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Veröffentlicht am 17 Okt, 2024

Bundestag beschließt gesetzliche Änderung: Kommt jetzt der digitale Arbeitsvertrag?

Blick auf den Deutschen Bundestag
Robin Kaps

Robin Kaps

Content Manager @Yousign

Übersicht

Der Bundestag hat am 26. September 2024 dem neuen Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, administrative Prozesse zu vereinfachen und die bürokratischen Hürden für die Wirtschaft zu senken. Es soll Unternehmen beispielsweise die Abwicklung von Arbeitsverträgen erleichtern. Im Mittelpunkt der Reformen steht die Ausweitung der Digitalisierung. Die Bundesregierung setzt damit einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der deutschen Wirtschaft. Der Entwurf des Gesetzes ist darauf ausgelegt, zwischen 900 Millionen und einer Milliarde Euro jährlich einzusparen und die Wirtschaft künftig zu entlasten.

Wann kommt das 4. Bürokratieentlastungsgesetz?

Am 18. Oktober ist es soweit. Die letzte Hürde für den Gesetzentwurf muss dann genommen werden. An diesem Datum wird das Entlastungsgesetz (BEG IV) dem Bundesrat vorgelegt. Dass das Gesetz den Bundesrat nicht passieren sollte, ist angesichts der breiten Mehrheit, die sich im Bundestag gezeigt hatte, unwahrscheinlich. Denn nicht nur hatten die Koalitionsfraktionen SPD, FDP und GRÜNE dem Gesetzentwurf zugestimmt, sondern auch die CDU/CSU-Fraktion. Da der Bundesrat vor allem von Abgeordneten dieser Parteien besetzt ist und der Entwurf die Länderkompetenzen nicht einschränken soll, ist hier wenig Konfliktpotenzial vorhanden. Die Fraktion der Linken, wie der AFD, die bei der Anhörung im Bundestag gegen den Entwurf gestimmt, bzw. sich enthalten haben, haben kaum Gewicht im Bundesrat, da einzig die Linke sporadisch in Landesregierungen vertreten sind.

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Chance für kleine und mittelständische Unternehmen

Die geplante Gesetzesänderung ist besonders für Unternehmen interessant, die über kein großes Budget verfügen und daher auf kosteneffiziente Lösungen angewiesen sind. Denn insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können durch den Abbau von Bürokratie profitieren, da die Regelung eine erhebliche Entlastung bei der Vertragsabwicklung verspricht. Das Entlastungsgesetz hilft jedoch jedem Unternehmen, das seine Personalabteilung entlasten, Druck- und Portokosten sparen oder einfach effizienter arbeiten möchte. Die Einführung des Entlastungsgesetzes (BEG IV) bietet eine wertvolle Gelegenheit, ihre Kosten erheblich zu senken und effizienter zu arbeiten. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es für Firmen unerlässlich, ihre Ausgaben zu optimieren, und dieses Gesetz macht es einfacher, genau das zu erreichen.

Ferner können Unternehmen nicht nur ihre Personalabteilungen entlasten, sondern durch die gezielte Entlastung von bürokratischen Anforderungen auch administrative Prozesse straffen. Weniger Zeitaufwand für Verwaltungsaufgaben bedeutet, dass Ressourcen besser genutzt werden können, was letztendlich zu Kostensenkungen führt. Es wird erwartet, dass die Wirtschaft insgesamt um mehrere Millionen Euro entlastet wird. Zusätzlich dazu könnten die neuen Vorschläge auch die Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung modernisieren.

Als Erstes von der neuen Regelung profitieren

Unternehmen sollten sich jetzt intensiv mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. Eine frühzeitige Ausnutzung der Änderungen ermöglicht es, sofort von den Vorteilen zu profitieren und die hauseigene Verwaltung zu verschlanken. Darüber hinaus können Firmen, die proaktiv handeln, nicht nur ihre Kosten reduzieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihr Prestige steigern. Eine Verkürzung der administrativen Hürden durch den digitalen Arbeitsvertrag in Textform wird dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Deutschland ist Nachzügler

In anderen Euro-Ländern, wie beispielsweise Frankreich, ist es längst gang und gäbe, Verträge ausschließlich in digitaler Form abzuwickeln. Dies gilt auch für Arbeitsverträge. Im Gegensatz dazu hat Deutschland mit der Schriftform lange an herkömmlichen Verfahren festgehalten, doch die neue Regelung bringt nun die Anpassung.

Einen Anbieter für jeden Bedarf

Folglich ist alles, was nun in Deutschland passiert, für Yousign bereits vom europäischen Markt bekannt. Yousign bietet bereits erfolgreiche Lösungen für elektronische Unterschriften an, die mit einem effektiven Vertragsmanagement verbunden sind. Yousign übernimmt den gesamten Prozess von der digitalen Vertragserstellung über das Unterschreiben der Verträge bis hin zur abschließenden elektronischen Archivierung, und das mit der höchsten Rechtssicherheit.

Die wichtigsten Fakten des Entwurfs zusammengefasst

  • Digitaler Arbeitsvertrag: Arbeitsverträge können in Textform erstellt und übermittelt werden.
  • Textform (§ 126b BGB): E-Mails gelten als rechtsgültige Übermittlung.
  • Voraussetzungen: Der digitale Arbeitsvertrag muss für den Arbeitnehmer zugänglich, speicherbar und ausdruckbar sein.
  • Empfangsbestätigung: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer zur Bestätigung des Empfangs der Vertragsunterlagen auffordern.
  • Schriftlicher Nachweis auf Verlangen: Wenn Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis ihrer Arbeitsbedingungen verlangen, muss dieser in Papierform bereitgestellt werden.
  • Änderungen in Textform: Änderungen der Arbeitsbedingungen können ebenfalls in Textform übermittelt werden.
  • Ausnahme für gefährdete Branchen: In Bereichen, die von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung bedroht sind, bleibt der verpflichtende Nachweis in Schriftform erforderlich (§ 2a Abs. 1 Schwarzarbeitsgesetz).

Kritik

Trozt breiter Anerkennung für die Notwendigkeit, die Digitalisierung voranzubringen, gibt es auch Kritik an dem Vorhaben der Bundesregierung. So wird etwa bemängelt, dass der Entwurf der Koalition zwar eine Entlastung für Unternehmen bietet, jedoch auch neue Unsicherheiten mit sich bringt. Insbesondere die Einführung der Textform für Arbeitsverträge wird von manchen als problematisch angesehen, da sie die Schriftform ersetzt, die bislang für viele Arbeitsverhältnisse erforderlich war. Dies ist aber notwendig für digitale Verträge, die in vieler Hinsicht sogar sicherer gestaltet werden können, als solche auf Papier.

Außerdem sagen Kritiker, dass die neuen Maßnahmen zwar die Verwaltung in den Unternehmen vereinfachen, aber in Belangen der Digitalisierung, etwa der Online-Firmengründung, nicht genug geschieht.

Ein weiteres Thema der Kritik ist, dass die versprochene bürokratische Entlastung hauptsächlich großen Unternehmen zugutekommt, die ohnehin bereits in Digitalisierung investieren. Kleinere Firmen könnten Schwierigkeiten haben, die neuen Regelungen schnell zu implementieren, da sie weniger Ressourcen zur Verfügung haben. Hier allerdings schafft Yousign Abhilfe, da das Unternehmen die notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellt und gerade auf kleinere Unternehmen spezialisiert ist.

Wie auch immer man zu dem Gesetzentwurf steht, ein Unternehmen, das seine neuen Möglichkeiten nicht nutzt, wird hinten anstehen.

Fazit

Das Bürokratieentlastungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der administrativen Prozesse in Deutschland. Es bringt nicht nur Vorteile für Unternehmen, die dadurch effizienter arbeiten können, sondern auch für die öffentliche Verwaltung, die durch digitale Prozesse flexibler und schneller arbeiten kann. Insgesamt unterstützt das Gesetz die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft und Verwaltung und trägt dazu bei, den Standort Deutschland wettbewerbsfähig und zukunftsfähig zu halten. Die Maßnahmen sind nicht nur eine Reaktion auf aktuelle Herausforderungen, sondern auch eine zukunftsweisende Strategie, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Unternehmen müssen jedoch jetzt die neuen Freiheiten nutzen und die Digitalisierung in die Tat umsetzen, die durch das Gesetz ermöglicht wird. Partner wie Yousign, die in europäischen Nachbarländern bereits viel Erfahrung in diesem Bereich gesammelt haben, stehen Ihnen dabei als Partner zur Verfügung.

Durch die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Vereinfachung von bürokratischen Abläufen können Unternehmen und Bürger in Deutschland künftig von schnelleren und effizienteren Verfahren profitieren. Mit diesem Gesetzentwurf verbessert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und spart den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld.
Die Umstellung auf die digitale Textform bei Arbeitsverträgen und die Verkürzung von Bearbeitungszeiten sind wesentliche Vorteile, die Unternehmen von den neuen Regelung der Bundesregierung erwarten können.

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