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Aktualisiert am 5 Aug, 2024

Veröffentlicht am 20 Apr, 2023

Änderungsvertrag: Definition, Vorschriften & Anwendung

Änderungsvertrag
Mona Gottlob

Mona Gottlob

Content Manager DACH@Yousign

Illustration: Romain Grandmougin

Übersicht

Hat man sich mit seinen Vertragspartner:innen auf die Vertragsbedingungen geeignet, sind diese von allen Parteien einzuhalten. Dennoch herrscht im deutschen Zivilrecht auch die sogenannte “Vertragsfreiheit”, die es erlaubt, Vertragsbedingungen nachträglich zu ändern, z.B. wenn sich die Grundvoraussetzungen wesentlich geändert haben. In diesem Fall kann ein Änderungsvertrag abgeschlossen werden. 

Finden Sie in diesem Artikel heraus, worum genau es sich bei einem Änderungsvertrag handelt, wann dieser zum Einsatz kommt und ob Sie dazu verpflichtet sind, einem solchen Vertrag zuzustimmen. Erfahren Sie außerdem, wie Arbeits- und Änderungsverträge mit der digitalen Signatur einfach und unkompliziert elektronisch unterschrieben werden können.

Was ist ein Änderungsvertrag?

Bei einem Änderungsvertrag handelt es sich um einen bestehenden Vertrag, dessen Bedingungen nachträglich geändert werden. Die Änderungen können einen oder mehrere Inhalte des Schuldverhältnisses betreffen und dürfen nur in einvernehmlichem Einverständnis aller Vertragsparteien vorgenommen werden. Häufig betreffen Änderungsverträge Arbeitsverträge, Bürgschaften oder Dauerschuldverhältnisse. 

Ein Änderungsvertrag enthält nicht die bestehenden, sondern nur die neu hinzugefügten Vertragskonditionen. Eine Alternative zum Änderungsvertrag stellt das vollständig neue Aufsetzen eines Vertrags mit den geänderten Bedingungen dar: Dies führt in rechtlicher Hinsicht im Grunde genommen zu demselben Ziel wie ein Änderungsvertrag.

Wann muss ein Änderungsvertrag gemacht werden?

Dass ein Änderungsvertrag aufgesetzt wird, kann verschiedene Gründe haben. Zum einen ist es möglich, dass die Bedingungen eines Vertrages aufgrund der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)  geändert werden sollen. In diesem Fall haben sich die Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, verändert und der Vertrag wäre ohne diese Veränderungen nie zustande gekommen.

Weitere Gründe dafür, dass ein Änderungsvertrag aufgesetzt wird, sind vertragliche Abrede, besondere gesetzliche Vorschriften (beispielsweise die Mieterhöhung gem. § 558 BGB) oder der Grundsatz über Treu und Glauben (§ 242 BGB).

Gut zu wissen

Sie möchten einen Vertrag nicht ändern, sondern widerrufen? Informieren Sie sich in unserem Artikel "Das gilt für das Widerrufsrecht bei Verträgen mit elektronischer Unterschrift" über Ihre Rechte und Pflichten.

Der Änderungsvertrag im Kontext des Arbeitsrechts

Ein besonders häufiger Anwendungsfall des Änderungsvertrags ist das Arbeitsrecht.

Hier ist es möglich, dass es zu einem Änderungsvertrag des Arbeitsvertrages kommt, z.B. wenn die Arbeitszeit, der Einsatzort, die Vertragsdauer, der Urlaubsanspruch oder das Gehalt verändert werden sollen. Auch eine Beförderung oder Versetzung kann der Grund für einen Änderungsvertrag sein. Änderungsverträge erfordern die Schriftform und sind deshalb ausschließlich mit vollständigen Namensunterschriften gültig. Wie Sie einen Änderungsvertrag ganz einfach elektronisch mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) unterschreiben können, erfahren Sie am Ende des Artikels.

In der Regel haben Arbeitnehmende drei Wochen Bedenkzeit, um zu entscheiden, ob sie den geänderten Vertragskonditionen zustimmen möchten oder nicht. Sie haben durchaus die Option, den Vertrag abzulehnen oder nur unter Vorbehalt anzunehmen. Damit ein Änderungsvertrag zustande kommt, muss zwischen allen Vertragsparteien Einvernehmen herrschen. 

Wie die Rechte und Entscheidungsoptionen eines Arbeitnehmers im Falle eines Änderungsvertrags ausfallen, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Einem Änderungsvertrag zustimmen

Sind Sie mit den neu festgelegten Arbeitsbedingungen einverstanden, können Sie sich dazu entscheiden, dem Änderungsvertrag zuzustimmen. In diesem Fall bleibt ihr alter Arbeitsvertrag bestehen und der Änderungsvertrag mit den neuen Konditionen gilt ab dem abgemachten Zeitpunkt.

Änderungskündigung: Einen Änderungsvertrag ablehnen

Sind Sie mit den Konditionen der Änderungsvereinbarung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, diese abzulehnen. Sofern der Arbeitgeber keine triftigen Gründe für die Änderungen der Vertragsbedingungen hat, läuft ihr alter Vertrag wie gewohnt unter den alten Umständen weiter. 

Hat der Arbeitgeber allerdings gute Gründe für die Durchsetzung der Änderungen, kann dieser eine sogenannte “Änderungskündigung” durchsetzen. Anders als bei der herkömmlichen Kündigung bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden einen neuen Vertrag an, der die neuen Arbeitsbedingungen enthält. Lehnt der oder die Arbeitnehmende ab, endet das Arbeitsverhältnis.

Sind Sie der Meinung, dass die Kündigung nicht berechtigt war, können Sie innerhalb von drei Wochen Kündi­gungs­schutz­kla­ge beim Arbeitsgericht einreichen. Gibt Ihnen das Gericht recht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis unter den alten Bedingungen fortzusetzen. Häufig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmende allerdings stattdessen auf eine Abfindung. Sieht das Arbeitsgericht die Kündigung jedoch als rechtens an, tritt die Änderungskündigung in Kraft und das Arbeitsverhältnis wird beendet.

Einen Änderungsvertrag unter Vorbehalt annehmen

Abgesehen von der Tatsache, dass Sie dem Änderungsvertrag sofort zustimmen oder ihn direkt ablehnen können, haben Sie zudem die Option, der Änderungsvereinbarung unter Vorbehalt zuzustimmen. Das bedeutet, dass Sie zunächst unter den neuen Arbeitsbedingungen arbeiten. Anschließend prüft das Arbeitsgericht, ob die Änderungen vom Arbeitgeber zulässig sind. Fällt das Urteil zu Ihren Gunsten aus, muss der Arbeitgeber Sie weiter zu den alten Vertragskonditionen beschäftigen. Gibt das Gericht dem Arbeitgeber recht, bleiben Sie zwar weiterhin beim Arbeitgeber angestellt, arbeiten allerdings zu den neuen Bedingungen weiter.

Muster: Wie sieht ein Änderungsvertrag aus?

Wenn Sie einen Änderungsvertrag aufsetzen, sollten Sie darauf achten, dass dieser alle wichtigen Informationen und den korrekten Inhalt enthält. Dazu gehören unter anderem das Datum des Ursprungsvertrags, die persönlichen Angaben zu den Vertragsparteien, die neu festgelegten Vertragsbedingungen, das Datum, ab dem letztere gelten sollen, sowie die Namensunterschriften der Vertragsparteien (mit Ort- und Datumsangabe).

Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage eines Änderungsvertrags, an der Sie sich orientieren können:

Muster Änderungsvertrag
Muster Änderungsvertrag

Arbeits- und Änderungsverträge digital signieren

Ein Änderungsvertrag bietet Ihnen also die Möglichkeit, die bestehenden Bedingungen eines Vertrags nachträglich zu modifizieren. Dies funktioniert allerdings nur, wenn alle Vertragsparteien damit auch einverstanden sind, was gerade im Falle der Änderung eines Arbeitsvertrags nicht immer selbstverständlich ist. 

Damit ein Änderungsvertrag gültig ist und rechtlich anerkannt wird, muss dieser von allen Vertragspartner:innen unterschrieben werden. Dank der fortschreitenden Digitalisierung in Deutschland und Europa müssen Vereinbarungen dieser Art heutzutage nicht mehr handschriftlich unterzeichnet werden, sondern können auch mit einer elektronischen Signatur versehen werden.

Besonders die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) erfreut sich in diesem Zusammenhang großer Beliebtheit, da sie gemäß §126 BGB das rechtliche Äquivalent zur händischen Unterschrift darstellt und somit das Schriftformerfordernis einhält. Die QES hat unter den drei e-Signaturebenen damit die höchsten Sicherheitsstandards und kann dank Yousigns AutoIdent-Verfahren ganz autonom orts- und zeitunabhängig erstellt werden. In unserem Artikel “Diese Dokumente erfordern die QES” finden Sie heraus, welche Dokumente Sie neben dem Änderungsvertrag noch qualifiziert e-signieren können.  

Wenn Sie Fragen zur elektronischen Unterschrift allgemein oder zur Qualifizierten Elektronischen Signatur im Speziellen haben, können Sie sich auf unserer Webseite und unserem Blog informieren oder aber unsere Expert:innen direkt kontaktieren. 👇🏼

FAQ zum Thema “Änderungsvertrag”

  • Ist eine Änderungskündigung ein neuer Vertrag?

    Lehnt der:die Arbeitnehmende einen Änderungsvertrag ab, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Änderungskündigung zu veranlassen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung bietet der Arbeitgeber dem oder der Arbeitnehmenden einen neuen Vertrag mit neuen Konditionen an. Sollte das Angebot abgelehnt werden, endet das Arbeitsverhältnis.

  • Was passiert, wenn man einen Änderungsvertrag nicht unterschreibt?

    Wird Ihnen ein Änderungsvertrag vorgelegt, haben Sie grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Sie können dem Vertrag zustimmen, ihn ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen. Sollten Sie den Vertrag ablehnen, kann es passieren, dass Ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung durchsetzt. Halten Sie diese für ungerechtfertigt, können Sie beim Arbeitsgericht Klage erheben. Gibt das Gericht Ihnen recht, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz zu den alten Bedingungen. Sollte das Gericht die Änderungskündigung als zulässig betrachten, wird das Arbeitsverhältnis beendet.

  • Wann ist eine Änderungskündigung notwendig?

    Zu einer Änderungskündigung von Seiten des Arbeitgebers kann es kommen, wenn ein:e Arbeitnehmer:in beschließt, einen Änderungsvertrag abzulehnen, weil er oder sie mit den geänderten Vertragsbedingungen nicht einverstanden ist.

  • Was muss ich bei einem Änderungsvertrag beachten?

    Durch einen Änderungsvertrag können die Konditionen eines bestehenden Vertrags nachträglich geändert werden. Sie sollten als Arbeitnehmer:in beachten, dass eine solche Vertragsänderung nur einvernehmlich zustande kommen kann, was Ihnen das Recht gibt, einen Änderungsvertrag auch abzulehnen oder nur unter Vorbehalt anzunehmen. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dies kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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