Die globale Wirtschaft steht vor einer Zeitenwende: Unternehmen werden zunehmend für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Lieferketten zur Verantwortung gezogen. In Deutschland markiert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einen Wendepunkt in der Unternehmensverantwortung. Seit 2023 verpflichtet es große Unternehmen dazu, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu wahren – von der Rohstoffgewinnung bis zur Endproduktion.
Ab 2026 treten weitere Verschärfungen in Kraft: Die Transposition der EU-Lieferkettenrichtlinie und strengere Kontrollen durch das BAFA erfordern eine proaktive Anpassung. Doch welche Sorgfaltspflichten gelten konkret? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Und wie können Unternehmen die Umsetzung effizient gestalten?
Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über das LkSG, erklärt die zentralen Pflichten und neuen Anforderungen für 2026 und ze und zeigt praxisnahe Lösungen für eine rechtssichere Compliance.
Zusammenfassung in Kürze:
- Definition: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet deutsche Unternehmen seit 2023, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu wahren.
- Geltungsbereich: Ab 2024 gilt das Gesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten (zuvor 3.000); ab 2027 werden durch die EU-Lieferkettenrichtlinie weitere Unternehmen erfasst.
- Sorgfaltspflichten: Jährliche Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren und lückenlose Dokumentation sind verpflichtend.
- Berichterstattung: Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende beim BAFA eingereicht werden. Wichtig: Die Berichtsprüfung wurde seit Oktober 2025 ausgesetzt.
- Sanktionen: Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes (bei Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz) sowie Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre.
Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Definition und Zielsetzung
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu vermeiden und zu minimieren.
Das Gesetz basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Ziel ist es, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Umweltverstöße entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Das LkSG ist ein zentraler Baustein der Corporate Social Responsibility (CSR) in Deutschland und markiert einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Unternehmensverantwortung für globale Lieferketten.
Wichtig:
Das LkSG gilt nicht nur für direkte Zulieferer, sondern erstreckt sich auf die gesamte Lieferkette eines Unternehmens – von der Rohstoffgewinnung bis zur Endproduktion.
Geltungsbereich und betroffene Unternehmen
Zunächst galt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Schwelle auf 1.000 Beschäftigte gesenkt. Ab 2026 sind durch die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) weitere Anpassungen zu erwarten, die von der Europäischen Kommission vorangetrieben werden.
Betroffene Unternehmen:
- Deutsche Unternehmen mit Sitz im Inland
- Ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland
- Sowohl produzierende als auch Dienstleistungsunternehmen
Die Beschäftigtenzahl wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre berechnet. Werden die Schwellenwerte überschritten, muss das Unternehmen die Sorgfaltspflichten ab dem folgenden Geschäftsjahr erfüllen.
Wichtig:
Die Beschäftigtenzahl wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre berechnet – nicht nur das aktuelle Jahr. Unternehmen sollten diese Berechnung regelmäßig überprüfen, um rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten.
Welche Sorgfaltspflichten gelten nach dem LkSG?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiert neun zentrale Sorgfaltspflichten, die Unternehmen kontinuierlich erfüllen müssen.
Risikoanalyse in der Lieferkette
Unternehmen müssen jährlich eine Risikoanalyse durchführen und dabei menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken identifizieren. Dies umfasst:
- Zwangsarbeit und Kinderarbeit
- Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Vorenthaltung angemessener Löhne
- Umweltverschmutzung durch Quecksilber oder persistente organische Schadstoffe
- Missachtung von Arbeitsschutzstandards
Die Risikoanalyse muss sich auf den eigenen Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer und bei substanziellen Anhaltspunkten auch auf mittelbare Zulieferer erstrecken.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Werden Risiken identifiziert, müssen Unternehmen angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen:
- Verankerung von Menschenrechts- und Umweltstandards in Beschaffungsverträgen
- Schulungen für Einkaufs- und Compliance-Teams
- Durchführung von Lieferantenaudits
- Implementierung eines Kontrollmechanismus
Bei konkreten Verstößen sind Abhilfemaßnahmen wie Nachbesserungspläne, temporäre Aussetzung der Geschäftsbeziehung oder vollständige Beendigung des Vertrags erforderlich.
Gut zu wissen:
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet kostenlose Beratungsgespräche und Praxisleitfäden auf seiner Website an. Unternehmen sollten diese Ressourcen nutzen, bevor sie externe Berater beauftragen.
Dokumentations- und Berichtspflichten
Alle Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten müssen lückenlos dokumentiert werden. Unternehmen sind verpflichtet, einen jährlichen Bericht zu erstellen und diesen auf ihrer Website zu veröffentlichen sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) elektronisch zu übermitteln.
Der Bericht muss folgende Informationen enthalten:
- Beschreibung der durchgeführten Risikoanalyse
- Identifizierte Risiken und ergriffene Maßnahmen
- Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen
- Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen
Achtung:
Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres eingereicht werden. Für Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, bedeutet dies eine Frist bis zum 30. April. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Oktober 2025 hat das BAFA die Prüfung der Unternehmensberichte vollständig eingestellt, im Vorgriff auf eine geplante Gesetzesnovelle, die Anfang 2026 in Kraft treten soll.
Neue Fristen und Änderungen für 2026
Erweiterung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie
Mit der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD), die am 25. Juli 2024 in Kraft getreten ist, wird der Anwendungsbereich schrittweise erweitert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen.
Die CSDDD wird sich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro anwenden. Die Anwendung erfolgt gestaffelt:
- Ab 26. Juli 2027: Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro
- Ab 26. Juli 2028: Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 900 Millionen Euro
- Ab 26. Juli 2029: Alle anderen erfassten Unternehmen (über 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz)
Diese Erweiterung zielt darauf ab, europaweit einheitliche Standards für nachhaltige Lieferketten zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. Die Europäische Kommission treibt diese Initiative voran, um die Unternehmensverantwortung für Menschenrechte und Umwelt auf EU-Ebene zu harmonisieren. Das deutsche LkSG wird voraussichtlich an die CSDDD angepasst werden.
Aktuelle Entwicklungen bei der Berichterstattung
Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur jährlichen Berichterstattung. Gemäß § 12 LkSG muss der Bericht spätestens vier Monate nach dem Abschluss des Geschäftsjahres elektronisch über einen vom BAFA bereitgestellten Zugang eingereicht werden.
Wichtige Entwicklung:
Vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesnovelle hat das BAFA zum 1. Oktober 2025 die Prüfung der Unternehmensberichte gemäß §§ 12 und 13 LkSG vollständig eingestellt. Mit der Gesetzesänderung, die voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft tritt, sollen Unternehmen entlastet werden. Die Einreichung eines Berichts über den BAFA-Zugang ist daher derzeit nicht mehr möglich.
Wie setzen Unternehmen das LkSG erfolgreich um?
Praktische Schritte zur Compliance
Eine erfolgreiche Umsetzung des LkSG erfordert strukturierte Prozesse und klare Verantwortlichkeiten:
- Verantwortlichkeiten festlegen: Ernennen Sie einen Menschenrechtsbeauftragten oder richten Sie ein Compliance-Team ein.
- Grundsatzerklärung verabschieden: Formulieren Sie eine öffentliche Erklärung zur Achtung von Menschenrechten und Umweltschutz im Rahmen Ihrer CSR-Initiative.
- Risikomanagement aufbauen: Implementieren Sie ein System zur kontinuierlichen Überwachung der Lieferkette.
- Beschwerdeverfahren einrichten: Schaffen Sie einen zugänglichen Mechanismus für Betroffene, um Verstöße zu melden.
- Schulungen durchführen: Sensibilisieren Sie Mitarbeitende in Einkauf, Beschaffung und Produktion für die Anforderungen des LkSG.
Digitale Tools für Due Diligence
Moderne Softwarelösungen unterstützen Unternehmen dabei, ihre Lieferketten transparent zu gestalten und Compliance-Prozesse zu automatisieren:
- Supply Chain Mapping Tools: Visualisierung der gesamten Lieferkette
- Risikoanalyse-Plattformen: KI-gestützte Identifikation von Hochrisikoregionen und -branchen
- Dokumentenmanagement-Systeme: Zentrale Ablage aller Verträge, Audits und Nachweise
- E-Signatur-Lösungen: Beschleunigung der Vertragsabschlüsse mit internationalen Lieferanten durch rechtssichere elektronische Signaturen
Unternehmen müssen zahlreiche Verträge mit ihren Zulieferern abschließen, die LkSG-konforme Klauseln zu Menschenrechten und Umweltstandards enthalten. Lösungen für die elektronische Signatur ermöglichen es, diese Prozesse erheblich zu beschleunigen und gleichzeitig die Rechtskonformität und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, die für BAFA-Audits erforderlich sind. Gemäß der eIDAS-Verordnung sind qualifizierte elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten rechtsgültig und einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Digitale Werkzeuge reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich und ermöglichen es, Fristen zuverlässig einzuhalten.
LkSG-konforme Verträge digital unterzeichnen
Beschleunigen Sie Ihre Lieferantenverträge mit rechtssicheren elektronischen Signaturen

Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Bußgelder und Sanktionen durch das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung des LkSG und kann bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen:
- Bußgelder bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Unternehmen mit mehr als 400 Millionen Euro Umsatz (der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt ausschließlich für diese Größenordnung)
- Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren für bis zu drei Jahre bei schwerwiegenden Verstößen
Das BAFA führt regelmäßig risikobasierte Kontrollen durch und kann jederzeit Unterlagen anfordern oder Vor-Ort-Prüfungen durchführen.
Achtung:
Neben Bußgeldern droht der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre – dies kann für viele Unternehmen existenzbedrohend sein, insbesondere für jene, die einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes mit öffentlichen Aufträgen erzielen.
Reputationsrisiken und Marktausschluss
Neben rechtlichen Konsequenzen drohen Unternehmen erhebliche Reputationsschäden:
- Verlust des Vertrauens von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern
- Negative Berichterstattung in Medien und sozialen Netzwerken
- Boykotte durch zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen
- Ausschluss aus nachhaltigen Investmentportfolios (ESG-Kriterien)
In einer zunehmend auf Nachhaltigkeit und CSR fokussierten Wirtschaft kann die Nichteinhaltung des LkSG langfristig existenzbedrohend sein.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum LkSG
Gilt das LkSG auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Derzeit gilt das LkSG nur für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. KMU können jedoch indirekt betroffen sein, wenn sie als Zulieferer für größere Unternehmen tätig sind, die ihrerseits LkSG-Anforderungen erfüllen müssen. Viele große Unternehmen verlangen von ihren Lieferanten nachweislich konforme Prozesse und entsprechende Dokumentation.
Wer ist für die Umsetzung des LkSG im Unternehmen verantwortlich?
Die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung. In der Praxis wird häufig ein Menschenrechtsbeauftragter oder ein spezialisiertes Compliance-Team benannt, das die Umsetzung koordiniert. Die Verantwortung kann jedoch nicht delegiert werden – die Geschäftsführung bleibt haftbar.
Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Berichterstattung?
Eine verspätete oder unterlassene Berichterstattung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern durch das BAFA geahndet werden. Zudem kann das BAFA weitere Ermittlungen einleiten und zusätzliche Sanktionen verhängen, einschließlich des Ausschlusses von öffentlichen Vergabeverfahren. Hinweis: Die Berichtsprüfung wurde seit Oktober 2025 ausgesetzt.
Müssen auch ausländische Lieferanten das LkSG einhalten?
Ausländische Lieferanten unterliegen nicht direkt dem deutschen LkSG, aber deutsche Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zulieferer die im Gesetz definierten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Dies geschieht durch vertragliche Verpflichtungen, Audits und Kontrollen. Die elektronische Unterzeichnung dieser Verträge beschleunigt den Prozess erheblich.
Wie unterscheidet sich das LkSG von der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)?
Das LkSG ist ein nationales deutsches Gesetz, während die CSDDD eine EU-weite Richtlinie ist, die bis 2026 in nationales Recht aller Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Die CSDDD, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurde, hat einen breiteren Anwendungsbereich und strengere Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Klimaschutzpflichten. Das deutsche LkSG wird voraussichtlich an die CSDDD angepasst werden.
Wo finde ich Unterstützung bei der Umsetzung des LkSG?
Das BAFA bietet Informationen und Leitfäden auf seiner Website an. Zudem gibt es spezialisierte Beratungsunternehmen, Branchenverbände und digitale Plattformen, die bei der Implementierung und laufenden Compliance unterstützen. Auch staatliche Initiativen und Industrie-Initiativen bieten Schulungen und Best-Practice-Austausch an.
Fazit
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, Lieferketten nachhaltiger und transparenter zu gestalten. Die ab 2026 zu erwartende Harmonisierung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie und die laufenden Vereinfachungen im deutschen Recht erfordern eine proaktive und strukturierte Herangehensweise. Unternehmen, die frühzeitig in digitale Tools, klare Prozesse und die Schulung ihrer Mitarbeitenden investieren, werden nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre CSR-Reputation stärken und Wettbewerbsvorteile erzielen.
Digitalisieren Sie Ihre LkSG-Compliance mit rechtssicheren elektronischen Signaturen
Beschleunigen Sie Vertragsabschlüsse mit internationalen Lieferanten






