Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist eine der gängigsten Arten von Arbeitsverhältnissen in Deutschland. Er bietet sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer eine langfristige berufliche Bindung und klare Regelungen zu den Arbeitsbedingungen. Sie erfahren hier, was sich bezüglich des unbefristeten Arbeitsvertrages in 2025 ändert.
Was ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag?
Generell ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag ein Arbeitsvertrag, der keine festgelegte Laufzeit hat. Das Arbeitsverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung kann von Seiten des Arbeitgebers nur aufgrund eines rechtlich validen Grundes erfolgen. Der Vertrag regelt alle relevanten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, wie etwa Arbeitszeit, Arbeitsort, Vergütung und andere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses.
Erfahren Sie hier auch noch alles über die neue e-Rechnungspflicht für Unternehmen, die ebenfalls ab Januar 2025 in Kraft tritt.
Unterschied zwischen unbefristeten und befristeten Arbeitsverträge
Der Hauptunterschied zwischen einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem befristeten Arbeitsvertrag liegt in der Laufzeit. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet nach einer bestimmten Zeit oder nach dem Erreichen eines bestimmten Ziels, z. B. nach der Dauer einer Ausbildung oder einem Projekt. Im Gegensatz dazu bleibt der unbefristete Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit bestehen, solange keine der Parteien eine Kündigung ausspricht.
Befristung kann eine nützliche Option für Arbeitgeber sein, um die Arbeitsbelastung temporär zu regulieren, während der unbefristete Vertrag den Arbeitnehmern mehr Sicherheit bietet, da sie wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis langfristig angelegt ist.
Hier noch eine Anleitung zur elektronischen Unterzeichnung von Arbeitsverträgen.
Rechte und Pflichten im unbefristeten Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben, genießen eine Reihe von Rechten, aber auch Pflichten. Zu den wichtigsten Rechten gehören:
- Kündigungsschutz: Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet einen gewissen Schutz vor Kündigung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres kündigen darf, es müssen sachliche Gründe vorliegen. Dazu gehören betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe.
- Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt und hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Für einen Arbeitnehmer, der schon länger beschäftigt ist, verlängert sich die Frist.
- Anspruch auf Urlaub: Auch während der Probezeit haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl hängt vom Arbeitsvertrag ab, beträgt jedoch mindestens 24 Tage pro Jahr.
- Arbeitszeit und Arbeitsort: Der Arbeitsvertrag regelt die genaue Arbeitszeit und den Arbeitsort, was im Vergleich zu einem befristeten Vertrag mehr Flexibilität bieten kann.
Für den Arbeitgeber bedeutet der unbefristete Arbeitsvertrag, dass er in der Regel langfristige Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer hat. Dies betrifft nicht nur die Arbeitszeit und Vergütung, sondern auch die Rechte des Arbeitnehmers im Krankheitsfall, während des Urlaubs und bei Verstößen gegen den Vertrag.
Kündigung und Kündigungsschutz
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann jederzeit gekündigt werden, jedoch gelten strenge gesetzliche Regelungen. Die Kündigungsfrist muss sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beachtet werden. Diese Frist beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, verlängert sich jedoch bei längerem Arbeitsverhältnisen proportional bis zu sieben Monaten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer inkludiert, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ohne einen triftigen Grund kündigen darf. Im Fall einer Schwangerschaft gilt sogar ein generelles Kündigungsverbot.
Neuerungen im Beweisrecht und die Rolle der elektronischen Signatur
Vor der Reform war es in Deutschland erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag handschriftlich unterzeichnete, um die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses nachzuweisen. Das Gesetz verlangte ausdrücklich, dass das Dokument in schriftlicher Form (Schriftform) vorliegt, wobei die Unterschrift des Arbeitgebers "in Tinte" erforderlich war. Dies führte in der Praxis dazu, dass viele Arbeitgeber Arbeitsverträge händisch unterschrieben, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt wurden.
Mit der Verabschiedung des neuen Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), gelang auch die Reform des Beweisrechts. Ab dem 1. Januar 2025 genügt es, wenn der Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen dem neuen Mitarbeiter in Textform übermittelt. Dabei ist es ausreichend, dass die Erklärung in einer lesbaren Form auf einem Datenmedium vorliegt, sodass der Absender eindeutig identifiziert werden kann. Diese Regelung stellt sicher, dass die elektronische Signatur des Arbeitsvertrags zur Norm wird, zumindest für unbefristete Arbeitsverträge (CDI).
Anforderungen an die elektronische Signatur
Um die elektronische Signatur im Arbeitsvertrag rechtskräftig zu machen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer zugänglich und speicherbar sind und dass der Arbeitnehmer den Erhalt des Dokuments bestätigt. Dies kann durch eine Bestätigung des Erhalts des elektronisch übermittelten Arbeitsvertrags geschehen, was sicherstellt, dass der Vertrag den formalen Anforderungen des Gesetzes entspricht.
Sie finden hier alle Details zur Verwendung der elektronischen Signatur im Bereich der Arbeitsverträge.
Auch wenn die elektronische Signatur nun als ausreichend gilt, kann der Arbeitnehmer weiterhin verlangen, dass ihm der Vertrag in Schriftform vorgelegt wird, also handschriftlich unterzeichnet und im Original. Dies stellt sicher, dass die Rechte des Arbeitnehmers gewahrt bleiben, während die Digitalisierung des Prozesses dennoch eine erhebliche Erleichterung für beide Seiten darstellt.
Ausnahmen und Einschränkungen
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die im Rahmen der Reform beachtet werden müssen. So ist für befristete Arbeitsverträge entweder eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) oder die handgeschriebene Unterschrift erforderlich. Auch für bestimmte Sektoren, die als besonders anfällig für Schwarzarbeit gelten – wie zum Beispiel Bauwirtschaft, Gastronomie, Transport und Reinigungsgewerbe – bleibt die Schriftform bestehen, was eine QES notwendig macht.
Umwandlung von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag
In einigen Fällen kann ein befristeter Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umgewandelt werden. Dies passiert häufig, wenn der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung weiterhin im Unternehmen bleiben soll. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit und langfristige Perspektiven.
Arbeitnehmer können das Unternehmen bitten, den Vertrag zu verlängern oder umzuwandeln, jedoch sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, dies zu tun. Eine solche Umwandlung sollte schriftlich erfolgen, wobei auch eine elektronische Unterschrift mittlerweile ausreicht, um den neuen Arbeitsvertrag rechtsgültig zu machen.
Häufige Missverständnisse über unbefristete Arbeitsverträge
Es gibt einige Missverständnisse und Unklarheiten über unbefristete Arbeitsverträge, die viele Arbeitnehmer betreffen. Hier sind einige der Häufigsten:
- Kann ich während der Probezeit gekündigt werden? Ja, auch während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. In der Regel ist die Kündigungsfrist während der Probezeit kürzer, oft nur zwei Wochen.
- Welche Rechte habe ich bezüglich Urlaub? Alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und kann nicht vertraglich ausgeschlossen oder gemindert werden.
- Was passiert, wenn mein unbefristeter Arbeitsvertrag verletzt wird? Wenn Sie das Gefühl haben, dass Konditionen Ihres Arbeitsvertrags verletzt werden, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Zunächst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber über das Problem sprechen. Wenn keine Einigung erzielt wird, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte zu wahren.
Fazit
Der unbefristete Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Instrument, das Rechte und Pflichten für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – klar regelt. Durch eine elektronische Unterschrift wird der Vertrag heutzutage noch einfacher und schneller abgeschlossen, was zusätzliche Flexibilität bietet. Wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben, genießen Sie viele Vorteile, einschließlich des Kündigungsschutzes und einer klaren Kündigungsfrist. Informieren Sie sich gut, um Ihre Rechte zu kennen und im Fall von Problemen rechtzeitig handeln zu können.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat keine festgelegte Laufzeit und bietet dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit. Ein befristeter Vertrag endet nach einer bestimmten Zeit oder einem bestimmten Ereignis.
Was sind die Vorteile eines unbefristeten Arbeitsvertrags?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet langfristige Sicherheit für den Arbeitnehmer, einen Kündigungsschutz und Anspruch auf Urlaub sowie Rechtssicherheit in Bezug auf Arbeitszeit und -bedingungen.
Was soll ich tun, wenn ich glaube, mein unbefristeter Arbeitsvertrag wurde verletzt?
In diesem Fall sollten Sie sich zuerst an Ihren Arbeitgeber wenden, um das Problem zu besprechen. Wenn dies keine Lösung bringt, können Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Welche Vorteile bietet die elektronische Signatur für Arbeitgeber?
- Zeit- und Kostenersparnis bei der Vertragsunterzeichnung
- Schnellere Abwicklung von Neueinstellungen
- Reduzierung von Bürokratie und administrativem Aufwand
- Umweltfreundlichkeit durch den Verzicht auf Papier