Im Bereich der Identifizierung stolpert man häufiger über die Begriffe „AutoIdent" und „VideoIdent”. Außer dieser zwei, existieren noch weitere zahlreiche Identifikationsmethoden, die Anwender:innen nutzen können, unter anderem PostIdent, eID, BankID, die persönliche Identifizierung und weitere.
Auch bei der Nutzung elektronischer Unterschriften spielt die Identitätsprüfung der Unterzeichner:innen eine entscheidende Rolle, insbesondere beim Unterschreiben mithilfe einer Qualifizierten Elektronischen Signatur. Hier müssen Unterzeichnende unmittelbar vor dem Leisten der Unterschrift eindeutig identifiziert werden. In diesem Beitrag schauen wir uns die beiden Identifizierungsverfahren AutoIdent und VideoIdent genauer an und erklären, auf welche Verfahrensweisen Unternehmen beim Unterschreiben von Verträgen zurückgreifen (sollten).
Entscheiden Sie sich für eine effiziente und sichere Rechtsform mit unserer qualifizierten elektronischen Signatur
AutoIdent-Verfahren, das versteht man darunter
Beim AutoIdent-Verfahren handelt es sich um ein Verfahren, bei der die unterzeichnende Person vor einem Online-Vertragsabschluss einer automatisierten Identitätsprüfung unterzogen wird. Auf diese Weise wird die Rechtsgültigkeit beim Abschluss von Verträgen, die der gesetzlichen Schriftform unterliegen, sichergestellt. Der überwiegende Teil der Identifikationsschritte erfolgt durch eine KI-gestützte Technologie autonom über Video, ohne Interaktion mit einer natürlichen Person.
Anhand computergestützter Prüfverfahren wie beispielsweise der biometrischen Gesichtserkennung oder dem automatischen Auslesen des Ausweisdokuments wird sichergestellt, dass diejenige Person, die sich vor dem Bildschirm befindet, eine natürliche Person ist und dass sie die ist, die beabsichtigt, den Vertrag abzuschließen.
Nichtsdestotrotz, ist ein solches Verfahren aufgrund von Bedenken bezüglich der Sicherheit umstritten. Der Gedanke, dass die Identifizierung ausschließlich durch Maschinen erfolgt, lässt Zweifel bei der Aufsichtsbehörde Bundesnetzagentur (BNetzA) und beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufkommen.
Ist das VideoIdent-Verfahren die bessere Lösung?
Beim sogenannten VideoIdent-Verfahren, bei dem die Unterzeichner:innen synchron verifiziert werden, übermitteln Nutzer Bildmaterial und präsentieren ein Ausweisdokument vor der Kamera ihres Laptops oder Smartphones. Am anderen Ende der Verbindung befindet sich eine speziell geschulte Person, die darauf abzielt, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen. Die rechtliche Gültigkeit ist beim VideoIdent-Verfahren in jedem Fall gewährleistet, jedoch handelt es sich nicht gerade um eine zeitsparende und benutzerfreundliche Variante.
Hybride Variante kombiniert Sicherheit mit Einfachheit
Yousign entscheidet sich in diesem Zusammenhang für ein hybrides Modell auf Remote-Basis, genauer gesagt für eine Video-zertifizierte Lösung vereint durch künstliche Intelligenz gesteuerte, automatische ID-Verifizierung mit menschlicher Verifizierung durch Identifizierungsexpert:innen. Der gesamte Vorgang vollzieht sich in einem asynchronen Modus und dauert nur wenige Minuten.
Dieser Ansatz verbindet das beste beider Welten: Das automatisierte, KI-gestützte Identifizierungsverfahren startet on-demand und verhindert somit die üblichen Wartezeiten beim VideoIdent. Des Weiteren existiert die interaktive Maske in vielen verschiedenen Sprachen, um die Kommunikation zu erleichtern.
Am Ende werden die aufgenommenen Videos aber immer von zwei unabhängigen menschlichen Betrugsexpert:innen überprüft, wodurch die Lösung den höchsten Sicherheitsstandards entspricht. Der gesamte Prozess, inkl. menschlicher Überprüfung, dauert trotzdem nicht länger als 7 - 8 Minuten.
Probieren Sie unsere Qualifizierte e-Signatur für Ihre nächsten Dokumente gerne selbst aus. Yousign bietet neben der QES auch noch weitere Signaturlevel. Wählen Sie das passende Sicherheitsniveau zum Unterzeichnen Ihrer Dokumente aus und testen Sie die e-Signatur 14 Tage kostenlos.
_
Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Es ersetzt keine Rechtsberatung.