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Aktualisiert am 13 Jan, 2025

Veröffentlicht am 6 Jul, 2022

Arbeitszeugnisse digital unterschreiben – Neuerung für 2025

Arbeitszeugnisse digital unterschreiben
Daniela Zehner

Daniela Zehner

Marketing Manager DACH @Yousign

Illustration: Pauline Parisot

Übersicht

In Deutschland waren 2019 rund 44 Prozent der Arbeitnehmer:innen über 25 mindestens zehn Jahre lang bei ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Circa 19 Prozent arbeiten zwischen fünf bis zehn Jahren beim selben Arbeitgeber und rund ein Drittel der Beschäftigten arbeiten seit weniger als fünf Jahre im selben Betrieb. Das zeigt eine aktuelle Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamtes.

Aber vor allem interessant: Die Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber nimmt ab. Das bedeutet, dass immer mehr Arbeitszeugnisse ausgestellt werden müssen.

Während 2009 67,1 Prozent der Befragten mindestens fünf Jahre bei ihrem Arbeitgeber waren, lag dieser Anteil 2019 bei 63,4 Prozent.

Millennials haben eine andere Einstellung zur Arbeit

Der Trend zu kürzeren Beschäftigungsverhältnissen hängt auch mit einem Generationswechsel zusammen: Nach drei Jahren kann man den Job wechseln, nach fünf sollte man und nach sieben muss man, so das Motto von vielen Millennials.

Lebensläufe mit nur zwei, drei Stationen werden in der Zukunft immer weniger. Das macht Arbeitszeugnisse wichtiger, weil sie dem potentiellen neuen Arbeitgeber die Leistungen und Kompetenzen im vorigen Arbeitsverhältnis zeigen.

Arbeitszeugnis, wie lange warten? Besser sofort beantragen!

Nicht nur Arbeitnehmer:innen in Voll- oder Teilzeit haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Auch Menschen in Nebentätigkeiten oder Aushilfs- und Praktikantenverhältnissen haben darauf in Deutschland gesetzlich ein Anrecht.

Wichtig ist: Je nach Arbeits-, Tarifvertrag oder gesetzlicher Regelung gelten unterschiedliche Fristen, wie lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer:innen den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis geltend machen können. Oft sind das nur einige Monate. Deswegen sollten Arbeitnehmer:innen zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Zeugnis anfordern.

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Gesetzliche Anforderungen an das Arbeitszeugnis

Unabdinglich ist, dass ein ranghöherer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin das Zeugnis unterzeichnet, sodass der Unterschied in der Arbeitshierarchie ersichtlich ist. Das haben deutsche Gerichte in der Vergangenheit bestätigt.

Was viele vergessen: Arbeitnehmer:innen haben ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sie müssen sich nicht mit einem einfachen Zeugnis zufriedengeben. Wichtig ist entsprechend der Gewerbeordnung §109, dass Arbeitnehmer:innen das qualifizierte Arbeitszeugnis einfordern. Neben den Rahmendaten zum Beschäftigungsverhältnis muss das qualifizierte Zeugnis eine Tätigkeitsbeschreibung, eine Leistungsbeurteilung und eine Schlussformel enthalten. Es muss auch Auskunft über das Sozialverhalten und den Beendigungsgrund geben.

Haben Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommen?
Arbeitnehmer:innen müssen das nicht akzeptieren, weil sie Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis haben. Oft reicht dafür schon ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber über die strittigen Punkte.

Außerdem legt der Gesetzgeber in der Gewerbeordnung § 109 Folgendes fest:

  • „Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.”
  • „Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.”

Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist seit dem 1.1.2025 erlaubt!

E-Signatur für Arbeitszeugnisse: Nun möglich

Seit dem 1.1.2025 können Arbeitgeber:innen Arbeitszeugnisse vollständig digital ausstellen und elektronisch unterzeichnen.

Es muss hierbei die höchste Stufe der elektronischen Signatur verwendet werden. Die Qualifizierte Elektronische Signatur ist in diesem Anwendungsfall also verpflichtend.

Personalabteilungen mit e-Signaturen digitalisieren

Mit der Einfachen oder Fortgeschrittenen Elektronischen Signatur können folgende Dokumente unterschrieben werden: 

  • unbefristete Arbeitsverträge, 
  • Teilzeitarbeitsverträge, 
  • alle Nachträge zu bestehenden Arbeitsverträgen (mit Ausnahme von Befristungen), 
  • Dienst-, Werk- oder Freelanceverträge, 
  • Geheimhaltungserklärungen, 
  • Datenschutzerklärungen, 
  • Personalbögen, 
  • Zustimmungen zur Kurzarbeit, 
  • Urheberrechtserklärungen, 
  • Sozialversicherungs- und Rentenversicherungsdokumente

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur diese: 

  • befristete Arbeitsverträge, 
  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge (Zeitarbeit), 
  • nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Personalabteilungen in Unternehmen und Behörden können also viele Dokumente elektronisch unterzeichnen. Das spart allen Mitarbeiter:innen Zeit – und den Unternehmen Geld.

FAQ

  • Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

    Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen:

    • Einfaches Arbeitszeugnis – Enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit.
    • Qualifiziertes Arbeitszeugnis – Beinhaltet zusätzlich eine Bewertung der Leistung, des Verhaltens und eine Schlussformel.
  • Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

    Alle Arbeitnehmer:innen, einschließlich Personen in Teilzeit-, Neben- und Praktikantenverhältnissen, haben ein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein Arbeitszeugnis.

  • Wie lange kann ein Arbeitszeugnis angefordert werden?

    Die Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses variiert:

    • Arbeits- oder Tarifverträge sowie gesetzliche Regelungen legen die Fristen fest.
    • Häufig sind dies nur wenige Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Können Arbeitszeugnisse digital unterschrieben werden?

    Ja! Seit dem 1.1.2025 können Arbeitszeugnisse vollständig digital erstellt und mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur unterzeichnet werden.

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