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Aktualisiert am 28 Mär, 2024

Veröffentlicht am 22 Nov, 2023

Praktikumsvertrag: Alles, was Sie wissen müssen

Praktikumsvertrag: Inhalte, Rechte und Pflichten
Annina Huschke

Annina Huschke

Content Manager @Yousign

Illustration: Lou Catala

Übersicht

Ein Praktikumsvertrag markiert nicht nur den formellen Beginn eines beruflichen Abenteuers, sondern legt auch die Grundlage für eine wechselseitig vorteilhafte Beziehung zwischen Praktikant:innen und Unternehmen. Damit es innerhalb dieses Verhältnisses zu keinen Unstimmigkeiten kommt, sollten sich alle Vertragsparteien ausreichend absichern. Hierbei nimmt der Praktikumsvertrag einen sehr wichtigen Stellenwert ein. Was genau die Konditionen für ein Praktikum sind und was man beim Aufsetzen sowie vor dem Unterschreiben eines solchen Vertrags alles beachten sollte, soll in diesem Artikel thematisiert werden.

Praktikumsvertrag: Was ist das eigentlich?

Ein Praktikumsvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen und Vereinbarungen zwischen einem Praktikanten und der Organisation, in der das Praktikum absolviert wird, festlegt. Ob ein schriftlicher Praktikumsvertrag vorgesehen ist, hängt von der Art des Praktikums ab. Bei bestimmten Praktika reicht eine mündliche Vereinbarung beider Parteien. Die Wirksamkeit bleibt dieselbe.

Arten von Praktikum

Praktikum ist nicht gleich Praktikum. Zunächst einmal macht es einen Unterschied, ob ein Praktikum von einer Ausbildungsstelle vorgegeben ist oder ob es vom Praktikanten freiwillig und somit auf eigenständiger Basis absolviert wird. Darüber hinaus ist die Art des Praktikums ausschlaggebend für die vertraglichen Bedingungen. Dies betrifft vor allem die Praktikumsdauer und die Beurteilung am Ende der Praktikumszeit.

Schülerpraktikum

In einem Schülerpraktikum sollen Jugendliche und Kinder einen Einblick in die Berufswelt erhalten. Schülerpraktikant:innen sollen so eine Möglichkeit erhalten, anhand ihrer Interessen und Talente erste Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln. Bestenfalls hilft ihnen dieser erste Einblick bei der späteren Berufswahl. Im Schülerpraktikum spielt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine bedeutende Rolle. Dieses beinhaltet unter anderem konkrete Schutzvorschriften im Hinblick auf die Arbeitszeiten und Tätigkeiten während des Schülerpraktikums. Ein Schülerpraktikum erfolgt in der Regel unentgeltlich

Es steht der Praxisstelle frei, ob ihre Schülerpraktikant:innen eine Vergütung bekommen.

Hochschulpraktikum

Die meisten Studiengänge in Deutschland beinhalten ein Pflichtpraktikum, was im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung zu absolvieren ist. Aber auch freiwillige Praktika sind bei Student:innen beliebt, um herauszufinden, ob das gewählte Studienfach mit den Erwartungen an die zukünftige berufliche Karriere übereinstimmt. Des Weiteren lässt sich der eigene Lebenslauf durch praktische Erfahrung aufwerten. 

Schnupperpraktikum 

Ein Schnupperpraktikum ist ein freiwilliges Praktikum von sehr kurzer Dauer, wo es vorrangig darum geht, dass Praktikant:innen ihren möglichen zukünftigen Arbeitsplatz kennenlernen. Regelungen zu Arbeitszeiten und Aufgaben fallen dementsprechend weniger streng aus. 

Klassisches Praktikum

Von einem klassischen Praktikum spricht man, wenn man es in keine der vorherigen Kategorien einordnen kann und es sich dennoch um ein zeitlich sehr begrenztes Arbeitsverhältnis handelt. Der Praktikant wird während seiner Anwesenheit als Arbeitnehmer betrachtet.

Praktikumsvertrag: Obligatorische Angaben

Laut § 26 Berufsbildungsgesetz richten sich die Inhalte eines Praktikumsvertrags nach der Praktikumsart und sind demnach vertragsspezifisch zu betrachten. Es gibt daher keine verpflichtende, juristische Vorlage für einen Praktikumsvertrag. Nichtsdestotrotz ist es dringend empfehlenswert, einen solchen zu erstellen, um sich umfassend gegenüber jeglicher mündlicher Vereinbarungen abzusichern.

Bedingungen für ein Praktikum

Für ein Praktikum müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das jeweilige Unternehmen muss die Zeit und die Bereitschaft aufbringen, einen Praktikanten aufzunehmen und zu betreuen. Auch organisatorisch muss der Betrieb in der Lage sein, einen Praktikanten zu betreuen. Das betrifft vor allem die Praktikumsdauer oder die  Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Mentoren, aber auch die Planung und Organisation der Aufgaben in den einzelnen Teams. Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen Zeitstunden, die für Feedback oder Fragerunden übrig sein sollten. 

Art des Praktikums

Im Vertrag muss ersichtlich sein, in welchem Rahmen das Praktikum absolviert werden soll. Handelt es sich um ein freiwilliges oder obligatorisches Praktikum? Wichtig hierbei ist, dass der Praktikant bei einem freiwilligen Praktikum, welches länger als drei Monate geht, Anspruch auf den Mindestlohn hat. Informationen zur Vergütung müssen unbedingt Bestandteil des Vertrags sein. 

Sowohl Schülerpraktika als auch Studierendenpraktika sind verpflichtend. Jedoch gibt es grundlegende Unterschiede hinsichtlich der Vertragsbedingungen

Dauer des Praktikums

Im Vertrag sollte der Beginn des Praktikums sowie das offizielle Enddatum notiert sein.

Praktikant und Praktikumsstelle legen in gegenseitigem Einverständnis fest, wie lange das Arbeitsverhältnis bestehen soll. Was das Arbeitsrecht betrifft, gibt es diesbezüglich keine genauen Vorgaben. Spätestens nach einem Jahr sollte jedoch aus einem Praktikumsvertrag eine Festanstellung werden. Eine weitere Verlängerung wäre unseriös und sollte den Praktikanten aufhorchen lassen. 

Informationen zur Praktikumsstelle

Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, um welches Unternehmen es sich handelt. Dazu sind nicht nur die allgemeinen Eckdaten gemeint, wie der Name und die Adresse des Betriebs. Die Praktikumsstelle sollte außerdem erklären, welche Erwartungen sie an den Praktikanten hegt. Wichtig ist auch, dass dem Praktikanten eine betreuende Person zugeteilt wird, die während des gesamten Praktikums als erste(r) Ansprechpartner:in zur Verfügung steht.

Informationen zum Praktikanten

Die persönlichen Kontaktdaten des Praktikanten sollten ebenso Bestandteil des Vertrags sein, wie seine persönliche Motivation für das Praktikum bzw. für den Praktikumsbetrieb. Falls es sich nicht um ein Schnupperpraktikum handelt, gehören auch Informationen zu seiner Ausbildungsstelle (Universität, Berufsschule etc.) und gegebenenfalls eine detaillierte Lernvereinbarung in den Vertrag.

Tätigkeitsbereich(e) des Praktikanten

In welcher Abteilung wird der Praktikant tätig sein und wie sehen seine täglichen Aufgaben aus? Inwieweit passen diese Tätigkeiten zu seinem aktuellen Berufswunsch, Studium bzw. seiner derzeitigen Ausbildung? Handelt es sich um Aufgaben, die den Praktikanten dabei unterstützen, seine theoretischen Kenntnisse in die Praxis zu übertragen?

Ziel des Praktikums

Wie sieht das persönliche Ziel des Praktikanten aus? Was möchte er im Praktikum (dazu)lernen und mit welchen Aufgaben wurde er von seiner Ausbildungsstelle beauftragt? Welche Kompetenzen werden angestrebt und was müssen Praktikant und Unternehmen dazu beitragen, um diese zu erreichen?

Rechtliche Modalitäten

Rechte und Pflichten beider Parteien sowie die dazugehörigen Konsequenzen bei Nichteinhaltung sollten klar und verständlich ausformuliert sein. Nicht fehlen sollten zudem Angaben zur Vergütung (bei Entlohnung), die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden und Informationen zu Urlaubs- oder Krankheitstagen.

Nicht zu vergessen sind detaillierte Angaben zum Versicherungsschutz, welche sich ebenfalls nach der Art des Praktikums richten.

Der Praktikumsvertrag sollte am Ende von allen Vertragspartner:innen unterzeichnet werden.

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Vergütung im Praktikum

Im Hinblick auf eine Vergütung im Praktikum, kommt es zunächst auf die Frage an, ob es sich um ein verpflichtendes oder ein freiwilliges Praktikum handelt.

Die gesetzlichen Richtlinien sehen keine Vergütung für freiwillige Praktika von weniger als drei Monaten vor. Allerdings ermutigt das Bundesministerium für Bildung und Kultur Unternehmen in seinem Praktikumsleitfaden dazu, Praktikanten angemessen für ihre Tätigkeiten zu entlohnen. Das schließt die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ein. Anders verhält es sich bei einem freiwilligen Praktikum, welches drei Monate überschreitet. Hier ist die Praktikumsstelle dazu verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. 

Kündigungsfrist im Praktikum

Da ein Praktikum zeitlich befristet es, endet es automatisch. Im Falle einer Kündigung kann der Praktikant das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden, zumindest so lange er in der Probezeit ist. Die Dauer der Probezeit richtet sich nach der Praktikumsdauer. Gehen wir darauf in den folgenden Punkten genauer ein.

Während der Probezeit

Wie bereits erwähnt, kann der Praktikant innerhalb der Probezeit jederzeit kündigen. In diesem Zeitfenster gilt dieselbe Regel für beide Vertragsparteien. 

Nach Ablauf der Probezeit

Nach Ablauf der Probezeit muss der Praktikant eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Der Praktikumsbetrieb hingegen darf den Praktikanten nicht mehr vorzeitig entlassen, es sei denn, es handelt sich um eine fristlose Kündigung.

Außerordentliche Kündigung

Bei groben Verstößen oder Vertragsverletzungen haben beide Parteien jederzeit das Recht, außerordentlich zu kündigen. Von groben Verstößen spricht man beispielsweise bei unangebrachtem Verhalten gegenüber dem Kollegium, Diebstahl oder anderen strafbaren Handlungen. Darunter fallen auch grobe Fahrlässigkeit, Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder wiederkehrende Verletzungen von Regeln und Unternehmensrichtlinien.

Abschlusszeugnis für Praktikant:innen

Praktikant:innen haben Anrecht auf eine abschließende, schriftliche Beurteilung ihrer Arbeit. Wie ausführlich diese ausfallen sollte und ob ein richtiges Zeugnis erstellt wird, ist dem Betrieb überlassen, kann aber in gegenseitiger Absprache erfolgen. Die Mindestangaben müssen das Ziel des Praktikums darlegen und ob dieses vom Praktikanten erreicht wurde. Außerdem werden die üblichen Randdaten aus dem Praktikumsvertrag übernommen wie beispielsweise die Dauer des Praktikums. Des Weiteren sollten die erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse festgehalten und analysiert werden.

Praktikum ohne Vereinbarung: Welche Folgen hat das?

Auch wenn kein Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, einen Praktikumsvertrag aufzusetzen, sollte dieser dringend in Betracht gezogen werden. Die schriftliche Darlegung der Rechte und Pflichten aller Vertragspartner:innen wirkt präventiv gegen sämtliche Unklarheiten und kann schlimmstenfalls Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Der Vertrag kann zu einer direkten Vertrauensbasis zwischen Praktikant und Praktikumsbetrieb verhelfen, woraus alle Beteiligten einen Nutzen ziehen können. 

Fehlende Klarheit über Vergütung

Gerade wenn es sich um ein längeres Praktikum handelt, was den Praktikant:innen dazu berechtigt, für seine Arbeit entlohnt zu werden, macht es Sinn, im Voraus einen Vertrag aufzusetzen. Schließlich besteht sonst die Gefahr, dass sich der Betrieb nicht dazu verpflichtet fühlt, den Praktikant:innen zu bezahlen. 

Kein Anspruch auf Urlaubstage

Bei einem freiwilligen Praktikum steht Praktikant:innen der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu. Zwar variiert der Anspruch und richtet sich auch hier nach der Länge des Praktikums, jedoch können Praktikant:innen ihre Rechte nicht einfordern, wenn diese zuvor nicht schriftlich vereinbart wurden. Bei einem Pflichtpraktikum obliegt es dem Unternehmen, ob dieses dem Praktikanten Urlaub genehmigt. So oder so ist es sinnvoll, Absprachen wie diese im Voraus schriftlich festzuhalten, um sich jederzeit darauf berufen zu können.

Mögliche Probleme für die Praktikumsstelle 

Ein Praktikumsvertrag bewahrt nicht nur Praktikant:innen vor Ungerechtigkeiten, auch der Praktikumsbetrieb kann sich durch einen solchen rechtlich und moralisch absichern. Ein Praktikum ohne Vertrag kann von außen als ein verdecktes Arbeitsverhältnis betrachtet werden, was schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen kann.

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Abschließend lässt sich feststellen, dass ein Praktikumsvertrag trotz mangelnder Gesetzeslage ein wichtiges und dringend empfehlenswertes Dokument für Unternehmen und Praktikant:innen darstellt. Mit der digitalen Signatur von Yousign können Sie diesen schnell und unkompliziert von allen Parteien unterschreiben lassen, ihn anschließend speichern und somit jederzeit für alle Unterzeichnenden ersichtlich aufbewahren.

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Häufig gestellte Fragen zum Praktikumsvertrag

  • Was ist bei einem Praktikumsvertrag zu beachten?

    Ein Praktikumsvertrag sollte klar die Dauer, Arbeitszeiten, Vergütung (wenn vorgesehen) und Leistungen festlegen. Außerdem sollte er die Tätigkeiten und Ziele des Praktikanten sowie die Erwartungen des Praktikumsbetriebs beinhalten. Vertraulichkeits- und Datenschutzklauseln sind genauso essenziell wie Vorschriften zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums. Der Vertrag sollte den rechtlichen Bestimmungen entsprechen und von allen Parteien unterzeichnet werden.

  • Ist ein Praktikumsvertrag notwendig?

    Ein Praktikumsvertrag ist nicht notwendig, jedoch empfehlenswert. Er legt deutliche Abmachungen über Dauer, Arbeitszeiten, Bezahlung und Tätigkeiten fest. In einigen Regionen und Branchen ist dieser zum Schutz von Praktikant:innen sogar rechtlich vorgeschrieben. Er beinhaltet die Rechte von Praktikant:innen und hilft Missverständnissen vorzubeugen. Ein Praktikumsvertrag regelt zudem wichtige Aspekte wie Vertraulichkeit und Datenschutz.

  • Wie lange darf ein Praktikum unbezahlt sein? 

    Die zulässige Dauer eines unbezahlten Praktikums wird nach den gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Landes definiert. Einige Regionen verfügen über klare Vorschriften für die Höchstdauer eines unbezahlten Praktikums, während es in anderen keine genauen Vorgaben gibt. Langfristige, unbezahlte Praktika gelten als moralisch verwerflich. Aus diesem Grund haben manche Länder Maßnahmen ergriffen, um den Rechtsschutz von Praktikant:innen zu verbessern.

  • Ist ein bezahltes Praktikum ein Arbeitsverhältnis?

    Ob es sich bei einem bezahlten Praktikum um ein Arbeitsverhältnis handelt, hängt von verschiedenen Komponenten ab, wie beispielsweise den Aufgaben oder der Dauer des Praktikums. Oft werden bezahlte Praktika als Arbeitsverhältnisse betrachtet, wenn der Praktikant anspruchsvolle Tätigkeiten übernimmt, die normalerweise von bezahlten Angestellten erledigt werden.

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Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

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