2 min

Aktualisiert am 8 Jul, 2024

Veröffentlicht am 7 Jun, 2024

Unterschrift ändern: Alles was Sie wissen müssen

Unterschrift ändern
Dina Janghorban

Dina Janghorban

Content Manager @Yousign

Übersicht

Es gibt verschiedene Dinge, die uns als Personen identifizieren oder die uns ausmachen. So hat zum Beispiel jeder Mensch einen einzigartigen Fingerabdruck, der nicht gefälscht werden kann.

Und auch unsere Unterschrift gehört zu uns: Als Heranwachsende haben wir uns gefreut, endlich auch mal etwas unterschreiben zu können. Wir haben eventuell sogar rumprobiert, wie unsere Unterschrift besonders “cool” aussieht. Und im Laufe der Jahre hat sich das Schriftbild wahrscheinlich etwas geändert. 
Für den Fall der plötzlichen Änderung der Unterschrift haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt. Erfahren Sie alles zu möglichen Gründen, rechtlichen Grundlagen und Fallstricken.

Gründe für die Änderung der Unterschrift

Auch wenn viele von uns ihre Unterschrift ihr ganzes Lebens lang behalten, gibt es dennoch verschiedene Gründe für eine Änderung. Hierfür gibt es einige Beispiele:

  1. Namensänderung

Der häufigste Grund für die Änderung der eigenen Unterschrift ist die Änderung des Nachnamens, beispielsweise durch Heirat. 

  1. Aufwendige Unterschrift

Wenn eine Krankheit mit motorischen Einschränkungen es verhindert, viel zu schreiben, kann es sinnvoll sein, die Unterschrift anzupassen. 

  1. Persönliche Präferenzen

Es kann vorkommen, dass die eigene Unterschrift uns nicht mehr gefällt. Beispielsweise können verschnörkelte Unterschriften im Business-Kontext unprofessionell wirken.

  1. Sicherheitsbedenken

Auch wenn die eigene Handschrift sehr individuell ist, können manche Unterschriften leicht gefälscht werden. 

  1. Personenstandsänderung

Bei Änderung des Geschlechts oder auch des Vornamens kann eine Personenstandsänderung zur Änderung der Unterschrift führen.


Wenn Sie sich hier wiederfinden und Ihre Signatur anpassen möchten, sollten Sie dennoch einige Dinge beachten.

Gut zu wissen!

Der praktischste Zeitpunkt für die Änderung der eigenen Unterschrift aus nicht-dringlichen Gründen ist bei der Erneuerung Ihrer Ausweisdokumente.

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Rechtliche Grundlagen für die Anpassung der Unterschrift

Es gibt kein Gesetz, das es verbietet, die Signatur zu ändern. Sie müssen auch keinen Antrag stellen, um Ihre Unterschrift ändern zu können.

Wenn Sie Ihre Unterschrift ändern, bekommt das auch zunächst niemand mit. Dennoch ist es wichtig, den Überblick zu behalten und Missverständnissen vorzubeugen.

Welche Dokumente sind von der Änderung der Unterschrift betroffen?

Eine Unterschrift gilt als Nachweise der Identität und ist auf allen wichtigen Dokumenten zu finden. Dies betrifft alle Dokumente, die Sie in Ihrem bisherigen Leben unterschrieben haben, sowie solche, die Ihre Identität nachweisen.

  • Mietvertrag 
  • Kreditvertrag
  • Kaufvertrag
  • Vollmachten
  • Testament
  • Personalausweis
  • Krankenversicherungskarte
  • Bankkarte
  • Heiratsurkunde
  • Reisepass
  • Führerschein
  • usw.

Aber spätestens bei der nächsten offiziellen Unterschrift, wo im Regelfall der Abgleich mit einem Ausweisdokument erfolgt, könnte es Probleme geben.

Unser Tipp: Proaktiv vorgehen

Sie sollten daher proaktiv vorgehen und neue Ausweisdokumente mit Ihrer neuen Unterschrift anfertigen lassen. 

Außerdem sollten Sie Banken sowie die Vertragspartner wichtiger Verträge (beispielsweise Ihren Vermieter oder Arbeitgeber) über die neue Unterschrift informieren. So beugen Sie Missverständnissen vor. Eventuell müssen Verträge aktualisiert oder Dokumente erneut unterschrieben werden. 

Gut zu wissen!

Es kann vorkommen, dass die neue Unterschrift offiziell beglaubigt werden muss. Informieren Sie sich bei einem Notar oder Anwalt oder nutzen Sie die beglaubigte Unterschrift von Yousign.

Schritte für die Änderung der Unterschrift

Die Entscheidung ist gefallen: Sie haben eine neue Unterschrift. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte nun notwendig sind.

  1. Festlegung der Unterschrift und Übung: Überlegen Sie, wie die Unterschrift aussehen soll und verinnerlichen Sie sie. Im Optimalfall ist die neue Signatur schwer zu fälschen,
  2. Aktualisierung offizieller Dokumente: Beantragen Sie einen neuen Personalausweis, Reisepass sowie Führerschein.
  3. Information von Institutionen: Fertigen Sie ein Schreiben oder eine Mail für Banken, Versicherungen und Arbeitgeber an.
  4. Beglaubigung (bei Bedarf): Beglaubigung der neuen Unterschrift durch Anwalt, Notar oder digitales Unternehmen.
  5. Qualifizierte elektronische Signatur erstellen: Wenn Sie eine neue Unterschrift haben, empfehlen wir Ihnen diese auch digital. Mehr Infos hier.

Änderung der digitalen Unterschrift

Wenn Sie bereits eine digitale Unterschrift besitzen, die im Identifizierungsverfahren verifiziert wurde, können und sollten Sie diese auch anpassen. Das ist einfach über entsprechende Tools möglich und erleichtert Ihnen die Signatur diverser Dokumente.

Gut zu wissen!

Wenn Sie ein Dokument oder eine Datei handschriftlich signieren und einscannen, handelt es sich nicht um eine rechtsgültige digitale Unterschrift.

Die häufigsten Fragen zur Änderung der Unterschrift

  • Kann ich einfach meine Unterschrift ändern?

Ja, Sie können Ihre Unterschrift einfach ändern. Es gibt kein Gesetz, was dagegen spricht. Um Missverständnissen vorzubeugen und sich weiterhin ausweisen zu können, sollten Sie allerdings einige Schritte beachten. 

  • Kann man jedes Mal anders unterschreiben?

Generell ist es von Vorteil, eine Unterschrift zu haben und diese Form beizubehalten. Insbesondere bei offiziellen Dokumenten und Verträgen sollten Sie darauf achten, die gleiche Form zu nutzen.

  • Was muss in einer Unterschrift enthalten sein?

Eine Unterschrift muss in jedem Fall den vollen Nachnamen, auch Familiennamen genannt, enthalten. Wenn dieser sich ändert, ändert sich auch die Unterschrift.

  • Was macht eine gute Unterschrift aus?

Wenn Sie Ihre Unterschrift ändern, fragen Sie sich sicher, was denn eine gute Unterschrift ausmacht. Eine gute Unterschrift ist die individuelle und schwer fälschbare Darstellung Ihres Namens – und muss vor allem Ihnen gefallen.

Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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