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Aktualisiert am 5 Aug, 2024

Veröffentlicht am 15 Mai, 2024

Alles über die Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)
Dina Janghorban

Dina Janghorban

Content Manager @Yousign

Illustration: Gawon Lee

Übersicht

In einer zunehmend digitalisierten Welt, in der Technologie unsere Lebensbereiche durchdringt, ist es kein Wunder, dass auch das Gesundheitswesen von digitalen Innovationen profitiert. Eine dieser Innovationen ist die elektronische Patientenakte (ePA), die dazu beitragen kann, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, den Zugang zu Gesundheitsdaten zu erleichtern und die Behandlungskoordination zu optimieren.

In diesem Blogbeitrag werden wir uns ausführlich mit der ePA befassen: von ihrer Definition und Funktionsweise bis hin zu den Vorteilen, Datenschutzaspekten und wichtigen Überlegungen für ihre Nutzung. Wir werden auch auf die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die ePA eingehen, einschließlich des Digital-Gesetzes (DigiG) und der Einführung der ePA "für alle" im Jahr 2025. Tauchen wir ein und entdecken Sie, wie Sie die ePA optimal nutzen können, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Version der traditionellen Papierakte eines Patienten, die alle relevanten medizinischen Informationen und Gesundheitsdaten eines Individuums an einem zentralen Ort speichert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Papierakte ermöglicht die elektronische Patientenakte einen schnellen und einfachen Zugriff auf medizinische Informationen von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern und -einrichtungen.

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Was beinhaltet die elektronische Patientenakte?

Die ePA enthält eine Vielzahl von Gesundheitsdaten und Informationen über einen Patienten, die üblicherweise von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern und -einrichtungen gesammelt und gespeichert werden. Hier sind einige der Hauptbestandteile, die in einer ePA enthalten sein können:

  • Krankengeschichte: Eine Zusammenfassung der medizinischen Vorgeschichte eines Patienten, einschließlich früherer Krankheiten, Operationen, Unfälle und chronischer Gesundheitsprobleme.
  • Diagnosen: Informationen über aktuelle und vergangene medizinische Diagnosen, einschließlich Krankheiten, Zustände und Störungen, die der Patient erlebt hat.
  • Medikationen: Eine Liste der verschriebenen Medikamente, einschließlich Dosierungen, Häufigkeit und Dauer der Einnahme. Dies kann auch Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten enthalten.
  • Laborergebnisse: Testergebnisse von Blutuntersuchungen, Urinanalysen, Bildgebungsverfahren und anderen diagnostischen Tests, die Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten liefern.
  • Behandlungspläne: Details zu laufenden oder vergangenen Behandlungen und Therapien, einschließlich chirurgischer Eingriffe, Medikamentenverabreichung, Physiotherapie und anderen Interventionen.
  • Arztberichte und Notizen: Berichte und Aufzeichnungen von Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten und anderen medizinischen Konsultationen, die von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern erstellt wurden.
  • Impfungen: Eine Übersicht über die Impfungen, die der Patient erhalten hat, einschließlich Impfstofftypen, Datum der Verabreichung und Auffrischungsintervalle.
  • Vorsorgeuntersuchungen: Informationen über Vorsorgeuntersuchungen und Screenings, die der Patient erhalten hat, wie z.B. Krebsvorsorge, Blutdruckmessungen, Cholesterintests usw.
  • Patientenverfügung und Vorausverfügungen: Dokumente, die die Wünsche des Patienten in Bezug auf medizinische Behandlungen und lebenserhaltende Maßnahmen festlegen, falls er nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen.
  • Kommunikation: Möglicherweise werden auch Nachrichten und Kommunikation zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleister sowie zwischen verschiedenen medizinischen Fachkräften in der ePA gespeichert, um die Kontinuität der Pflege zu gewährleisten.

Welche Vorteile bietet die elektronische Patientenakte?

Die ePA bietet zahlreiche Vorteile für Patienten und Gesundheitsdienstleister, indem sie schnell und effizient einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte von Patienten ermöglicht. Durch die zentralisierte Speicherung von Informationen wie Diagnosen, Medikamenten und Untersuchungsergebnissen können Ärzte und medizinisches Personal leicht auf wichtige Daten zugreifen, um fundierte Entscheidungen zur Behandlung zu treffen.

Ein weiterer entscheidender Vorteil der ePA besteht in der vernetzten Gesundheitsversorgung, die es ermöglicht, die Kontinuität der Behandlung sicherzustellen, selbst wenn Patienten zwischen verschiedenen Ärzten wechseln. Mit der Zustimmung des Patienten können relevante medizinische Informationen nahtlos zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen ausgetauscht werden, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Effizienz der Behandlung zu steigern.

Darüber hinaus werden wichtige Dokumente über Patienten sicher aufbewahrt und geschützt, um sicherzustellen, dass sie nicht verloren gehen oder beschädigt werden. Die elektronische Aufbewahrung von Gesundheitsdaten bietet eine zuverlässige Lösung, um den Zugriff auf wichtige Informationen jederzeit und von überall zu gewährleisten.
Ein wichtiger Aspekt der ePA ist auch die Sicherheit der Gesundheitsdaten gemäß den europäischen Datenschutzbestimmungen. Durch robuste Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzrichtlinien wird sichergestellt, dass die persönlichen Gesundheitsinformationen der Patienten vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff geschützt sind, was das Vertrauen in die Nutzung elektronischer Gesundheitsdienste stärkt.

Gut zu wissen!

Es ist durch die ePA möglich eine elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung zu erstellen, wenn Sie sich krankmelden möchten.

Wie komme ich an eine elektronische Patientenakte?

Um Zugang zu Ihrer ePA von Ihrer Krankenkasse zu erhalten, sollten Sie zuerst prüfen, ob Ihre Krankenkasse dieses Angebot anbietet. Falls ja, gibt es verschiedene Wege, um darauf zuzugreifen. Die meisten Krankenkassen bieten entweder ein Online-Portal oder eine mobile App an, über die Sie Ihre ePA verwalten können. Sie können sich einfach auf der Website Ihrer Krankenkasse anmelden oder die entsprechende App herunterladen und sich einloggen. Bevor Sie jedoch auf Ihre ePA zugreifen können, müssen Sie möglicherweise einige rechtliche Formalitäten erledigen, wie zum Beispiel eine Einverständniserklärung zur Nutzung und Speicherung Ihrer Gesundheitsdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Schritte durchführen, um Ihre ePA ordnungsgemäß zu aktivieren und zu nutzen.

Gut zu wissen!

Versicherte können ihre ePA auch ohne App nutzen, indem sie ihre elektronische Gesundheitskarte und eine PIN verwenden, die von ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Dies ermöglicht es ihnen, ihre ePA direkt in der Arztpraxis oder beim Leistungserbringer zu nutzen und sie mit relevanten Behandlungsdaten zu befüllen. Alternativ kann auch eine dritte Person, wie ein Familienmitglied, beauftragt werden, die ePA über die App zu verwalten.

Welche Krankenkasse bietet die elektronische Patientenakte an?

Viele Krankenkassen bieten mittlerweile elektronische Patientenakten (ePA) an, da dies zu einem wichtigen Bestandteil der digitalen Gesundheitsversorgung geworden ist. Hier sind einige der großen Krankenkassen in Deutschland, die ePA-Dienste anbieten:

  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Barmer
  • AOK
  • DAK-Gesundheit
  • BARMER GEK
  • IKK classic
  • Knappschaft
  • KKH 

Hinweis!

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verfügbarkeit von ePA-Diensten je nach Krankenkasse variieren kann und es möglicherweise bestimmte Voraussetzungen gibt, um auf diese Dienste zugreifen zu können. Es empfiehlt sich daher, sich direkt an die eigene Krankenkasse zu wenden, um Informationen darüber zu erhalten, ob und wie eine elektronische Patientenakte genutzt werden kann.

Ab wann gilt die elektronische Patientenakte?

Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA in Form der "ePA für alle" neu eingeführt. Bisher haben lediglich etwa ein Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten eine digitale Akte bei Ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl dies seit Januar 2021 möglich ist.

Mit der Einführung der "ePA für alle" erhalten automatisch alle gesetzlich Versicherten eine ePA, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Diese Opt-Out-Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die ePA breit genutzt wird und allen Versicherten zugutekommt.

Wer hat Einsicht auf meine Daten?

Die Zugriffsrechte auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) können je nach den geltenden Datenschutzbestimmungen und den Richtlinien der Krankenkassen variieren. Grundsätzlich haben jedoch nur autorisierte Gesundheitsdienstleister und Personen Zugriff auf Ihre ePA, darunter:

  • Ärzte und medizinisches Fachpersonal: Dies umfasst Hausärzte, Fachärzte, Krankenhausärzte und andere medizinische Fachkräfte, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind.
  • Apotheker: Apotheker können unter bestimmten Umständen Zugriff auf Ihre ePA haben, insbesondere um Informationen über verschriebene Medikamente zu überprüfen oder um Wechselwirkungen zu identifizieren.
  • Andere Gesundheitsdienstleister: Dazu gehören zum Beispiel Physiotherapeuten, Pflegepersonal und andere, die an Ihrer medizinischen Versorgung beteiligt sind.
  • Sie selbst: In vielen Fällen haben Sie als Patient das Recht, Ihre eigene ePA einzusehen und bestimmte Informationen zu verwalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf Ihre ePA strengen Datenschutz- und Sicherheitsstandards unterliegt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur autorisierte Personen haben Zugriff auf sie. Datenschutzbestimmungen und Richtlinien variieren jedoch je nach Land und Krankenkasse, daher ist es ratsam, sich über die spezifischen Richtlinien Ihrer ePA zu informieren.

Sind die Daten sicher?

Die Daten in der ePA werden verschlüsselt gespeichert, was bedeutet, dass nur autorisierte Personen darauf zugreifen können. Weder die Krankenkasse noch andere unbefugte Personen können die Inhalte einsehen. Der Zugriff erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres Netzwerk, das den Datenschutz gewährleistet.

Kann man der elektronischen Patientenakte widersprechen?

Ja, das Widerspruchsrecht gegen die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist gesetzlich verankert. Gemäß dem Digital-Gesetz (DigiG), das am 2. Februar 2024 vom Deutschen Bundesrat gebilligt wurde, wird die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten auch ohne deren ausdrückliches Einverständnis eingerichtet. Personen, die die ePA nicht nutzen möchten, können dem widersprechen („Opt-out“). Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten entsprechend zu informieren und Gelegenheit zum Widerspruch zu geben, bevor eine ePA eingerichtet wird.

Was ist wichtig zu beachten?

Abschließend ist es wichtig, den Datenschutz bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte im Auge zu behalten. Obwohl strenge Sicherheitsmaßnahmen implementiert sind, ist es ratsam, die Datenschutzbestimmungen Ihrer ePA zu verstehen und Ihre Daten bewusst zu schützen. Zudem sollten Sie sich über Ihr Widerspruchsrecht informieren und entscheiden, ob die Nutzung der ePA für Sie persönlich von Vorteil ist, während Sie gleichzeitig darauf achten, wer Zugriff auf Ihre Daten hat und wie sie genutzt werden.

Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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