Digitalisierung für KMUs – so geht’s  

3 min

Aktualisiert am 26 Mär, 2024

Veröffentlicht am 6 Jul, 2022

Richtig oder Falsch : 9 Aussagen über elektronische Signaturen

Bildtechnische Muster
Iman Belhabi

Iman Belhabi

Sales Developer

Illustration: Mélusine Vilars

Übersicht

Möchten Sie Ihr Wissen zu elektronische Signaturen testen? Das ist umso wichtiger, wenn man täglich damit zu tun hat!

Unser Team hat  9️⃣ eingegangene Ideen aufbereitet, von juristischen bis praktischen Themen. Jetzt sind Sie dran zu entscheiden: WAHR oder FALSCH ?

Wenn Sie dies wünschen, erhalten Sie natürlich auch Hinweise zum besseren Verständnis sowie Links zum Vertiefen.

ZUSAMMENFASSUNG 🔎
1. Elektronische Signaturen existieren in 3 verschiedenen Stufen.
2. Die elektronische Signatur ist in der gesamten Europäischen Union rechtsgültig.
3. Jeder kann ein Zertifikat für eine elektronische Signatur ausstellen.
4. Die eingescannte handschriftliche Unterschrift kann eine elektronische Unterschrift ersetzen.
5. Mit der elektronischen Signatur kann ich jedes Dokument unterschreiben.
6. Für die Nutzung einer elektronischen Signaturlösung sind technische Kenntnisse erforderlich.
7. Die elektronische Signatur ist für Großunternehmen reserviert.
8. Die Nutzung eines Anbieters elektronischer Signaturen ist teurer als das manuelle Unterschreiben.
9. Ich kann auf allen Mobilgeräten elektronisch unterschreiben.

1. Elektronische Signaturen existieren in 3 verschiedenen Stufen.

WAHR ✅

Der Unterschied zwischen den besteht im Sicherheitsniveau und den Schritten zur Validierung der Identität des Unterzeichners, die mehr oder weniger komplex sein können: 

  • die sogenannte einfache Unterschrift: die erste Stufe der Sicherheit und juristischen Anerkennung der Unterschrift eines Dokuments,
  • Fortgeschrittene Signatur: diese hat ein höheres Sicherheitsniveau, da sie anspruchsvollere Identitätsprüfungskriterien erfüllen muss,
  • Qualifizierte Signatur: Dies ist die komplexeste Stufe in Bezug auf Sicherheit und unterliegt gesetzgeberischen Bestimmungen in Bezug auf die Überprüfung der Identität des Unterzeichners und die Erstellung des Signaturschlüssels.

2. Die elektronische Signatur ist in der gesamten Europäischen Union rechtsgültig

WAHR ✅

Jeder Staat der Europäischen Union hat die eIDAS-Verordnung der EU in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland z.B. mittels des Vertrauensdienstegesetz.

Die nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland BNetzA und BSI, sind auch dafür zuständig, eIDAS-konforme Vertrauensdiensteanbieter  zu ermitteln und ihnen eine europaweit anerkannte Zertifizierung zu erteilen.

3. Jeder kann ein Zertifikat für eine elektronische Signatur ausstellen

FALSCH ❌

Es wird dringend empfohlen, elektronische Signaturen mit einer Lösung eines  und einer anerkannten Zertifizierungsstelle zu erstellen. Die Liste der europäischen Zertifizierungsstellen finden Sie auf der Website.

4. Die eingescannte Unterschrift kann eine elektronische Signatur ersetzen

FALSCH ❌

Im Gegensatz zu einer elektronischen Signatur ist eine aus mehreren Gründen nicht rechtsgültig:

  • Der Unterzeichner kann nicht identifiziert werden
  • Die Einwilligung in die Pflichten, die sich aus dem Dokument ergeben, kann nicht nachgewiesen werden
  • Es kann keine Vervielfältigung ausgeschlossen werden

Erfahren Sie in unserem entsprechenden Artikel mehr über die eingescannte Unterschrift.

5. Mit der elektronischen Signatur kann ich jedes Dokument unterschreiben.

WAHR, allerdings mit einigen Ausnahmen ⬇

Obwohl die digitale Signatur für alle Branchen und Berufe gilt, gibt es  die gesetzlich nicht digitalisiert werden können. Yousign stellt unter diesem Link eine Übersicht zum Download bereit.  

6. Für die Nutzung einer elektronischen Signaturlösung sind technische Kenntnisse erforderlich

FALSCH ❌

Eine Lösung für elektronische Signaturen ermöglicht Ihnen das schnelle und einfache Unterschreiben Ihrer Dokumente ohne Kopfzerbrechen und auf intuitive Weise.

Bei Yousign gilt: senden, wischen!

👉 Melden Sie sich in Yousign an. 
👉 Laden Sie das Dokument von Ihrem Computer oder aus der Cloud hoch.
👉 Konfigurieren Sie das Dokument, indem sie die verschiedenen erforderlichen Felder hinzufügen.
👉 Fügen Sie, falls notwendig, eine Anlage zu dem Vorgang hinzu.
👉 Wählen Sie die Unterzeichner aus und geben Sie ihre Adressdaten ein.
👉 Klicken Sie auf „Senden“ und fertig!

Unterzeichner ihrerseits können den Vertrag annehmen oder ablehnen, indem sie auf Unterschreiben klicken nachdem sie ihn vollständig gelesen und ihre Identität bestätigt haben. Der Versender wird bei Bedarf in Echtzeit über alle Handlungen informiert.

7. Die elektronische Signatur ist für Großunternehmen reserviert

FALSCH ❌

Im Gegenteil, Selbstständige sowie Klein- und mittelständische Unternehmen (über 99 % der deutschen Unternehmen) suchen nach einer sofortigen Antwort auf einfache Bedürfnisse in Bezug auf und brauchen mehr denn je auf ihre Bedürfnisse !

8. Die Nutzung eines Anbieters elektronischer Signaturen ist teurer als das manuelle Unterschreiben

FALSCH ❌

Im Durchschnitt werden bis zu 3 % des Gesamtumsatzes eines Unternehmens für Papier ausgegeben.

Bei Yousign bieten wir erschwingliche Tarife für unterschiedliche Anforderungen.

Wir haben auch ein schlüsselfertiges Angebot für Freiberufler und Selbstständige: der Tarif One ab 9 € pro Monat.

9. Ich kann auf allen Mobilgeräten elektronisch unterschreiben.

WAHR ✅

Sie können alle Ihre Dokumente online auf Smartphones und Tablets unterzeichnen, denn Yousign ist nicht nur eine SaaS-Lösung, sondern unsere Anwendung ist auch reaktionsschnell

Sie zeigt Informationen (Text, Bilder, Videos) je nach der Größe Ihres Bildschirms (Mobiltelefon, Tablet oder Desktop-Computer) unterschiedlich an, sodass Sie die App von überall nutzen können.

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Immer noch Zweifel an der elektronischen Signatur? Dann unterhalten Sie sich mit einem unserer Experten!



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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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