In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten elektronischer Signaturen gemäß der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die unterschiedliche Sicherheitsstufen und Rechtswirkungen bieten. Die Wahl des richtigen Signaturtyps hängt von Ihrem Dokument, den gesetzlichen Formvorschriften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Ihrem Sicherheitsbedarf ab.
Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede zwischen Einfacher (EES), Fortgeschrittener (FES) und Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) und hilft Ihnen, die passende Lösung für Ihre Vertragsprozesse zu finden – unter Berücksichtigung der deutschen Rechtslage, insbesondere der Schriftform (§126 BGB) und elektronischen Form (§126a BGB).
Zusammenfassung in Kürze:
- Drei Sicherheitsstufen: Die eIDAS-Verordnung definiert drei elektronische Signaturebenen mit unterschiedlicher Beweiskraft und Rechtswirkung in der gesamten Europäischen Union
- Einfache Elektronische Signatur (EES): Niedrigste Sicherheitsstufe, geeignet für unkritische Dokumente ohne Schriftformerfordernis – einfache Authentifizierung genügt
- Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES): Erhöhte Sicherheit mit Identitätsprüfung, empfohlene Lösung für die Mehrheit der B2B-Verträge – erfüllt Textform nach §126b BGB
- Qualifizierte Elektronische Signatur (QES): Höchste Sicherheitsstufe, rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt – einzige elektronische Form, die Schriftform (§126a BGB) ersetzt
- Gesetzliche Ausnahmen: Kündigungen (§623 BGB) und Bürgschaften (§766 BGB) schließen jede elektronische Form ausdrücklich aus, selbst QES ist nicht zulässig
Was ist eine elektronische Signatur?
Eine elektronische Signatur ist ein digitales Verfahren, mit dem eine Person ihre rechtsverbindliche Zustimmung zu einem elektronischen Dokument erklärt. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift und ermöglicht die vollständig digitale Abwicklung von Vertragsabschlüssen.
Die rechtliche Grundlage bildet die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services), die seit dem 1. Juli 2016 europaweit gilt. In Deutschland wird sie durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) umgesetzt und durch Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch konkretisiert.
Wichtig
Nicht jede elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung und Beweiskraft. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Sicherheitsstufen mit unterschiedlichen technischen Anforderungen und rechtlichen Konsequenzen.
Die drei Sicherheitsstufen nach eIDAS-Verordnung
Einfache Elektronische Signatur (EES)
Die Einfache Elektronische Signatur ist die niedrigste Sicherheitsstufe. Sie umfasst jedes elektronische Datum, das zur Identifizierung des Unterzeichners dient – von einem eingescannten Unterschriftsbild bis zu einer E-Mail-Bestätigung.
Technische Merkmale:
- Keine spezifischen Sicherheitsanforderungen nach eIDAS
- Einfache Authentifizierung (z. B. E-Mail, SMS-Code)
- Keine strenge Identitätsprüfung erforderlich
Rechtliche Wirkung:
Eine EES kann als Beweis dienen, hat aber keine automatische Rechtsvermutung. Die Beweislast liegt beim Unterzeichner, der nachweisen muss, dass die Signatur authentisch ist.
Der Einfache Signaturprozess kann jedoch in seiner Beweiskraft verstärkt werden, indem – wie Yousign dies tut – ein zusätzlicher Authentifizierungsschritt mittels eines SMS-Einmalpassworts hinzugefügt wird. Dies ist vergleichbar mit der SMS-TAN beim Online-Banking.
Yousign erstellt für jedes Verfahren eine Nachweisdatei mit zeitgestempelten digitalen Beweisen, die 10 Jahre lang bei Arkhinéo, einem spezialisierten Anbieter für vertrauenswürdige Archivdienste, aufbewahrt wird. Dies erhöht die Rechtssicherheit erheblich.
Typische Anwendungsfälle:
- Interne Genehmigungen und Freigaben
- Bestellungen und Auftragsbestätigungen mit geringem Wert
- Kostenvoranschläge und Angebote
- Unbefristete Arbeitsverträge (seit 01.01.2025 nur noch Textform erforderlich)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Achtung
Die Einfache Elektronische Signatur bietet keinen kryptografischen Schutz gegen Fälschungen. Bei strittigen Verträgen kann ihre Gültigkeit vor Gericht angezweifelt werden. Eine umfassende Nachweisdatei mit Audit-Trail ist daher unerlässlich.
Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES)
Die Fortgeschrittene Elektronische Signatur bietet deutlich höhere Sicherheit und ist die am häufigsten verwendete Lösung im B2B-Bereich für kommerzielle Verträge.
Technische Anforderungen (Art. 26 eIDAS):
- Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet: Die Signatur ist mit einer spezifischen Person verbunden
- Identifizierung möglich: Der Unterzeichner kann zweifelsfrei identifiziert werden (z. B. durch Ausweisdokument)
- Ausschließliche Kontrolle: Nur der Unterzeichner hat Zugriff auf die Signaturerstellungsdaten
- Integritätsschutz: Jede nachträgliche Änderung des Dokuments ist technisch erkennbar
Rechtliche Wirkung:
Die FES hat eine erhöhte Beweiskraft, kann aber vor Gericht angefochten werden. Sie erfüllt die Anforderungen der Textform nach §126b BGB.
Yousign setzt für die FES auf die Kombination aus Ausweisüberprüfung und SMS-Einmalpasswort, um die Rechtskräftigkeit der digitalen Signatur im Streitfall maximal zu verstärken. Während einige Anbieter die FES allein auf SMS-Authentifizierung abstellen, bietet die zusätzliche Dokumentenprüfung höhere Sicherheit.
Typische Anwendungsfälle:
- Handelsverträge und Lieferantenverträge
- Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
- Gesellschaftsverträge (GbR, OHG, KG)
- Lizenz- und Urheberrechtsverträge
- Versicherungsverträge (Sach- und Firmenversicherungen)
Gut zu wissen
Die FES ist für die Mehrheit der B2B-Verträge in Deutschland die empfohlene Lösung. Experten schätzen, dass etwa 80 % der kommerziellen Verträge ohne gesetzliches Schriftformerfordernis mit FES rechtssicher abgeschlossen werden können. Sie kombiniert starke Rechtssicherheit mit einfacher Handhabung und angemessenen Kosten.
Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist die höchste Sicherheitsstufe und rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt gemäß §126a BGB.
Technische Anforderungen:
- Basiert auf einer FES (alle Anforderungen erfüllt)
- Erstellt mit einem qualifizierten Signaturerstellungsgerät (QSCD)
- Verwendet ein qualifiziertes Zertifikat eines anerkannten Vertrauensdiensteanbieters (QTSP)
- Strenge Identitätsprüfung erforderlich (Video-Ident, Auto-Ident oder eID-Funktion des Personalausweises)
Die Bundesnetzagentur überwacht in Deutschland die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und führt das nationale Register gemäß VDG. Alle anerkannten QTSP sind auf der EU Trust List veröffentlicht.
Rechtliche Wirkung:
Die QES hat Beweislastumkehr nach §371a ZPO: Sie wird bis zum Beweis des Gegenteils als authentisch angesehen. Der Gegner muss nachweisen, dass sie gefälscht ist.
Wie funktioniert die Identitätsprüfung für QES?
Verschiedene Verfahren stehen zur Verfügung:
- Video-Ident-Verfahren: Live-Identifikation durch einen Operator
- Auto-Ident-Verfahren: App-gesteuerte selbstständige Identifikation (unabhängig von Ort und Uhrzeit)
- NFC-Schnittstelle: Nutzung der eID-Funktion des deutschen Personalausweises
- Hardware-basierte Methoden: Signaturkarten mit Kartenleser
Nicht alle Identifizierungsverfahren sind für die Gesamtheit der Anwendungsfälle geeignet. Das Auto-Ident-Verfahren kann jedoch unabhängig von Ort und Uhrzeit immer selbstständig durchgeführt werden.
Typische Anwendungsfälle:
- Befristete Arbeitsverträge (§14 TzBfG – Schriftformerfordernis)
- Amtliche Geschäfte (Handelsregister, Jahresabschlüsse, Lageberichte)
- Verbraucherkreditverträge (§492 BGB)
- Befristete Mietverträge über ein Jahr Laufzeit
- Steuerliche Erklärungen (ELSTER)
- Öffentliche Ausschreibungen (e-Vergabe)
Wichtig
Die QES ist die einzige elektronische Signatur, die die Schriftform gemäß §126 BGB ersetzen kann. Für Dokumente mit gesetzlichem Schriftformerfordernis ist sie zwingend erforderlich. Sie entspricht dem höchsten Sicherheitsniveau der eIDAS-Verordnung.
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Vergleich: EES, FES und QES im Überblick
Kriterium | Einfache (EES) | Fortgeschrittene (FES) | Qualifizierte (QES) |
|---|---|---|---|
Sicherheitsniveau | Minimal | Hoch | Maximal |
Identitätsprüfung | Keine oder einfach (SMS) | Digital (Ausweisdokument + SMS) | Streng (Video-Ident, Auto-Ident, eID) |
Rechtliche Gleichstellung | ❌ Keine | ⚠️ Textform (§126b BGB) | ✅ = Handschriftliche Unterschrift (§126a BGB) |
Beweiskraft | Gering (Beweislast beim Unterzeichner) | Erhöht | Beweislastumkehr (§371a ZPO) |
Implementierung | Einfach | Mittel | Komplex (QTSP erforderlich) |
Anwendungsbereich | Interne Prozesse, formfreie Dokumente | B2B-Verträge, Textform | Gesetzliche Schriftform (§126 BGB) |
Technische Anforderungen | Keine | Art. 26 eIDAS | Art. 28-32 eIDAS + QSCD |
Rechtliche Anforderungen in Deutschland
BGB §126a: Elektronische Form
Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erklärung dieser eine qualifizierte elektronische Signatur beifügen.
Das bedeutet: Nur die QES kann die handschriftliche Unterschrift ersetzen, wenn eine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist.
Beispiele für Schriftformerfordernis:
- Befristete Arbeitsverträge (§14 TzBfG) → QES erforderlich
- Verbraucherkreditverträge (§492 BGB) → QES erforderlich
- Arbeitszeugnisse → QES erforderlich
BGB §126b: Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.
Wichtig
Die Textform erfordert keine Signatur. Eine einfache E-Mail oder ein PDF-Dokument mit Namensnennung reicht aus.
Beispiele für Textform:
- Widerrufsbelehrungen
- Informationspflichten nach DSGVO
- Unbefristete Arbeitsverträge (seit 01.01.2025)
- Gehaltsabrechnungen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für unbefristete Arbeitsverträge nur noch die Textform. Eine einfache E-Mail oder ein PDF-Dokument genügt – keine Signatur erforderlich. Dies erleichtert das digitale Onboarding erheblich und reduziert administrativen Aufwand.
Ausnahmen: Wann ist die elektronische Signatur ausgeschlossen?
Das deutsche Recht schließt die elektronische Form für bestimmte Rechtsgeschäfte ausdrücklich aus, selbst wenn eine QES verwendet wird.
Kritische Fälle:
Dokument | Gesetzliche Grundlage | Form | Elektronisch möglich? |
|---|---|---|---|
Kündigungen (Arbeitsvertrag) | Schriftform | ❌ Nein – Elektronische Form ausdrücklich ausgeschlossen | |
Bürgschaften | §766 BGB | Schriftform | ❌ Nein – Nur handschriftlich gültig |
Grundstückskaufverträge | §311b BGB | Notarielle Beurkundung | ❌ Nein – Notar erforderlich |
Testamente | §2247 BGB | Eigenhändig handschriftlich | ❌ Nein |
Achtung
Eine Kündigung des Arbeitsvertrags per E-Mail oder mit QES ist nichtig gemäß §125 BGB. Sie muss zwingend auf Papier mit handschriftlicher Unterschrift erfolgen. Dies ist eine der wichtigsten Ausnahmen im deutschen Arbeitsrecht.
Welche Signatur für welches Dokument?
Arbeitsverträge und HR-Dokumente
Dokument | Minimale Signatur | Empfohlene Signatur | Rechtsgrundlage | Risiko bei Fehler |
|---|---|---|---|---|
Unbefristeter Arbeitsvertrag | 🟢 Textform (keine Signatur) | 🟠 EES/FES | §126b BGB (seit 01.01.2025) | Gering (mögliches Bußgeld bei Verstoß gegen Nachweispflichten) |
Befristeter Arbeitsvertrag | 🔴 QES | 🔴 QES | §14 TzBfG (Schriftform) | Hoch (Umwandlung in unbefristeten Vertrag) |
Kündigungen | ❌ Verboten | ❌ Nur handschriftlich | §623 BGB (elektronische Form ausgeschlossen) | Kritisch (Nichtigkeit gemäß §125 BGB) |
Arbeitszeugnisse | 🔴 QES | 🔴 QES | Schriftform | Mittel |
Gehaltsabrechnungen | 🟢 Textform (PDF) | 🟢 EES/FES | §108 GewO | Sehr gering |
Spesenabrechnungen | 🟢 EES | 🟢 EES | Formfrei | Sehr gering |
Handelsverträge und B2B-Dokumente
Dokument | Minimale Signatur | Empfohlene Signatur | Risiko |
|---|---|---|---|
Angebote und Kostenvoranschläge | 🟢 EES | 🟢 EES/FES | Sehr gering |
Lieferverträge < 5.000 € | 🟢 EES/FES | 🟠 FES | Mittel |
Lieferverträge > 5.000 € | 🟠 FES | 🟠 FES | Mittel |
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA) | 🟠 FES | 🟠 FES | Mittel-Hoch |
Lizenzverträge | 🟠 FES | 🔴 QES (bei hohem Wert) | Hoch |
Gesellschaftsverträge (GbR, OHG, KG) | 🟠 FES | 🟠 FES | Mittel-Hoch |
Empfehlung:
Die FES ist der „Sweet Spot" für die Mehrheit der B2B-Verträge in Deutschland. Sie bietet starke Rechtssicherheit, einfache Handhabung und angemessene Kosten.
Buchhaltungs- und Finanzdokumente
Dokument | Signatur | Gesetzliche Anforderungen | Risiko |
|---|---|---|---|
E-Rechnungen (B2B) | 🟢 EES/FES | Seit 2025 verpflichtend (XRechnung, ZUGFeRD oder andere EN 16931-konforme Formate) | Mittel |
Jahresabschlüsse | 🔴 QES | §245 HGB (rechtlich umstritten) | Hoch |
Steuererklärungen | 🔴 QES | ELSTER mit QES | Hoch |
Verbraucherkredite | 🔴 QES | §492 BGB (Schriftform) | Kritisch (Nichtigkeit) |
SEPA-Lastschriftmandate | 🔴 QES | Authentifizierung + QES | Hoch |
Wichtig
Ab dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen in Deutschland verpflichtend. Die Pflicht zum Versand folgt stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit >800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle. Die elektronische Signatur wird dabei zum Standard.
Wie wählt man die richtige Signatur?
Die Wahl der passenden elektronischen Signatur hängt von drei Hauptfaktoren ab, die systematisch geprüft werden sollten:
So wählen Sie die richtige elektronische Signatur in 3 Schritten:
1 Schritt 1: Gesetzliche Anforderungen prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob für Ihr Dokument eine bestimmte Form vorgeschrieben ist:
- Schriftform (§126 BGB) → QES zwingend erforderlich
- Textform (§126b BGB) → keine Signatur nötig, einfaches PDF/E-Mail genügt
- Formfrei → EES, FES oder QES je nach Sicherheitsbedarf2 Schritt 2: Risikoprofil bewerten
Bewerten Sie das Streitrisiko und die finanziellen Auswirkungen:
- Geringes Risiko (< 1.000 €, interne Prozesse, geringe Rechtswirkung) → EES ausreichend
- Mittleres Risiko (B2B-Verträge, NDAs, längere Vertragslaufzeiten) → FES empfohlen
- Hohes Risiko (langfristige Verträge, hohe Summen, strenge Compliance) → QES erforderlich3 Schritt 3: Kosten-Nutzen-Verhältnis abwägen
Berücksichtigen Sie die Implementierungs- und laufenden Kosten:
- EES: Sehr günstig (ab 0 €), aber schwache Rechtssicherheit
- FES: Mittlere Kosten (10-30 € pro Nutzer/Monat), starke Rechtssicherheit für die meisten Fälle
- QES: Variable Kosten (2,50 € pro Signatur bis 48 € pro Nutzer/Monat), aber für kritische Dokumente unerlässlich
Empfehlung für KMU:
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die FES die optimale Wahl. Sie deckt den Großteil der geschäftlichen Anforderungen ab und bietet ein ausgezeichnetes Verhältnis zwischen Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Kosten.
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Mit Yousign profitieren deutsche Unternehmen von einer Komplettlösung für Einfache, Fortgeschrittene und Qualifizierte Elektronische Signaturen. Unsere Plattform ist vollständig eIDAS-konform, erfüllt die Anforderungen des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) und bietet intuitive Workflows für HR, Vertrieb und Finanzabteilungen.
Warum Yousign für deutsche Unternehmen?
- Alle drei Signaturebenen (EES, FES, QES) in einer Plattform
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- Flexible Identitätsprüfung für QES: Video-Ident, Auto-Ident, eID-Funktion
- DSGVO-konform: Server in Europa, deutschsprachiger Support
Ob unbefristete Arbeitsverträge in Textform oder befristete Verträge mit QES – Yousign passt sich Ihren rechtlichen Anforderungen an und beschleunigt Ihre Vertragsprozesse erheblich.
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Fazit: Die passende Signatur für Ihr Unternehmen
Die Digitalisierung Ihrer Vertragsprozesse beginnt mit der Wahl der richtigen elektronischen Signatur. Während die Einfache Signatur (EES) für unkritische interne Prozesse und formfreie Dokumente ausreicht, bietet die Fortgeschrittene Signatur (FES) den besten Kompromiss für kommerzielle B2B-Verträge mit erhöhtem Beweiskrafterfordernis.
Die Qualifizierte Signatur (QES) ist unerlässlich für Dokumente mit gesetzlicher Schriftformvorschrift gemäß §126 BGB, wie befristete Arbeitsverträge oder Verbraucherkredite. Sie ist die einzige elektronische Signatur mit Beweislastumkehr und vollständiger rechtlicher Gleichstellung zur handschriftlichen Unterschrift.
Wichtig
Achten Sie auf die Ausnahmen im deutschen Recht. Kündigungen (§623 BGB) und Bürgschaften (§766 BGB) erfordern trotz QES eine handschriftliche Unterschrift auf Papier – die elektronische Form ist hier ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit der richtigen Signaturlösung beschleunigen Sie Ihre Prozesse, senken Kosten und erfüllen gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen nach BGB, VDG und eIDAS-Verordnung.
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FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Einfacher, Fortgeschrittener und Qualifizierter Elektronischer Signatur?
Die Einfache Signatur (EES) hat niedrige Sicherheit ohne Identitätsprüfung. Die Fortgeschrittene Signatur (FES) erfüllt strenge Kriterien (Art. 26 eIDAS) mit Identitätsprüfung und Integritätsschutz. Die Qualifizierte Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (§126a BGB) und erfordert ein qualifiziertes Zertifikat eines anerkannten Vertrauensdiensteanbieters.
Welche Dokumente erfordern zwingend eine QES?
Alle Dokumente mit gesetzlicher Schriftform (§126 BGB) benötigen eine QES: befristete Arbeitsverträge (§14 TzBfG), Verbraucherkredite (§492 BGB), Jahresabschlüsse (§245 HGB), Steuererklärungen (ELSTER) und öffentliche Ausschreibungen (e-Vergabe). Ausnahmen: Kündigungen und Bürgschaften sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Kann ich einen Arbeitsvertrag elektronisch unterschreiben?
Ja, mit Einschränkungen. Unbefristete Arbeitsverträge können seit 01.01.2025 in Textform (§126b BGB) abgeschlossen werden – keine Signatur erforderlich. Befristete Verträge benötigen eine QES. Kündigungen müssen zwingend handschriftlich auf Papier erfolgen (§623 BGB schließt elektronische Form ausdrücklich aus).
Wie viel kostet eine Qualifizierte Elektronische Signatur?
Die Kosten variieren je nach Anbieter und Preismodell: Pay-per-Use-Modelle starten ab 2,50 € pro Signatur, während Abonnement-Lösungen zwischen 23 € und 48 € pro Monat und Nutzer kosten. Die höheren Kosten resultieren aus der verpflichtenden Identitätsprüfung (Video-Ident, Auto-Ident), dem qualifizierten Zertifikat und der Einbindung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (QTSP).
Sind elektronische Signaturen europaweit anerkannt?
Ja. Die eIDAS-Verordnung garantiert die grenzüberschreitende Anerkennung elektronischer Signaturen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Eine in Deutschland ausgestellte QES ist automatisch in Frankreich, Spanien, Italien und allen anderen EU-Ländern gültig. Die EU Trust List gewährleistet die gegenseitige Anerkennung der Vertrauensdiensteanbieter.
Welche Anbieter für Qualifizierte Elektronische Signaturen sind in Deutschland anerkannt?
Anerkannte Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) werden von der Bundesnetzagentur überwacht und auf der EU Trust List veröffentlicht. Zu den führenden Anbietern in Deutschland gehören D-Trust, Bundesdruckerei, Deutsche Telekom und europäische Anbieter wie Yousign mit QES-Lösung.





