Was passiert im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht mit einem elektronisch unterschriebenen Dokument?
Sie haben sich schon ein wenig mit der e-Signatur auseinandergesetzt oder nutzen sie sogar schon aktiv und fragen sich, wie viel Beweiskraft und Rechtssicherheit ein elektronisch unterschriebenes Dokument tatsächlich vor Gericht hat?
Erst einmal besteht kein Grund zur Sorge: Ihr Dokument landet nicht aus dem einzigen Grund, dass es digital signiert wurde, vor Gericht. In der Regel steht bei einem Rechtsstreit eine ganz andere Angelegenheit im Vordergrund.
Häufig geht es bei solchen Streitfällen um Vertragsverletzungen, d.h. dass eine Vertragspartei sich nicht an die vereinbarten Abmachungen hält, sodass die andere Partei vor Gericht ihre Rechte einfordert. In diesem Zuge wird der Vertrag auf Herz und Nieren geprüft. Die Unterschrift, egal ob handschriftlich oder elektronisch, ist dabei nur ein Bestandteil von vielen, der begutachtet wird, um herauszufinden, ob der Vertrag rechtsgültig ist.
Anhang eines praktischen Rechtsfalls erklären wir Ihnen in diesem Artikel, welche Faktoren bei einem Gerichtsprozess dieser Art eine Rolle spielen und was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren e-Signaturen-Anbieter auswählen.
Ein Präzedenzfall vor Gericht: Die digitale Signatur in der Immobilienbranche
Bei unserem konkreten Rechtsfall handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, das sich 2020 in Frankreich ereignete und durch eine Vertragsverletzung ausgelöst wurde. Im Rahmen dieses Prozesses war einer von vielen zu untersuchenden Faktoren die e-Signatur von Yousign, mithilfe derer der Vertrag unterzeichnet wurde.
Ursprung des Streitfalls
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Mietvertrag, elektronisch unterschrieben von Mieter und Vermieter mit einer Einfachen Elektronischen Signatur (EES) von Yousign.
Da die Mietzahlungen an den Vermieter auch nach wiederholten Ermahnungen mehrere Monate lang ausblieben, hat dieser den Mieter vor Gericht angeklagt. Der Vermieter forderte die Beendigung des Mietverhältnisses, den Auszug des Mieters aus der Wohnung und die Zahlung der unbeglichenen Geldbeträge.
Um beurteilen zu können, ob der Vermieter recht hat und tatsächlich Anspruch auf diese Forderungen hat, musste das Gericht vor der Untersuchung des Vertragsinhalts zunächst prüfen, ob der Mietvertrag rechtsgültig ist. Ist der Vertrag unwirksam, ist nämlich auch die Klage hinfällig.
Die Form des Dokuments
Bei der Prüfung auf die Rechtsgültigkeit stellt sich zunächst die Frage, welche rechtlichen Anforderungen an die Form des jeweiligen Dokuments gelten. Der:die Richter:in muss sich also folgende Fragen stellen:
- Verlangt der Gesetzgeber die Schriftform?
- Wird die elektronische Form ausgeschlossen?
- Wenn nicht, welches Signaturniveau (EES, FES, QES) wird gefordert?
Im Falle des Mietvertrags ist die Einfache Elektronische Signatur (EES), die zum Unterzeichnen verwendet wurde, gesetzeskonform.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die eIDAS-Verordnung zu kennen, die die europaweit geltenden Regelungen für “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste” enthält. In Artikel 25 dieser Verordnung steht z.B., dass der elektronischen Unterschrift die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden darf, weil sie in elektronischer Form vorliegt.
Die Unterschrift
Nachdem die rechtlichen Anforderungen an die Form des Dokuments geprüft wurden, gilt es, die Unterschriften auf dem Vertrag auf Echtheit und Rechtsgültigkeit zu kontrollieren.
Hier muss der:die Richter:in folgende Aspekte berücksichtigen:
- Können die Signaturen den Personen, die unterzeichnet haben, eindeutig zugeordnet werden?
- Ist das Dokument seit dem Vertragsabschluss unverändert geblieben?
Wie bereits erwähnt, handelte es sich in dem konkreten Fall des Mietvertrags um eine Einfache Elektronische Signatur (EES) von Yousign. Der große Vorteil von e-Signaturen ist, dass im Laufe des Unterschriftprozesses ein digitales Prüfprotokoll erstellt wird. Dieses Zertifikat enthält zahlreiche Beweise, die die Identität des Unterzeichners bzw. der Unterzeichnerin bestätigen.
Bei Yousign werden folgende Informationen gesammelt, archiviert und dann für ganze zehn Jahre lang gespeichert:
- Klarnamen
- E-Mail-Adressen
- Zeitstempel
- IP-Adressen
- Telefonnummern für SMS-Authentifizierung (optional)
- Auslesen und Verifizierung von Ausweisdokumenten (optional)
- Hash-Wert
Im Laufe des Unterschriftenprozesses werden also nicht nur eine Menge Beweise zur Identität der unterzeichnenden Person gesammelt - durch die Generierung eines sogenannten Hashwerts, einer digitalen Prüfsumme, kann ein nachträgliches Bearbeiten des Dokuments sichtbar gemacht werden. Mithilfe eines Verschlüsselungsverfahrens werden Unterzeichner:in und Dokument außerdem unwiderruflich miteinander verbunden.
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Der e-Signaturen-Anbieter
Ein weiterer essenzieller Faktor bei der Überprüfung des elektronisch unterschriebenen Vertrags ist der Vertrauendiensteanbieter, dessen e-Signatur für die Unterzeichnung des Dokuments verwendet wurde. Eine elektronische Unterschrift kann nur rechtsgültig sein, wenn der e-Signaturen-Anbieter zum Zeitpunkt der Unterschrift zertifiziert ist.
Dieser sollte auf der einen Seite eIDAS-zertifiziert sein, d.h. die europäischen Regelungen für Vertrauensdienste befolgen. Doch nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene sollte der Anbieter die entsprechenden Vorschriften einhalten.
Die europäische eIDAS-Verordnung wird in Deutschland durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ergänzt, dessen Regelungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erarbeitet werden. Gemäß dieser Regelungen zertifiziert die Bundesnetzagentur dann die jeweiligen Vertrauensdiensteanbieter.
In unserem konkreten Rechtsfall ist Yousign der Anbieter der e-Signatur, die zur Unterzeichnung des Mietvertrags genutzt wurde. Yousign ist sowohl eIDAS-zertifiziert als auch zusätzlich in allen europäischen Ländern von der jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörde für Vertrauensdienste akkreditiert.
Weitere Faktoren
Abgesehen von der Einhaltung der Form des Dokuments und des korrekten Signaturniveaus, der Qualität der e-Signatur sowie der Zertifizierung des e-Signaturen-Anbieters, spielen bei der Rechtssprechung selbstverständlich noch andere, fallspezifische Faktoren, wie z.B. der Inhalt des Dokuments, eine Rolle. Auf diese werden wir in diesem Artikel nicht weiter eingehen.
In unserem Artikel über Mietverträge verraten wir Ihnen alles auf die Frag "Wie können Sie Mietverträge rechtssicher elektronisch signieren?".
Urteil des Gerichts
Kehren wir wieder zum spezifischen Fall zurück und schauen uns das Gerichtsurteil, das gefällt wurde, genauer an. Das Gericht in Toulouse hat nach Berücksichtigung aller Beweise und Inhalte der Verhandlungen entschieden, dass der Mietvertrag in elektronischer Form denselben rechtlichen Wert hat wie ein auf Papier unterschriebener Mietvertrag.
Die Richter sind außerdem zu dem Schluss gekommen, dass die e-Signatur von Yousign aus folgenden Gründen uneingeschränkt rechtsgültig ist:
- Die Unterschriften sind auf dem Mietvertrag vorhanden und können den Unterzeichnern eindeutig zugeordnet werden.
- Es ist dank des generierten Hashwerts klar belegbar, dass das Dokument nach der Unterzeichnung nicht mehr verändert wurde. Es wurden also keine Informationen nachträglich hinzugefügt oder entfernt.
- Die Unterschriften auf dem Mietvertrag sind gesetzeskonform, da der Unterzeichnungsprozess von Yousign gemäß dem Konformitätszertifikat von LSTI, der französischen Aufsichtsbehörde für Vertrauensdienste, akkreditiert ist.
Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen hat das Gericht dem Vermieter recht gegeben und die Beendigung des Mietverhältnisses, die Zahlung der nicht bezahlten Mieten und den Auszug des Mieters aus der Wohnung entschieden.
Rechtssprechung vor Gericht: Die e-Signatur ist 100 % rechtssicher
Der konkrete Fall zeigt: die Informationen, die im Laufe des Signaturprozesses von Yousign gesammelt und gespeichert wurden, waren wertvolle Beweise vor Gericht und ausschlaggebend für das finale Urteil zugunsten des Vermieters. Ohne sie hätte die Identität der Unterzeichner und die Integrität des Dokuments nicht bestätigt werden können.
Auch die Zertifizierungen von Yousign und die damit einhergehende Einhaltung europäischer und nationaler Vorschriften für Vertrauensdienste hat dazu geführt, dass die elektronische Unterschrift von Yousign für rechtsgültig erklärt wurde.
Wir können also festhalten: Die e-Signatur hat vor Gericht eine sehr hohe Beweiskraft und eine starke Rechtssicherheit!
Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dies kein Ersatz für eine Rechtsberatung.