Data Act Addendum
Aktualisiert am 18 Dezember 2025
1. Anwendbarkeit
Dieser Zusatz regelt alle Änderungs- und Löschungsanfragen gemäß dem Datengesetz. Er ergänzt die Abonnement- und Nutzungsbedingungen (AGB) von Yousign und gilt für jeden Dienst, der einem in der Europäischen Union ansässigen und dort abgerechneten Abonnenten bereitgestellt wird.
2. Definitionen
Alle großgeschriebenen Begriffe, die in diesem Zusatz nicht definiert sind, haben die hierin definierte Bedeutung. Für die Zwecke dieses Zusatzes gelten die folgenden zusätzlichen Definitionen:
„Datengesetz“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828.
„Änderungsanfrage“ bezeichnet eine Anfrage des Abonnenten zur Änderung von Diensten und zur Migration Exportierbarer Daten zu einem Drittanbieter oder zu ihrer eigenen lokalen Infrastruktur.
„Löschungsanfrage“ bezeichnet eine Anfrage des Abonnenten zur Löschung Exportierbarer Daten von der Yousign-Plattform.
„Exportierbare Daten“ bezeichnet die in Anhang 1 genannten Eingabe- und Ausgabedaten, einschließlich Metadaten, die direkt oder indirekt oder gemeinsam durch die Nutzung der Dienste durch Benutzer erzeugt wurden, unter Ausschluss von Daten, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis von Yousign oder Dritten darstellen.
3. Anfrageprozess
Der Abonnent kann eine Änderungs- oder Löschungsanfrage über das dafür vorgesehene Formular an Yousign senden, mit einer Vorankündigungsfrist von zwei (2) Monaten ab dem Datum des Eingangs bei Yousign („Kündigungsfrist“). Die Anfrage muss Folgendes spezifizieren: (i) den/die betroffenen Dienst(e), (ii) ob der Abonnent zu einer anderen SaaS-Plattform, zu seiner eigenen IKT-Infrastruktur migrieren oder seine Exportierbaren Daten löschen möchte, sowie die Kontaktdaten der neuen Plattform (Firmenname, Name der verantwortlichen Person und Kontakt-E-Mail), falls zutreffend, und (iii) das gewünschte Datum für die Umsetzung der Änderung.
Sollte Yousign nicht in der Lage sein, die Änderung und/oder Änderungsunterstützung innerhalb des angegebenen Zeitrahmens bereitzustellen, benachrichtigt Yousign den Abonnenten innerhalb einer angemessenen Frist und schlägt mehrere Alternativen vor, wobei die Übergangszeit angemessen berücksichtigt wird.
Unterstützungsanfragen bezüglich Diensten mit Self-Service-Tools oder APIs, die dem Abonnenten die Wiederherstellung oder Löschung seiner Exportierbaren Daten ermöglichen, sind von diesem Zusatz nicht abgedeckt.
Darüber hinaus wird keine Änderungs- oder Löschungsanfrage akzeptiert für: (i) Beta-Dienste, wie im Vertrag definiert, und (ii) Dienste, die für eine begrenzte Dauer zu Test- oder Evaluierungszwecken bereitgestellt werden, wie die Sandbox-Umgebung.
4. Änderungsunterstützungsdienste
Nachdem die Anfrage gestellt wurde, erhält der Abonnent ein Angebot, das es ihm ermöglicht, das Änderungsunterstützungsangebot zu abonnieren, das er zur Validierung und Unterzeichnung verpflichtet, damit die Anfrage als gültig betrachtet wird.
Yousign wird dem Abonnenten und von diesem autorisierten Dritten ab dem Start der Änderungsanfrage des Abonnenten und während des gesamten Prozesses angemessene Unterstützung leisten, damit der Abonnent die Änderung innerhalb der Übergangszeit durchführen kann.
5. Übergangszeit
Yousign stellt dem Abonnenten die Anweisungen zum Export Exportierbarer Daten innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ende der Kündigungsfrist („Übergangszeit“) zur Verfügung. Im Falle technischer oder sonstiger Hindernisse, die die Änderung verzögern, informiert Yousign den Abonnenten innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach der Änderungsanfrage, begründet die Verzögerung und schlägt eine alternative Übergangszeit vor, die sieben (7) Monate nach dem Ende der Kündigungsfrist nicht überschreitet. Der Abonnent kann auch eine alternative Übergangszeit beantragen, die angemessen und auf sieben (7) Monate begrenzt ist.
Der Abonnent verpflichtet sich, die gesamten Dienstkosten gemäß dem Vertrag während der gesamten Übergangszeit (normal oder verlängert) weiterhin zu zahlen.
Während des Änderungsprozesses verpflichtet sich Yousign, Folgendes zu tun:
- Angemessene Unterstützung leisten,
- Sorgfältig handeln, um die Kontinuität des Dienstes aufrechtzuerhalten,
- Das vereinbarte Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
Yousign kann den Abonnenten nach Erhalt der Änderungsanfrage über jedes bekannte Risiko für die Kontinuität der Dienste oder jede technische Einschränkung informieren, die sich aus der Änderung ergibt.
6. Datenwiederherstellung und -löschung
Der Abonnent hat dreißig (30) Kalendertage nach dem Ende der Übergangszeit Zeit, um die zur Verfügung gestellten Exportierbaren Daten wiederherzustellen („Wiederherstellungszeitraum“).
Nach Ablauf des Wiederherstellungszeitraums oder zu einem späteren Zeitpunkt gemäß den Standardpraktiken von Yousign zur Datenlöschung löscht Yousign alle Exportierbaren Daten, sofern keine anderslautenden gesetzlichen Bestimmungen gelten.
7. Löschungsanfrage
Yousign unterstützt die Löschungsanfrage des Abonnenten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, indem die Exportierbaren Daten des/der betreffenden Dienstes/Dienste in Übereinstimmung mit den in der Datenschutzrichtlinie und der Datenverarbeitungsvereinbarung definierten Verfahren und Fristen gelöscht/anonymisiert werden, die regelmäßig aktualisiert werden und auf der Yousign-Website verfügbar sind.
8. Offenlegungen
Anhang 1 dieses Nachtrags identifiziert: (a) die Kategorien der Exportierbaren Daten; (b) die Kategorien von Daten, die sich auf die interne Funktionsweise der Dienste beziehen, zu deren Übertragung Yousign während der Änderung aufgrund eines Risikos der Offenlegung der Geschäftsgeheimnisse von Yousign nicht verpflichtet ist.
9. Zusätzliche Pflichten des Abonnenten
Der Abonnent verpflichtet sich, Folgendes zu tun:
- Alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine effektive Änderung zu erreichen.
- Die Verantwortung für den Import und die Implementierung der Exportierbaren Daten in seine eigenen Systeme oder die seines neuen Dienstleisters tragen. Yousign haftet nicht für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die sich aus einer Änderungs- und/oder Löschungsanfrage ergeben. Dieser Ausschluss umfasst insbesondere (i) Probleme mit der Integrität der Exportierbaren Daten; (ii) Systemausfälle; (iii) Kompatibilitätsprobleme; (iv) oder jede andere Fehlfunktion, die während oder nach der Änderung oder Löschung auftritt.
- Sicherstellen, dass er alle notwendigen Rechte und Genehmigungen in Bezug auf Änderungs- oder Löschungsanfragen und Exportierbare Daten besitzt, bevor er seine Rechte gemäß diesem Zusatz ausübt.
Der Abonnent oder von ihm autorisierte Dritte, einschließlich jedes neuen Dienstleisters, verpflichten sich, die Rechte an geistigem Eigentum und die Vertraulichkeit aller von Yousign im Rahmen des Änderungsprozesses bereitgestellten Materialien sowie die Geschäftsgeheimnisse von Yousign zu respektieren. Jede Offenlegung vertraulicher Informationen von Yousign an Dritte (einschließlich jedes neuen Dienstleisters) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Yousign.
10. Kündigung
Unterzeichnete Angebote werden automatisch gekündigt:
- Für Änderungsanfragen, wenn der Abonnent Yousign schriftlich den erfolgreichen Export der Exportierbaren Daten mitgeteilt hat. Ohne formelle Benachrichtigung gilt die Änderung am Ende der Übergangszeit als erfolgreich; oder
- Für Löschungsanfragen, 2 Monate nach Eingang der Löschungsanfrage bei Yousign („Kündigungsdatum“).
Der Abonnent nimmt zur Kenntnis, dass Dienste, die einer jährlichen oder mehrjährigen Verpflichtung unterliegen, von niedrigeren Tarifen profitieren als solche, die ohne Verpflichtung angeboten werden, und dass er die Möglichkeit hatte, eine monatliche Abrechnung zu wählen. Er akzeptiert, dass im Falle einer Kündigung vor Ablauf der Verpflichtungsperiode keine Rückerstattung oder Ermäßigung gewährt wird. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung verpflichtet sich der Abonnent, als Vertragsstrafe für die vorzeitige Kündigung die Kosten zu zahlen, die der Gesamtheit der bis zum ursprünglich vereinbarten Ende fälligen Dienstkosten entsprechen.
11. Sonstiges
Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen den Klauseln dieses Zusatzes und jeder anderen Klausel des Vertrages haben die Klauseln dieses Zusatzes Vorrang.
Zusätzlich zu jeder anderen Klausel des Vertrags, die die Kündigung oder das Ablaufen überdauert, überdauern die Artikel 9 und 10 dieses Zusatzes die Kündigung oder das Ablaufen.
ANHANG 1 - KATEGORIEN DER EXPORTIERBAREN DATEN
Exportierbare Daten sind in der folgenden Tabelle angegeben.
Relevanter Dienst | Kategorien exportierbarer Daten |
|---|---|
Dienst für elektronische Signaturen | Unterzeichnete(s) Dokument(e) und Nachweisdatei(en) |
Identifikations- und Kontaktdaten des Abonnenten, Benutzers, Unterzeichners und Genehmigers | |
Kontakte des Abonnenten auf der Plattform | |
Verbrauchsdaten des Abonnenten und Daten im Zusammenhang mit seinen Arbeitsbereichen | |
Daten im Zusammenhang mit dem Signaturprozess und personalisierten Inhalten | |
Für den Betrieb des Dienstes erforderliche technische Metadaten | |
Dienst für elektronische Siegel | Versiegelte(s) Dokument(e) und Nachweisdatei(en) |
Dienstabonnement | Bei der Registrierung bereitgestellte Identifikations- und Kontaktdaten |
Die nicht exportierbaren Daten sind die folgenden:
- Kategorie 1: Daten, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind
- Kategorie 2: Daten, die ein Geschäftsgeheimnis darstellen oder Informationen offenlegen, die sich auf das Geschäftsgeheimnis von Yousign oder Dritten beziehen.