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Veröffentlicht am 11 Mai, 2023

Das gilt für das Widerrufsrecht bei Verträgen mit elektronischer Unterschrift

Widerrufsrecht bei Verträgen mit elektronischer Unterschrift
Mona Gottlob

Mona Gottlob

Content Manager DACH@Yousign

Illustration: Lou Catala

Übersicht

Sie wurden auf der Straße von einer Person, die für eine gemeinnützige Organisation  Werbung macht, angequatscht und haben in einem kurzen Panikmoment “aus Versehen” einen Vertrag unterschrieben, obwohl Sie das gar nicht wollten. Normalerweise gilt in der Vertragswelt: Wer einen Vertrag unterzeichnet, muss sich auch daran halten. Und doch gibt es einige Beispiele, bei denen man als Verbraucher das Recht hat, den Vertrag rückgängig und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. 

Dies gilt sowohl für handschriftlich unterschriebene Dokumente als auch für Verträge, die mithilfe einer digitalen Unterschrift signiert wurden. Informieren Sie sich in diesem Artikel, in welchen Fällen Sie einen (elektronisch signierten) Vertrag widerrufen können und wie dies funktioniert. Erfahren Sie außerdem, wie lange Ihr Widerrufsrecht gilt und welche Angaben in einer Widerrufserklärung enthalten sein müssen.

Das Widerrufsrecht für Verträge: Ein Überblick

Das Widerrufsrecht bezeichnet im Privatrecht das Recht, eine Willenserklärung bzw. einen Vertrag zurückzuziehen oder zu verhindern. Besonders im Verbraucherrecht spielt der Widerruf eine wichtige Rolle, da Verbraucher:innen in einigen Fällen das Recht haben, von Verträgen zurückzutreten.

Die rechtlichen Grundlagen für das Widerrufsrecht von Verbraucherverträgen sind unter anderem in § 355ff. BGB geregelt. Hier ist festgelegt, in welchen Fällen vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden kann und welche Fristen dafür eingehalten werden müssen. 

Grundsätzlich kann man sagen, dass das Widerrufsrecht nur für Privatpersonen und bestimmte Vertragsarten gilt. Zudem muss der Widerruf der anderen Vertragspartei mitgeteilt und die Widerrufsfrist eingehalten werden.

Welche Verträge können widerrufen werden?

Das deutsche Recht folgt eigentlich der Grundannahme, dass Verträge für die Vertragsparteien bindend sind und entsprechend eingehalten werden müssen. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen es möglich ist, sich von einem Vertrag zu lösen. Dies ist der Fall, wenn einer Vertragspartei ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Beispiele für Verträge, die widerrufen werden können.

Fernabsatzverträge

Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei Fernabsatzverträgen um Willenserklärungen, die aus der Ferne, also über das Internet, das Telefon, per Fax oder per Post getätigt werden. Hier sieht der Gesetzgeber ein Widerrufsrecht vor, da er davon ausgeht, dass Vertragsabschlüsse per Fernkommunikationsmittel häufiger mit Zeitdruck oder übereilten Entscheidungen verbunden sind.

Haustürgeschäfte

Ähnlich wie bei Fernabsatzgeschäften verhält es sich mit sogenannten “Haustürgeschäften”, d.h. Geschäften außerhalb der üblichen Geschäftsräume, die beispielsweise an der Haustür, auf der Straße, am Arbeitsplatz, bei Veranstaltungen oder “Kaffeefahrten” geschlossen werden. Auch in diesem Fall dürfen die Verträge widerrufen werden (§ 312g BGB).

Verträge mit Lieferung in Raten

Für Ratenlieferungen von Waren, deren Verträge weder online noch als Haustürgeschäft geschlossen wurden, gilt ebenfalls ein Widerrufsrecht (§ 356c BGB). Eine Ratenlieferung impliziert immer, dass eine Lieferung in regelmäßigen Abständen erfolgt, wie beispielsweise bei einem Zeitschriftenabonnement.

Bauverträge

Seit dem Jahr 2018 haben Verbraucher:innen auch das Recht, Bauverträge über Neu- oder Umbauprojekte zu widerrufen (§ 650l BGB).

Verbraucherkreditverträge

Kreditverträge, wie z.B. Autokredite oder Immobilien- bzw. Baufinanzierungsdarlehen, die ein:e Verbraucher:in ausschließlich für private Zwecke vereinbart, bieten ebenfalls die Möglichkeit, seine Willenserklärung rückgängig zu machen (§ 495 BGB).

Ratenkäufe

Verträge, bei denen man sowohl Kauf- als auch Kreditvertrag in einem abschließt, und damit eine längere Finanzierung eingeht, können auch mithilfe eines Widerrufs beendet werden. Dies kann zum Beispiel nützlich sein, wenn man sich ein Handy- und Mobilfunkvertrag oder ein Möbelstück auf Raten kauft.

Versicherungsverträge

Zu guter Letzt ist es auch möglich, Versicherungsverträge für Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Rentenversicherungen zurückzuziehen. 

Bei welchen Verträgen gibt es kein Widerrufsrecht?

Fernabsatzverträge, Haustürgeschäfte, Verträge mit Lieferung in Raten, Bauverträge, Verbraucherkreditverträge, Ratenkäufe und Versicherungsverträge können also unter Berücksichtigung der Widerrufsfrist aufgelöst werden. 

Das deutsche Gesetz gibt allerdings auch einige Ausnahmen vor, die das Widerrufsrecht ausschließen. Zu diesen Ausnahmefällen gehören unter anderem:

  • personalisierte Waren, wie z.B. maßgeschneiderte Anzüge,
  • verderbliche Waren wie Lebensmittel,
  • versiegelte Waren, die nach Entfernung des Siegels aus gesundheitlichen bzw. hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden können,
  • Ton- oder Videoaufnahmen, wie z.B. digitale Downloads oder Streamings,  
  • Computersoftware mit einer versiegelten Verpackung, deren Siegel nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte, die nicht als Abo erworben wurden,
  • Dienstleistungen, die bereits geleistet wurden (beispielsweise Übersetzungen),
  • Dienstleistungen, für die ein bestimmter Zeitpunkt vorgesehen ist, wie z.B. eine Zugverbindung, eine Reise oder ein Theaterstück,
  • Von Schwankungen des Finanzmarkts abhängige Produkte, wie z. B. Aktien, Wertpapiere, Anleihen oder Derivate und 
  • Verträge, die notariell beurkundet wurden.

Wie kann ich einen Vertrag widerrufen? 

Möchte man einen Vertrag zurückziehen, muss man seinen Widerruf gegenüber dem Anbieter der erworbenen Ware oder Dienstleistung in einer Widerrufserklärung geltend machen. 

Grundsätzlich besteht für diese Erklärung keine Formvorschrift, d.h. sie könnte auch mündlich bzw. telefonisch vonstattengehen. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen, da auf diese Art und Weise keinerlei Beweise dafür entstehen, dass Sie Ihren Wunsch, von dem Vertrag zurückzutreten, geäußert haben. 

Möchten Sie auf der sicheren Seite sein, sollten Sie Ihre Widerrufserklärung am besten einmal digital ausformulieren und dann mit einer elektronischen Signatur versehen. Da bei der Erstellung jeder e-Signatur zusätzlich eine Nachweisdatei generiert wird, die wichtige Informationen zum Unterzeichnungsprozess, wie Name der unterzeichnenden Person, IP-Adresse und Zeitstempel enthält, können Sie sichere Beweise vorweisen, dass Sie Ihren Widerruf eindeutig erteilt haben.

Solche rechtssicheren, digitalen Unterschriften erhalten Sie bei zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern wie Yousign.

So formulieren Sie Ihren Widerruf richtig: Ein Muster

In der Widerrufsbelehrung des Vertrags, den Sie mit dem Händler abgeschlossen haben, steht in der Regel, wie Sie im Falle eines Widerrufs vorgehen sollten und welche Rechte Sie haben. Falls Sie für die Formulierung Ihrer Widerrufserklärung ein vorgefertigtes, aus dem Internet heruntergeladenes Formular verwenden, sollten Sie darauf achten, dass die nachfolgend aufgezählten Angaben in dem Dokument enthalten sind. Aber Vorsicht: Eine Mustervorlage sollte immer nur als Orientierung dienen und muss auf Ihren individuellen Fall angepasst werden. 

  • Name und Anschrift des Händlers bzw. Dienstleisters
  • Erklärung, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen
  • Eindeutige Informationen darüber, von welchem Vertrag Sie zurücktreten möchten
  • Datum des Erhalts der Ware
  • Ihr Name mit Anschrift
  • Elektronische Unterschrift mit Datum

Widerrufsfrist: Wie lange gilt das Widerrufsrecht bei einem Vertrag?

Sicherlich fragen Sie sich auch, wie lange Sie Zeit haben, um Ihr Widerrufsrecht geltend zu machen. 

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Frist für das Widerrufsrecht mindestens 14 Tage beträgt. Ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss läuft diese Frist allerspätestens aus. Endet die Widerrufsfrist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der darauffolgende Werktag das tatsächliche Fristende.

Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, an dem der Händler oder Dienstleister Sie über Ihren Widerruf belehrt hat. Die Widerrufsbelehrung geschieht bei Dienstleistungen in der Regel beim Vertragsabschluss

Für den Widerruf bestellter Waren gelten folgende Regeln: Bei einer Einzellieferung beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag des Erhalts der Ware. Die Frist für Teillieferungen beginnt an dem Tag, an dem die letzte Lieferung erfolgt. Dies gilt allerdings nicht für Abonnements (wie z.B. für Zeitschriften) - in diesem Fall stellt der Erhalt der ersten Lieferung den Fristbeginn dar.

Widerrufsfrist bei einem elektronisch signierten Vertrag

Wie sieht es nun mit der Widerrufsfrist aus, wenn der Vertrag mit dem Verkäufer oder Dienstleistungsunternehmen elektronisch abgeschlossen wurde?

Die Frage lässt sich sehr schnell beantworten: Verträge, die mit einer elektronischen Unterschrift eines zertifizierten Vertrauensdiensteanbieters wie Yousign unterzeichnet werden, sind genauso rechtlich bindend wie handschriftlich signierte Dokumente

Deshalb gelten in Puncto Widerrufsfrist für digital unterschriebene Verträge auch dieselben Regeln wie für papierbasierte Verträge. Die Frist beträgt mindestens 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Ware.

Widerrufsrecht mit der e-Signatur geltend machen

Das Widerrufsrecht, d.h. das Recht, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, ist besonders in der Welt des Verbrauchers ein wichtiges Thema. Es ermöglicht, eine bestellte Ware oder Dienstleistung wieder an den Händler zu retournieren, ist allerdings nicht für jede Vertragsart bzw. für jedes Produkt zulässig.

Zu beachten ist, dass der:die Verbraucher:in in jedem Fall fristgerecht (in der Regel spätestens nach 14 Tagen) eine Widerrufserklärung abgeben muss, wenn er oder sie von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Zwar gibt es für diese Erklärung keine gesetzliche Formvorschrift, so empfiehlt es sich aus Sicherheits-, Zeit- und Kostengründen allerdings, sie digital zu verfassen und mit einer elektronischen Signatur zu versehen.

Testen Sie unsere Software für digitale Unterschriften für 14 Tage lang kostenlos und machen Sie sich selbst ein Bild davon, wie man Verträge effizient digital verwalten kann.

FAQ zum Thema “Widerrufsrecht bei Verträgen”

  • Kann ich einen Vertrag widerrufen?

    In Deutschland gilt grundsätzlich, dass Verträge rechtlich bindend sind und Vertragspartner:innen sich an die Vertragsbedingungen halten müssen. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, die es möglich machen, von einem Vertrag zurückzutreten und einen sogenannten Widerruf einzuleiten. Unter anderem Fernabsatzverträge, Haustürgeschäfte, Ratenlieferungsverträge, Bauverträge, Verbraucherkreditverträge, Ratenkäufe und Versicherungsverträge können beispielsweise aufgelöst werden. 

  • Warum gibt es bei manchen Verträgen ein Widerrufsrecht?

    Für einige Verträge hat die deutsche Gesetzgebung ein Widerrufsrecht festgelegt, um Verbraucher:innen zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Verträge, die sie eventuell überhastet oder unter Druck vereinbart haben, zu widerrufen. Unter Einhaltung der vorgegebenen Frist hat der:die Verbraucher:in also das Recht, seinen bzw. ihren Widerruf zu erklären und von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Ein Grund für den Rücktritt vom Vertrag muss nicht angegeben werden.

  • Ist ein Widerruf ohne Unterschrift gültig?

    Ja, grundsätzlich ist ein Widerruf auch ohne Unterschrift gültig, denn das Gesetz schreibt für eine Widerrufserklärung nicht die Schriftform vor. Dennoch ist es nicht zu empfehlen, einen Widerruf telefonisch bzw. mündlich mitzuteilen, da auf diese Weise keinerlei Beweise für den Widerruf entstehen. Yousign empfiehlt Ihnen, die Widerrufserklärung online zu erstellen und dann mit einer rechtsgültigen elektronischen Signatur zu versehen. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können beweisen, dass Sie Ihren Widerruf tatsächlich geltend gemacht haben.

  • Wann gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nicht?

    Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen es nicht möglich ist, eine bereits erteilte Willenserklärung wieder rückgängig zu machen. Dies ist zum Beispiel bei personalisierten oder verderblichen Produkten, versiegelten Waren ohne Siegel, bereits geleisteten oder für einen bestimmten Zeitpunkt vorgesehenen Dienstleistungen, notariell beurkundeten Verträgen oder von Schwankungen des Finanzmarkts abhängigen Produkten der Fall. Auch Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, die nicht als Abo gekauft wurden oder Ton- und Videoaufnahmen sind vom Widerruf ausgeschlossen.

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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dies kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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