4 min

Wachstumschancengesetz 2026: Was ändert sich für KMU bei Steuern und Abschreibungen?

Quels indicateurs suivre pour piloter sa croissance

Entdecken Sie die elektronische Signatur von Yousign

Testen Sie 14 Tage kostenlos unsere sichere, rechtskonforme und benutzerfreundliche eSignatur-Lösung.

Das Wachstumschancengesetz wurde am 27. März 2024 verkündet (BGBl. I 2024 Nr. 108). Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche steuerlichen Änderungen bis 2026 und darüber hinaus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland gelten.

Die Reform zielt darauf ab, Investitionen zu fördern, Innovationen zu unterstützen und die Bürokratie zu reduzieren. Doch welche konkreten Änderungen betreffen KMU bei Steuern und Abschreibungen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und deren praktische Auswirkungen.

Zusammenfassung in Kürze

  • Inkrafttreten: 27. März 2024, gestaffelte Umsetzung bis 2028
  • Entlastungsvolumen: 3,2 Milliarden Euro für Unternehmen
  • Degressive AfA: 20% für Maschinen (31.3.-31.12.2024), 5% für Wohngebäude (bis 2029)
  • Sonderabschreibung: Erhöhung von 20% auf 40% nach § 7g EStG
  • Forschungszulage: 35% für KMU (Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. EUR)
  • Verlustvortrag: Befristet auf 70% erhöht (2024-2027)
  • E-Rechnung: Empfangspflicht ab 1.1.2025, vollständige Pflicht ab 2028

Was ist das Wachstumschancengesetz?

Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness – kurz Wachstumschancengesetz – ist eine der größten steuerlichen Reformen der letzten Jahre in Deutschland.

Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat wurde im Februar 2024 ein Kompromiss erzielt. Das ursprünglich geplante Entlastungsvolumen von rund 7 Milliarden Euro wurde auf 3,2 Milliarden Euro reduziert. Dennoch profitieren KMU von zahlreichen Maßnahmen, die ihre Liquidität verbessern und Investitionen attraktiver machen.

Ziele der Reform: Steuervereinfachung und Steuerfairness

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verfolgt mit dem Wachstumschancengesetz mehrere strategische Ziele:

  • Investitionen ankurbeln: Durch verbesserte Abschreibungsregeln sollen Unternehmen mehr in Maschinen, Anlagen und Gebäude investieren
  • Innovation fördern: Die steuerliche Forschungsförderung wird deutlich ausgeweitet
  • Steuervereinfachung: Schwellenwerte für Buchführungspflichten werden angehoben, sodass kleinere Unternehmen mit vereinfachten Verfahren arbeiten können
  • Steuerfairness: Verbesserte Verlustverrechnung und degressive Abschreibungen schaffen gerechtere Bedingungen für KMU
  • Digitalisierung vorantreiben: Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab 2025 modernisiert Rechnungsprozesse

Die Reform wurde entwickelt, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und KMU mehr Spielraum für Wachstum zu geben.

Zeitplan der Umsetzung (2024-2027)

Das Wachstumschancengesetz tritt gestaffelt in Kraft:

Jahr

Maßnahmen

2024

Degressive AfA für bewegliche Güter (31.3.-31.12.2024), Sonderabschreibung 40%, Forschungszulage erweitert, Schwellenwerte Buchführung erhöht

2025

E-Rechnung: Empfangspflicht für alle Unternehmen ab 1.1.2025, Verlustvortrag 70% beginnt

2026-2027

Schrittweise Ausstellungspflicht E-Rechnung je nach Unternehmensgröße

2028

Vollständige E-Rechnung-Pflicht im B2B-Bereich

Wichtig

Einige Maßnahmen wie die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter galten nur für einen begrenzten Zeitraum von neun Monaten in 2024. Unternehmen sollten daher die genauen Fristen im Blick behalten.

Degressive Abschreibung: Neue Möglichkeiten für Investitionen

Eine der zentralen Neuerungen des Wachstumschancengesetzes ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für bestimmte Wirtschaftsgüter. Diese Methode erlaubt es Unternehmen, in den ersten Jahren nach einer Anschaffung höhere Beträge steuerlich geltend zu machen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeuge)

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – wie Maschinen, Produktionsanlagen oder Büroausstattung – gilt eine zeitlich begrenzte Regelung:

  • Anschaffungszeitraum: 31. März 2024 bis 31. Dezember 2024
  • Methode: Degressive AfA mit maximal dem doppelten Satz der linearen Abschreibung, begrenzt auf 20% pro Jahr
  • Wechsel möglich: Unternehmen können später zur linearen Abschreibung wechseln, um die verbleibende Restwertverzinsung zu optimieren

Praxisbeispiel: Ein Unternehmen kauft im August 2024 eine Maschine für 100.000 EUR mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren.

  • Lineare AfA: 10% pro Jahr = 10.000 EUR
  • Degressive AfA: 20% pro Jahr = 20.000 EUR im ersten Jahr

Der Vorteil: Durch die höhere Abschreibung im ersten Jahr sinkt der steuerpflichtige Gewinn stärker, was die Liquidität des Unternehmens kurzfristig verbessert.

Wohngebäude: 5% degressive AfA

Für neu errichtete Wohngebäude wurde eine längerfristige Regelung eingeführt:

  • Zeitraum: Baubeginn zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029
  • Satz: 5% degressive AfA pro Jahr (ursprünglich waren 6% geplant, wurde im Vermittlungsausschuss reduziert)
  • Geltungsbereich: Gebäude in EU-/EWR-Staaten

Diese Maßnahme soll vor allem den Wohnungsbau ankurbeln und Investoren Anreize bieten, in neue Wohnimmobilien zu investieren.

Sonderabschreibung § 7g EStG: Verdopplung auf 40%

Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG ist ein besonders attraktives Instrument für kleine Unternehmen. Sie wurde durch das Wachstumschancengesetz deutlich aufgewertet.

Wer profitiert?

Die Sonderabschreibung steht Unternehmen zu, die im Jahr vor der Investition einen Gewinn von maximal 200.000 EUR erzielt haben. Dies betrifft vor allem Einzelunternehmer, Freiberufler und kleinere GmbHs.

Änderungen:

  • Vor der Reform: Sonderabschreibung von bis zu 20%
  • Nach der Reform: Sonderabschreibung von bis zu 40% (für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2023)

Die Sonderabschreibung kann zusätzlich zur regulären AfA genutzt werden und ist über fünf Jahre verteilt einsetzbar.

Gut zu wissen

Die Sonderabschreibung kann mit der regulären AfA kombiniert werden. So können Sie im ersten Jahr bis zu 48% des Anschaffungswerts steuerlich geltend machen (40% Sonderabschreibung + 8,33% lineare <strong>AfA</strong> bei 6 Jahren Nutzungsdauer).

Praxisbeispiel

Ein Einzelunternehmer mit einem Gewinn von 180.000 EUR kauft im Jahr 2024 ein neues Firmenfahrzeug für 50.000 EUR (Nutzungsdauer: 6 Jahre).

Ohne Sonderabschreibung: Lineare AfA: 50.000 EUR ÷ 6 Jahre = 8.333 EUR pro Jahr

Mit Sonderabschreibung 40%:

  • Sonderabschreibung im ersten Jahr: 50.000 EUR × 40% = 20.000 EUR
  • Plus lineare AfA: 8.333 EUR
  • Gesamt im ersten Jahr: 28.333 EUR statt 8.333 EUR

Das bedeutet eine sofortige Steuererleichterung und verbesserte Liquidität in den ersten Jahren nach der Investition.

Verlustvortrag: 70% statt 60% (2024-2027)

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Verlustverrechnung nach § 10d EStG.

Bislang konnten Unternehmen Verluste aus Vorjahren nur zu 60% des Gewinns (oberhalb eines Sockelbetrags von 1 Million EUR) verrechnen. Das Wachstumschancengesetz erhöht diese Quote befristet auf 70% für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027.

Was bedeutet das?

  • Unternehmen, die in einem Jahr Verluste machen, können diese in späteren Jahren besser mit Gewinnen verrechnen
  • Die Steuerbelastung sinkt, wenn das Unternehmen wieder profitabel wird
  • Achtung: Die Regelung gilt nur für die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, nicht für die Gewerbesteuer

Achtung

Die Erhöhung auf 70% gilt nicht für die Gewerbesteuer, sondern ausschließlich für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Planen Sie Ihre Steuerstrategie entsprechend.

Beispiel: Ein Unternehmen hatte 2023 einen Verlust von 500.000 EUR und macht 2024 einen Gewinn von 800.000 EUR.

  • Sockelbetrag: 1 Million EUR (vollständig verrechenbar, aber Gewinn ist darunter)
  • Mit 70%-Regelung: 800.000 EUR × 70% = 560.000 EUR Verlust verrechenbar
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 800.000 EUR – 500.000 EUR = 300.000 EUR

Ohne die Erhöhung auf 70% wären nur 480.000 EUR verrechenbar gewesen – die Reform bringt also eine echte Entlastung in der Nachverlustphase.

Forschungsförderung: Mehr Unterstützung für Innovation

Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetzes deutlich erweitert. Für KMU, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren, ergeben sich damit neue Chancen.

KMU-Bonus von 35%

  • Grundsatz: Der reguläre Satz der Forschungszulage beträgt 25% der förderfähigen Aufwendungen
  • KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. EUR Umsatz) erhalten zusätzlich 10 Prozentpunkte, also insgesamt 35%

Das bedeutet: Für jeden Euro, den ein KMU in F&E investiert, erhält es 35 Cent als Steuergutschrift.

Bemessungsgrundlage erhöht

Die Bemessungsgrundlage – also der maximale Betrag förderfähiger F&E-Kosten – wurde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen EUR angehoben und dauerhaft festgeschrieben.

Weitere Verbesserungen:

  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern werden mit 70 EUR/Stunde anerkannt (vorher: 40 EUR/Stunde)
  • Auftragsforschung: 70% der Kosten sind förderfähig (vorher: 60%)
  • Anlagegüter: Auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die ausschließlich für F&E genutzt werden, sind nun förderfähig

Praxisbeispiel: Ein Software-Startup mit 30 Mitarbeitern investiert 500.000 EUR in die Entwicklung einer neuen Anwendung.

  • Forschungszulage (35%): 500.000 EUR × 35% = 175.000 EUR Steuergutschrift
  • Diese Gutschrift kann mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt werden

Investitionen rechtssicher dokumentieren

Mit Yousign signieren Sie alle Investitionsdokumente elektronisch

Vereinfachungen für kleine Unternehmen

Neben steuerlichen Anreizen für Investitionen bringt das Wachstumschancengesetz auch Erleichterungen im Verwaltungsbereich – ein wichtiger Schritt zur Steuervereinfachung.

Buchführungspflicht: Höhere Schwellenwerte

Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht nach § 141 AO wurden angehoben:

Kriterium

Alt

Neu

Jahresumsatz

> 600.000 EUR

> 800.000 EUR

Gewinn

> 60.000 EUR

> 80.000 EUR

Folge: Unternehmen, die unterhalb dieser Schwellenwerte bleiben, können weiterhin die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen – eine deutlich einfachere Form der Gewinnermittlung als die Bilanzierung.

Dies spart Zeit und Kosten, insbesondere für Steuerberater und Buchhalter.

Ist-Besteuerung und weitere Erleichterungen

Auch bei der Umsatzsteuer gibt es Vereinfachungen:

  • Ist-Besteuerung (§ 20 UStG): Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 EUR (vorher: 600.000 EUR) können die Umsatzsteuer nach Zahlungseingang statt nach Rechnungsstellung abführen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Dispens von monatlichen oder vierteljährlichen Voranmeldungen, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres unter 2.000 EUR lag (vorher: 1.000 EUR)
  • Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr nötig (außer auf Anforderung des Finanzamts)

Diese Maßnahmen reduzieren die Verwaltungslast erheblich und ermöglichen es Unternehmern, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren – ein zentraler Aspekt der Steuerfairness.

Zusammenhang mit E-Rechnung Pflicht

Das Wachstumschancengesetz beinhaltet auch die schrittweise Einführung der E-Rechnung-Pflicht im B2B-Bereich.

Wichtige Daten:

  • Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen
  • 2025-2026: Übergangsphase, in der noch Papierrechnungen oder PDFs versendet werden dürfen (mit Zustimmung des Empfängers)
  • Ab 2027: Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 EUR müssen E-Rechnungen ausstellen
  • Ab 2028: Vollständige E-Rechnungs-Pflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich

Was ist eine E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF per E-Mail, sondern eine strukturierte elektronische Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD, die automatisch verarbeitet werden kann.

Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung ab 2025 steigt auch der Bedarf an rechtssicheren digitalen Prozessen. Verträge mit Steuerberatern, Investitionsverträge für Maschinen und Anlagen sowie F&E-Dokumentationen müssen schnell und sicher unterzeichnet werden. Mit Yousign signieren Sie alle Dokumente elektronisch – eIDAS-konform, rechtsgültig und vollständig digital.

FAQ: Häufige Fragen zum Wachstumschancengesetz

  • Was ist das Wachstumschancengesetz?

    Das Wachstumschancengesetz ist eine umfassende Steuerreform, die am 27. März 2024 in Kraft getreten ist. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung von Investitionen, Innovation und Bürokratieabbau und bringt Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro für Unternehmen.

  • Wann gilt die degressive Abschreibung für Maschinen?

    Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt für Anschaffungen zwischen dem 31. März 2024 und dem 31. Dezember 2024. Für Wohngebäude gilt eine längere Frist bis 2029.

  • Wer profitiert von der Sonderabschreibung § 7g EStG?

    Unternehmen mit einem Gewinn von maximal 200.000 EUR im Jahr vor der Investition können die Sonderabschreibung von bis zu 40% nutzen.

  • Gilt der höhere Verlustvortrag von 70% dauerhaft?

    Nein, die Erhöhung von 60% auf 70% gilt befristet für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027. Ab 2028 sinkt die Quote wieder auf 60%.

  • Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?

    KMU erhalten eine Forschungszulage von 35% (25% Grundsatz + 10% KMU-Bonus) auf förderfähige F&E-Aufwendungen bis zu 10 Millionen EUR.

  • Muss mein Unternehmen ab 2025 E-Rechnungen empfangen können?

    Ja, ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen zu können. Die Ausstellungspflicht wird schrittweise bis 2028 eingeführt.

Nutzen Sie die Chancen des neuen Steuerrechts

Das Wachstumschancengesetz bietet KMU zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu optimieren und Investitionen zu fördern. Von der degressiven Abschreibung über die Sonderabschreibung bis zur erweiterten Forschungsförderung – die Palette der Maßnahmen ist breit.

Wichtig ist, die zeitlichen Fristen im Blick zu behalten und die Maßnahmen mit einem Steuerberater abzustimmen. Insbesondere bei komplexen Themen wie der Kombination verschiedener Abschreibungsmethoden oder der korrekten Anwendung der Forschungszulage ist fachkundige Beratung unverzichtbar.

Auch die E-Rechnung-Pflicht ab 2025 sollte rechtzeitig vorbereitet werden. Mit den richtigen digitalen Tools können Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern auch Ihre Rechnungsprozesse effizienter gestalten.

Digitalisieren Sie Ihre Rechnungsprozesse mit Yousign

Profitieren Sie von einer einfachen, sicheren und vollständig digitalen Lösung

Entdecken Sie die kostenlose elektronische Signatur von Yousign

Entdecken Sie unsere Kategorien

Testen Sie Yousign
14 Tage lang kostenlos

Vertrauen Sie wie mehr als 30.000 europäische Unternehmen Yousign zur Unterzeichnung und Verifizierung Ihrer Dokumente.

cta illustration