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Veröffentlicht am 19 Jan, 2024

Was sind die Besonderheiten eines Teilzeitarbeitsvertrags?

Teilzeitarbeitsvertrag Infos
Annina Huschke

Annina Huschke

Content Manager @Yousign

Illustration: Romain Grandmougin

Übersicht

Sie wollen einen Teilzeitbeschäftigten einstellen? Sie wissen nicht, was der Vertrag enthalten muss? Der Teilzeitarbeitsvertrag weist mehrere Besonderheiten auf, die Sie kennen sollten, um ihn vom Vollzeitarbeitsvertrag zu unterscheiden: Definition, inhaltliche und formale Bedingungen, Gehalt, Arbeitszeiten und vieles mehr. Erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer über den Teilzeitarbeitsvertrag wissen müssen.

Was ist ein Teilzeitarbeitsvertrag?

Bei einem Arbeitsvertrag in Teilzeit handelt es sich um eine spezifische Form des Beschäftigungsvertrages. Der entscheidende Unterschied zu einem konventionellen Arbeitsvertrag liegt in den Arbeitszeitmodalitäten. Im Teilzeitarbeitsvertrag erbringt der Arbeitnehmer seine Leistungen entweder in zeitlich unregelmäßigen Intervallen oder mit reduzierten Arbeitsstunden.

Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit unter der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit liegt. Doch wo genau liegt diese Höchstarbeitszeit? Im gegenwärtigen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steht dazu folgendes geschrieben: 

„(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.“

Welche Angaben müssen in einem Teilzeitarbeitsvertrag enthalten sein?

Es ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen nützlich, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dadurch sind beide Seiten abgesichert. Wenn man auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag verzichtet, fehlt einem in möglichen Meinungsverschiedenheiten dieses wichtige Dokument. Die folgenden Angaben dürfen in einem Teilzeitarbeitsvertrag nicht fehlen:

  • Die Kontaktdaten vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer
  • Das Datum des ersten Arbeitstages
  • Das Datum des letzten Arbeitstages, insofern es sich um ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis handelt
  • Der Einsatzort 
  • Die zukünftige Position und Tätigkeit des Beschäftigten
  • Genaue Informationen zum Gehalt
  • Die Arbeitszeiten 
  • Die Anzahl der freien Tage und die Festlegungen darüber, zu welchem Zeitpunkt diese genommen werden können.
  • Konkrete Angaben zur Kündigungsfrist
  • Sonstige betriebsinterne Regelungen und Vereinbarungen

Was ist die e-Signatur?

Arbeitszeit bei Teilzeit

Die genaue wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit muss im Teilzeitarbeitsvertrag angegeben werden.

Teilzeit lässt sich nur schwer definieren, denn praktisch gesehen gehören alle Stunden, die nicht als Vollzeit gewertet werden, zur Teilzeit. Genaueres hierzu lässt sich in § 2 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nachlesen: „Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers.“ Normalerweise spricht man bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 37 Stunden von Vollzeitarbeit. Alles, was darunter läge, gehöre dementsprechend zur Teilzeit. Es kommt letztendlich darauf an, was in dem Unternehmen, in dem man tätig sind, als Vollzeit und als Teilzeit ausgeschrieben wird. Dort können bereits 35 Stunden als Vollzeit gelten und demnach würden auch die Teilzeitstunden geringer ausfallen. Interne Vergleiche mit Mitarbeiter:innen bzw. Kolleg:innen können Ihnen einen genaueren Eindruck darüber verleihen, was in Ihrer Firma als Vollzeit und was als Teilzeit betrachtet wird. 

Wie wird die Vergütung in einem Teilzeitvertrag berechnet?

Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung muss das Gehalt von Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis zu dem eines Vollzeitbeschäftigten stehen, der bei gleicher Qualifikation eine gleichwertige Tätigkeit ausübt. Daher wird der Teilzeitbeschäftigte normalerweise entsprechend seiner Arbeitszeit vergütet.

Vollzeit- vs. Teilzeitarbeitsvertrag, welche Unterschiede gibt es?

Der Teilzeitarbeitsvertrag ist aufwendiger zu gestalten, da, wie bereits erwähnt, eine Reihe von Regeln festgelegt und schriftlich niedergelegt werden müssen. Dennoch kann er für Unternehmen, die Flexibilität benötigen, einen großen Vorteil darstellen.

Die Teilzeitarbeit kann nämlich vom Arbeitgeber auf Wochen-, Monats- oder Jahresbasis organisiert werden.

Das Jahr kann als Bezugsgröße dienen, indem eine Unternehmens- oder Betriebsvereinbarung oder, falls es keine solche gibt, eine Branchenvereinbarung oder ein Branchenabkommen geschlossen wird, um die Modalitäten der Arbeitszeitgestaltung festzulegen und die Verteilung der Arbeitszeit über einen Zeitraum zu organisieren, der länger als eine Woche und höchstens gleich lang wie ein Jahr ist. Eine solche Vereinbarung ist dringend zu empfehlen, um das Personalmanagement im Unternehmen optimieren zu können.

Unterschreiben Sie Ihren Teilzeitarbeitsvertrag mit der elektronischen Signatur 

Ein Teilzeitarbeitsvertrag kann elektronisch unterzeichnet werden. Die elektronische Unterschrift hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren so von einer erheblichen Zeitersparnis.

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Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

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