Wenn Sie einmal ganz tief in Ihren Erinnerungen graben, dann fällt Ihnen sicherlich das ein oder andere Ereignis ein, bei dem Sie als Jugendliche:r einmal die Unterschrift Ihrer Eltern gefälscht haben. Vielleicht für einen bevorstehenden Klassenausflug, eine Entschuldigung für ein Fehlen im Unterricht oder einen Aufsichtszettel fürs Ausgehen? Tja, selbst damals hat man wohl schon gewusst, dass das Ganze nicht ganz rechtens ist, aber die Konsequenzen hat man vermutlich trotzdem nicht richtig einschätzen können. Anders sieht es in der heutigen Erwachsenen- und Geschäftswelt aus. Doch was genau sagt denn eigentlich das Gesetz? Kann man z.B. eine Unterschrift mit Genehmigung fälschen? Was sind die Risiken einer Urkundenfälschung?
Alle Antworten auf diese spannenden Fragen liefern wir Ihnen in diesem Artikel. Finden Sie außerdem heraus, wie man mithilfe der elektronischen Unterschrift rechtssicher digital unterzeichnet.
Was ist eine Urkundenfälschung?
Die Bedeutung einer Unterschrift
Die eigene Unterschrift mag einem so vertraut und deshalb etwas banal vorkommen, weil man sie im Alltag tagtäglich auf zahlreiche Dokumente setzt. Und doch darf man nicht vergessen, dass sie rechtlich gesehen eine entscheidende Bedeutung hat. Mit einer Unterschrift erteilt man als Unterzeichner:in die Zustimmung zu einem Dokument, d.h. man gibt eine Willenserklärung ab und verpflichtet sich dazu, die in dem Vertrag angegebenen Bedingungen einzuhalten. Gleichzeitig bestätigt man mit einer Unterschrift auch die Echtheit eines Dokuments und stellt dessen Rechtswirksamkeit sicher. Es liegt deshalb auf der Hand, dass das Fälschen einer Unterschrift rechtliche Konsequenzen mit sich zieht.
Die Konsequenzen einer Unterschriftenfälschung
Wird eine Unterschrift gefälscht, so hat dies sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen.
In zivilrechtlicher Hinsicht hat eine Unterschriftenfälschung zur Folge, dass das fälschlich unterschriebene Dokument ungültig und damit nicht mehr rechtlich bindend wird.
Gut zu wissen
Ein Vertrag kann auch ungültig sein, selbst wenn die Unterschrift von dem:der richtigen Unterzeichner:in erstellt wurde. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel “Rechtsgültigkeit von Signaturen: Wann ist eine Unterschrift ungültig?”
In strafrechtlicher Hinsicht kann das Fälschen einer Signatur dazu führen, dass man für Urkundenfälschung juristisch belangt wird. In der Regel gilt ein Dokument, für das die Schriftform und damit eine eigenhändige Namensunterschrift erforderlich sind, als Urkunde. Eine Unterschriftenfälschung ist also oft eine Urkundenfälschung, weil sehr viele Schriftstücke mit Unterschrift als Urkunde gelten. Welche Strafen die Gesetzgebung für eine Urkundenfälschung vorsieht, erfahren Sie im Laufe des Artikels.
Drei Arten von Urkundenfälschung
Bei einer Urkundenfälschung wird zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden: Dem Herstellen einer unechten Urkunde, dem Verfälschen einer echten Urkunde und dem Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Erfahren Sie im nächsten Abschnitt, worum es sich bei den drei Arten jeweils genau handelt.
Herstellen einer unechten Urkunde
Eine Urkundenfälschung kann zum einen bestehen, wenn der Anschein erweckt wird, ein Schriftstück stamme von einer anderen Person, als von der, die es tatsächlich erstellt hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Max Mustermann nicht mit seinem eigenen Namen unterschreibt, sondern die Urkunde als Hans Müller ausstellt. Hierbei handelt es sich um das Erstellen einer unechten Urkunde.
Verfälschung einer echten Urkunde
Zum anderen kann eine Urkundenfälschung vorliegen, wenn der Inhalt eines Dokuments nachträglich geändert wird, also eine echte Urkunde verfälscht wird. Wird in einem Mietvertrag die Miethöhe beispielsweise nachträglich geändert, so wird dies als Verfälschung einer echten Urkunde bezeichnet.
Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde
Die dritte und letzte Art von Urkundenfälschung äußert sich darin, dass eine gefälschte, verfälschte oder unechte Urkunde einer Drittpartei zur Verfügung gestellt wird. Ein Beispiel hierfür wäre, dass ein Zeugnis, dessen Noten nachträglich geändert wurden, für Bewerbungen bei Arbeitgebern genutzt wird.
Welche Strafe erfolgt beim Fälschen einer Unterschrift?
Wird eine Urkundenfälschung - egal welcher Art - mit Absicht, bei vollem Bewusstsein und der Intention, im Rechtsverkehr zu täuschen, durchgeführt, so muss der:die Urkundenfälscher:in damit rechnen, rechtlich belangt zu werden. Welche Strafen in den verschiedenen Fällen jeweils vorgesehen sind, erfahren Sie im Folgenden.
Unterschrift fälschen: Strafrechtliche Folgen laut Gesetz
Die Regeln und Vorschriften für das Fälschen von Unterschriften gibt § 267 des Strafgesetzbuchs (Stgb) vor.
Wie schwer eine Person, die eine Urkunde gefälscht hat, bestraft wird, variiert von Fall zu Fall und hängt mitunter von folgenden Faktoren ab:
- dem Ausmaß des angerichteten Schadens,
- dem Umfang krimineller Energie,
- der Vorwerfbarkeit (nachlässig vs. planerisch kriminell)
- des Verhaltens nach der Tat (z.B. Anzeichen von Reue oder Wiedergutmachungsversuche) und
- den jeweiligen Vorstrafen der angeklagten Person.
In Abhängigkeit von diesen Faktoren kann die Strafe das Ausmaß einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren annehmen. Besonders schwere Fälle, wie z.B. das Handeln in einer Bande, können sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zur Folge haben. Fällt das Strafmaß auf eine Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen oder auf eine Freiheitsstrafe mit mehr als drei Monaten, so muss der:die Fälscher:in mit einem Eintrag in das Führungszeugnis rechnen.
Gut zu wissen
Tatsächlich ist nicht nur das Durchführen einer Urkundenfälschung selbst, sondern sogar bereits der Versuch einer Urkundenfälschung strafbar.
Wird eine Unterschrift gefälscht, aber die Tat nicht rechtzeitig aufgedeckt, so verjährt diese. Nach welcher Frist Urkundenfälschung verjährt, hängt von dem höchstmöglichen Strafmaß ab. Ein Beispiel: Liegt das Höchstmaß bei einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, so beträgt die Verjährung der Tat fünf Jahre. Grundsätzlich gilt, dass die Frist nach dem Beenden der Straftat beginnt.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Fälschung mit einem Betrug (gemäß § 263 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs) verbunden ist. Das tritt beispielsweise auf, wenn jemand versucht, einen finanziellen Gewinn zu erlangen, das Vermögen anderer Menschen durch Täuschung zu schädigen oder Tatsachen zu verfälschen.
Ist Unterschriften fälschen mit Genehmigung erlaubt?
In dem Kontext der rechtlichen Konsequenzen stellen sich manche eventuell die Frage, ob es auch eine “legale” Urkundenfälschung gibt. Beispielsweise, wenn ein Fälschen der Unterschrift mit einer vorher eingeholten Erlaubnis erfolgt.
Die Antwort auf diese Frage lautet Nein. Selbst wenn die Person, in deren Namen signiert werden soll, ihr Einverständnis dafür gibt, macht man sich mit der Handlung der Unterschriftenfälschung trotzdem strafbar.
Es ist allerdings möglich, im Auftrag von jemandem zu unterschreiben, wenn die Person dies wünscht. Dafür muss der:die Vollmachtgebende dem oder der Vollmachtnehmenden in einem Schreiben (Vollmacht) die Genehmigung erteilen. Selbst in diesem Fall unterschreibt man aber immer mit der eigenen Unterschrift und ahmt nicht die einer anderen Person nach.
Schluss mit Unterschriftenfälschung: Sicher mit der elektronischen Signatur unterschreiben
Die Fälschung von Unterschriften, die man als Jugendliche:r vielleicht schon einmal auf die leichte Schulter genommen hat, birgt in der Praxis erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken. Die strafrechtlichen Folgen können von Geldbußen bis hin zu langen Haftstrafen reichen.
Der Einsatz einer e-Signatur-Lösung wie Yousign kann das Risiko für Fälschungen, Manipulationen und nachträgliche Änderungen von Unterschriften und Dokumenten erheblich senken.
Yousigns Unterschriften entsprechen den eIDAS- und DSGVO-Vorschriften und werden deshalb in ganz Europa rechtlich anerkannt. Solche Arten von e-Signaturen sind aus mehreren Gründen sicherer und besser gegen Fälschungen geschützt als handschriftliche oder eingescannte Unterschriften:
- Für jede e-Signatur von Yousign wird eine Nachweisdatei erstellt, in der wichtige Informationen zum Unterzeichnungsprozess, wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Unterzeichner:innen, die Art der Signatur oder die für die Unterzeichnung genutzten IP-Adressen enthalten sind. Diese Nachweisdatei wird anschließend mit einem elektronischen Zeitstempel versehen, um ihre Authentizität zu gewährleisten.
- Für jeden Signaturprozess wird außerdem ein sogenannter “Hash-Wert”, also eine digitale Prüfsumme, generiert, womit ein nachträgliches Bearbeiten des signierten Dokuments sichtbar gemacht werden kann.
- Hinzu kommt, dass Unterzeichner:innen sich bei Yousign entweder mithilfe eines SMS-Einmalpassworts authentifizieren oder dank des AutoIdent-Verfahrens eine intensive Identitätsprüfung durchführen, bevor sie unterschreiben.
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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dies kein Ersatz für eine Rechtsberatung.