Der private Darlehensmarkt boomt. Immer mehr Menschen sind auf der Suche nach privaten Geldgebern, statt Kredite bei Banken abzuschließen. Was früher hauptsächlich im Familien- oder Freundeskreis stattgefunden hat, wurde durch das Internet demokratisiert. Mit bekannten Marktplätzen wie Smava, auxmoney oder Lendico wird es zunehmend einfacher, auch im privaten Darlehensmarkt Angebote zu vergleichen und Privatkredite zu bekommen.
Damit nicht nur die Suche nach einem privaten Darlehen, sondern auch der Vertragsabschluss zum Kinderspiel wird, kann ein privater Darlehensvertrag auch digital unterschrieben werden.
Die Vorteile und Nachteile eines privaten Darlehens
Es gibt gute Gründe, wieso Menschen das private Darlehen den Bankkrediten vorziehen.
Ein großer Vorteil ist der Wegfall der banküblichen Zinssätze, dadurch spart der Leihende viele Kosten. In manchen Fällen werden zwar noch Zinsen vereinbart, die aber in der Regel niedriger ausfallen als bei einer Bank.
Außerdem ist es um einiges einfacher, einen privaten Kredit zu bekommen, schließlich kommen auch Freund:innen und Familie als Geldgeber infrage. Wer aber nicht in seinem Bekanntenkreis nach einem Privatkredit fragen möchte, kann über diverse Online-Plattformen trotzdem fündig werden.
Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität der Rückzahlung: Oftmals können die Laufzeiten und Ratenvereinbarungen viel offener und lockerer festgelegt werden als bei einem normalen Kredit. Bonitätsauskünfte und Einkommensnachweise sind – anders als bei der Bank – für die Vermittlung irrelevant, sodass auch Menschen mit geringeren Einkommensverhältnissen die Möglichkeit haben, sich Geld zu leihen.
Außerdem: Das private Darlehen hat keine Auswirkung auf den Schufa-Score.
Wie sollte ein privater Darlehensvertrag aussehen?
Das Verhältnis zwischen Darlehensgeber:in und dem/der Geschuldeten ist bei einem privaten Darlehensvertrag egal. Aber auch wenn man sich von Freund:innen oder Bekannten Geld leiht beziehungsweise Geld verleiht, wird dringend empfohlen, einen privaten Darlehensvertrag aufzusetzen.
Das bietet sowohl dem Leihenden als auch dem Verleihenden eine gewisse Sicherheit. Im Internet gibt es bereits viele Vorlagen, wie so ein Darlehensvertrag zwischen Privatleuten aussehen kann.
Aus diesem Vertrag sollten folgende Punkte hervorgehen:
- Die persönlichen Daten der Vertragsparteien:
Anschrift, Geburtstag und Geburtsort. - Die Darlehenssumme:
Der Betrag muss auf den Cent genau und mit der richtigen Währung angegeben werden. Zudem sollte festgehalten werden, wie und wann die vereinbarte Summe übergeben oder überwiesen wird. - Der Termin der Rückzahlung bzw. die Bedingungen der Ratenzahlung:
Bis wann muss der/die Darlehensnehmer:in den geschuldeten Betrag zurückzahlen? Im Falle einer Ratenzahlung muss die Anzahl sowie die Höhe der Raten festgelegt werden.
Bei einem privaten Darlehensvertrag herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit, sodass der Vertragsabschluss sowie der Inhalt frei gestaltet werden können. Man könnte den Darlehensvertrag zwischen Privatleuten beispielsweise um folgende Merkmale erweitern:
- Verzinsung:
Wenn Zinsen vereinbart wurden, müssen die Höhe und die Konditionen genannt werden. - Sicherheiten:
Es empfiehlt sich, Sicherheiten zu vereinbaren, damit der/die Gläubiger:in im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners/ der Schuldnerin möglichst wenig verliert. - Salvatorische Klausel:
Die Klausel wird meistens am Ende von Verträgen aufgeführt und soll einen bestehenden Vertrag gültig halten, auch wenn einzelne Bestimmung im Vertrag unwirksam sind oder fehlen.
Wie formuliere ich einen privaten Darlehensvertrag?
Darlehen sind grundsätzlich formfrei, dementsprechend kann ein Vertrag so gestaltet werden, wie man möchte. Private Darlehensverträge können also analog, mündlich, per Handschlag, schriftlich oder sogar mithilfe eines notariellen Schuldanerkenntnisses abgeschlossen werden.
Eine Besonderheit stellt allerdings der Verbraucherdarlehensvertrag nach Paragraf 491 BGB dar: „Die Schriftform wird dann vorgeschrieben, wenn der Darlehensnehmer ein Verbraucher und der Darlehensgeber ein Unternehmer ist (§§ 491 Abs. 1 bis 3, 492 Abs. 1 BGB.).”
Wenn sich Gläubiger:in und Schuldner:in für die digitale Form entscheiden, kann der private Darlehensvertrag einfach digital unterschrieben werden. Dafür kommt die einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur infrage.
Fällt die Wahl auf die einfache oder fortgeschrittene Unterschrift, muss der/die Gläubiger:in beweisen können, dass der/die Schuldner:in das Dokument persönlich unterschrieben hat.
Für qualifizierte Unterschriften gilt die Beweisumkehr: Das heißt, der/die Schuldner:in müsste beweisen, dass er oder sie den privaten Darlehensvertrag nicht unterschrieben hat.
Bestenfalls wird der private Darlehensvertrag mittels qualifizierter elektronischer Unterschriften unterschrieben. Das ist aber aus zwei Gründen meistens nicht der Fall:
- Qualifizierte elektronische Unterschriften (QES) sind teuer und kompliziert: Für eine Videoidentifizierung können pro Unterschreibenden rund zehn Euro Kosten kalkuliert werden. Außerdem dauert der Prozess zwischen fünf und zehn Minuten.
- Die meisten privaten Darlehen werden über Plattformen abgewickelt, auf denen sich der/die Gläubiger:in gegen eine kleine zusätzliche Gebühr gegen den Kreditausfall versichern kann. Die Plattformen bilden aus den Versicherungsprämien einen Pool, der eventuelle Kreditausfälle bedient – das heißt, selbst im Falle eines Ausfalls muss der/die Gläubiger:in nicht seine/ihre Forderung mithilfe der QES vor Gericht durchsetzen.
Erfahren Sie mehr darüber Versicherungsverträge online zu unterschreiben in unserem neuen Artikel.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein privates Darlehen eine einfache und unkomplizierte Alternative zum Bankkredit darstellt. Papierlos, schnell und sicher läuft die Vertragsabwicklung mit einer elektronischen Unterschrift, wo die Software von Yousign unterstützen kann.