Die Digitalisierung rückt immer weiter vor und viele Prozesse laufen mittlerweile zu einem großen Teil oder vollständig digital ab. Wenn die Digitalisierung viele Abläufe komplett übernimmt, tauchen natürlich einige Fragen auf, die geklärt werden müssen. Eine dabei immer wiederkehrende Frage ist die, ob eine digitale Unterschrift bei Anfechtung vor Gericht rechtskräftig ist. Speziell, da viele Unternehmen mittlerweile einen Großteil der Unterschriftenverwaltung auf digitalem Wege durchführen, muss geklärt werden, ob diese Unterschriften einer rechtlichen Prüfung standhalten können, oder nicht?
Die digitale Unterschrift von Yousign ist eine weitaus effizientere Lösung, als der klassische Kugelschreiber und ermöglicht schnellere Abläufe. Auch in Sachen Beweiskraft hält die digitale Unterschrift mit dem Vorgänger aus Tinte mit. Doch bevor wir weiter ins Detail gehen ein paar Worte zur elektronischen Unterschrift:
Die elektronische Unterschrift greift nicht nur auf eine Verschlüsselung zurück, sondern nutzt zur zusätzlichen Sicherheit sogenannte Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle funktionieren ähnlich, wie man sich Trampelpfade (im Englischen spricht man auch von Audit Trails) in einer hoch bewachsenen Wiese vorstellt. Diese lassen zu, den gesamten Signaturprozess zu rekonstruieren und enthalten darüber hinaus alle relevanten Informationen des Unterzeichners, wie auch des Signaturprozesses. Dank dieser Sicherheiten kann eine Unterschrift und der Unterzeichner auch im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung eindeutig nachvollzogen werden.
Die gerichtliche Überprüfung von Unterschriften
Unterschriften allgemein müssen vor Gericht beispielsweise dann überprüft werden, wenn es darum geht, einen Streitfall zu klären. Unter Umständen wird im Laufe der Klärung eine Unterschrift unter einem Dokument angefochten und diese Unterschrift muss nun auf ihre Echtheit überprüft werden. Im Falle der Unterschrift mit einem Kugelschreiber beispielsweise müssen nun verschiedene Kopien mit der zu prüfenden Unterschrift vorliegen, um diese miteinander abgleichen zu können. Auch die Einschätzung von Experten und Aussagen aus dem Zeugenstand können für die Überprüfung der Echtheit zurate gezogen werden. Der große Nachteil liegt hier nicht nur im Aufwand, sondern auch in den hohen Kosten.
Warum sollte man die digitale Unterschrift der handschriftlichen vorziehen?
Gerade der Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen kann stark von der Einfachheit der elektronischen Unterschrift profitieren. Egal, ob es die Versicherungsbranche, die Personalwirtschaft oder das Immobiliengeschäft sind – die elektronischen Unterschriften helfen dabei, den Aufwand minimal zu halten und die Sicherheit zu maximieren. Auch, wenn wir Menschen uns oft wünschen, dass wir unfehlbar sind, so sieht die Realität leider ein bisschen anders aus. Egal, wie groß unser Expertenwissen, beispielsweise in der Überprüfung von handschriftlichen Unterschriften ist, es kann immer mal passieren, dass wir einen Fehler machen. In der Versicherungsbranche, der Personalverwaltung oder auch bei der Übertragung von einer Immobilie beispielsweise könnte das katastrophale Folgen haben. Die elektronische Unterschrift wird von Computern ausgeführt und überprüft, deren Performance nicht tagesformabhängig ist. Die Skripte gemäß derer Computer arbeiten, laufen fehlerfrei ab. So werden gerade heikle Punkte wie Unterschriften sicherer und gleichzeitig effizienter. Verträge können so schneller geschlossen werden und sollte es dazu kommen, dass ein Kaufvertrag beispielsweise angefochten werden soll, kann die Echtheit der digitalen Unterschrift vor Gericht sehr viel schneller, eindeutiger und unkomplizierter bewiesen werden, als es bei der Kugelschreibertinte der Fall wäre. Durch die vollständige Automatisierung und die Sicherheit über die computergestützten Abläufe lässt sich dank der Audit-Trails, das sind die anfangs beschriebenen Prüfprotokolle, kostensparend und schnell die Authentizität einer Unterschrift überprüfen.
Was muss der gerichtlichen Prüfung von der elektronischen Unterschrift beachtet werden?
Das Gericht vertraut auf Fakten und Beweise – dementsprechend wichtig ist es, dass die vorzulegenden Daten im Vorfeld bekannt sind, um bestmöglich vor Gericht Rede und Antwort stehen zu können. Über die Lokalisation des Ortes kann beispielsweise herausgelesen werden, wo die Unterschrift geleistet wurde. Identifikationsdaten wie etwa die mit einer Person verknüpfte E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse sorgen dafür, dass festgestellt werden kann, wer die Unterschrift geleistet hat.
Die Prüfdateien von Yousign
Um vor Gericht ganz sicher gehen zu können, zeichnet Yousign für die Prüfdateien folgende Daten auf:
- Klarnamen
- E-Mail-Adresse
- Zeitstempel
- IP-Adresse
- Telefonnummer für SMS Authentifizierung (optional)
- Auslesen und Verifizierung von Ausweisdokumenten (optional)
Über die Dokumentation eines jeden einzelnen Schritts sowie die fälschungssicheren Siegel kann auf diesem Wege die Authentizität einer Unterschrift vor Gericht zweifellos nachgewiesen werden.
Die 3 Niveaus von elektronischen Unterschriften
Die einfache elektronische Signatur
Diese Form der Signatur wird meist für Dokumente genutzt, deren Risikopotenzial relativ niedrig angesetzt werden kann. So können Handelsverträge oder Empfangsbestätigungen auf diesem unterzeichnet werden. Dabei wird ein Prooffile verwendet, mithilfe dessen der Unterzeichner authentifiziert werden kann. Im Streitfall muss vor Gericht also nachgewiesen werden, dass das Verfahren, welches zur Signatur verwendet wurde, zuverlässig funktioniert.
Die fortgeschrittene Signatur (Advances Encrypted Standard)
Die fortgeschrittene Signatur ist die am häufigsten verwendete digitale Signaturform und ermöglicht die Identifikation der Person, die die Signatur erstellt hat. Diese Form der Signatur wird bei Dokumenten empfohlen, die ein höheres rechtliches Risiko tragen.
Die Qualifizierte Elektronische Signatur
Die Qualifizierte Elektronische Signatur, kurz QES, wird wie die anderen beiden Niveaus auch, durch die EU-Verordnung 910/2014 geregelt und beschreibt eine Zertifikatsform, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift in ihrer Gültigkeit und Rechtskraft vollständig ersetzen kann. Diese Zertifikate werden von qualifizierten Vertrauensmitarbeitern herausgegeben und sind so vor Gericht im Falle einer Anfechtung einfach auf ihre Echtheit und Wirksamkeit zu überprüfen. Die Qualifikation wird von speziellen staatlich überwachten Stellen ausgegeben.
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👉 Sie wollen noch mehr erfahren? Lesen Sie unseren Artikel Was ist eine Qualifizierte Elektronische Signatur?
Der Unterschied zwischen Gesetz und Realität
Das Gesetz besagt in Deutschland, dass laut § 371 a Zivilprozessordnung (ZPO) ausschließlich qualifizierte elektronische Unterschriften vor Gericht Beweiskraft haben. Dies würde allerdings im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Handschlag oder eine mündliche Absprache die gleiche Rechtssicherheit aufweisen würden, wie eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Bei der fortgeschrittenen elektronischen Signatur werden allerdings unter anderem Ausweisdokumente ausgelesen, um eine Unterschrift zu authentifizieren. Die Entwicklung von digitalen Signaturprozessen schreitet an dieser Stelle also schneller voran, als es das Gesetz tut. Die Auslegung, ob eine Unterschrift beweiskräftig ist, obliegt in diesem Fall also nicht alleinig dem Gesetz. In der Praxis geschieht es dementsprechend, dass auch einfache oder fortgeschrittene eSignaturen vor Gericht landen, da die Prüfprotokolle eine hohe Beweiskraft haben und damit Unterschriften rechtlich überprüft werden können. In solchen Fällen findet dann § 286 ZPO Anwendung, wonach die Echtheit des Dokuments und die Abgabe der Erklärungen des Ausstellers der freien Beweiswürdigung des Richters unterliegen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Daten protokolliert werden, desto rechtssicherer die digitale Unterschrift.
Die elektronische Unterschrift mit Yousign ist eIDAS-konform, das bedeutet, sie ist europaweit gültig und die einfache Signatur für die meisten Transaktionen ausreichend. Da die elektronische Unterschrift von Yousign eIDAS-konform ist, bedeutet das gleichzeitig auch, dass sie vor Gericht Aussagekraft hat. Somit widersprechen sich in gewisser Weise die europäische eIDAS Norm, die besagt, dass elektronische Unterschriften vor Gericht nicht diskriminiert werden dürfen, und die ZPO, welche nur der QES 100%ige Beweiskraft einräumt.
Fazit
Die elektronische Unterschrift mag für viele noch das ein oder andere Fragezeichen aufwerfen, Sorgen um die Beweiskraft und Rechtssicherheit sind aber einfach zu widerlegen. Ein mit Tinte unterzeichnetes Dokument lässt sich nach der Signatur noch nach Belieben verändern, während ein mit Yousign elektronisch unterzeichnetes Dokument nach der Unterschrift nicht mehr modifizierbar ist. Mit Yousign wird eine eindeutige Verknüpfung zum Unterzeichner hergestellt, die jederzeit geprüft werden kann. Außerdem garantiert Yousign, dass nur eine einzige Person die Signatur durchführen kann mittels einer Authentifizierung oder Identifizierung. Das oberste Gebot bei Yousign ist, eSignaturen nutzerfreundlich aber rechtskräftig abzubilden.
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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.
FAQ: Sind digitale Unterschriften rechtssicher?
1. Sind digitale Unterschriften vor Gericht rechtssicher?
Ja, digitale Unterschriften sind rechtssicher, wenn sie korrekt erstellt werden und den entsprechenden Sicherheitsstandards entsprechen. Besonders die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bietet die höchste Beweiskraft und wird in vielen Ländern als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift anerkannt.
2. Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)?
Die qualifizierte elektronische Signatur ist die sicherste Form der digitalen Unterschrift und ersetzt die handschriftliche Unterschrift vollständig. Sie wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt und erfüllt die Anforderungen der eIDAS-Verordnung, die sie in Europa rechtsgültig macht.
3. Was sind die Vorteile der digitalen Unterschrift gegenüber der handschriftlichen Unterschrift?
Die digitale Unterschrift bietet mehrere Vorteile:
- Schnelligkeit und Effizienz: Verträge können schnell und ohne physische Präsenz unterzeichnet werden.
- Fälschungssicherheit: Ein digital unterzeichnetes Dokument kann nach der Unterschrift nicht mehr verändert werden.
- Einfache Nachverfolgbarkeit: Prüfprotokolle (Audit Trails) dokumentieren alle relevanten Schritte des Signaturprozesses und sorgen für die Transparenz der Transaktion.
4. Was passiert, wenn eine digitale Unterschrift vor Gericht angefochten wird?
Wenn eine digitale Unterschrift vor Gericht angefochten wird, können die Prüfprotokolle und andere gesicherte Daten, wie IP-Adresse und Zeitstempel, herangezogen werden, um die Authentizität der Unterschrift zu überprüfen. Dies ist wesentlich einfacher und schneller als die Überprüfung einer handschriftlichen Unterschrift.
5. Welche Arten von elektronischen Signaturen gibt es?
Es gibt drei Arten von elektronischen Signaturen:
- Einfache elektronische Signatur: Diese Form der Unterschrift ist für Dokumente mit niedrigem Risikopotenzial geeignet, jedoch ist ihre Beweiskraft in einem Rechtsstreit eingeschränkt.
- Fortgeschrittene elektronische Signatur: Diese Signatur ermöglicht eine Identifikation des Unterzeichners und ist für Dokumente mit höherem rechtlichen Risiko geeignet.
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Diese Signatur hat die höchste Beweiskraft und ist gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift vor Gericht.
6. Was ist der Unterschied zwischen der eIDAS-Verordnung und der Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland?
Die eIDAS-Verordnung garantiert, dass elektronische Unterschriften in der EU rechtsgültig sind und vor Gericht nicht diskriminiert werden dürfen. Allerdings räumt die deutsche ZPO nur der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) vollständige Beweiskraft ein. In der Praxis haben auch fortgeschrittene und einfache elektronische Signaturen dank der Prüfdaten eine hohe Beweiskraft.
7. Wie gewährleistet Yousign die Rechtsgültigkeit der digitalen Unterschrift?
Yousign stellt sicher, dass alle digitalen Unterschriften den eIDAS-Standards entsprechen. Es werden umfassende Prüfprotokolle aufgezeichnet, die eine schnelle und eindeutige Überprüfung der Unterschrift vor Gericht ermöglichen. Zu den aufgezeichneten Daten gehören unter anderem der Name des Unterzeichners, die IP-Adresse, der Zeitstempel und andere sicherheitsrelevante Informationen.
8. Wie schützt Yousign die Authentizität der digitalen Unterschrift?
Yousign verwendet mehrere Sicherheitsmechanismen:
- Verschlüsselung der Daten zur Verhinderung unbefugten Zugriffs.
- Audit Trails zur Nachverfolgbarkeit des gesamten Signaturprozesses.
- Zusätzliche Identifizierungsmaßnahmen wie SMS-Authentifizierung oder Ausweisdokumente zur Bestätigung der Identität des Unterzeichners.
9. Kann eine digitale Unterschrift nach der Unterzeichnung verändert werden?
Nein, ein mit Yousign elektronisch unterzeichnetes Dokument ist nach der Signatur unveränderbar. Jede Veränderung an dem Dokument würde sofort erkannt und macht die Unterschrift ungültig.
10. Ist die digitale Unterschrift von Yousign in ganz Europa anerkannt?
Ja, Yousign ist eIDAS-konform und ermöglicht es, digitale Unterschriften zu erstellen, die in allen EU-Ländern rechtlich anerkannt sind. Dies bedeutet, dass digitale Unterschriften von Yousign in Europa in gleicher Weise wie handschriftliche Unterschriften gelten.