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Wie funktioniert eine digitale Signatur?

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Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist heute unverzichtbar – und digitale Signaturen spielen dabei eine zentrale Rolle. Doch wie funktioniert eine digitale Signatur eigentlich? Welche technischen Prozesse laufen im Hintergrund ab, und warum gilt sie als sicher? In diesem Artikel erklären wir verständlich die Funktionsweise digitaler Signaturen, die rechtlichen Grundlagen nach eIDAS und zeigen, welche Vorteile sie Unternehmen bieten.

Zusammenfassung in Kürze

  • Kryptografische Technologie: Digitale Signaturen basieren auf asymmetrischer Verschlüsselung mit öffentlichen und privaten Schlüsseln (Public Key Infrastructure)
  • Rechtssicherheit: Die eIDAS-Verordnung regelt drei Sicherheitsstufen (EES, FES, QES) mit unterschiedlicher Rechtswirkung
  • Authentifizierung: Der Unterzeichner wird eindeutig identifiziert, Manipulationen werden durch Hash-Funktionen erkennbar gemacht
  • Effizienz: Vertragsprozesse werden um durchschnittlich 5-10 Werktage beschleunigt, Kosten sinken um bis zu 80%
  • Beweiskraft: Qualifizierte elektronische Signaturen haben dieselbe rechtliche Gültigkeit wie handschriftliche Unterschriften

Was ist eine digitale Signatur?

Definition und rechtliche Grundlage

Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren, das die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente sicherstellt. Sie funktioniert wie eine elektronische Unterschrift, ist jedoch technisch wesentlich ausgereifter als eine einfach eingescannte Unterschrift.

Die rechtliche Grundlage bildet die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die seit dem 1. Juli 2016 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Diese Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im europäischen Binnenmarkt.

"Eine elektronische Signatur bezeichnet Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft werden und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet."

— Artikel 3 Nr. 10, eIDAS-Verordnung

Unterschied zwischen elektronischer und digitaler Signatur

Die Begriffe "elektronische Signatur" und "digitale Signatur" werden oft synonym verwendet, haben aber eine wichtige Nuance:

  • Elektronische Signatur ist der Oberbegriff für alle Arten digitaler Unterschriften
  • Digitale Signatur bezieht sich spezifisch auf kryptografisch gesicherte Signaturen mit Public-Key-Infrastruktur (PKI)

Während eine eingescannte Unterschrift technisch eine elektronische Signatur ist, erfüllt nur eine kryptografisch abgesicherte Signatur die strengen Anforderungen einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur.

Die technische Funktionsweise einer digitalen Signatur

Public-Key-Infrastructure (PKI)

Das Herzstück jeder digitalen Signatur ist die Public-Key-Infrastructure (PKI), ein System der asymmetrischen Verschlüsselung. Es basiert auf einem Schlüsselpaar:

  • Privater Schlüssel (Private Key): Wird vom Unterzeichner sicher aufbewahrt und nur von ihm verwendet
  • Öffentlicher Schlüssel (Public Key): Wird mit dem signierten Dokument verknüpft und zur Überprüfung verwendet

Diese beiden Schlüssel sind mathematisch miteinander verbunden, aber es ist nach NIST-Standards praktisch unmöglich, vom öffentlichen Schlüssel auf den privaten Schlüssel zu schließen.

Die asymmetrische Verschlüsselung ermöglicht es, eine Nachricht oder ein Dokument mit dem privaten Schlüssel zu signieren und mit dem öffentlichen Schlüssel zu verifizieren – ähnlich wie bei Protokollen wie PGP (Pretty Good Privacy) oder PSS (Probabilistic Signature Scheme), die in verschiedenen Anwendungen verwendet werden.

Technische Komponenten im Überblick

Komponente

Funktion

Sicherheitsmerkmal

Privater Schlüssel

Erstellt die digitale Signatur

Nur beim Unterzeichner, nicht rekonstruierbar

Öffentlicher Schlüssel

Verifiziert die Signatur

Frei verfügbar, kann Signatur nicht erstellen

Hash-Funktion

Erstellt digitalen Fingerabdruck

Einzigartig für jedes Dokument

Digitales Zertifikat

Bestätigt Identität

Ausgestellt von zertifizierten Anbietern

Der Signaturprozess Schritt für Schritt

Erstellung der Signatur

  1. Dokument-Hashing: Zunächst wird aus dem zu unterzeichnenden Dokument ein eindeutiger digitaler Fingerabdruck (Hash-Wert) erstellt. Dies ist eine Zeichenfolge fester Länge, die das gesamte Dokument repräsentiert
  2. Verschlüsselung: Der Hash-Wert wird mit dem privaten Schlüssel des Unterzeichners verschlüsselt. Das Ergebnis ist die digitale Signatur
  3. Verknüpfung: Die digitale Signatur wird zusammen mit dem öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners (meist in Form eines Zertifikats) an das Dokument angehängt
  4. Zeitstempel: Ein qualifizierter Zeitstempel dokumentiert den exakten Signaturzeitpunkt und verhindert spätere Manipulation

 

Überprüfung der Signatur

  1. Entschlüsselung: Der Empfänger nutzt den öffentlichen Schlüssel, um die digitale Signatur zu entschlüsseln und den ursprünglichen Hash-Wert zu erhalten
  2. Neuberechnung: Parallel wird aus dem empfangenen Dokument ein neuer Hash-Wert berechnet
  3. Vergleich: Stimmen beide Hash-Werte überein, ist die Integrität bestätigt. Das Dokument wurde nicht verändert und stammt vom angegebenen Absender
  4. Zertifikatsprüfung: Das digitale Zertifikat wird auf Gültigkeit geprüft (ist es noch aktuell, nicht widerrufen?)

Gut zu wissen

Bei Yousign erfolgt die Signaturerstellung vollständig automatisiert im Hintergrund. Nutzer müssen sich nicht mit der technischen Komplexität auseinandersetzen – die Lösung kümmert sich um alle kryptografischen Prozesse, während Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Kryptografische Hash-Funktionen

Hash-Funktionen sind zentral für die Sicherheit digitaler Signaturen. Sie erzeugen aus einem beliebig großen Dokument einen eindeutigen, kurzen Wert (typischerweise 256 oder 512 Bit).

Eigenschaften sicherer Hash-Funktionen:

  • Eindeutigkeit: Selbst kleinste Änderungen am Dokument führen zu einem völlig anderen Hash-Wert
  • Einwegfunktion: Aus dem Hash-Wert kann nicht auf das Originaldokument geschlossen werden
  • Kollisionsresistenz: Es ist praktisch unmöglich, zwei unterschiedliche Dokumente mit identischem Hash zu finden

Gängige Hash-Algorithmen sind SHA-256, SHA-512 und seit 2024 auch SHA-3 (z.B. SHA3-256), die höchste Sicherheitsstandards erfüllen und in den aktuellen eIDAS-Technischen Standards (ETSI TS 119 312) empfohlen werden.

Die drei Sicherheitsstufen nach eIDAS

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Arten elektronischer Signaturen, die sich in Sicherheitsniveau, Authentifizierungsaufwand und Rechtswirkung unterscheiden.

Einfache Elektronische Signatur (EES)

Die Einfache Elektronische Signatur (EES) ist die grundlegendste Form. Dazu zählen:

  • Eingetippte Namen in E-Mails
  • Angekreuzte Kontrollkästchen
  • Eingescannte Unterschriften ohne Verschlüsselung

Rechtlicher Status: Die EES wird rechtlich anerkannt, hat aber keine Beweiskraftvermutung. Im Streitfall muss der Unterzeichner nachweisen, dass er tatsächlich unterschrieben hat.

Anwendung: Geeignet für Dokumente mit geringem Risiko wie interne Freigaben, Newsletter-Zustimmungen oder erste Angebote.

Achtung

Für rechtlich sensible Dokumente wie Arbeitsverträge oder Kreditverträge ist die EES nicht ausreichend, da die Abstreitbarkeit sehr hoch ist. Ohne kryptografische Absicherung können Signaturen leicht angefochten werden.

Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES)

Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES) erfüllt zusätzliche Sicherheitsanforderungen gemäß Artikel 26 eIDAS:

  • Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet
  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
  • Sie wird mit Daten erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle hält
  • Nachträgliche Änderungen am Dokument sind erkennbar

Authentifizierung: Typischerweise erfolgt diese durch E-Mail-Verifizierung kombiniert mit SMS-OTP (One-Time-Password) oder Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Anwendung: Die FES ist der "Sweet Spot" für etwa 80% der Geschäftsdokumente – Handelsverträge, NDAs, unbefristete Arbeitsverträge, Datenschutzvereinbarungen.

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist die höchste Sicherheitsstufe. Sie erfüllt alle Anforderungen der FES plus:

  • Basiert auf einem qualifizierten Zertifikat gemäß Artikel 28 eIDAS
  • Wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit (QSCD) erstellt
  • Wird von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt

Die QES ist rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Sie ist zwingend erforderlich für befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG), Bürgschaften und Jahresabschlüsse.

Anwendung: Erforderlich für Rechtsgeschäfte, die gesetzlich Schriftform verlangen – befristete Arbeitsverträge, Darlehensverträge, Bürgschaften, Jahresabschlüsse.

"Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift."

– Artikel 25(2), eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014

Vergleich der drei eIDAS-Stufen

Kriterium

EES

FES

QES

Identitätsprüfung

❌ Keine

✅ Basis

✅✅ Streng (Face-to-face/Video-Ident)

Kryptografische Absicherung

❌ Optional

✅ Erforderlich

✅✅ + QSCD

Rechtswirkung

⚠️ Anerkannt (Beweislast beim Unterzeichner)

✅ Anerkannt (erleichterte Beweisführung)

✅✅ = Handschriftliche Unterschrift

EU-weite Anerkennung

❌ Nein

⚠️ Eingeschränkt

✅ Ja (Artikel 25 eIDAS)

Anwendungsbeispiele

Newsletter, interne Freigaben

Handelsverträge, NDAs, unbefristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge, Bürgschaften, Darlehen

Kosten

€€

€€€

Digitale Signaturen in der Praxis

Anwendungsbereiche im Unternehmenskontext

Digitale Signaturen revolutionieren zahlreiche Geschäftsprozesse:

Personalwesen:

  • Arbeitsverträge (befristet mit QES, unbefristet mit FES)
  • Änderungsvereinbarungen
  • Aufhebungsverträge
  • Geheimhaltungserklärungen

Vertrieb und Einkauf:

  • Handelsverträge und Rahmenvereinbarungen
  • Dienstleistungsverträge
  • Lizenzvereinbarungen
  • Aufträge und Bestellungen

Finanzwesen:

  • Darlehensverträge zwischen Unternehmen
  • Bürgschaftserklärungen
  • Versicherungsverträge
  • Jahresabschlüsse

Immobilien:

  • Mietverträge
  • Makleralleinaufträge
  • Übergabeprotokolle
  • Selbstauskünfte

Vorteile für Unternehmen

Die Implementierung digitaler Signaturen bringt messbare Vorteile:

  • Zeitersparnis: Verträge werden deutlich schneller abgeschlossen – Studien zeigen eine Reduktion der Durchlaufzeit um 5-10 Werktage im Vergleich zu Papierprozessen (Quelle: Digital Transformation in Contract Management, ScienceDirect 2021). Keine Versandzeiten, kein Scannen, kein Warten auf Rücksendung.
  • Kostenreduktion: Erhebliche Einsparungen durch Wegfall von Druck-, Versand- und Archivierungskosten – internationale Studien zeigen bis zu 80% Kostenreduktion bei vollständiger Digitalisierung aller Vertragsprozesse (Quellen: McKinsey Digital Operations Study 2022; Forrester TEI Adobe Sign 2021 mit 78% cost reduction).
  • Rechtssicherheit: Kryptografische Verschlüsselung und digitale Beweisketten bieten höhere Sicherheit als Papierdokumente. Manipulation ist sofort durch Hash-Vergleich erkennbar.
  • Compliance: Automatische Audit-Trails dokumentieren jeden Schritt des Signaturprozesses. DSGVO-konforme Datenverarbeitung durch europäische Anbieter.
  • Kundenerlebnis: Einfache, mobile Signatur von überall – Kunden schätzen die Bequemlichkeit und Schnelligkeit.

Welche Signatur-Stufe braucht Ihr Unternehmen?

Mit Yousign nutzen Sie alle drei eIDAS-Stufen (EES, FES, QES) in einer Plattform

Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit

Digitale Zertifikate und Vertrauensdiensteanbieter

Digitale Zertifikate sind das Rückgrat der Vertrauenswürdigkeit. Sie werden von zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern (Trust Service Providers) ausgestellt und enthalten:

  • Identität des Zertifikatsinhabers
  • Öffentlicher Schlüssel
  • Gültigkeitszeitraum
  • Digitale Signatur der Zertifizierungsstelle

In Deutschland werden qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter durch die Bundesnetzagentur zertifiziert und regelmäßig geprüft. Sie müssen strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Wichtige Zertifizierungsstellen:

  • Deutsche Telekom Security (D-Trust)
  • Bundesdruckerei
  • European Commission Trusted List (für grenzüberschreitende Anerkennung)

Rechtliche Beweiskraft

Die rechtliche Beweiskraft hängt vom Signaturtyp ab:

  • EES: Keine Beweiskraftvermutung. Der Unterzeichner muss im Streitfall nachweisen, dass er unterschrieben hat.
  • FES: Erhöhte Beweiskraft durch Authentifizierung und Integritätssicherung. Zwar keine gesetzliche Vermutung, aber deutlich schwerer abzustreiten.
  • QES: Volle Beweiskraftvermutung gemäß § 371a ZPO (Zivilprozessordnung). Die QES wird wie eine handschriftliche Unterschrift behandelt. Der Gegenbeweis ist nur durch Fälschungsnachweis möglich.

Gut zu wissen

Yousign erstellt für jede Signatur einen umfassenden Audit-Trail mit qualifiziertem Zeitstempel. Dieser dokumentiert: Wer hat wann was unterschrieben, von welcher IP-Adresse, mit welcher Authentifizierungsmethode. Diese Beweiskette ist vor Gericht verwertbar und entspricht den höchsten Standards der eIDAS-Verordnung.

Fazit

Digitale Signaturen sind mehr als nur elektronische Unterschriften – sie sind ein ausgeklügeltes kryptografisches Verfahren, das Authentifität, Integrität und Verbindlichkeit sicherstellt. Die eIDAS-Verordnung schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen mit drei Sicherheitsstufen (EES, FES, QES), die für unterschiedliche Anwendungsfälle geeignet sind.

Für Unternehmen bedeuten digitale Signaturen massive Effizienzgewinne: schnellere Vertragsabschlüsse, geringere Kosten und höhere Rechtssicherheit. Die Technologie ist ausgereift, rechtlich durch eIDAS abgesichert und intuitiv nutzbar – ideal für die digitale Transformation von Geschäftsprozessen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Ist eine digitale Signatur sicher?

    Ja, digitale Signaturen mit fortgeschrittenem (FES) oder qualifiziertem (QES) Niveau sind äußerst sicher. Moderne Implementierungen basieren auf kryptografischen Verfahren mit Schlüssellängen von mindestens 3000 Bit (RSA) oder 250 Bit (ECDSA), entsprechend den aktuellen BSI-Empfehlungen (TR-03116-4, 2023). Diese Sicherheit macht sie praktisch unknackbar. Manipulationen am Dokument werden sofort durch Hash-Vergleich erkennbar.

  • Kann ich eine digitale Signatur auch mobil nutzen?

    Ja, moderne Signaturlösungen wie Yousign sind vollständig mobiloptimiert. Sie können Dokumente vom Smartphone oder Tablet aus unterschreiben – die Authentifizierung erfolgt per SMS-Code oder Zwei-Faktor-Authentifizierung. Die PKI-Infrastruktur funktioniert geräteunabhängig.

  • Welche Signatur brauche ich für Arbeitsverträge?

    Für unbefristete Arbeitsverträge genügt in Deutschland nach § 126 BGB eine Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES), da keine gesetzliche Schriftform erforderlich ist. Für befristete Arbeitsverträge ist nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform erforderlich, was nach § 126a BGB eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) erfordert.

  • Wie lange ist eine digitale Signatur gültig?

    Die Signatur selbst bleibt dauerhaft gültig, wie in ETSI TS 119 102-1 (Long Term Validation) festgelegt. Allerdings haben die zugrunde liegenden digitalen Zertifikate eine begrenzte Gültigkeitsdauer (seit 2024 typischerweise 12-13 Monate, zuvor 1-3 Jahre gemäß CA/Browser Forum-Richtlinien). Durch qualifizierte Zeitstempel bleibt die Beweiskraft auch nach Ablauf des Zertifikats erhalten – so garantiert eIDAS die Langzeitarchivierung.

  • Was kostet die Implementierung digitaler Signaturen?

    Die Kosten variieren je nach Anbieter und Signaturtyp. Einfache und fortgeschrittene Signaturen sind sehr kostengünstig (oft wenige Euro pro Signatur). Qualifizierte Signaturen (QES) sind aufgrund des Identifizierungsaufwands teurer. Der ROI ist dennoch positiv: Unternehmen sparen erheblich im Vergleich zu Papierprozessen durch Wegfall von Druck-, Versand- und Archivierungskosten.

  • Sind deutsche digitale Signaturen in anderen EU-Ländern gültig?

    Ja, die eIDAS-Verordnung garantiert die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Signaturen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Eine in Deutschland erstellte qualifizierte elektronische Signatur (QES) wird in Frankreich, Italien oder Spanien genauso anerkannt wie im Heimatland – dank der EU-weiten Harmonisierung durch eIDAS (Artikel 25 Absatz 3).

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