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Wachstumschancengesetz und steuerliches Investitionssofortprogramm 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

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Das Wachstumschancengesetz, veröffentlicht am 27. März 2024, und das darauf folgende steuerliche Investitionssofortprogramm vom Juni 2025 markieren wichtige Schritte in der deutschen Steuerpolitik. Mit gezielten steuerlichen Erleichterungen und Investitionsanreizen soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gestärkt werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von neuen Abschreibungsmöglichkeiten und vereinfachten Regelungen.

Die Bundesregierung reagiert damit auf die wirtschaftlichen Herausforderungen und schafft Anreize für Investitionen in Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Technologien. Für Unternehmer:innen bedeutet dies konkrete finanzielle Vorteile – vorausgesetzt, sie kennen die neuen Regelungen und setzen sie rechtzeitig um.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über beide Gesetzespakete: von den konkreten Maßnahmen über die Vorteile für Ihr Unternehmen bis hin zu wichtigen Fristen und praktischen Tipps zur Umsetzung.

Zusammenfassung in Kürze

Wachstumschancengesetz (2024):

  • Veröffentlicht am 27. März 2024, bereits in Kraft
  • Degressive Abschreibung von bis zu 20 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter (April bis Dezember 2024)
  • Verbesserungen bei Verlustvortrag, Sonderabschreibungen und Umsatzsteuer

Steuerliches Investitionssofortprogramm (2025):

  • Kabinettsbeschluss vom 4. Juni 2025, verkündet am 18. Juli 2025
  • Erhöhte degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent (Juli 2025 bis Dezember 2027)
  • Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
  • Spezielle Förderung für Elektrofahrzeuge und Forschung

Zielgruppe: Besonders vorteilhaft für KMU und innovative Unternehmen

Was sind das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm?

Diese beiden Gesetzespakete bilden zusammen ein umfassendes Reformprogramm, das die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland fördern soll. Sie bündeln verschiedene steuerliche Maßnahmen, die Unternehmen entlasten und Investitionen anregen. Als eines der größten Reformpakete der letzten Jahre stellen sie einen wichtigen Baustein zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland dar.

Ziele und Hintergrund der Gesetze

Die Bundesregierung verfolgt mit diesen Reformen drei zentrale Ziele:

  • Förderung von Investitionen: Durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten werden Anreize für Investitionen in moderne Technologien, Digitalisierung und nachhaltige Geschäftsmodelle geschaffen. Die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung ermöglicht Unternehmen, Investitionskosten schneller steuerlich geltend zu machen.
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Deutsche Unternehmen sollen im internationalen Vergleich attraktivere Rahmenbedingungen erhalten, insbesondere bei der steuerlichen Behandlung von Investitionen. Die Gesetze schaffen Planungssicherheit und machen den Standort Deutschland attraktiver.
  • Unterstützung von KMU: Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Gesetze enthalten spezifische Maßnahmen, die gerade diese Unternehmensgruppe entlasten und ihre Innovationskraft stärken.

Hintergrund dieser Reform sind die wirtschaftlichen Herausforderungen durch Digitalisierung, Klimawandel und internationale Konkurrenz. Deutschland muss seine Position als Wirtschaftsstandort sichern – diese Gesetzespakete sind wichtige Bausteine dieser Strategie.

Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

Die beiden Gesetzespakete umfassen zahlreiche steuerliche Änderungen. Die folgenden Maßnahmen sind für Unternehmen besonders relevant:

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gemäß § 7 Abs. 2 EStG. Die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) wurde in zwei Stufen wiedereingeführt und bietet Unternehmen deutliche Vorteile.

Phase 1 – Wachstumschancengesetz (2024): Die degressive Abschreibung wurde für Anschaffungen zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Dezember 2024 wieder ermöglicht. Der anzuwendende Prozentsatz beträgt das Doppelte der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 20 Prozent.

Phase 2 – Investitionssofortprogramm (2025-2027): Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 wurde der Prozentsatz auf das Dreifache der linearen Abschreibung, höchstens jedoch 30 Prozent, erhöht. Dies führt zu einer noch schnelleren steuerlichen Entlastung in der Anfangsphase einer Investition.

Wichtig:

Die degressive AfA ermöglicht es, in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Nutzen Sie diesen befristeten Zeitraum für geplante Investitionen optimal aus.

Beispiel:

Ein Unternehmen investiert im August 2025 in eine neue Produktionsanlage im Wert von 100.000 Euro. Statt jährlich 10 Prozent linear abzuschreiben, kann es im ersten Jahr 30 Prozent (30.000 Euro) geltend machen. In den Folgejahren sinkt der Betrag, die Liquidität wird aber genau dann geschont, wenn die Investition frisch getätigt wurde.

Diese Regelung gilt für neu angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter und ist zeitlich befristet – ein Anreiz, zeitnah zu investieren.

Sonderabschreibungen und Investitionsanreize

Neben der degressiven AfA führen die Gesetze Sonderabschreibungen in verschiedenen Bereichen ein:

  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken, können Bauherr:innen zusätzliche Abschreibungen für den Neubau von Mietwohnungen nutzen. Die Bedingungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz verbessert: Der Anwendungszeitraum wurde bis zum 1. Oktober 2029 verlängert und die Fördersätze erhöht (Bemessungsgrundlage bis zu 4.000 EUR je Quadratmeter, Anschaffungskosten bis 5.200 EUR je Quadratmeter). Dies gilt insbesondere für bezahlbaren Wohnraum in Ballungsgebieten.
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, profitieren von erhöhten Fördersätzen. Durch das Investitionssofortprogramm 2025 wurde die maximale Bemessungsgrundlage von 10 Millionen EUR auf 12 Millionen EUR angehoben. Der förderfähige Wert für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wurde auf 100 EUR je Arbeitsstunde erhöht. Zudem werden nun auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent berücksichtigt.
  • Steuerliches Investitionssofortprogramm: Das Programm sieht gezielte Maßnahmen vor, die Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung fördern. Diese Maßnahmen sind Teil der Strategie zur Modernisierung der deutschen Wirtschaft.

Gut zu wissen:

Für F&E-Vorhaben müssen Sie alle Projektunterlagen lückenlos dokumentieren. Eine elektronische Signaturlösung mit automatisierter, GoBD-konformer Archivierung erleichtert den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erheblich und sichert Ihre Förderansprüche.

Sonderabschreibungen sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Prüfen Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und dokumentieren Sie alle Aufwendungen lückenlos. Versäumte Antragsfristen können zum Verlust der Förderung führen.

Änderungen bei der Umsatzsteuer

Die Gesetzespakete bringen auch Anpassungen im Umsatzsteuergesetz (UStG). Konkret betrifft dies:

  • Modernisierung der Kleinunternehmerregelung: Ab dem 1. Januar 2025 gelten durch die Umsetzung der EU-Richtlinie neue Umsatzgrenzen: 25.000 EUR im Vorjahr und maximal 100.000 EUR im laufenden Jahr. Diese Änderung erleichtert mehr Unternehmen den Zugang zur vereinfachten Regelung.
  • Vereinfachungen bei der Vorsteuer: Die Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen wird in bestimmten Fällen vereinfacht, was den administrativen Aufwand reduziert. Dies entlastet insbesondere kleinere Unternehmen bei der Buchhaltung.
  • Obligatorische E-Rechnung: Ab 2025 müssen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen nach § 14 UStG ausgestellt werden. Übergangsregelungen gelten bis Ende 2027. Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Anpassungen für grenzüberschreitende Geschäfte: Für Unternehmen, die im EU-Ausland tätig sind, werden Meldepflichten harmonisiert und digitale Prozesse gefördert. Dies erleichtert den grenzüberschreitenden Handel erheblich.

Diese Änderungen erleichtern insbesondere kleinen Unternehmen die Buchhaltung und schaffen mehr Planungssicherheit.

Weitere wichtige Steueränderungen

  • Körperschaftsteuer: Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von 15 Prozent auf 10 Prozent bis 2032 gesenkt – in fünf jährlichen Schritten von jeweils einem Prozentpunkt.
  • Thesaurierungssteuersatz: Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer sinkt der Steuersatz für nicht entnommene Gewinne von 28,25 Prozent auf 25 Prozent (ab 2032), gestaffelt über mehrere Jahre.
  • Elektromobilität: Eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung ermöglicht für Elektrofahrzeuge (angeschafft zwischen Juli 2025 und Dezember 2027) eine Abschreibung von 75 Prozent im Anschaffungsjahr. Die Bruttolistenpreisgrenze für die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung von E-Fahrzeugen wurde von 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben.
  • Verlustvortrag: Für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag auf 70 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte erweitert (vorher 60 Prozent).

Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen

Die Gesetzespakete richten sich gezielt an KMU. Die Vorteile sind vielfältig:

  • Liquiditätsvorteile: Durch degressive Abschreibungen und Sonderabschreibungen sinkt die Steuerlast in den ersten Jahren nach einer Investition. Dies verbessert die Liquidität genau dann, wenn sie am dringendsten benötigt wird. Unternehmen können diese Mittel direkt in Wachstum reinvestieren.
  • Planungssicherheit: Klare Regelungen und längere Übergangsfristen ermöglichen es Unternehmen, ihre Investitionen strategisch zu planen. Die zeitliche Staffelung der Maßnahmen gibt Handlungsspielraum.
  • Wettbewerbsvorteile: Unternehmen, die die neuen Möglichkeiten nutzen, können schneller in moderne Technologien investieren und sich so Wettbewerbsvorteile sichern. Die steuerlichen Anreize beschleunigen die Digitalisierung und Modernisierung.
  • Reduzierter Bürokratieaufwand: Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer und digitale Prozesse entlasten Unternehmen administrativ. Zeit und Ressourcen werden frei für das Kerngeschäft.
  • Spezielle KMU-Förderung bei Forschungszulage: Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition erhalten zusätzlich eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte – insgesamt also 35 Prozent statt 25 Prozent.

Gerade für KMU, die oft mit begrenzten Ressourcen arbeiten, können diese Vorteile den entscheidenden Unterschied machen.

Fristen und wichtige Termine für die Umsetzung

Die Umsetzung erfolgt gestaffelt. Folgende Termine sollten Sie im Blick behalten:

  • Bereits in Kraft: Das Wachstumschancengesetz wurde am 27. März 2024 verkündet und ist bereits wirksam. Die meisten Maßnahmen gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2024.
  • Juli 2025 – Dezember 2027: Zeitraum für die erhöhte degressive AfA von 30 Prozent und die spezielle E-Fahrzeug-Abschreibung. Unternehmen sollten diese befristete Frist nutzen, um geplante Investitionen umzusetzen und maximal zu profitieren.
  • Ab 2028: Beginn der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer (2028: 14%, 2029: 13%, 2030: 12%, 2031: 11%, 2032: 10%).
  • Antragsfristen: Für bestimmte Förderungen (z. B. F&E-Vorhaben) gelten spezifische Antragsfristen. Die rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend für die Bewilligung.
  • E-Rechnung: Ab 1. Januar 2025 grundsätzlich Pflicht im B2B-Bereich, mit Übergangsregelungen bis Ende 2026 (alle Unternehmen) bzw. Ende 2027 (Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 EUR).

Achtung:

Versäumte Fristen können dazu führen, dass Ihr Unternehmen von steuerlichen Vorteilen ausgeschlossen wird. Planen Sie rechtzeitig und holen Sie sich professionelle Beratung. Ein Steuerkalender hilft, keine Deadline zu verpassen.

Zeitraum

Maßnahme

Ihre Aktion

April – Dez. 2024

Degressive AfA (20%)

Bereits genutzt oder für Nachzügler prüfen

Juli 2025 – Dez. 2027

Degressive AfA (30%)

Investitionen prüfen und zeitnah umsetzen

Juli 2025 – Dez. 2027

E-Fahrzeug-Abschreibung (75%)

Anschaffung elektrischer Firmenfahrzeuge planen

2024–2027

Erhöhter Verlustvortrag (70%)

Verlustvorträge optimieren

Ab 2025

E-Rechnung (Übergang bis 2027)

Buchhaltung anpassen, Software aktualisieren

Ab 2028

KSt-Senkung beginnt

Langfristige Steuerplanung anpassen

Individuell

F&E-Förderung

Fristen bei Finanzbehörde erfragen, Projektdokumentation anlegen

Digitalisierung und Dokumentation: Erfolgsfaktoren für Ihre Förderung

Die digitale Transformation ist ein zentraler Bestandteil der Gesetzespakete. Unternehmen, die in Digitalisierung investieren, profitieren nicht nur von steuerlichen Vorteilen, sondern steigern auch ihre Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein konkretes Beispiel: Die Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse, etwa durch elektronische Signaturen und papierlose Workflows, spart Zeit und Kosten. Dies ist besonders relevant für die Erfüllung der Dokumentationspflichten bei Sonderabschreibungen und F&E-Förderungen.

Warum digitale Prozesse bei Förderanträgen entscheidend sind

Das Finanzamt verlangt für Sonderabschreibungen und F&E-Vorhaben lückenlose Nachweise aller Projektverträge, Rechnungen und relevanten Dokumente. Elektronische Rechnungen mit qualifizierter elektronischer Signatur sind rechtssicher und erfüllen die Anforderungen des § 14 UStG sowie der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form).

Praktisches Beispiel:

Ein mittelständisches Unternehmen beantragt die Forschungszulage für ein Entwicklungsprojekt. Das Finanzamt fordert Nachweise aller Verträge mit externen Dienstleistern, Arbeitsverträge der beteiligten Mitarbeiter und projektbezogene Rechnungen. Mit einer elektronischen Signaturlösung und automatisierter, GoBD-konformer Archivierung sind alle Dokumente revisionssicher verfügbar – der Antrag wird ohne Verzögerung bewilligt.

Elektronische Signaturen nach eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung unterscheidet drei Sicherheitsniveaus elektronischer Signaturen:

  1. Einfache elektronische Signatur: Grundlegende elektronische Identifizierung
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, Erkennung nachträglicher Änderungen möglich
  3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Höchstes Sicherheitsniveau, rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt

Für die meisten Geschäftsprozesse und Steuerdokumente ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend. Die QES ist nur für bestimmte formstrenge Rechtsgeschäfte zwingend erforderlich.

Yousign bietet Ihrem Unternehmen:

  • Rechtskonforme elektronische Signaturen nach eIDAS-Verordnung (einfach, fortgeschritten, qualifiziert)
  • GoBD-konforme Archivierung aller steuerrelevanten Dokumente mit revisionssicherer Aufbewahrung
  • Automatisierte Workflows für schnellere Vertragsabwicklung und Investitionsgenehmigungen
  • Nahtlose Integration in gängige Buchhaltungssoftware und ERP-Systeme
  • Vollständige Audit-Trails für jeden Signaturvorgang – ideal für Nachweispflichten

Die Kombination aus den steuerlichen Vorteilen der Gesetzespakete und modernen digitalen Lösungen verschafft Ihrem Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil. Sie beschleunigen nicht nur Ihre Prozesse, sondern sichern auch Ihre Förderansprüche optimal ab.

Nutzen Sie die Vorteile der Steuerreformen mit digitalen Prozessen

Sichern Sie Ihre Förderansprüche mit revisionssicherer Dokumentation und beschleunigen Sie Ihre Investitionsprozesse.

Fazit: Jetzt handeln und Chancen nutzen

Das Wachstumschancengesetz 2024 und das steuerliche Investitionssofortprogramm 2025 bieten deutschen Unternehmen erhebliche Chancen, ihre Steuerlast zu senken und in die Zukunft zu investieren. Besonders KMU sollten die neuen Möglichkeiten aktiv nutzen, um sich Liquiditätsvorteile zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die befristete Erhöhung der degressiven Abschreibung auf 30 Prozent bis Ende 2027 schafft ein zeitlich begrenztes Fenster für Investitionen. Wer jetzt plant und handelt, maximiert die steuerlichen Vorteile.

Ihre Checkliste 2025–2027

  • Investitionsbudget festlegen: Analysieren Sie, welche Anschaffungen Sie 2025–2027 tätigen möchten, um von der degressiven Abschreibung von 30 Prozent zu profitieren.
  • Steuerliche Berechnung klären: Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Abschreibungsmethode für Ihre spezifischen Investitionen optimal ist.
  • F&E-Projekte identifizieren: Prüfen Sie, welche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für die erweiterte Förderung in Frage kommen (neue Bemessungsgrundlage: 12 Mio. EUR), und bereiten Sie Anträge vor.
  • Digitale Dokumentation einrichten: Implementieren Sie eine elektronische Signatur- und Archivierungslösung, um Nachweispflichten für Sonderabschreibungen mühelos zu erfüllen.
  • E-Mobility prüfen: Nutzen Sie die 75%-Sofortabschreibung für Elektrofahrzeuge (Juli 2025 – Dezember 2027) und die erhöhte Dienstwagengrenze (100.000 EUR).
  • Fristen markieren: Tragen Sie alle relevanten Termine für Anträge und Investitionszeiträume in Ihren Kalender ein – versäumte Fristen kosten Geld.
  • Professionelle Beratung einholen: Ein Steuerberater hilft Ihnen, alle Vorteile optimal auszuschöpfen und Fehler zu vermeiden.
  • E-Rechnung vorbereiten: Stellen Sie Ihre Buchhaltung bis spätestens Ende 2027 auf elektronische Rechnungen um (früher für größere Unternehmen).

Die Gesetzespakete sind mehr als Steuerreformen – sie sind eine Einladung, zukunftsorientiert zu handeln. Nutzen Sie diese Chance für Ihr Unternehmen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Für welche Unternehmen gelten die Gesetze?

    Die Gesetze gelten für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, wobei viele Maßnahmen gezielt KMU begünstigen. Auch Freiberufler und Selbstständige profitieren von einzelnen Regelungen wie der degressiven Abschreibung und den UStG-Änderungen.

  • Was bedeutet degressive Abschreibung konkret?

    Bei der degressiven AfA können Sie in den ersten Jahren höhere Abschreibungsbeträge geltend machen (maximal 30 Prozent für Investitionen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027). Dies verbessert Ihre Liquidität nach großen Investitionen erheblich und beschleunigt die steuerliche Entlastung.

  • Gibt es Förderungen für Digitalisierungsprojekte?

    Ja, die Gesetze sehen Sonderabschreibungen für Investitionen in Digitalisierung und Klimaschutz vor. Besonders die erweiterte Forschungszulage (Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. EUR) fördert innovative Projekte. Details zu spezifischen Förderungen und Antragsverfahren erfahren Sie bei Ihrer Finanzbehörde oder Ihrem Steuerberater.

  • Muss ich Anträge stellen, um von den Vorteilen zu profitieren?

    Für einige Maßnahmen (z. B. F&E-Förderung, bestimmte Sonderabschreibungen) sind Anträge erforderlich. Andere Regelungen, wie die degressive AfA, können Sie direkt in Ihrer Steuererklärung nach § 7 Abs. 2 EStG geltend machen – ohne separaten Antrag.

  • Wo finde ich aktuelle Informationen zu den Gesetzespaketen?

    Offizielle Informationen bietet das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website. Ihr Steuerberater informiert Sie über individuelle Anwendungsfälle und unterstützt bei der optimalen Nutzung der Maßnahmen.

  • Kann ich rückwirkend von den Regelungen profitieren?

    Das Wachstumschancengesetz trat am 27. März 2024 in Kraft, viele Regelungen gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2024. Die erhöhte degressive AfA von 30 Prozent gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025. Investitionen, die vor diesem Zeitpunkt getätigt wurden, sind nach den damals gültigen Regelungen zu behandeln (20% für April–Dezember 2024).

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm?

    Das Wachstumschancengesetz (März 2024) ist das Basisgesetz mit umfassenden Steuerreformen. Das Investitionssofortprogramm (Juli 2025) ist eine Ergänzung, die insbesondere die degressive Abschreibung von 20% auf 30% erhöht und zusätzliche Maßnahmen für E-Mobilität und Forschung enthält.

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