zu rekonstruieren und enthalten darüber hinaus alle relevanten Informationen des Unterzeichners, wie auch des Signaturprozesses. Dank dieser Sicherheiten kann eine Unterschrift und der Unterzeichner auch im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung eindeutig nachvollzogen werden.

Die gerichtliche Überprüfung von Unterschriften

Unterschriften allgemein müssen vor Gericht beispielsweise dann überprüft werden, wenn es darum geht, einen Streitfall zu klären. Unter Umständen wird im Laufe der Klärung eine Unterschrift unter einem Dokument angefochten und diese Unterschrift muss nun auf ihre Echtheit überprüft werden. Im Falle der Unterschrift mit einem Kugelschreiber beispielsweise müssen nun verschiedene Kopien mit der zu prüfenden Unterschrift vorliegen, um diese miteinander abgleichen zu können. Auch die Einschätzung von Experten und Aussagen aus dem Zeugenstand können für die Überprüfung der Echtheit zurate gezogen werden. Der große Nachteil liegt hier nicht nur im Aufwand, sondern auch in den hohen Kosten.

Warum sollte man die digitale Unterschrift der handschriftlichen vorziehen?

Gerade der Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen kann stark von der Einfachheit der elektronischen Unterschrift profitieren. Egal, ob es die Versicherungsbranche, die Personalwirtschaft oder das Immobiliengeschäft sind – die elektronischen Unterschriften helfen dabei, den Aufwand minimal zu halten und die Sicherheit zu maximieren. Auch, wenn wir Menschen uns oft wünschen, dass wir unfehlbar sind, so sieht die Realität leider ein bisschen anders aus. Egal, wie groß unser Expertenwissen, beispielsweise in der Überprüfung von handschriftlichen Unterschriften ist, es kann immer mal passieren, dass wir einen Fehler machen. In der Versicherungsbranche, der Personalverwaltung oder auch bei der Übertragung von einer Immobilie beispielsweise könnte das katastrophale Folgen haben. Die elektronische Unterschrift wird von Computern ausgeführt und überprüft, deren Performance nicht tagesformabhängig ist. Die Skripte gemäß derer Computer arbeiten, laufen fehlerfrei ab. So werden gerade heikle Punkte wie Unterschriften sicherer und gleichzeitig effizienter. Verträge können so schneller geschlossen werden und sollte es dazu kommen, dass ein Kaufvertrag beispielsweise angefochten werden soll, kann die Echtheit der digitalen Unterschrift vor Gericht sehr viel schneller, eindeutiger und unkomplizierter bewiesen werden, als es bei der Kugelschreibertinte der Fall wäre. Durch die vollständige Automatisierung und die Sicherheit über die computergestützten Abläufe lässt sich dank der Audit-Trails, das sind die anfangs beschriebenen Prüfprotokolle, kostensparend und schnell die Authentizität einer Unterschrift überprüfen.

Was muss der gerichtlichen Prüfung von der elektronischen Unterschrift beachtet werden?

Das Gericht vertraut auf Fakten und Beweise – dementsprechend wichtig ist es, dass die vorzulegenden Daten im Vorfeld bekannt sind, um bestmöglich vor Gericht Rede und Antwort stehen zu können. Über die Lokalisation des Ortes kann beispielsweise herausgelesen werden, wo die Unterschrift geleistet wurde. Identifikationsdaten wie etwa die mit einer Person verknüpfte E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse sorgen dafür, dass festgestellt werden kann, wer die Unterschrift geleistet hat.

Die Prüfdateien von Yousign

Um vor Gericht ganz sicher gehen zu können, zeichnet Yousign für die Prüfdateien folgende Daten auf: 

  • Klarnamen
  • E-Mail-Adresse
  • Zeitstempel
  • IP-Adresse
  • Telefonnummer für SMS Authentifizierung (optional)
  • Auslesen und Verifizierung von Ausweisdokumenten (optional)

Über die Dokumentation eines jeden einzelnen Schritts sowie die fälschungssicheren Siegel kann auf diesem Wege die Authentizität einer Unterschrift vor Gericht zweifellos nachgewiesen werden. 

Die 3 Niveaus von elektronischen Unterschriften

Die einfache elektronische Signatur

Diese Form der Signatur wird meist für Dokumente genutzt, deren Risikopotenzial relativ niedrig angesetzt werden kann. So können Handelsverträge oder Empfangsbestätigungen auf diesem unterzeichnet werden. Dabei wird ein Prooffile verwendet, mithilfe dessen der Unterzeichner authentifiziert werden kann. Im Streitfall muss vor Gericht also nachgewiesen werden, dass das Verfahren, welches zur Signatur verwendet wurde, zuverlässig funktioniert.

Die fortgeschrittene Signatur (Advances Encrypted Standard)

Die fortgeschrittene Signatur ist die am häufigsten verwendete digitale Signaturform und ermöglicht die Identifikation der Person, die die Signatur erstellt hat. Diese Form der Signatur wird bei Dokumenten empfohlen, die ein höheres rechtliches Risiko tragen.

Die qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, wird wie die anderen beiden Niveaus auch, durch die EU-Verordnung 910/2014 geregelt und beschreibt eine Zertifikatsform, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift in ihrer Gültigkeit und Rechtskraft vollständig ersetzen kann. Diese Zertifikate werden von qualifizierten Vertrauensmitarbeitern herausgegeben und sind so vor Gericht im Falle einer Anfechtung einfach auf ihre Echtheit und Wirksamkeit zu überprüfen. Die Qualifikation wird von speziellen staatlich überwachten Stellen ausgegeben. 

👉 Für Hintergründe dazu empfehlen wir diesen Blog-Artikel.

👉 Sie wollen noch mehr erfahren? Lesen Sie unseren Artikel Was ist eine Qualifizierte Elektronische Signatur?

Der Unterschied zwischen Gesetz und Realität

Das Gesetz besagt in Deutschland, dass laut § 371 a Zivilprozessordnung (ZPO) ausschließlich qualifizierte elektronische Unterschriften vor Gericht Beweiskraft haben. Dies würde allerdings im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Handschlag oder eine mündliche Absprache die gleiche Rechtssicherheit aufweisen würden, wie eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur werden allerdings unter anderem Ausweisdokumente ausgelesen, um eine Unterschrift zu authentifizieren. Die Entwicklung von digitalen Signaturprozessen schreitet an dieser Stelle also schneller voran, als es das Gesetz tut. Die Auslegung, ob eine Unterschrift beweiskräftig ist, obliegt in diesem Fall also nicht alleinig dem Gesetz. In der Praxis geschieht es dementsprechend, dass auch einfache oder fortgeschrittene eSignaturen vor Gericht landen, da die Prüfprotokolle eine hohe Beweiskraft haben und damit Unterschriften rechtlich überprüft werden können. In solchen Fällen findet dann § 286 ZPO Anwendung, wonach die Echtheit des Dokuments und die Abgabe der Erklärungen des Ausstellers der freien Beweiswürdigung des Richters unterliegen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Daten protokolliert werden, desto rechtssicherer die digitale Unterschrift.

Die elektronische Unterschrift mit Yousign ist eIDAS-konform, das bedeutet, sie ist europaweit gültig und die einfache Signatur für die meisten Transaktionen ausreichend. Da die elektronische Unterschrift von Yousign eIDAS-konform ist, bedeutet das gleichzeitig auch, dass sie vor Gericht Aussagekraft hat. Somit widersprechen sich in gewisser Weise die europäische eIDAS Norm, die besagt, dass elektronische Unterschriften vor Gericht nicht diskriminiert werden dürfen, und die ZPO, welche nur der QES 100%ige Beweiskraft einräumt.

Fazit zur Rechtskräftigkeit der elektronischen Unterschrift

Die elektronische Unterschrift mag für viele noch das ein oder andere Fragezeichen aufwerfen, Sorgen um die Beweiskraft und Rechtssicherheit sind aber einfach zu widerlegen. Ein mit Tinte unterzeichnetes Dokument lässt sich nach der Signatur noch nach Belieben verändern, während ein mit Yousign elektronisch unterzeichnetes Dokument nach der Unterschrift nicht mehr modifizierbar ist. Mit Yousign wird eine eindeutige Verknüpfung zum Unterzeichner hergestellt, die jederzeit geprüft werden kann. Außerdem garantiert Yousign, dass nur eine einzige Person die Signatur durchführen kann mittels einer Authentifizierung oder Identifizierung. Das oberste Gebot bei Yousign ist, eSignaturen nutzerfreundlich aber rechtskräftig abzubilden.

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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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