Obwohl u.a Personenversicherungen mit Prämienrückgewähr zwar gemäß europäischem Geldwäschegesetz einer Identifizierung des Versicherungsnehmers bedürfen, können in der Praxis mithilfe des Versicherungsmaklers quasi alle Versicherungsanträge elektronisch unterzeichnet werden.
Versicherungen auf dem Weg zum “Uber of Insurance”
Adam Riese, nexible, Allsecur - das sind nur ein paar Namen, die verdeutlichen, dass traditionelle Versicherer, im Gründerslang gerne als incumbents bezeichnet, nicht länger vor der Digitalisierung weglaufen. Mittlerweile geht es weniger um das ob, sondern vielmehr um das wie. In der Umsetzung werden entweder build-, buy- oder partner-Strategien eingesetzt. Umsetzung ist genau das Stichwort wo Yousign ins Spiel kommt. Zeit Licht ins Dunkel zu bringen auf Fragen, die uns von Versicherern im Zuge von Digitalisierungsprojekten gestellt werden: „Wie kann ich meine Antragsstrecke voll digitalisieren?“, Wie macht es die Konkurrenz?“ oder „Was bedeutet eine konsequente digitale Versicherungserfahrung aus Kundensicht?“.
Die Vision die Gründer aus unterschiedlichen Sektoren antreibt, lässt sich auf das Ziel herunterbrechen, die eine App für X zu sein: Amazon versucht mit seiner Plattform den Handel zu konzentrieren, Uber versucht dasselbe mit Mobilität und Alan mit Gesundheitsservices. Für Nutzer hat dieser Ansatz vor allem Vorteile in der Bequemlichkeit, da die Reibungsverluste und Informationsasymmetrien zwischen verschiedenen Anbietern entfallen. Unsere Versicherungskunden haben daher zum Ziel DER digitale Vollversicherer aus einer Hand zu sein. Yousign unterstützt sie dabei, indem es den Medienbruch der bis dato händischen Vertragsabschlusses eliminiert.
Elektronische Unterschriften - das Puzzleteil zur medienbruchfreien Kundenerfahrung
Aber was genau lässt sich per elektronischer Fernsignatur oder digitaler Unterschrift Vor-Ort unterzeichnen? Im Grunde genommen alles! Um den Zusatz „im Grunde genommen“ zu verstehen, bedarf es eines kleines technischen Exkurses. Die europäische eIDAS Verordnung unterscheidet zwischen drei Stufen elektronischer Unterschriften. Für die höchste Sicherheitsstufe, eine qualifizierte elektronische Unterschrift, sind in Deutschland zwei Verfahren zugelassen (in Wahrheit sind es mehr, aber die anderen verdienen aufgrund Ihrer Antiquiertheit keine Erwähnung in einem Digitalisierungsblog 😉):
- Identifizierungsverfahren via Videoanruf: Bei diesem Verfahren führt ein geschulter Callcenter-Mitarbeiter die Identifizierung im Rahmen eines circa 6-8-minütigen Videoanrufs durch.
- Ausstellung eines elektronischen Zertifikats: Von der Bundesnetzagentur zertifizierte Anbieter erstellen im Rahmen eines Präsenztermins ein zeitlich befristetes eZertifikat zur elektronischen Identifizierung
Beide Methoden widersprechen dem eingangs beschriebenen Kundenwunsch nach Nutzerfreundlichkeit und sind zudem noch teuer. Die Frage, die sich aufdrängt: Ist eine QES überhaupt notwendig für die Digitalisierung meiner Antragsstrecke?
Entdecken Sie unseren Artikel Was ist eine Qualifizierte Elektronische Signatur?
Wenn Sie mehr darüger erfahren möchten, welche Vorteile die e-Signatur für Ihre Kund:innen bringt, lesen Sie unseren Artikel "Versicherungsvertrag online von überall aus abschließen ist möglich: Unterschreiben Sie elektronisch!".
>95% der Versicherungspolicen können kundenfreundlich per Fernsignatur abgeschlossen werden
Folgenden Dokumente im Versicherungsbereich können rechtskonform mithilfe einer simplen oder fortgeschrittenen eSignatur unterzeichnet werden:
- Sachversicherungen
- Kfz
- Haftpflicht
- Reiserücktritt
- Hausrat
- Gebäudeschutz
- Rechtsschutz
- Tierhalter
- Gepäckversicherung
- Komposit
- ...
- Personen- und Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Auslandskranken
- Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeit
- Risikoleben
- ...
Diese Liste ist als nicht vollständig zu verstehen. Deshalb und aufgrund der Policenvielfalt, ist es wahrscheinlich sinnvoller die wenigen Ausnahmen aufzuzählen. Immerhin können mit einer simplen oder fortgeschrittenen eSignatur, inkl. Zwei- oder Drei-Faktor-Authentifizierung, wie Yousign sie anbietet, circa. 95% der versicherungsrelevanten Dokumente rechtskräftig unterzeichnet werden.
Es bedarf zwingend der handschriftlichen Unterschrift oder einer qualifizierten eSignatur, als Äquivalent der in § 126 BGB verankerten Schriftform, für folgende Dokumente:
- Kapitalbildende Personenversicherungen mit Prämienrückgewähr (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG)
- Lebensversicherung auf den Tod einer anderen Person (§ 150, Abs. 2 VVG)
- Erklärung des Versicherungsnehmers, auf Beratungs- und Informationsleistungen des Versicherungsvermittlers zu verzichten (§ 42c Abs. 2-3 VVG)
- Bevollmächtigung des Versicherungsvermittlers (§ 69 VVG)
Gesetz vs. Rechtsabteilung: Handhabung in der Praxis
In der Praxis werden jedoch auch kapitalbildende Personenversicherungen ohne QES unterschrieben. Ganz einfach aus dem Grund, da diese Policen oftmals noch beim Makler Vorort abgeschlossen werden (hierbei übernimmt der Makler die Rolle des Identifizierungsbeauftragten) oder es hat bereits eine Vorabidentifizierung stattgefunden, da es sich um einen Bestandskunden handelt (keine zusätzliche Identifizierung notwendig). Die gesetzmäßige Notwendigkeit der Identifizierung bzw. der Schriftform vs., das was die Rechtsabteilung des Versicherungsunternehmens vorschreibt, ist manchmal noch der Hemmschuh bei der Einführung einer rundum digitalen Kundenerfahrung bestehend aus Beratung, Abschluss und Abwicklung im Schadensfall. Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck sowie die wachsende Bedeutung der Millennials Generation für Versicherer ist ein Umdenken der Juristen jedoch nur eine Frage der Zeit.
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