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Qualifizierte Elektronische Signatur: Der vollständige Leitfaden für Deutschland

Qualifizierte Elektronische Signatur_ Der vollständige Leitfaden für Deutschland

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Stellen Sie sich vor: Verträge in Minuten statt Tagen unterzeichnen, papierlose Prozesse bei maximaler Rechtssicherheit, und das alles von überall auf der Welt. Genau das ermöglicht Ihnen die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) – das digitale Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift mit höchster rechtlicher Anerkennung in Deutschland und der gesamten Europäischen Union.

In einer Zeit, in der Geschwindigkeit und Compliance gleichermaßen zählen, ermöglicht die QES Unternehmen, Verträge rechtsgültig zu unterzeichnen, Prozesse zu beschleunigen und dabei vollständige Compliance zu gewährleisten.

Doch was genau macht eine elektronische Signatur "qualifiziert"? Welche rechtlichen Anforderungen müssen erfüllt sein? Und wann ist die QES für Ihr Unternehmen die richtige Wahl?

Dieser umfassende Leitfaden erklärt alles, was Sie über die Qualifizierte Elektronische Signatur wissen müssen: von den rechtlichen Grundlagen über technische Anforderungen bis hin zu praktischen Anwendungsfällen.

Zusammenfassung auf einen Blick:

  • Definition: Die QES ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat basiert und mit einem sicheren Signaturerstellungsgerät (QSCD) erstellt wird
  • Rechtlicher Status: Gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift gemäß eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und deutschem Vertrauensdienstegesetz (VDG)
  • Höchstes Sicherheitsniveau: Eindeutige Identifizierung des Unterzeichners, Unveränderbarkeit des Dokuments und Beweissicherheit vor Gericht
  • Anwendungsfälle: Erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte (z.B. Arbeitsverträge, Gesellschafterbeschlüsse), empfohlen für hochsensible Dokumente
  • Investition: Variable Kosten je nach Anbieter, schnelle Amortisation durch Einsparungen bei Druck, Versand und Bearbeitungszeit
  • Zertifizierte Anbieter: Nur qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter wie Yousign dürfen QES-Lösungen bereitstellen

Was ist eine Qualifizierte Elektronische Signatur?

Definition und rechtliche Einordnung

Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist gemäß Artikel 3 Nr. 12 der eIDAS-Verordnung eine elektronische Signatur, die folgende Merkmale kombiniert:

  • Sie erfüllt die Anforderungen einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner, Kontrolle durch den Unterzeichner, Erkennung nachträglicher Änderungen)
  • Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen
  • Sie wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erstellt

Diese Kombination garantiert ein Höchstmaß an Sicherheit und Rechtssicherheit. Die QES ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten automatisch anerkannt – ohne zusätzliche Formalitäten.

Wichtig:

Die QES ist das einzige elektronische Signaturverfahren, das der handschriftlichen Unterschrift rechtlich völlig gleichgestellt ist. Dies ist in Artikel 25 Absatz 2 der eIDAS-Verordnung festgelegt.

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Die drei Stufen elektronischer Signaturen

Um die Besonderheit der QES zu verstehen, ist es wichtig, die drei Ebenen elektronischer Signaturen zu kennen:

Signaturtyp

Sicherheitsniveau

Identifizierung

Rechtliche Wirkung

Einfache Elektronische Signatur (EES)

Niedrig

Keine vorgeschrieben

Begrenzt, Beweislast beim Unterzeichner

Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES)

Mittel

Ja, verschiedene Methoden

Erhöht, aber nicht gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Höchste

Ja, strenge Identifikation

Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift

Die QES bietet den entscheidenden Vorteil: Umkehr der Beweislast. Wer die Echtheit einer QES anzweifelt, muss dies beweisen – nicht der Unterzeichner.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

eIDAS-Verordnung und Vertrauensdienstegesetz

In Deutschland basiert die Qualifizierte Elektronische Signatur auf zwei wesentlichen Rechtsnormen:

  • eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014: Diese europäische Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten seit Juli 2016. Sie definiert die technischen und organisatorischen Anforderungen an elektronische Signaturen und Vertrauensdiensteanbieter.
  • Vertrauensdienstegesetz (VDG): Das deutsche Gesetz vom 18. Juli 2017 setzt die eIDAS-Verordnung national um und ergänzt spezifische Regelungen für Deutschland.

Elektronische Form und Schriftform im BGB

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen verschiedenen Formvorschriften:

  • § 126 BGB – Schriftform: Erfordert grundsätzlich eine handschriftliche Unterschrift. Die QES kann diese ersetzen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt.
  • § 126a BGB – Elektronische Form: Definiert die Anforderungen für elektronische Dokumente. Eine QES erfüllt automatisch diese Form der elektronischen Signatur.
  • § 126b BGB – Textform: Erfordert lediglich ein lesbares Dokument ohne qualifizierte Signatur.

Die QES deckt sowohl die Schriftform als auch die elektronische Form ab und bietet damit maximale Flexibilität.

Wann ist die QES erforderlich?

Während viele Verträge mit einfacheren Signaturformen abgeschlossen werden können, gibt es Rechtsgeschäfte, bei denen die QES erforderlich oder ausdrücklich empfohlen ist:

QES erforderlich oder stark empfohlen:

  • Arbeitsverträge und deren Änderungen
  • Gesellschafterbeschlüsse in GmbHs
  • Bestimmte Handelsregisteranmeldungen
  • Verträge mit hohem Streitwert

QES ausdrücklich ausgeschlossen:

Achtung:

Auch wenn die QES technisch möglich ist, schließen bestimmte Gesetze die elektronische Form explizit aus. Prüfen Sie immer die spezifischen Anforderungen Ihres Rechtsgeschäfts.

Weitere Details zu den spezifischen Rechtsgeschäften, die eine QES erfordern, finden Sie in unserem Artikel über Rechtsgeschäfte und die Qualifizierte Elektronische Signatur.

Technische Anforderungen und Funktionsweise

Das qualifizierte Zertifikat

Ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen muss gemäß Anhang I der eIDAS-Verordnung folgende Informationen enthalten:

  • Hinweis, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt
  • Identität des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
  • Name des Unterzeichners (oder Pseudonym mit entsprechendem Hinweis)
  • Öffentlicher Schlüssel zur Validierung
  • Gültigkeitsdauer
  • Qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSCD-Statement)

Diese Zertifikate werden nur von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern ausgestellt, die von der Bundesnetzagentur oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde zertifiziert wurden.

Die qualifizierte Signaturerstellungseinheit (QSCD)

Die QSCD ist ein technisches Gerät oder eine sichere Cloud-Lösung, die höchste kryptografische Sicherheit gewährleistet. Gemäß Anhang II der eIDAS-Verordnung muss eine QSCD:

  • Die Vertraulichkeit der Signaturdaten garantieren
  • Eine Fälschung der Signatur praktisch ausschließen
  • Dem Unterzeichner die ausschließliche Kontrolle über die Signaturerstellung geben
  • Die zu unterzeichnenden Daten zuverlässig anzeigen

In der Praxis werden QSCDs als Smartcards, USB-Token oder Cloud-basierte HSM-Lösungen (Hardware Security Modules) implementiert.

Der Signaturprozess Schritt für Schritt

So läuft die Erstellung einer QES typischerweise ab:

  1. Identifikation: Der zukünftige Unterzeichner weist seine Identität nach (z.B. durch Video-Ident, eID-Funktion des Personalausweises oder persönlich)
  2. Zertifikatsausstellung: Der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter erstellt ein qualifiziertes Zertifikat
  3. QSCD-Bereitstellung: Der Unterzeichner erhält Zugang zu einer QSCD (Karte oder Cloud-Lösung)
  4. Dokumentensignatur: Bei jeder Signatur authentifiziert sich der Unterzeichner, prüft das Dokument und erstellt die kryptografische Signatur
  5. Validierung: Empfänger können die Signatur jederzeit anhand des öffentlichen Schlüssels prüfen

Der gesamte Prozess ist so konzipiert, dass Manipulation praktisch ausgeschlossen ist und die Authentizität sowie Integrität des Dokuments langfristig nachweisbar bleiben.

Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter in Deutschland

Aufsicht durch die Bundesnetzagentur

In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur (BNetzA) qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter. Nur Anbieter, die in der offiziellen EU-Vertrauensliste (Trust List) aufgeführt sind, dürfen QES-Lösungen anbieten.

Die Bundesnetzagentur prüft regelmäßig:

  • Technische Sicherheitsmaßnahmen
  • Organisatorische Prozesse
  • Einhaltung der eIDAS-Anforderungen
  • Finanzielle Stabilität (Versicherungssumme mindestens 250.000 € pro Schadensfall gemäß § 10 VDG)

Gut zu wissen:

Die offizielle deutsche Trust List finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Prüfen Sie immer, ob Ihr Anbieter dort gelistet ist.

Yousign als qualifizierter Anbieter

Yousign ist ein zertifizierter qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und bietet QES-Lösungen an, die alle europäischen und deutschen Standards erfüllen. Unsere Lösung zeichnet sich aus durch:

  • Höchste Sicherheit: Alle Signaturen werden mit qualifizierten Zertifikaten und QSCD erstellt
  • Benutzerfreundlichkeit: Intuitive Signaturprozesse ohne technisches Vorwissen
  • Compliance: Vollständige Einhaltung der eIDAS-Verordnung und des VDG
  • Flexibilität: Cloud-basierte Lösung ohne zusätzliche Hardware für Unterzeichner
  • Bewährte Effizienz: Unsere mehr als 20.000 Kunden in Europa reduzieren die Vertragslaufzeit von durchschnittlich 5-7 Tagen auf weniger als 24 Stunden und senken Verwaltungskosten um bis zu 40%

Mit Yousign können Sie sicher sein, dass Ihre elektronischen Signaturen vor Gericht Bestand haben und höchsten Sicherheitsanforderungen genügen.

Anwendungsfälle und Vorteile für Unternehmen

Typische Einsatzszenarien

Die QES eignet sich besonders für Unternehmen in folgenden Bereichen:

Personalwesen und HR:

  • Arbeitsverträge und Vertragsänderungen
  • Aufhebungsverträge
  • Zeugnisse und Bescheinigungen

Gesellschaftsrecht:

  • Gesellschafterbeschlüsse
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Vollmachten und Prokuren

Mehr dazu erfahren Sie in unserem spezialisierten Artikel über die QES im Gesellschaftsrecht.

Finanz- und Versicherungswesen:

  • Kreditverträge
  • Versicherungsverträge
  • Compliance-Dokumente

Öffentliche Verwaltung:

  • Behördenanträge
  • Fördermittelbescheide
  • Verwaltungsverträge

Konkrete Vorteile der QES

Unternehmen, die auf die Qualifizierte Elektronische Signatur setzen, profitieren von messbaren Vorteilen:

Rechtssicherheit:

  • Gleichstellung mit handschriftlicher Unterschrift
  • Umkehr der Beweislast im Streitfall
  • Europaweite Anerkennung ohne zusätzliche Formalitäten

Effizienzsteigerung:

Kosteneinsparung:

  • Reduktion von Druck- und Versandkosten um bis zu 40%
  • Optimierung von Lagerkosten für Papierarchive
  • Zeitersparnis bei Verwaltungsprozessen

Compliance:

  • Automatische Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
  • Revisionssichere Dokumentation
  • DSGVO-konforme Verarbeitung

Beweiskraft und rechtliche Wertigkeit

Beweislast und Anfechtung

Die QES genießt gemäß § 371a ZPO (Zivilprozessordnung) eine Vermutung der Echtheit. Das bedeutet:

  • Die Signatur gilt als echt, solange das Gegenteil nicht bewiesen wird
  • Die Beweislast liegt bei der Partei, die die Signatur anzweifelt
  • Es müssen "ernsthafte Zweifel" vorgebracht werden, um die Vermutung zu erschüttern

In der Praxis ist eine erfolgreiche Anfechtung äußerst selten, da die technischen Sicherheitsmechanismen der QES extrem robust sind.

Aufbewahrung und Archivierung

Für die langfristige Beweiskraft müssen QES-signierte Dokumente ordnungsgemäß archiviert werden:

Aufbewahrungsfristen gemäß HGB § 257 und AO:

  • Handelsbücher und Jahresabschlüsse: 10 Jahre
  • Buchungsbelege: 8 Jahre (seit 2025, zuvor 10 Jahre)
  • Handelsbriefe: 6 Jahre

Technische Anforderungen:

  • Regelmäßige Neusignierung bei ablaufenden Zertifikaten
  • Archivierung im XAIP-Format (Extended Archive Information Package)
  • Sicherstellung der Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum

Quelle: Die technischen Standards für die langfristige Aufbewahrung sind in der BSI TR-ESOR Technischen Richtlinie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik definiert.

QES vs. andere Signaturverfahren: Wann welche Lösung?

Entscheidungsmatrix

Nicht jedes Dokument erfordert eine QES. Diese Übersicht hilft bei der Auswahl:

Kriterium

Einfache ES

Fortgeschrittene ES

Qualifizierte ES

Kosten

Sehr niedrig

Niedrig

Mittel

Identifikation

Optional

Ja

Streng

Rechtssicherheit

Gering

Mittel

Höchste

Geeignet für

Interne Freigaben

Standardverträge

Hochsensible Dokumente, gesetzliche Anforderungen

Beweiskraft

Begrenzt

Erhöht

Gleichwertig mit handschriftlicher Unterschrift

Praktische Empfehlungen

Verwenden Sie eine QES, wenn:

  • Das Gesetz die Schriftform vorschreibt
  • Der Vertragswert sehr hoch ist (> 100.000 €)
  • Ein erhöhtes Streitrisiko besteht
  • Sie grenzüberschreitend in der EU tätig sind
  • Höchste Compliance-Anforderungen gelten

Eine fortgeschrittene ES genügt, wenn:

  • Standardverträge mit geringem Risiko vorliegen
  • Schnelligkeit im Vordergrund steht
  • Keine gesetzliche Schriftform erforderlich ist

Eine einfache ES ist ausreichend für:

  • Interne Dokumente ohne rechtliche Bindung
  • Informelle Freigabeprozesse
  • Acknowledgements und Bestätigungen

Fazit

Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist das sicherste und rechtsverbindlichste Verfahren für digitale Signaturen in Deutschland und Europa. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, Prozesse zu digitalisieren, ohne Kompromisse bei Rechtssicherheit oder Compliance einzugehen.

Während die QES nicht für jeden Anwendungsfall erforderlich ist, stellt sie überall dort die optimale Lösung dar, wo gesetzliche Anforderungen, hohe Vertragswerte oder erhöhte Sicherheitsanforderungen eine rechtssichere Signatur erfordern. Mit zertifizierten Anbietern wie Yousign können Sie die QES einfach, sicher und benutzerfreundlich in Ihre Geschäftsprozesse integrieren – und dabei Zeit sowie Kosten sparen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was kostet eine Qualifizierte Elektronische Signatur?

    Die Kosten variieren je nach Anbieter und Nutzungsumfang. Bei Yousign sind QES-Signaturen in flexiblen Preismodellen verfügbar, die sich an Ihrem tatsächlichen Bedarf orientieren. Die Investition amortisiert sich schnell durch Einsparungen bei Druck, Versand und Bearbeitungszeit – unsere Kunden sparen durchschnittlich bis zu 40% ihrer Verwaltungskosten.

  • Wie lange dauert die Einrichtung einer QES?

    Mit Cloud-basierten Lösungen wie Yousign können Sie innerhalb von Minuten mit der QES starten. Die Identifikation des Unterzeichners erfolgt per Video-Ident oder eID und dauert typischerweise 5-10 Minuten. Danach kann sofort signiert werden.

  • Ist die QES auch außerhalb der EU gültig?

    Die eIDAS-Verordnung gilt nur innerhalb der EU. Für internationale Verträge außerhalb der EU sollten Sie die rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes prüfen. Viele Länder erkennen jedoch QES-basierte Signaturen aufgrund ihrer hohen Sicherheitsstandards an.

  • Kann ich eine QES auf dem Smartphone erstellen?

    Ja, moderne QES-Lösungen funktionieren auf allen Geräten – Desktop, Tablet und Smartphone. Yousign bietet eine vollständig responsive Lösung, die auf jedem Endgerät eine optimale Benutzererfahrung gewährleistet.

  • Was passiert, wenn mein qualifiziertes Zertifikat abläuft?

    Dokumente, die vor Ablauf des Zertifikats signiert wurden, bleiben gültig. Für die langfristige Beweiserhaltung empfiehlt es sich jedoch, eine Neusignierung mit Zeitstempel vorzunehmen. Professionelle Anbieter wie Yousign bieten automatisierte Lösungen für diese Anforderung.

  • Wie erkenne ich einen zertifizierten Anbieter?

    Prüfen Sie, ob der Anbieter in der offiziellen EU Trust List aufgeführt ist. Diese finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur oder direkt auf dem EU Trust List Browser. Yousign ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter vollständig zertifiziert.

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