Digitalisierung für KMUs – so geht’s  

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Aktualisiert am 30 Jan, 2024

Veröffentlicht am 24 Nov, 2023

Wie schnell muss man einen Arbeitsvertrag unterschreiben?

Arbeitsvertrag unterschreiben
Jasmin Haselberger

Jasmin Haselberger

Content Manager

Illustration: Romain Grandmougin

Übersicht

Die Bewerbungsphase mit zahlreichen Vorstellungsgesprächen liegt endlich hinter Ihnen und Sie haben eine Jobzusage erhalten. Herzlichen Glückwunsch! Jetzt geht es jedoch um die Frage nach dem Arbeitsvertrag. Schließlich wollen Sie sich Ihrer neuen Stelle auf jeden Fall sicher sein und die damit verbundene Sicherheit genießen. Achtung jedoch vor zu schnellen Handlungen – Sie sollten genau überprüfen, was Sie unterschreiben und ob Ihr Arbeitsvertrag alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag in der Hand halten. 

Benötige ich überhaupt einen Arbeitsvertrag?

Das Abschließen eines Arbeitsvertrags erscheint vielen als absolut selbstverständlich. Tatsächlich besteht in Deutschland bei Arbeitsverträgen jedoch Formfreiheit. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Gültig wird er durch eine gegenseitige Willenserklärung. Sie können also auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag rechtens eine neue Stelle beginnen. 

Diese Regelung gilt jedoch nicht für befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung muss stets schriftlich festgehalten werden. Eine mündliche Befristung ist laut § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz unwirksam. 

Egal ob unbefristet oder befristet, in der Praxis wird heutzutage in der Regel ein Vertrag abgeschlossen und wir empfehlen Ihnen ebenfalls, das zu Ihrer eigenen Sicherheit zu tun. Manche Tarifverordnungen schreiben zudem den Abschluss eines schriftlichen Vertrages definitiv vor. In einem Arbeitsvertrag werden die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten und Sie können sich im Falle einer Kündigung oder eines Rechtsstreits immer auf dieses Dokument berufen. 

Was Sie ebenfalls wissen sollten: Die Formfreiheit für Arbeitsverträge gilt so nicht für alle arbeitsbezogenen Dokumente. So muss zum Beispiel eine Kündigung in Deutschland immer schriftlich erfolgen (siehe § 623 BGB).

Die Nachweispflicht bei einem Arbeitsvertrag

Die Idee einer „Formfreiheit“ beim Arbeitsvertrag mag auf den ersten Blick erschreckend klingen. Ein mündlicher Vertrag löst schnell Verunsicherung aus. Wir können Sie allerdings beruhigen, denn auch hier sind die Arbeitgeber nicht völlig frei. 

Auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag nur mündlich abschließen, gilt seit 1995 in Deutschland das sogenannte Nachweisgesetz. Dieses besagt, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags separat in einem übersichtlichen ein- bis zweiseitigen Dokument zusammengefasst werden müssen. 

Bisher gab es jedoch keine rechtlichen Folgen, wenn Arbeitgeber dieses Dokument nicht aushändigen. Das Nachweisgesetz wurde daher 2022 verschärft. Das Dokument mit der Zusammenfassung muss vom Arbeitgebenden händisch unterschrieben und dem Arbeitnehmenden am ersten Arbeitstag ausgedruckt vorgelegt werden. Falls Sie mehr Details zur Nachweispflicht erfahren möchten, haben wir bereits hier einen ganzen Artikel zu diesem Thema für Sie erstellt. 

Das sollte Ihr Arbeitsvertrag enthalten

Wenn Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag in den Händen halten, sollten Sie diesen zunächst genau durchlesen, denn er kann den Verlauf Ihres Arbeitsverhältnisses nachhaltig beeinflussen. 

Folgende Punkte sollten auf jeden Fall in Ihrem Arbeitsvertrag stehen:

  1. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses sowie dessen Ende, falls befristet
  2. Eine kurze Beschreibung der zu erledigenden Tätigkeiten
  3. Der Arbeitsort, die Arbeitszeiten und der vorgesehene Jahresurlaub
  4. Zusammensetzung und Höhe des ausgezahlten Gehalts (inkl. Prämien)
  5. Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses

Stellen Sie beim Lesen des Vertrags fest, dass diese Informationen fehlen, nicht dem Gesetz entsprechen oder unklar formuliert sind, fragen Sie bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber nach und bitten Sie um Korrektur. Unterzeichnen Sie in keinem Fall den Vertrag, wenn er offensichtliche Mängel aufweist.

Wie schnell muss ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe dazu, wie schnell ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden muss. Üblich ist in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Lassen Sie sich jedoch nicht unter Druck setzen! 

Natürlich möchten Sie Ihren neuen Arbeitsvertrag möglichst schnell unterschreiben, um sich Ihrer neuen Stelle sicher zu sein. Dennoch sollten Sie nie etwas unterschreiben, mit dem Sie nicht völlig einverstanden sind oder Zweifel an dessen Rechtsmäßigkeit haben. Holen Sie sich bei Zweifeln gegebenenfalls rechtlichen Rat ein. 

In keinem Falle darf Ihr zukünftiger Arbeitgeber verlangen, dass Sie das Dokument sofort unterschreiben. Sollten Sie sich hier unter Druck gesetzt fühlen, wenden Sie sich umgehend an eine Beratungsstelle.

Welche juristischen Folgen kann ein nicht unterschriebener Arbeitsvertrag haben?

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht unterschreiben, kommt das Arbeitsverhältnis nicht zustande. Deshalb unterschreiben viele, obwohl sie noch Zweifel am Vertrag oder der Stelle haben. Dies ist jedoch dringend zu vermeiden, denn eine „Unterschrift unter Vorbehalt“ existiert so in der Regel nicht. Mit der Unterschrift gehen Sie ein Vertragsverhältnis ein und erklären sich mit dessen Bedingungen einverstanden. 

Häufig können jedoch Arbeitsverträge auch noch vor Jobbeginn fristgerecht gekündigt werden, falls Sie beispielsweise ein besseres Jobangebot finden. Bevor Sie dieses strategische Vorgehen in Erwägung ziehen, sollten Sie jedoch genau nachschauen, ob dies nicht in einer Klausel im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. 

In manchen Verträgen ist die Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen beziehungsweise an eine Vertragsstrafe geknüpft. Teilweise riskieren Sie Strafzahlungen in Höhe eines Monatsgehalts.

Muss ich Änderungen am Arbeitsvertrag akzeptieren?

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses kann es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber Änderungen am Arbeitsvertrag vornehmen möchte. Diese fallen oft nicht zu Gunsten des Arbeitnehmers aus (z.B. Gehaltssenkung). Sie können daher auch hier nicht zu einer Unterschrift gezwungen werden. 

Allerdings kann in der Konsequenz der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Es handelt sich jedoch um eine Kündigung mit Perspektive der Fortführung des Arbeitsverhältnisses, sobald die Änderungen doch akzeptiert werden. Sie haben nun die Gelegenheit, sich an das Arbeitsgericht zu wenden und rechtlich zu klären, ob die Vertragsänderungen gerechtfertigt und wirksam sind.

Kann man einen Arbeitsvertrag elektronisch unterschreiben? 

Wie bereits erwähnt, besteht beim Arbeitsvertrag für unbefristete Arbeitsverhältnisse generell Formfreiheit. Sie können diesen daher sowohl mündlich, handschriftlich oder per digitaler Signatur abschließen. 

Digitale Unterschriften werden immer beliebter. Die Vorteile liegen auf der Hand: Dokumente können bequem per Mail verschickt, unterzeichnet und zurückgesendet werden. Erhalten Sie Ihren Arbeitsvertrag in elektronischer Form, haben Sie zudem die Gelegenheit, diesen in aller Ruhe durchzulesen. 

Häufig resultiert daraus auch ein Zeitgewinn für Sie und den Arbeitgeber. Gerade bei befristeten Arbeitsverhältnissen wie der Zeitarbeit ist ein schneller Vertragsabschluss wünschenswert. 

Sie sollten auf eine Qualifizierte Elektronische Signatur setzen, die das höchste Sicherheitsniveau aufweist. Eine digitale Unterschrift muss nämlich mehrere Bedingungen erfüllen, um rechtsgültig zu sein: 

  1. Sie muss garantieren, dass die Dokumente vollständig und unveränderbar sind
  2. Sie benötigt ein System zur Identifizierung des Unterzeichners
  3. Sie muss ein digitales Zertifikat auf dem Dokument anbringen

Ausführlichere Informationen zur elektronischen Signatur von Arbeitsverträgen finden Sie hier

Ein weiteres Argument zum Signieren von Arbeitsverträgen mit der Qualifizierten e-Signatur betrifft das Bürokratieentlastungsgesetz. Bestandteil des neuen Gesetzesentwurfs zum Bürokratieentlastungsgesetz IV besagt, dass zukünftig auf einen zusätzlichen Nachweis verzichtet werden kann, wenn man Arbeitsverträge mit der qualifizierten e-Signatur unterschreibt. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Bürokratieentlastungsgesetz.

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Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

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