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Elektronische Signatur im Gesundheitswesen: Rechtssicher und DSGVO-konform dokumentieren

Elektronische Signatur im Gesundheitswesen_ Rechtssicher und DSGVO-konform dokumentieren

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Das Gesundheitswesen steht seit Jahren unter massivem Veränderungsdruck. Steigende Dokumentationspflichten, Fachkräftemangel, hohe regulatorische Anforderungen und die fortschreitende Digitalisierung zwingen Einrichtungen dazu, administrative Abläufe effizienter zu gestalten. Gleichzeitig gehören sensible Gesundheitsdaten und personenbezogene Daten zu den besonders schützenswerten Informationen überhaupt. Genau in diesem Spannungsfeld gewinnt die elektronische Signatur im Gesundheitswesen stark an Bedeutung.

Ob Arztpraxis, Krankenhaus, MVZ, Pflegeeinrichtung oder Gesundheitsdienstleister in Deutschland: Täglich müssen zahlreiche Dokumente erstellt, geprüft, unterschrieben, archiviert und weitergegeben werden. Behandlungsverträge, Einwilligungserklärungen, Aufklärungsbögen, Abrechnungsunterlagen oder interne Freigaben verursachen einen hohen administrativen Aufwand. Elektronische Signaturen ermöglichen es, diese Dokumentationsprozesse digital abzubilden, Daten sicher zu verarbeiten und Dokumente rechtssicher sowie DSGVO-konform zu signieren.

Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht zur elektronischen Signatur im medizinischen und pflegerischen Umfeld in Deutschland. Er erläutert die rechtlichen Grundlagen, stellt die verschiedenen Signaturarten vor, zeigt konkrete Anwendungsbereiche und erklärt, worauf Einrichtungen bei der Einführung achten müssen – insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Telematikinfrastruktur und Compliance, entsprechend den aktuellen Themen und neusten Entwicklungen im digitalen Gesundheitswesen.

Zusammenfassung in Kürze:

  • Drei Signaturarten: Einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES) – letztere ist der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt gemäß eIDAS-Verordnung.
  • Rechtlicher Rahmen: Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und die DSGVO bilden die Grundlage für rechtssichere digitale Signaturen im Gesundheitswesen in Deutschland.
  • Telematikinfrastruktur: Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) oder eine zertifizierte Fernsignatur ermöglichen medizinischem Fachpersonal den Zugang zu qualifizierten elektronischen Signaturen innerhalb der Telematikinfrastruktur.
  • Anwendungsbereiche: Einwilligungserklärungen, Behandlungsdokumentation, Abrechnungsunterlagen und interne Freigaben können elektronisch signiert werden.
  • Vorteile: Zeitersparnis, höhere Rechtssicherheit, bessere Verfügbarkeit von Dokumenten und Unterstützung papierloser Prozesse für Gesundheitseinrichtungen.

Warum elektronische Signaturen im medizinischen Alltag immer wichtiger werden

Gesundheitseinrichtungen sind stark dokumentationsgetrieben. Nahezu jeder Behandlungsschritt erfordert eine nachvollziehbare Dokumentation, das Erfassen von Daten und häufig auch eine rechtsverbindliche Unterschrift. Gleichzeitig sollen Prozesse patientenorientiert, effizient und möglichst papierlos ablaufen.

Elektronische Signaturen unterstützen diese Ziele, indem sie digitale Abläufe ermöglichen und Dokumente ohne vorheriges Scannen direkt signieren lassen:

  • Medienbrüche reduzieren
  • manuelle Abläufe vereinfachen
  • die Verfügbarkeit von Dokumenten verbessern
  • die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften erleichtern
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unterstützen

Insbesondere im Zusammenspiel mit elektronischen Patientenakten und digitalen Fachanwendungen werden elektronische Signaturen zu einem zentralen Baustein der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

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Rechtlicher Rahmen: Was gilt für elektronische Signaturen im Gesundheitswesen?

Die rechtliche Zulässigkeit elektronischer Signaturen ergibt sich aus mehreren Regelwerken. Neben nationalem Recht spielen europäische Vorgaben eine zentrale Rolle.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 regelt europaweit die Anforderungen an elektronische Signaturen, Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste. Sie definiert drei Signaturarten:

  • einfache elektronische Signatur (EES)
  • fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
  • qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Wichtig:

Nur die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäß eIDAS-Verordnung rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. FES und EES bieten unterschiedliche Sicherheitsniveaus und sind nicht für alle Anwendungsfälle geeignet.

Bedeutung für das Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen in Deutschland ist entscheidend, ob für ein Dokument eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Viele medizinische Dokumente dürfen elektronisch signiert werden, sofern die Integrität, Authentizität und Nachvollziehbarkeit gewährleistet sind.

DSGVO und Datenschutz

Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswert gemäß DSGVO (Art. 9 DSGVO). Elektronische Signaturlösungen müssen daher hohe Anforderungen an Datenschutz, Zugriffskontrolle und Datensicherheit erfüllen.

Die BSI-Empfehlungen zur eIDAS-Umsetzung bieten weitere Orientierung für eine sichere Implementierung.

Arten elektronischer Signaturen im Überblick

Einfache elektronische Signatur (EES)

Die einfache elektronische Signatur umfasst beispielsweise das Setzen eines Häkchens oder das Einfügen eines Namens. Sie eignet sich nur für unkritische Anwendungsfälle und bietet geringe Beweiskraft.

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Die FES spielt im medizinischen Umfeld eine besonders wichtige Rolle, da sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit bietet.

Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eindeutig einer Person zugeordnet, mit dem Dokument verknüpft und erkennt nachträgliche Änderungen. Sie eignet sich für viele medizinische Dokumentationsprozesse, bei denen Dokumentedigital erstellt, verarbeitet und signiert werden.

Achtung!

Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) eignet sich für viele medizinische Prozesse, ersetzt aber nicht die QES bei Dokumenten mit Schriftformerfordernis. Prüfen Sie stets die rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Dokuments.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES erfüllt höchste rechtliche Anforderungen. Sie basiert auf einer geprüften Identität und ist rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Im Gesundheitswesen kommt sie insbesondere bei sensiblen Dokumenten und rechtlich relevanten Erklärungen zum Einsatz.

Für qualifizierte elektronische Signaturen ist eine Zertifizierung durch einen anerkannten Vertrauensdiensteanbieter erforderlich.

Vergleichstabelle: EES, FES und QES

Signaturtyp

EES (Einfache elektronische Signatur)

FES (Fortgeschrittene elektronische Signatur)

QES (Qualifizierte elektronische Signatur)

Sicherheitsniveau

Niedrig

Mittel

Höchste

Rechtliche Gleichstellung

Keine

Anerkannt, aber nicht gleichgestellt

= handschriftliche Unterschrift

Typische Anwendungsfälle im Gesundheitswesen

Interne Notizen, unkritische Dokumente

Behandlungsdokumentation, Aufklärungsbögen, Einwilligungserklärungen

Arbeitsverträge, rechtlich relevante Erklärungen, Verträge mit Schriftformerfordernis

Rolle von eHBA, Fernsignatur und Telematikinfrastruktur

Im Gesundheitswesen spielt die Telematikinfrastruktur (TI) eine zentrale Rolle. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) oder eine zertifizierte Fernsignatur ermöglichen medizinischem Fachpersonal die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA dient der sicheren Identifizierung von Ärzten, Zahnärzten und weiteren Heilberufen. Er ermöglicht qualifizierte Signaturen innerhalb der TI und den Zugang zu Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte (ePA). Mit dem eHBA können medizinische Dokumente rechtssicher signiert werden – die Bundesärztekammer bestätigt, dass diese qualifizierte elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist.

Fernsignatur

Moderne Fernsignaturverfahren erlauben es, qualifizierte elektronische Signaturen ohne physische Karte zu erzeugen. Dies erhöht die Flexibilität im klinischen Alltag erheblich und unterstützt mobile Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder Hausbesuche.

Gut zu wissen:

Mit der Fernsignatur können Ärzte und Pflegekräfte qualifizierte elektronische Signaturen direkt vom Tablet oder Smartphone aus erstellen – ohne physischen eHBA. Die D-Trust TI-Fernsignatur ermöglicht das mobile Signieren mit beliebigen Endgeräten, ohne Signaturkarte und Kartenlesegerät. Dies beschleunigt Prozesse erheblich und ermöglicht eine flexible Versorgung der Patienten.

Typische Anwendungsbereiche

Elektronische Signaturen werden im Gesundheitswesen in vielen Bereichen eingesetzt:

  • Einwilligungserklärungen von Patienten
  • Behandlungs- und Aufklärungsdokumentation
  • Abrechnungsunterlagen
  • interne Freigaben und Genehmigungen
  • Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen

Durch die digitale Unterzeichnung können diese Dokumente schneller verarbeitet, ohne vorheriges Scannen weitergeleitet und sicher archiviert werden.

Gut zu wissen:

Weitere Aspekte die außerdem digitalisiert wurden im Gesundheitssystem: die elektronische Gesundheitskarte (eGK), elektronische Rezepte (seit 2024 verpflichtend laut Bundesgesundheitsministerium) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die seit 2021 die Papierversion ersetzt.

Vorteile für Einrichtungen und Fachpersonal

Der Einsatz elektronischer Signaturen bringt zahlreiche Vorteile für Einrichtungen, Fachpersonal und den Umgang mit sensiblen Daten:

  • Zeitersparnis im administrativen Alltag
  • bessere Verfügbarkeit von Informationen
  • höhere Rechtssicherheit
  • verbesserte Zusammenarbeit
  • Unterstützung papierloser Prozesse

Gerade in Zeiten knapper Ressourcen ist dies ein entscheidender Faktor für effiziente Abläufe.

Technische und organisatorische Anforderungen

Für die Einführung elektronischer Signaturen sind sowohl technische als auch organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Integration in bestehende IT-Systeme (z. B. Krankenhausinformationssysteme)
  • klare Berechtigungskonzepte
  • Schulung der Mitarbeiter
  • sichere Archivierung gemäß GoBD und DSGVO

Best Practices für die Einführung

  • schrittweise Einführung mit klaren Use Cases
  • Auswahl einer eIDAS-konformen Lösung
  • enge Abstimmung mit Datenschutzbeauftragten
  • transparente Kommunikation gegenüber Patienten

Rolle von Yousign im Gesundheitswesen

Yousign (bald Youtrust) unterstützt Gesundheitseinrichtungen dabei, elektronische Signaturen rechtskonform und datenschutzgerecht einzusetzen. Die Lösung eignet sich für zahlreiche Anwendungsfälle – von Einwilligungserklärungen bis hin zu internen Freigaben – und lässt sich in bestehende Systeme integrieren.

Yousign bietet Gesundheitseinrichtungen:

  • Einfache Integration: Nahtlose Anbindung an bestehende Krankenhausinformationssysteme (KIS) und Praxisverwaltungssysteme
  • DSGVO-konforme Archivierung: Revisionssichere Dokumentation mit nachvollziehbarem Audit-Trail
  • Flexibilität zwischen FES und QES: Je nach Anwendungsfall die passende Signaturart wählen
  • Compliance-Sicherheit:eIDAS-zertifizierte Vertrauensdienste garantieren rechtliche Sicherheit

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur elektronischen Signatur im Gesundheitswesen

  • Sind elektronische Signaturen im Gesundheitswesen rechtlich zulässig?

    Ja, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die eIDAS-Verordnung und die DSGVO bilden den rechtlichen Rahmen.

  • Wann ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich?

    Bei besonders sensiblen oder rechtlich relevanten Dokumenten, die Schriftformerfordernis unterliegen (z. B. Arbeitsverträge, Behandlungsverträge mit rechtlicher Tragweite).

  • Sind elektronische Signaturen DSGVO-konform?

    Ja, wenn geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wahl eines eIDAS-zertifizierten Anbieters ist entscheidend.

  • Was ist der Unterschied zwischen eHBA und Fernsignatur?

    Der eHBA ist eine physische Chipkarte, während die Fernsignatur eine cloudbasierte Lösung darstellt, die qualifizierte elektronische Signaturen ohne Karte ermöglicht.

  • Welche Dokumente können mit FES signiert werden?

    Fortgeschrittene elektronische Signaturen eignen sich für Behandlungsdokumentationen, Aufklärungsbögen, interne Freigaben und andere Dokumente ohne Schriftformerfordernis.

  • Wie stelle ich sicher, dass meine elektronische Signatur rechtssicher ist?

    Wählen Sie einen eIDAS-zertifizierten Anbieter, dokumentieren Sie den Signaturprozess mit Audit-Trail und stellen Sie sicher, dass die Signatur dem Schutzniveau des Dokuments entspricht (EES, FES oder QES).

Digital durchstarten!

Die elektronische Signatur ist ein zentraler Baustein für die digitale Transformation medizinischer und pflegerischer Einrichtungen. Sie ermöglicht rechtssichere, effiziente und DSGVO-konforme Dokumentationsprozesse und entlastet Fachpersonal im Alltag.

Mit einer geeigneten Lösung wie Yousign (bald Youtrust) können Gesundheitseinrichtungen in Deutschland ihre Dokumentationsprozesse modernisieren und gleichzeitig hohe Sicherheits- und Compliance-Anforderungen erfüllen. Profitieren Sie von wertvollem Know-how und bleiben Sie informiert über die aktuellen Themen und neusten Entwicklungen im Bereich digitale Signaturen und Telematikinfrastruktur.

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