Digitalisierung für KMUs – so geht’s  

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Aktualisiert am 8 Jul, 2024

Veröffentlicht am 19 Jun, 2024

Leasingvertrag: Alles was Sie wissen müssen

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Übersicht

Stellen Sie sich vor, Sie könnten ein neues Auto fahren, modernste Büroausstattung genießen oder hochwertige Maschinen nutzen, ohne die vollen Anschaffungskosten im Voraus zu zahlen. 

Klingt verlockend, oder? Genau das ermöglichen Leasingverträge. Ob für Unternehmen oder Privatpersonen, Leasing bietet eine flexible und finanziell attraktive Alternative zum direkten Kauf.
Was genau hinter einem Leasingvertrag steckt und welche Vor- und Nachteile sowie Risiken er birgt, erläutern wir hier. In diesem Artikel nehmen wir Sie mit auf eine Reise durch die Welt des Leasings und zeigen Ihnen, worauf es ankommt

Was ist ein Leasingvertrag?

In einem Leasingvertrag einigen sich zwei Parteien, der Leasingnehmer und der Leasinggeber, auf die Nutzung eines Gegenstandes für eine bestimmte monatliche Gebühr während eines vereinbarten Zeitraums. 

Leasing lässt sich demnach auch als eine Art Mischung aus Mieten und Kaufen beschreiben. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Gegenstandes, welcher am Ende der Leasinglaufzeit zurückgegeben wird oder auch vom Leasingnehmer abgekauft werden kann.

Alle Details zu Leasinggegenstand, Vertragslaufzeit, Verpflichtungen, den einzelnen Parteien, Leasingrate, Versicherungen, Wartung oder Haftung werden in einem Leasingvertrag festgehalten. Mehr Details finden Sie untenstehend.

Gut zu wissen!

Wesentlicher Bestandteil des Leasings ist die sogenannte “Gebrauchsüberlassung”. Sie beschreibt das Recht, das dem Leasingnehmer eingeräumt wird, ein bestimmtes Objekt zu nutzen, ohne dessen Eigentümer zu werden.

Arten von Leasing

Häufig wird zwischen drei verschiedenen Leasingarten unterschieden: 

  1. Operatives Leasing

Benötigen Sie neue IT-Ausstattung oder wollen Sie ein Auto leasen, handelt es sich häufig um operatives Leasing. Die Vertragslaufzeiten sind kurz- bis mittelfristig und die Gegenstände werden nach Ende der Laufzeit ohne Kaufoption zurückgegeben. Das ermöglicht viel Flexibilität und geringes Risiko, dafür ist es häufig teurer.

  1. Finanzierungsleasing

Große Unternehmen benötigen teilweise teure Maschinen und nutzen hierfür das Finanzierungsleasing. Mit langfristigen Vertragslaufzeiten und der Kaufoption am Ende können Sie so ohne hohen Kapitaleinsatz schnell die Maschinen nutzen.

  1. Sale-and-Lease-Back

Das sogenannte Sale-and-Lease-Back kann Liquiditätsprobleme beheben, indem ein Unternehmen eine Immobilie oder wertvolle Gegenstände verkauft und sie vom neuen Eigentümer least. So wird die Liquidität erhöht.

Es gibt auch noch weitere, spezielle Leasingarten wie beispielsweise das Kfz-Leasing. Beim Autoleasing wird außerdem noch zwischen dem Kilometerleasing und dem Restwert Leasing unterschieden. 

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Vorteile und Nachteile des Leasings

Wer einen Leasingvertrag in Betracht zieht, sollte sich über die Vorteile und Risiken von Leasing im Klaren sein. Im Folgenden gehen wir davon aus, dass Sie potentieller Leasingnehmer sind und klären Sie auf.

Vorteile von Leasingverträgen

Wer least, braucht in dem Moment, in dem das Leasingobjekt gebraucht wird, nicht viel Geld in die Hand nehmen. Durch Verträge wird geregelt, wie hoch die Leasingrate ist und wann das Leasing endet. Klare Vorteile sind somit:

  • Planungssicherheit durch festgesetzte Raten
  • Keine hohen Anschaffungskosten
  • Nutzung der neuesten Technik
  • In der Regel geringe Reparaturkosten
  • Kostentransparenz
  • Leasingraten sind für Unternehmen steuerlich absetzbare Betriebsausgaben
  • Weiterverkauf fällt weg

Nachteile von Leasingverträgen

Die Nachteile des Leasings sind überschaubar, aber durchaus vorhanden. So könnte am Ende der Laufzeit eine böse Überraschung bei der Übergabe auf Sie warten, wenn etwas mit dem Gegenstand nicht stimmen sollte.

Egal ob Privatperson oder Unternehmen: Sie sollten sich sicher sein, dass Leasing für Sie eine gute Option ist, bevor Sie sich binden.

  • Kein Eigentumserwerb des Leasingobjektes
  • Ggf. Einschränkungen in der Nutzung, beispielsweise bei Kilometerleasing
  • Leasinggeber kann Werkstatt bestimmen
  • Übergabe am Ende der Laufzeit kann zum Problem werden.
  • Eventuell höhere Gesamtkosten 
  • Bindung an die Vertragslaufzeit

Wie kommt ein Leasingvertrag zustande?

Ein Leasingvertrag kommt durch die Einigung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen zustande. Dies umfasst die Auswahl des Leasingobjekts, die Festlegung der Vertragslaufzeit und der monatlichen Leasingraten sowie die Klärung von Fragen zu Wartung, Versicherung und Rückgabe des Objekts.

Wenn Sie sich für einen Leasingvertrag, beispielsweise für ein Auto, interessieren, sind folgende Schritte sinnvoll:

  1. Eigene Bedarfsermittlung: Überlegen Sie genau, was Sie brauchen und welche Dinge Ihnen wichtig sind.
  2. Angebotsvergleich: Vergleichen Sie verschiedene Leasinggeber und deren Angebote miteinander.
  3. Vertragsverhandlung: Sie verhandeln Details wie Laufzeit, Ratenhöhe und Sondervereinbarungen mit dem Leasinggeber und lesen den Vertrag genau. Bei Unklarheiten sollten Sie lieber nochmal nachhaken.
  4. Vertragsabschluss: Nach der Einigung wird der Vertrag von beiden Parteien unterschrieben und der Leasing-Gegenstand wird zu Beginn der Vertragslaufzeit übergeben.

Die wichtigsten Elemente im Leasingvertrag

Egal ob es sich um das Leasing eines Fahrrades oder einer teuren Maschine für das Unternehmen handelt – Leasingverträge sollten Sie genau prüfen

Besonders beim Auto-Leasing gibt es viele Anbieter und nicht immer sind die Verträge zu Gunsten des Leasingnehmers formuliert. Dabei sollte ein Leasingvertrag beide Parteien schützen und klare Regeln für die Vertragslaufzeit aufstellen.

Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Elemente eines Leasingvertrages.

  1. Leasing-Parteien: Namen und Adressen von Leasingnehmer und Leasinggeber
  2. Leasingobjekt: Details wie Marke, Modell, Merkmale oder auch Identifikationsnummer
  3. Leasing-Laufzeit: Beginn und Ende des Leasingvertrages
  4. Leasingraten: Wann wird welche Rate fällig?
  5. Restwert: Wert des Leasing-Objektes zum Vertragsende und eventuelle Kaufoption
  6. Kilometerbeschränkungen: Bei Kilometerleasing eines KfZ 
  7. Wartung und Reparaturen: Wer ist für Reparaturen und Instandhaltung verantwortlich?
  8. Versicherungen: Welche Versicherungen müssen abgeschlossen werden und wer zahlt die Prämien?
  9. Details zur Beendigung des Vertrages: Kann der Vertrag vorzeitig enden? Was passiert mit dem Leasingobjekt? 
  10. Regeln zur Nutzung: Wer darf das Leasingobjekt nutzen? Und wie?
  11. Haftung und Schadensersatz: Wer haftet im Schadensfall?

Gut zu wissen!

Ein Leasingvertrag gleicht in vielen Punkten einem Mietvertrag, es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis mit Gebrauchsüberlassung.

Unsere Tipps für erfolgreiches Leasing

Bevor Sie einfach irgendeinen Vertrag abschließen, weil er in Ihren Augen beispielsweise günstig ist, sollten Sie unsere Tipps beherzigen.

Analysieren Sie Ihren Bedarf

Zunächst ist die Frage zu klären, ob das Leasingobjekt privat oder geschäftlich genutzt werden soll. Im nächsten Schritt sollten Sie ehrlich zu sich selbst sein: Welche Ausstattung (bspw. bei einem Auto) brauchen Sie wirklich, worauf können Sie verzichten? Auch wenn Leasing aufgrund der zunächst niedrig wirkenden Kosten verlockend ist, über die Laufzeit summieren sich Kosten.

Beim Leasing eines Autos entscheiden Sie sich zwischen dem Kilometerleasing und dem Restwertleasing. Kilometerleasing ist kalkulierbarer, Restwertleasing häufig risikoreicher. Was passt besser zu Ihnen?

Auch in Bezug auf die Laufzeit sollten Sie genau planen, wie lange Sie das Leasingobjekt benötigen. Häufig gilt: Je länger die Laufzeit, desto niedriger die Leasingrate.

Holen Sie sich fachlichen Rat

Sie planen eine größere Anschaffung? Holen Sie sich unbedingt Rat von einem Finanzexperten oder Rechtsanwalt. Diese können Vertragsdetails erklären und finden schneller Fallstricke.

Gut zu Wissen!

Achten Sie auch selbst auf versteckte Kosten im Leasingvertrag. Manchmal fallen zum Beispiel Überführungskosten für Fahrzeuge vom Hersteller an. Klären Sie, wer diese trägt.

Dokumentieren und pflegen Sie den Zustand des Leasingobjektes

Ab Vertragsbeginn sind Sie für den Zustand des Leasingobjektes verantwortlich – auch wenn dies Ihnen nicht gehört. Dokumentieren Sie daher genau den Zustand bei der Übergabe. Endet der Vertrag, muss das Objekt im selben Zustand zurückgegeben werden.
Zur optimalen Erhaltung des Objektes sollten Sie sich unbedingt an den Vorschriften des Leasinggebers orientieren. Regelmäßige Wartung verhindert zusätzliche Kosten am Ende der Vertragslaufzeit.

Beendigung eines Leasingvertrages

Ein Leasingvertrag bindet beide Parteien an bestimmte Regelungen über eine festgesetzte Laufzeit. Endet diese Laufzeit, kann der Vertrag ebenfalls enden oder verlängert werden. Außerdem gibt es noch den Fall der außerordentlichen Beendigung des Vertrags.

Ordentliches Ende des Leasingvertrages

Endet die Laufzeit regulär, gibt es verschiedene Optionen zum Verbleib des Leasingobjektes und der weiteren Prozedur. 

Normalerweise wird das Leasingobjekt dem Leasinggeber am Ende der Laufzeit zurückgegeben – Sie können auch entweder den Wunsch äußern, es zu behalten oder auch schon vorher im Vertrag den Besitzübergang festlegen. 


Damit einher geht auch die Festlegung des Restwertes vor Vertragsunterzeichnung. Für die Bestimmung des Restwerts werden verschiedene Faktoren wie Neupreis, Nutzungserwartung und Vertragslaufzeit berücksichtigt.

Vorzeitige Beendigung des Vertrages

Ein Leasingvertrag ist in der Regel bindend und die Beendigung ist mit hohen Kosten verbunden. Mögliche Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Leasings können folgende sein:

  • Nutzung der vertraglich vereinbarten Kündigungsoption, häufig mit Zahlung einer Ablösesumme
  • Kündigung durch Leasinggeber aufgrund von Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen
  • Vertragsübernahme durch Dritte
  • Totalschaden oder Diebstahl des Leasingobjektes

Gut zu wissen!

Aus einem Leasingvertrag kommen Sie häufig nur sehr schwer bzw. teuer raus. Überlegen Sie daher genau, was Sie brauchen und beachten Sie unsere Tipps.

Rückgabes des Leasing-Gegenstands

Erstmal klingt es sehr simpel: Bei der Rückgabe erfolgt die Inspektion des Leasingobjektes und es wird ein umfangreiches Übergabeprotokoll angefertigt.

Die Rückgabe beim Leasing ist allerdings häufig ein recht aufwändiger Prozess, nicht zuletzt aufgrund des umfangreichen Vertrages. Ein möglicher Ablauf könnte so aussehen:

  1. Überprüfung des Vertrages und der Details zur Rückgabe
  2. Terminvereinbarung für die Rückgabe
  3. Überprüfung des Zustands des Leasingobjektes durch Leasingnehmer & Inspektion
  4. Offizielle Inspektion durch Leasinggeber
  5. Erstellung des Protokolls und Unterschrift
  6. Bewertung der Schäden und des Restwertes
  7. Endabrechnung und Zahlung durch Leasingnehmer
  8. Übergabe der Schlüssel und Dokumente inklusive Bestätigung

Die häufigsten Fragen zu Leasingverträgen

  • Was ist ein Leasingvertrag?

Ein Leasingvertrag ist ein Vertrag, in dem geregelt ist, zu welchen Konditionen ein Objekt vom Leasingnehmer genutzt werden kann. Der Leasinggeber stellt beispielsweise ein Auto, eine Maschine oder Büromaterial zur Verfügung. 

  • Was sind die Nachteile von Leasing?

Die Nachteile von Leasing sind die häufig höheren Gesamtkosten im Vergleich zum Kauf, die Nutzungseinschränkung sowie die vertragliche Bindung. Außerdem können zusätzliche Kosten bei der Rückgabe entstehen.

  • Für wen lohnt sich Leasing?

Leasing lohnt sich beispielsweise für Unternehmen und Selbstständige aufgrund der steuerlichen Vorteile, der Flexibilität und der Schonung der Liquidität. Auch für Privatpersonen kann Leasing sich aufgrund von niedriger monatlicher Belastung und der Nutzung eines top-aktuellen Autos lohnen.

  • Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Ja, es ist möglich, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Die vorzeitige Beendigung kann allerdings zu hohen Kosten führen. Die entsprechenden Regelungen sind im Leasingvertrag enthalten.

Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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