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Was ist eine Einfache Elektronische Signatur? - Definition, Erstellung, Anwendung

Was ist die Einfache Elektronische Signatur

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Die digitale Transformation verändert die Art und Weise, wie Unternehmen Dokumente unterzeichnen und Geschäftsprozesse abwickeln. Sie kennen das: Dokumente ausdrucken, unterschreiben, einscannen – ein zeitaufwändiger Prozess, der Ihr Team ausbremst. Die Einfache Elektronische Signatur (EES) stellt dabei die grundlegendste Form der elektronischen Signatur dar und ermöglicht es, Dokumente digital zu unterzeichnen – ohne Papier, Drucker oder physische Unterschrift.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die einfache elektronische Signatur: von der rechtlichen Grundlage über Anwendungsfälle bis hin zu den Grenzen und Sicherheitsaspekten.

Zusammenfassung in Kürze

  • Basischste Form: Die Einfache Elektronische Signatur (EES) ist die grundlegendste Form der elektronischen Signatur nach der eIDAS-Verordnung, ohne spezielle Sicherheitsanforderungen.
  • Anwendungsbereiche: Eignet sich für interne Prozesse, Angebotsbestätigungen und erste Vereinbarungen ohne hohe rechtliche Anforderungen.
  • Beweiskraft: Geringere Beweiskraft als fortgeschrittene (FES) oder qualifizierte elektronische Signatur (QES), aber rechtlich gültig für viele Geschäftsvorgänge.
  • Vorteile: Schnell, einfach, kostengünstig und ohne komplexe technische Infrastruktur umsetzbar.
  • Grenzen: Nicht geeignet für Dokumente mit hohem rechtlichen oder finanziellen Risiko (z.B. Arbeitsverträge, Immobilienverträge, Bürgschaften).

Was ist eine Einfache Elektronische Signatur? – Definition

Die Einfache Elektronische Signatur (EES) ist gemäß Artikel 3 der eIDAS-Verordnung definiert als elektronische Daten, die mit anderen elektronischen Daten in Verbindung stehen oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die vom Unterzeichner zur Unterzeichnung verwendet werden.

In einfachen Worten: Eine EES ist jede Form elektronischer Daten, die zeigen, dass eine Person ein Dokument unterschrieben hat. Dies kann beispielsweise sein:

  • Ein getippter Name am Ende einer E-Mail
  • Ein digitales Bild einer handschriftlichen Unterschrift
  • Ein Klick auf einen "Ich akzeptiere"-Button
  • Die Eingabe einer PIN oder eines Passworts
  • Eine E-Mail-Adresse als Bestätigung der Zustimmung

Die EES zeichnet sich durch ihre Einfachheit und Zugänglichkeit aus. Sie erfordert keine spezielle technische Infrastruktur und kann mit grundlegenden digitalen Tools erstellt werden

Die rechtliche Grundlage: eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung (Electronic IDentification, Authentication and trust Services) bildet seit 2016 den rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in der Europäischen Union. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 unterscheidet zwischen drei Sicherheitsstufen elektronischer Signaturen und legt fest, welche technischen und rechtlichen Standards jeweils gelten.

Für Deutschland sind zusätzlich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) relevant, insbesondere wenn es um die Frage geht, wann die Schriftform durch eine elektronische Form ersetzt werden kann.

Die drei Arten elektronischer Signaturen im Überblick

Die eIDAS-Verordnung definiert drei verschiedene Sicherheitsstufen für elektronische Signaturen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen und für verschiedene Anwendungsfälle geeignet sind.

Signaturtyp

Sicherheitsniveau

Identitätsprüfung

Beweiskraft

Typische Anwendungsfälle

Einfache Elektronische Signatur (EES)

Niedrig

Keine oder minimal

Eingeschränkt

Interne Dokumente, Angebote, einfache Vereinbarungen

Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES)

Mittel

Ja, elektronisch

Hoch

Verträge, Bestellungen, Arbeitsverträge

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Sehr hoch

Ja, persönlich durch qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter

Gesetzlich gleichgestellt mit handschriftlicher Unterschrift

Notarielle Urkunden, Verwaltungsakte, Immobilienverträge

Einfache Elektronische Signatur (EES)

Die EES ist die Basisform ohne besondere Sicherheitsanforderungen. Sie kann mit jedem elektronischen Mittel erstellt werden, das die Absicht zur Unterzeichnung dokumentiert. Die Identität des Unterzeichners wird nicht oder nur minimal überprüft.

Vorteile: Schnell, einfach, kostengünstig
Nachteile: Geringe Beweiskraft, keine Garantie der Authentizität

Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES)

Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) erfüllt strengere Anforderungen gemäß Artikel 26 der eIDAS-Verordnung:

  • Sie ist eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet
  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
  • Sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann
  • Sie ist so mit den Daten verknüpft, dass Veränderungen erkennbar sind

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Sicherheitsstufe und gemäß Artikel 25 der eIDAS-Verordnung der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird.

Wie funktioniert die Einfache Elektronische Signatur?

How-to-eSign-SES_DE

Die technische Umsetzung der Einfachen Elektronischen Signatur ist bewusst unkompliziert gehalten, um eine breite Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Technische Umsetzung der EES

Der Prozess einer EES läuft typischerweise in folgenden Schritten ab:

  1. Dokumentenerstellung: Das zu unterzeichnende Dokument wird in elektronischer Form bereitgestellt (z.B. als PDF)
  2. Zugriffserteilung: Der Unterzeichner erhält Zugang zum Dokument, meist per E-Mail-Link
  3. Signaturvorgang: Der Unterzeichner fügt seine elektronische Signatur hinzu (z.B. durch Eingabe des Namens, Upload einer Unterschrift-Grafik oder Klick auf einen Button)
  4. Dokumentenabschluss: Das Dokument wird mit der Signatur versehen gespeichert
  5. Archivierung: Alle Parteien erhalten eine Kopie des signierten Dokuments

Im Gegensatz zu fortgeschrittenen oder qualifizierten Signaturen verwendet die EES keine kryptographischen Verfahren zur Sicherung der Authentizität. Die Verbindung zwischen Unterzeichner und Signatur basiert auf einfacheren Mechanismen.

Authentifizierungsmethoden bei der EES

Bei der EES können verschiedene Methoden zur Authentifizierung eingesetzt werden:

  • E-Mail-Verifizierung: Der Unterzeichner erhält einen Link oder Code per E-Mail. Die E-Mail-Adresse ist die häufigste Authentifizierungsmethode bei der EES. Der Unterzeichner erhält einen Signaturlink an seine registrierte E-Mail-Adresse, wodurch eine erste Identitätsprüfung stattfindet. Diese Methode ist einfach, bietet aber nur grundlegende Sicherheit.
  • Passwort oder PIN: Eingabe eines zuvor vereinbarten Kennworts
  • SMS-Code: Einmaliger Bestätigungscode per SMS (häufig bei höherwertigen EES)
  • IP-Adresse und Zeitstempel: Protokollierung von Zugriffsdetails als zusätzliche Dokumentation

Diese Methoden erhöhen die Sicherheit der EES, reichen aber nicht an die strengen Anforderungen der FES oder QES heran.

Anwendungsfälle: Wann ist die EES die richtige Wahl?

Die Einfache Elektronische Signatur eignet sich für eine Vielzahl von Geschäftsprozessen, bei denen eine schnelle und unkomplizierte Unterzeichnung wichtiger ist als höchste Sicherheitsstandards.

Geeignete Szenarien für die EES

Interne Unternehmensprozesse:

  • Genehmigungen von Urlaubsanträgen
  • Freigabe interner Dokumente
  • Bestätigung von Schulungsteilnahmen
  • Interne Bestellanforderungen

Geschäftliche Kommunikation:

  • Angebotsbestätigungen
  • Erste Absichtserklärungen
  • Bestellungen mit geringem Wert
  • Non-Disclosure Agreements (NDA) mit niedrigem Risiko

Marketing und Kundeninteraktion:

  • Newsletter-Anmeldungen
  • Teilnahmebestätigungen für Events
  • Feedback-Formulare
  • Einfache Registrierungen

Branchen und typische Dokumente

Branche

Typische Dokumente für EES

Personalwesen

Urlaubsanträge, Weiterbildungsanmeldungen, interne Richtlinien

Vertrieb

Angebotsanfragen, erste Interessensbekundungen, Produkt-Samples

Marketing

Event-Anmeldungen, Gewinnspiel-Teilnahmen, Newsletter-Subscriptions

Verwaltung

Interne Genehmigungen, Raumreservierungen, Bestellanforderungen

Bildung

Kursanmeldungen, Teilnahmebestätigungen, Elternbriefe

Rechtliche Gültigkeit und Grenzen der EES

Ein häufiges Missverständnis besteht darin zu glauben, dass die Einfache Elektronische Signatur keinerlei rechtliche Gültigkeit besitzt. Das ist falsch.

Beweiskraft der Einfachen Elektronischen Signatur

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der eIDAS-Verordnung darf einer elektronischen Signatur nicht allein deshalb die rechtliche Wirksamkeit und Zulässigkeit als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt oder nicht den Anforderungen einer qualifizierten elektronischen Signatur entspricht.

Wichtig

Die EES ist rechtlich gültig, aber die Beweislast liegt beim Verwender. Im Streitfall müssen Sie die Authentizität des Dokuments und der Signatur nachweisen können. Bewahren Sie daher alle Audit-Trails und Protokolle sorgfältig auf.

Das bedeutet: Auch eine EES kann vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Allerdings liegt die Beweislast beim Verwender, die Authentizität und Integrität des Dokuments nachzuweisen.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Eine EES ist rechtlich gültig für viele Geschäftsvorgänge
  • Die Beweiskraft ist aber geringer als bei FES oder QES
  • Im Streitfall müssen zusätzliche Beweise erbracht werden (z.B. E-Mail-Verkehr, Protokolle)

Wann die EES nicht ausreicht

Es gibt Dokumente und Verträge, bei denen die deutsche Gesetzgebung eine qualifizierte elektronische Signatur vorschreibt oder bei denen die EES aufgrund des Risikos nicht empfehlenswert ist:

Gesetzlich vorgeschriebene QES:

  • Notarielle Beurkundungen
  • Grundstückskaufverträge
  • Erbverträge und Testamente
  • Bürgschaftserklärungen (gemäß § 766 BGB)

Nicht empfohlen für EES (hohe Risiken):

  • Arbeitsverträge mit hoher finanzieller Tragweite
  • Darlehensverträge
  • Verträge mit langfristigen Verpflichtungen
  • Dokumente mit hohem Streitwert

Achtung

Eine Einfache Elektronische Signatur bietet nicht die gleiche rechtliche Beweiskraft wie eine qualifizierte Signatur. Für rechtlich bindende Verträge mit hohem Wert empfehlen wir mindestens eine fortgeschrittene elektronische Signatur (FES).

Für Arbeitsverträge, Bestellungen und kommerzielle Verträge empfiehlt Yousign die Verwendung der Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur (FES), die eine deutlich höhere Beweiskraft und Sicherheit bietet, ohne die Komplexität der QES.

Internationale Perspektive: Während die EU mit der eIDAS-Verordnung einen einheitlichen Rahmen geschaffen hat, gelten in den USA andere Standards (ESIGN Act, UETA). Die EES wird dort ähnlich anerkannt, aber die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Bundesstaat.

Vorteile der Einfachen Elektronischen Signatur

Trotz ihrer Einschränkungen bietet die EES zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Organisationen:

Geschwindigkeit und Effizienz:

  • Dokumente können in Minuten statt Tagen unterzeichnet werden – eine echte Zeitersparnis!
  • Keine physische Anwesenheit erforderlich
  • Reduzierung der Durchlaufzeiten in Geschäftsprozessen

Kostenersparnis:

  • Keine Druck- und Versandkosten
  • Weniger Papierverbrauch und Lagerung
  • Geringere Personalkosten für manuelle Prozesse

Benutzerfreundlichkeit:

  • Keine komplexe technische Infrastruktur notwendig
  • Intuitive Bedienung für alle Nutzergruppen
  • Zugang von jedem Gerät möglich (Desktop, Tablet, Smartphone)

Umweltfreundlichkeit:

  • Reduzierung des Papierverbrauchs
  • Weniger CO₂-Emissionen durch vermiedene Transporte
  • Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens

Flexibilität:

  • Ortsunabhängiges Arbeiten wird ermöglicht
  • Schnelle Anpassung an veränderte Geschäftsanforderungen
  • Einfache Integration in bestehende digitale Workflows

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Standards und Normen für die EES

Auch wenn die Einfache Elektronische Signatur keine strengen technischen Standards vorschreibt, orientieren sich professionelle E-Signatur-Plattformen an anerkannten Normen:

  • ISO 14533: Internationale Norm für elektronische Signaturen
  • ETSI EN 319 401: Europäischer Standard für Trust Service Provider
  • PDF-A (ISO 19005): Archivierungsformat für signierte Dokumente

Diese Standards gewährleisten die Langzeitarchivierung und Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen. Professionelle Anbieter wie Yousign implementieren diese Standards, um maximale Kompatibilität und Sicherheit zu gewährleisten – auch bei der einfachen elektronischen Signatur.

Sicherheitsaspekte und Best Practices

Auch wenn die EES niedrigere Sicherheitsanforderungen hat als FES oder QES, sollten bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.

Wie sicher ist die EES?

Die Sicherheit der Einfachen Elektronischen Signatur hängt stark von der Implementierung und den begleitenden Prozessen ab:

Sicherheitselemente, die die EES stärken:

  • E-Mail-Verifizierung: Bestätigung der Identität durch Zugriff auf registrierte E-Mail-Adresse
  • Audit-Trail: Protokollierung aller Aktionen (Öffnen, Lesen, Signieren) mit Zeitstempeln
  • IP-Adressprotokollierung: Dokumentation, von welchem Ort aus signiert wurde
  • Zugangscodes: Zusätzliche PIN oder Passwörter für erhöhte Sicherheit
  • Dokumentenintegrität: Sicherstellung, dass das Dokument nach der Signatur nicht verändert wurde

Risiken und Schwachstellen:

Keine eindeutige Identitätsverifizierung

  • Keine kryptographische Absicherung
  • Möglichkeit der Identitätsfälschung (wenn nur E-Mail verwendet wird)
  • Eingeschränkte Beweiskraft im Streitfall

Empfehlungen zur sicheren Nutzung

Sicherheits-Checkliste für die EES

  • Dokumentation verbessern

    Speichern Sie zusätzliche Metadaten (Zeitstempel, IP-Adresse, Geräteinfo)

  • Multi-Faktor-Authentifizierung

    Kombinieren Sie E-Mail-Verifizierung mit SMS-Code oder Passwort

  • Klare Vereinbarungen

    Stellen Sie sicher, dass alle Parteien die Nutzung der EES akzeptieren

  • Audit-Trails aufbewahren

    Speichern Sie alle Nachweise für den Fall von Streitigkeiten

  • Risikoanalyse durchführen

    Prüfen Sie für jedes Dokument, ob die EES ausreichend ist

EES erstellen: So geht's

Die Erstellung einer Einfachen Elektronischen Signatur ist denkbar einfach und kann mit verschiedenen Tools durchgeführt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Mit einer E-Signatur-Plattform wie Yousign:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihr PDF-Dokument auf die Plattform hoch
  2. Unterzeichner hinzufügen: Geben Sie die E-Mail-Adressen der Unterzeichner ein
  3. Signaturfelder platzieren: Markieren Sie die Stellen, an denen signiert werden soll
  4. Sicherheitsoptionen wählen: Aktivieren Sie optionale Sicherheitsfeatures (SMS-Code, Passwort)
  5. Versenden: Senden Sie das Dokument an die Unterzeichner
  6. Signatur durchführen: Die Unterzeichner erhalten eine E-Mail mit einem Link zum Dokument
  7. Abschluss: Nach allen Signaturen erhalten alle Parteien das abgeschlossene Dokument

Mit grundlegenden Tools:

  • PDF-Programme: Viele PDF-Reader ermöglichen das Einfügen von Textfeldern oder Bildern
  • Word/Office-Dokumente: Elektronische Signaturen können als Bild oder Text eingefügt werden
  • E-Mail: Eine signierte E-Mail kann als EES gelten, wenn sie die Zustimmung dokumentiert

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Ist die Einfache Elektronische Signatur rechtlich gültig?

    Ja, die Einfache Elektronische Signatur ist rechtlich gültig und kann für viele Geschäftsvorgänge verwendet werden. Gemäß eIDAS-Verordnung darf ihr die rechtliche Wirksamkeit nicht allein wegen ihrer elektronischen Form abgesprochen werden. Allerdings ist ihre Beweiskraft geringer als bei fortgeschrittenen oder qualifizierten Signaturen.

  • Was ist der Unterschied zwischen EES, FES und QES?

    Die drei Signaturarten unterscheiden sich hauptsächlich in ihrem Sicherheitsniveau und ihrer Beweiskraft:

    • EES: Keine spezielle Identitätsprüfung, einfache Umsetzung, geringe Beweiskraft
    • FES: Identitätsprüfung erforderlich, eindeutige Zuordnung zum Unterzeichner, hohe Beweiskraft
    • QES: Qualifizierte Identitätsprüfung, gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt, höchste Beweiskraft
  • Für welche Dokumente sollte ich die EES nicht verwenden?

    Die EES eignet sich nicht für Dokumente mit hohem rechtlichen oder finanziellen Risiko, wie Arbeitsverträge, Immobilienverträge, Darlehensverträge oder notarielle Urkunden. Für diese Fälle sollte mindestens eine FES, besser noch eine QES verwendet werden.

  • Kann eine EES vor Gericht als Beweis dienen?

    Ja, eine EES kann prinzipiell als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Allerdings liegt die Beweislast beim Verwender, und es können zusätzliche Nachweise erforderlich sein (z.B. E-Mail-Verkehr, Audit-Trails, Protokolle). Die Beweiskraft ist deutlich geringer als bei FES oder QES.

  • Wie sicher ist die EES und kann sie gefälscht werden?

    Die Sicherheit der EES hängt stark von der Implementierung ab. Grundsätzlich bietet sie ein niedrigeres Sicherheitsniveau als FES oder QES, da keine kryptographische Absicherung vorgeschrieben ist. Eine Fälschung ist theoretisch einfacher, weshalb die EES nur für Dokumente mit niedrigem Risiko verwendet werden sollte. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung und ausführliche Audit-Trails können das Risiko mindern.

  • Ersetzt die EES die Schriftform nach deutschem Recht?

    Nein, die Einfache Elektronische Signatur ersetzt nicht die gesetzliche Schriftform gemäß § 126 BGB. Hierfür ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich (§ 126a BGB). Die EES kann aber für Verträge verwendet werden, bei denen keine besondere Form vorgeschrieben ist.

Fazit

Die Einfache Elektronische Signatur (EES) macht den Einstieg in die digitale Signatur einfach und ermöglicht Ihrem Unternehmen, sofort produktiver zu werden. Sie bietet eine schnelle, kostengünstige Lösung für Dokumente mit niedrigem Risiko und eröffnet den Weg zur vollständigen Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse.

Für höhere Sicherheitsanforderungen stehen Ihnen die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zur Verfügung. Wählen Sie die passende Signaturart entsprechend Ihrem Anwendungsfall und den rechtlichen Anforderungen.

Mit einer professionellen Plattform wie Yousign haben Sie Zugriff auf alle drei Signaturarten – flexibel, rechtssicher und benutzerfreundlich.

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