Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Diese Verpflichtung betrifft alle Unternehmen, die Rechnungen erstellen, empfangen oder im B2B-Bereich tätig sind. Die Einführung erfolgt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes und wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorangetrieben, um die Digitalisierung und Effizienz im Rechnungswesen zu steigern.
Mit der E-Rechnungspflicht stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre Prozesse an die neuen technischen und rechtlichen Anforderungen anzupassen. Diese Informationen sind insbesondere für Unternehmer in Deutschland entscheidend, da sie eine strukturierte Vorbereitung auf die europäischen Standards erfordern. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die E-Rechnung, die Rolle von EDI-Systemen, zugelassene Formate wie XRechnung und Zugferd, und wie Sie die Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen erfolgreich gestalten können.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt wird. Sie unterscheidet sich grundlegend von einer einfachen Papierrechnung oder einem PDF, da ihre Daten maschinenlesbar sind. Dies ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung, die Fehler reduziert und den Bearbeitungsprozess beschleunigt.
In Deutschland sind für die elektronische Rechnungsstellung folgende Formate zugelassen:
- XRechnung: Ein standardisiertes Format, das vom BMF empfohlen wird und die Anforderungen der öffentlichen Verwaltung erfüllt. Es gilt als zentrale Norm für elektronische Rechnungen.
- Zugferd: Ein hybrides Format, das maschinenlesbare Daten und eine visuelle Darstellung in einem PDF kombiniert.
- Factur-X: Eine Alternative zu Zugferd, die ebenfalls Datenstruktur und visuelles Format verbindet.
- EDI (Electronic Data Interchange): Ein System, das für den Austausch großer Datenmengen zwischen Geschäftspartnern ideal ist und besonders für Unternehmen mit vielen Rechnungen geeignet ist.
Die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen in einem dieser Formate gilt ab Januar 2025 für alle Unternehmen.
Warum wird die E-Rechnung Pflicht?
Die Einführung der E-Rechnungspflicht durch das BMF dient mehreren Zielen und bietet umfassende Informationen, wie Unternehmer von der Digitalisierung profitieren können:
- Steuertransparenz und Kontrolle: Elektronische Rechnungen erleichtern es den Finanzbehörden, gemeldete Umsätze effizient zu prüfen und Steuerbetrug zu verhindern.
- Effizienzsteigerung: Unternehmen profitieren von einer schnelleren und automatisierten Bearbeitung ihrer Rechnungen, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
- Kostensenkung: Die Umstellung auf digitale Formate spart Kosten für Papier, Druck und Versand.
- Nachhaltigkeit: Elektronische Rechnungsstellung reduziert den Papierverbrauch und trägt zu den Klimazielen der Bundesregierung bei.
- Harmonisierung in der EU: Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU passt sich Deutschland den digitalen Standards anderer EU-Länder wie Italien und Frankreich an.
Das Wachstumschancengesetz stellt sicher, dass die E-Rechnungspflicht einheitlich und verbindlich eingeführt wird.
Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt für:
- B2B-Unternehmen: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Rechnungen, die zwischen Unternehmen ausgestellt oder empfangen werden, elektronisch übermittelt werden. Papierrechnungen oder einfache PDFs ohne strukturierte Daten genügen nicht mehr.
- Rechnungen an öffentliche Auftraggeber: Bereits seit 2020 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen bei Geschäften mit der öffentlichen Verwaltung einzureichen. Diese Verpflichtung wird ab 2025 auf den gesamten B2B-Bereich ausgeweitet.
Die E-Rechnungspflicht betrifft Unternehmen jeder Größe, von kleinen Betrieben und Selbstständigen bis hin zu Konzernen.
Technische Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung
Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre Prozesse und Systeme anpassen. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Format: XRechnung, Zugferd, Factur-X und EDI sind die zulässigen Formate. Sie erfüllen die technischen Anforderungen des BMF und sind auf die automatisierte Verarbeitung ausgelegt.
- Übermittlung: Die Übermittlung elektronischer Rechnungen erfolgt über Plattformen wie Peppol oder andere zertifizierte Systeme, die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
- Revisionssichere Archivierung: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungen gemäß § 14b Abs. 1 UStG revisionssicher zu archivieren. Dies bedeutet, dass Rechnungen unverändert und nachvollziehbar gespeichert werden müssen.
- Zustimmung des Empfängers: Vor der Umstellung auf elektronische Rechnungen ist es erforderlich, die Zustimmung des Empfängers einzuholen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wie bereiten sich Unternehmen vor?
Die Einführung der E-Rechnungspflicht erfordert eine sorgfältige Planung. Unternehmer sollten sicherstellen, dass ihre Systeme den neuen Anforderungen entsprechen und die bereitgestellten Informationen aus europäischen Richtlinien berücksichtigen. Unternehmen sollten folgende Schritte unternehmen:
- Systeme anpassen:
- Überprüfen Sie, ob Ihre ERP-Systeme und Buchhaltungssoftware mit XRechnung, Zugferd, Factur-X oder EDI kompatibel sind.
- Investieren Sie in Softwarelösungen, die den Anforderungen des BMF entsprechen.
- Schulungen durchführen:
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit elektronischen Rechnungen und den neuen Prozessen.
- Zustimmung einholen:
- Holen Sie die Zustimmung Ihrer Geschäftspartner ein, um sicherzustellen, dass die elektronische Rechnungsstellung reibungslos funktioniert.
- Signaturen einführen:
- Nutzen Sie elektronische Signaturen, um die Sicherheit und Rechtskonformität Ihrer Rechnungen zu gewährleisten.
- Rechtskonformität sicherstellen:
- Lassen Sie Ihre Prozesse von Experten prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen des Wachstumschancengesetzes und des BMF erfüllen.
Häufig gestellte Fragen zur E-Rechnungspflicht
- Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine strukturierte, maschinenlesbare Rechnung, die gemäß den Vorgaben des BMF erstellt wird. - Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Die E-Rechnungspflicht gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle Unternehmen in Deutschland. - Welche Formate sind zulässig?
In Deutschland sind XRechnung, Zugferd, Factur-X und EDI zulässig. - Muss die Zustimmung des Empfängers eingeholt werden?
Ja, sofern die elektronische Rechnungsstellung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung
Die Einführung der E-Rechnungspflicht ab Januar 2025 ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung. Mit dem Wachstumschancengesetz wird sichergestellt, dass Unternehmen in Deutschland transparente, standardisierte und nachhaltige Prozesse für die Rechnungsstellung einführen. Formate wie XRechnung, Zugferd und EDI ermöglichen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern bieten auch erhebliche Vorteile in Bezug auf Kosten und Effizienz.
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FAQ zur E-Rechnungspflicht
1. Was ist der Unterschied zwischen einer elektronischen Rechnung und einer PDF Datei?
Ein PDF, das per Mail gesendet wird, erfüllt die Anforderungen der E-Rechnungspflicht nicht, da es nicht maschinenlesbar ist. Elektronische Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD enthalten strukturierte Daten, die automatisch verarbeitet werden können.
2. Können Papierrechnungen weiterhin verwendet werden?
Nein, Papierrechnungen sind ab 2025 in den meisten Fällen nicht mehr zulässig. Unternehmen müssen auf elektronische Formate umsteigen.
3. Welche Unternehmen trifft die Pflicht?
Alle Unternehmen, die Rechnungen an öffentliche Auftraggeber senden oder im Inland Rechnungen stellen, müssen dies in Zukunft digital machen. Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000€ haben bis 2028 Zeit, sich den neuen Regelungen anzupassen.
4. Welche Vorteile bietet die Pflicht für Unternehmen?
Neben der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bietet die Digitalisierung der Rechnungsstellung Zeit- und Kosteneinsparungen, weniger Fehler und eine umweltfreundlichere Arbeitsweise.
5. Wie lange müssen elektronische Rechnungen archiviert werden?
Die Archivierungspflicht bleibt bei mindestens 10 Jahren, allerdings müssen die digitalen Daten nicht nur verfügbar, sondern auch revisionssicher gespeichert werden.