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Aktualisiert am 24 Jul, 2024

Veröffentlicht am 2 Jul, 2024

Die EU-Verordnung zur elektronischen Signatur

Die EU-Verordnung zur elektronischen Signatur
Dina Janghorban

Dina Janghorban

Content Manager @Yousign

Illustration: Théo Mailharraincin

Übersicht

Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie Unternehmen und Verbraucher miteinander interagieren, grundlegend verändert. Insbesondere elektronische Signaturen spielen eine zunehmend wichtige Rolle, um Geschäftsprozesse effizienter und sicherer zu gestalten. In der Europäischen Union ist die eIDAS-Verordnung ein zentraler Rechtsrahmen, der die rechtliche Anerkennung und Sicherheit elektronischer Signaturen harmonisiert.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 schafft die eIDAS-Verordnung klare Standards für elektronische Unterschriften und digitale Identifizierung Dienste innerhalb der EU. Sie ermöglicht es Unternehmen, rechtlich bindende Transaktionen digital abzuwickeln und trägt zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes bei.

In Deutschland wurde die eIDAS-Verordnung durch das eIDAS-Durchführungsgesetz umgesetzt, das die Voraussetzungen für die Nutzung eSignaturen im Einklang mit den EU-Standards festlegt. Dieser Artikel untersucht die Auswirkungen der eIDAS-Verordnung auf die rechtliche Landschaft und die Geschäftspraxis in Deutschland. Insbesondere wird beleuchtet, wie deutsche Unternehmen von der Verwendung eSignaturen profitieren können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Digitalisierung voranzutreiben.

eIDAS und die Gültigkeit der elektronischen Signatur

Die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union stellt einen bedeutenden Schritt hin zur Standardisierung und rechtlichen Anerkennung elektronischer Signaturen innerhalb der EU dar. Seit ihrer Einführung im Jahr 2016 regelt sie die Rahmenbedingungen für die Nutzung elektronischer Signaturen und stellt sicher, dass diese in allen Mitgliedstaaten rechtliche Gültigkeit haben.

Mit der elektronischen Signatur ganz einfach starten

Unterzeichnung der europäischen eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) setzt klare Standards für elektronische Signaturen in Europa. Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Signaturen und definiert deren formalrechtliche und technische Anforderungen. Dazu gehören einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen, wobei jede Stufe unterschiedliche Sicherheitsniveaus bietet und für verschiedene Arten von Transaktionen geeignet ist.

Gut zu wissen!

Wenn Sie mehr über die Signaturebenen und Unterschiede erfahren möchten, klicken sie hier.

Rechtswert in Deutschland

In Deutschland wurde die eIDAS-Verordnung durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Durchführungsgesetz – eIDAS-DG) umgesetzt. Dieses Gesetz gewährleistet die Einhaltung der EU-Standards für die eSignatur und ermöglicht deutschen Unternehmen und Bürgern die sichere Nutzung digitaler Unterschriften.

  • Die eIDAS-Verordnung und das eIDAS-Durchführungsgesetz stellen sicher, dass eSignaturen in Deutschland rechtlich anerkannt sind und die gleiche Gültigkeit wie traditionelle Unterschriften haben.
  • Unternehmen in Deutschland profitieren von einer verbesserten Effizienz ihrer Geschäftsprozesse durch die Implementierung der eSignatur, was zu schnelleren Vertragsabschlüssen und einer Reduktion von Papierkosten führt.
  • Die rechtliche Sicherheit und die Konformität mit den EU-Standards stärken das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in elektronische Transaktionen.

Wichtig zu beachten

Die eIDAS-Verordnung spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Digitalisierung und der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Union. Durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für elektronische Signaturen trägt sie dazu bei, die Effizienz zu steigern, Kosten zu senken und die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. In Deutschland haben Unternehmen dank des eIDAS-Durchführungsgesetzes klare Richtlinien, wie sie eSignaturen nutzen können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden.

Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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