Die Digitalisierung hat mittlerweile einen groĂen Teil des geschĂ€ftlichen Alltags eingenommen. Ein wesentlicher Grund dafĂŒr ist sicherlich, dass seit dem Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie bedingt viele Mitarbeiter:innen von Unternehmen im Homeoffice arbeiten. Die tĂ€glichen Arbeitsprozesse mussten dementsprechend digital umgestellt werden, damit die Arbeit ungehindert weitergehen konnte.Â
Eine der gröĂten und wichtigsten Neuerungen im Arbeitsalltag ist die elektronische Unterschrift, auch e-Signatur abgekĂŒrzt. Sie ermöglicht es Unternehmen, wichtige Verwaltungsprozesse ohne persönliche Anwesenheit der involvierten Personen auszufĂŒhren und spart darĂŒber hinaus viel Zeit und Ressourcen, die von den Unternehmen anderweitig eingesetzt werden können.Â
Die elektronische Signatur ist in drei Niveaus unterteilt, die verschiedene Eigenschaften mitbringen und fĂŒr unterschiedliche GeschĂ€ftsablĂ€ufe notwendig sind.Â
In diesem Artikel geht es um die Einfache Elektronische Signatur: der ersten Stufe an Sicherheit und rechtlicher Anerkennung eines Dokuments.
Welche Arten von elektronischen Signaturen gibt es?
Das sagt die eIDAS-Verordnung
Die elektronische Signatur hat ihren groĂen Aufschwung zwar erst 2020 im Zuge der Corona-Pandemie erfahren - die EU-Verordnung eIDAS, die die rechtlichen Rahmenbedingungen fĂŒr elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt, gibt es allerdings schon seit 2014. Seit 2016 wird die eIDAS-Verordnung aktiv in der gesamten EuropĂ€ischen Union angewandt.Â
Die eIDAS-Verordnung (electronic Identification, Authentication and trust Services) hat damit den gesetzlichen Grundstein fĂŒr die europaweite Verwendung der e-Signatur sowie fĂŒr die Bedingungen ihrer rechtlichen Anerkennung gelegt. So bietet Ihnen die eIDAS-Verordnung die Möglichkeit, e-Signatur-Anbieter zu identifizieren, die gesetzeskonform sind und rechtsgĂŒltige Lösungen vertreiben. ErfĂŒllt ein Anbieter die eIDAS-Verordnung, wird dessen e-Signatur-Lösung in allen Mitgliedsstaaten der EU rechtlich anerkannt.
DarĂŒber hinaus definiert eIDAS drei verschiedene Ebenen der elektronischen Unterschrift, die wir Ihnen im Folgenden nĂ€her erklĂ€ren werden.
Die Einfache "Simple" Elektronische Signatur (EES / SES)
ZunĂ€chst ist zu beachten, dass eIDAS die erste Ebene der elektronischen Signatur selbst nie als "Einfache Elektronische Signaturâ bezeichnet. Um das erste Niveau elektronischer Unterschriften allerdings klar von den nachfolgenden Niveaus abgrenzen zu können, verwenden wir den Begriff âEinfache Elektronische Signaturâ, wenn wir uns auf die erste Ebene elektronischer Signaturen beziehen.Â
Dank der Einfachen Elektronischen Unterschrift, im Englischen als Simple Electronic Signature (SES) bezeichnet, können Dokumente ohne gesetzliche Auflagen und mit geringem Haftungs- oder Finanzrisiko innerhalb weniger Klicks signiert werden: Man erhÀlt die zu unterschreibenden Unterlagen per E-Mail, liest sie sich durch und unterzeichnet dann mit einer Wischbewegung. Es ist das schnellste und leichteste Verfahren, alltÀgliche VertrÀge und Dokumente rechtssicher in elektronischer Form zu unterzeichnen.
Die Fortgeschrittene "Advanced" Elektronische Signatur (FES / AES)
Die nĂ€chste Ebene digitaler Unterschriften ist die Fortgeschrittene Elektronische Signatur. Sie ist die e-Signatur, die im Alltag am hĂ€ufigsten verwendet wird, da Sie eine gute Balance zwischen Nutzerfreundlichkeit und Sicherheit bietet.Â
Wenn ein:e Unterzeichner:in fortgeschritten signiert, lÀuft dies Àhnlich ab wie bei der Einfachen Elektronischen Signatur. Der Unterschied zur EES liegt darin, dass man vor dem Unterzeichnen mit einer Fortgeschrittenen e-Signatur ein Einmalpasswort eingibt oder sogar sein Ausweisdokument hochlÀdt.
Vor allem sensible Dokumente mit moderatem Finanz- oder Haftungsrisiko werden mit der Fortgeschrittenen Elektronischen Unterschrift unterschrieben. In unserem Artikel ĂŒber die Fortgeschrittene Elektronische Signatur finden Sie weitere Informationen ĂŒber ihre Definition, Erstellung und Anwendung.
Die Qualifizierte "Qualified" Elektronische Signatur (QES)
Die höchste e-Signaturebene ist die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Sie hat denselben Rechtswert wie eine handschriftliche Unterschrift und erfĂŒllt somit das Schriftformerfordernis gemÀà § 126 BGB.
Da Unterzeichner:innen sorgfÀltig Ihre IdentitÀt verifizieren, bevor sie mit der Qualifizierten e-Signatur unterschreiben, hat dieses Signaturniveau die höchsten Sicherheitsstandards. In der Praxis bedeutet dies, dass VertrÀge, die laut Gesetz die Schriftform erfordern sowie Dokumente mit gesetzlichen Auflagen und hohem Haftungsrisiko mit der Qualifizierten Elektronischen Unterschrift unterzeichnet werden.
Lesen Sie unseren Artikel ĂŒber die drei Niveaus von elektronischen Unterschriften, um mehr ĂŒber die Unterschiede zwischen den einzelnen Signaturebenen zu erfahren.
Was ist eine Einfache Elektronische Signatur?
Die Einfache Elektronische Signatur trĂ€gt ihren Namen nicht ohne Grund. Dies zeigt sich vor allem in den Punkten Anwendung und Nutzerfreundlichkeit. Nicht jede:r Mitarbeiter:in eines Unternehmens ist besonders versiert in digitalen Anwendungen. Umso wichtiger ist es, ĂŒber eine elektronische Signatur zu verfĂŒgen, die auch fĂŒr diese Mitarbeiter:innen einfach anzuwenden ist. Ăber den Weg der Einfachen Signatur werden auĂerdem die Tore geöffnet, sich intensiver mit digitalen Anwendungen auseinanderzusetzen. Die Einfachheit der Signatur bringt allerdings auch EinschrĂ€nkungen in Bezug auf die Beweiskraft mit sich. Aus diesem Grund eignen sich nicht alle Dokumente dafĂŒr, mit einer solchen Unterschrift versehen zu werden.
Die Einfache Elektronische Unterschrift im Fall einer Anfechtung
NatĂŒrlich steht die Frage im Raum, was im Falle einer Anfechtung des einfach signierten Vertrages passiert. In diesem Fall kann ein zusĂ€tzliches Beweisdokument, die sogenannte Nachweisdatei. (Audit Trail), zur Hilfe genommen werden.Â
In dieser Datei werden wichtige Informationen des Signaturprozesses, wie Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern des Unterzeichners bzw. der Unterzeichnerin, IP-Adressen, Hash-Wert sowie Zeitstempel gespeichert. Bei der Einfachen Elektronischen Unterschrift gibt es zwar keine festgeschriebene Notwendigkeit, dass ein solches Zertifikat angelegt wird, im Falle einer Anfechtung erhöht es aber stark die Beweiskraft und dient dazu, den:die Unterzeichner:in eindeutig zu ermitteln.Â
FĂŒr eine zusĂ€tzliche Sicherung von Beweisen arbeitet Yousign mit ArkhinĂ©o, einem Dienst, der sich speziell auf die Aufbewahrung von Sicherheitsdateien spezialisiert hat, zusammen. Bei Yousign werden Nachweisdateien fĂŒr alle einfach und fortgeschritten signierte Dokumente erstellt und 10 Jahre lang gespeichert.
Der rechtliche Wert der EES: Was bedeutet âeinfach signiertâ?
Die Anforderungen an die Form und Erstellung einer Einfachen Elektronischen Unterschrift sind nicht direkt fest definiert. Wie bereits erwÀhnt, kann ein Dokument mit wenigen Klicks signiert werden, ohne, dass sich der:die Unterzeichner:in vorher authentifiziert.
Um der Einfachen Elektronischen Signatur daher mehr Beweiskraft und Sicherheit zu verleihen, nutzt Yousign ein SMS-TAN-System, das mit dem eines Online-Banking-Prozesses zu vergleichen ist. Bevor man unterzeichnet, erhĂ€lt man auf seinem Smartphone ein SMS-Einmalpasswort, das man anschlieĂend auf seinem Laptop, auf dem unterschrieben wird, eingibt.
Diese Zwei-Faktor-Authentifizierung in Kombination mit der erstellten Nachweisdatei hebt eine Einfache Elektronische Signatur stark von einer eingescannten oder abfotografierten Unterschrift ab. Letztere hat im Gegensatz zur EES keinerlei rechtliche Beweiskraft, da sie von jeder beliebigen Person kopiert und missbraucht werden kann.
Wann reicht eine Einfache Elektronische Signatur aus?
Mit der Einfachen Elektronischen Signatur können viele verschiedene Dokumente und VertrĂ€ge, die im Alltag tĂ€glich verwendet werden, unterschrieben werden.Â
Dazu gehören zum Beispiel unbefristete ArbeitsvertrÀge, GeheimhaltungserklÀrungen, KostenvoranschlÀge, Sachversicherungen, DienstleistungsvertrÀge oder unbefristete MietvertrÀge.
Um einen besseren Ăberblick darĂŒber zu bekommen, welche Art von Dokument mit welcher elektronischen Signatur versehen werden muss, konsultieren Sie Yousigns e-Signatur Wegweiser.
Darum sollte man die EES verwenden
Sparen Sie Zeit
Einer der gröĂten Vorteile der Einfachen Elektronischen Signatur ist sicherlich die Zeitersparnis, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Ressourcen besser umzuverteilen und vielmehr in die Entwicklung des eigenen Unternehmens zu investieren. So spart man sich den gesamten Prozess, Dokumente auszudrucken, hĂ€ndisch zu unterschreiben, einzuscannen und an die weiteren Vertragsbeteiligten zu versenden. Mit Yousign als digitale und sichere Lösung können Dokumente ohne groĂen Zeitaufwand bequem von A nach B gesendet werden.
Unterschreiben Sie Ihre Dokumente sicher
Bei Yousign sind digital signierte Dokumente dank europĂ€ischer Server in sicherer Aufbewahrung. Ăberdies sind elektronische Signaturen durch zusĂ€tzliche Sicherheitsdateien vor Gericht um ein Vielfaches beweiskrĂ€ftiger als eingescannte Unterschriften. Die erstellten PrĂŒfprotokolle beinhalten relevante Informationen des Signaturprozesses, die es ermöglichen, vor Gericht nachzuvollziehen, welche Person zu welcher Zeit mit welchem GerĂ€t eine Unterschrift geleistet hat. Eine elektronisch erstellte Signatur, egal welchen Niveaus, ist nicht kopierbar, sondern dank der aufgezeichneten Daten einzigartig.Â
Bei einer eingescannten Unterschrift hingegen ist ein Einfaches, die Unterschrift eines Dokuments auszuschneiden, zu vervielfĂ€ltigen und anschlieĂend auf weiteren Dokumenten einzusetzen.Â
Bieten Sie Ihren GeschÀftspartner:innen eine hohe Nutzerfreundlichkeit
Die Einfache Elektronische Signatur ist fĂŒr jeden Menschen, ganz gleich, ob digital versiert oder nicht, einfach und intuitiv zu nutzen. So wird sichergestellt, dass interne und externe Unternehmensprozesse vereinfacht werden und die Kommunikation zwischen Abteilungen und unter Mitarbeiter:innen reibungsloser ablĂ€uft.
Die Einfache Elektronische Signatur: schnell, sicher & einfach
Zusammenfassend lÀsst sich also sagen, dass die Digitalisierung auch im Bereich der Unterschriften sinnvoll ist, da ProduktivitÀt und Sicherheit gesteigert sowie Prozesse vereinfacht werden.
Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur VerfĂŒgung gestellt. Wir ĂŒbernehmen weder eine Garantie fĂŒr deren VollstĂ€ndigkeit noch fĂŒr deren AktualitĂ€t im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. SchlieĂlich ist dieses kein Ersatz fĂŒr eine Rechtsberatung.