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Elektronische Siegel: Definition, Arten und Anwendung

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Elektronische Siegel sind digitale Vertrauensdienste, die die Authentizität und Integrität elektronischer Dokumente gewährleisten. Sie funktionieren ähnlich wie ein traditioneller Firmenstempel, jedoch in digitaler Form, und ermöglichen Unternehmen und Behörden, Dokumente rechtskonform zu kennzeichnen und zu schützen.

In einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt spielen elektronische Siegel eine entscheidende Rolle bei der Automatisierung von Dokumentenprozessen. Sie bieten nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern beschleunigen auch administrative Abläufe erheblich. Während elektronische Signaturen die digitale Unterschrift natürlicher Personen ermöglichen, sind elektronische Siegel speziell für juristische Personen – also Unternehmen, Organisationen und Behörden – konzipiert.

Zusammenfassung

  • Definition: Elektronische Siegel sind digitale Vertrauensdienste, die die Authentizität und Integrität von Dokumenten sicherstellen und ausschließlich für juristische Personen bestimmt sind
  • Rechtlicher Rahmen: Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 regelt elektronische Siegel EU-weit und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen
  • Drei Sicherheitsstufen: Einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Siegel bieten unterschiedliche Sicherheitsniveaus für verschiedene Anforderungen
  • Hauptanwendungen: Rechnungsstellung, öffentliche Ausschreibungen, Zertifikate, Bescheinigungen und automatisierte Massenprozesse
  • Technische Grundlage: Kryptografische Verfahren, digitale Zertifikate und Public-Key-Infrastruktur (PKI) gewährleisten die Sicherheit

Was ist ein elektronisches Siegel?

Ein elektronisches Siegel ist ein digitaler Vertrauensdienst, der mit Daten in elektronischer Form verbunden ist und zur Gewährleistung von Herkunft und Integrität verwendet wird. Anders als elektronische Signaturen, die natürlichen Personen zugeordnet sind, werden elektronische Siegel ausschließlich von juristischen Personen genutzt.

Der Unterschied zwischen Siegel und Signatur

Während eine elektronische Signatur die digitale Entsprechung einer handschriftlichen Unterschrift darstellt und eine persönliche Willenserklärung einer natürlichen Person repräsentiert, dient das elektronische Siegel der Kennzeichnung von Dokumenten durch Organisationen. Ein Siegel bestätigt, dass ein Dokument von einer bestimmten Organisation stammt und nicht verändert wurde, impliziert aber keine persönliche Zustimmung.

Bitte beachten Sie

In der Praxis können Dokumente sowohl mit elektronischen Siegeln als auch mit elektronischen Signaturen versehen werden. Beispielsweise kann ein Vertragsdokument zunächst mit dem Unternehmenssiegel versehen und anschließend von einer bevollmächtigten Person signiert werden.

Funktionsweise elektronischer Siegel

Elektronische Siegel basieren auf asymmetrischer Kryptografie. Das Verfahren verwendet ein Schlüsselpaar:

  • Privater Schlüssel: Wird sicher beim Siegelersteller verwahrt und zum Erstellen des Siegels verwendet
  • Öffentlicher Schlüssel: Ist in einem digitalen Zertifikat enthalten und ermöglicht die Überprüfung des Siegels

Wenn ein Dokument gesiegelt wird, erstellt das System einen eindeutigen Hash-Wert des Dokuments und verschlüsselt diesen mit dem privaten Schlüssel. Jeder Empfänger kann mithilfe des öffentlichen Schlüssels überprüfen, ob das Dokument tatsächlich von der angegebenen Organisation stammt und ob es seit der Siegelung verändert wurde.

Rechtliche Grundlagen: Die eIDAS-Verordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS-Verordnung, bildet seit dem 1. Juli 2016 den rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der Europäischen Union. Sie ersetzt die vorherige EU-Signaturrichtlinie und schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten.

Kernprinzipien der eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  1. Gegenseitige Anerkennung: Elektronische Siegel, die in einem EU-Mitgliedstaat erstellt wurden, werden in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt
  2. Rechtssicherheit: Die Verordnung definiert klare rechtliche Anforderungen und Wirkungen für elektronische Siegel
  3. Technologieneutralität: Die Verordnung schreibt keine spezifischen Technologien vor, sondern definiert funktionale Anforderungen
  4. Vertrauensdiensteaufsicht: Anbieter qualifizierter Vertrauensdienste müssen von nationalen Aufsichtsbehörden zertifiziert werden

Gut zu wissen

In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die zuständige Aufsichtsbehörde für Vertrauensdiensteanbieter. Das BSI führt die nationale Vertrauensliste der anerkannten Anbieter und überwacht deren Einhaltung der eIDAS-Anforderungen.

Rechtliche Wirkung elektronischer Siegel

Gemäß Artikel 35 der eIDAS-Verordnung gilt: Einem elektronischen Siegel darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel in Gerichtsverfahren nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil das Siegel in elektronischer Form vorliegt.

Dies bedeutet, dass elektronische Siegel grundsätzlich als Beweismittel anerkannt werden. Die Beweiskraft variiert jedoch je nach Sicherheitsstufe des Siegels.

Die drei Arten elektronischer Siegel

Analog zu elektronischen Signaturen unterscheidet die eIDAS-Verordnung drei Sicherheitsstufen bei elektronischen Siegeln, die unterschiedliche Anforderungen erfüllen und verschiedene Rechtswirkungen haben.

Einfaches Elektronisches Siegel (Simple Electronic Seal)

Das einfache elektronische Siegel stellt die Basisstufe dar. Es erfüllt die Mindestanforderungen der eIDAS-Verordnung, bietet aber keine zusätzlichen Sicherheitsgarantien.

Merkmale:

  • Keine spezifischen technischen Anforderungen
  • Keine Zertifizierung durch Aufsichtsbehörde erforderlich
  • Geringere Beweiskraft vor Gericht
  • Geeignet für interne Prozesse mit niedrigem Risiko

Typische Anwendungen: Interne Dokumente, Informationsschreiben, dokumentarische Zwecke ohne rechtliche Relevanz

Fortgeschrittenes Elektronisches Siegel

Das fortgeschrittene elektronische Siegel bietet ein mittleres Sicherheitsniveau und erfüllt spezifische technische Anforderungen gemäß Artikel 36 eIDAS.

Anforderungen gemäß Artikel 36 eIDAS:

  • Eindeutige Zuordnung zum Siegelersteller
  • Ermöglicht die Identifizierung des Siegelerstellers
  • Wird mit Mitteln erstellt, die der Siegelersteller unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann
  • Ist mit den Daten, auf die es sich bezieht, so verbunden, dass nachträgliche Veränderungen erkennbar sind

Gut zu wissen

Fortgeschrittene elektronische Siegel werden häufig für Geschäftsdokumente verwendet, bei denen ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis besteht, aber die strengen Anforderungen qualifizierter Siegel nicht zwingend erforderlich sind.

Qualifiziertes Elektronisches Siegel

Das qualifizierte elektronische Siegel stellt die höchste Sicherheitsstufe dar und genießt die stärkste rechtliche Anerkennung.

Zusätzliche Anforderungen gemäß Artikel 38 eIDAS:

  • Erfüllt alle Anforderungen eines fortgeschrittenen Siegels
  • Basiert auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Siegel
  • Wird mit einer qualifizierten Vorrichtung zur Erstellung elektronischer Siegel erstellt
  • Anbieter müssen von nationalen Aufsichtsbehörden zertifiziert sein

Wichtig

Gemäß Artikel 35 Absatz 2 eIDAS hat ein qualifiziertes elektronisches Siegel die gleiche Rechtswirkung wie ein Firmenstempel, sofern ein solcher nach nationalem Recht vorgesehen ist.

Siegeltyp

Sicherheitsstufe

Zertifizierung erforderlich

Rechtliche Wirkung

Typische Kosten

Einfach

Niedrig

Nein

Grundlegende Beweiskraft

Gering

Fortgeschritten

Mittel

Nein

Erhöhte Beweiskraft

Mittel

Qualifiziert

Hoch

Ja (BSI/ANSSI)

Gleichstellung mit Firmenstempel

Höher

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Anwendungsbereiche elektronischer Siegel

Elektronische Siegel finden in zahlreichen Geschäftsprozessen Anwendung, insbesondere dort, wo Massenprozesse automatisiert oder Dokumente eindeutig einer Organisation zugeordnet werden müssen.

1. Rechnungsstellung und Buchhaltung

Elektronische Rechnungen können mit einem elektronischen Siegel versehen werden, um ihre Authentizität und Integrität zu gewährleisten. Dies ist besonders relevant im Kontext der verpflichtenden E-Rechnung, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 schrittweise eingeführt wird.

Vorteil

Automatisierte Massensiegelung von Ausgangsrechnungen ohne manuelle Intervention, beschleunigte Bearbeitungszeiten und reduzierter Verwaltungsaufwand.

2. Öffentliche Ausschreibungen

Viele öffentliche Auftraggeber verlangen bei elektronischen Vergabeverfahren die Verwendung qualifizierter elektronischer Siegel für Angebotsdokumente.

Achtung

Bei öffentlichen Ausschreibungen sind die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Vergabeplattform zu beachten. In vielen Fällen wird ausdrücklich ein qualifiziertes elektronisches Siegel gefordert.

3. Zertifikate und Bescheinigungen

Bildungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen nutzen elektronische Siegel für die Ausstellung von:

  • Arbeitszeugnissen und Qualifikationsnachweisen
  • Teilnahmebescheinigungen
  • Konformitätserklärungen
  • Prüfprotokollen

4. Verträge und rechtsverbindliche Dokumente

Während Verträge in der Regel eine elektronische Signatur erfordern, können vorbereitende Dokumente, Vertragsvorlagen oder standardisierte Vertragsdokumente mit elektronischen Siegeln versehen werden.

5. Automatisierte Dokumentenprozesse

In automatisierten Workflows, bei denen keine menschliche Interaktion erforderlich ist, sind elektronische Siegel ideal:

  • Automatische Berichterstellung
  • Systemgenerierte Benachrichtigungen
  • Protokolldateien und Audit-Logs
  • Massenversand von Dokumenten

Gut zu wissen

Mit Yousign können Sie elektronische Siegel nahtlos in Ihre automatisierten Workflows integrieren. Unsere Kunden nutzen elektronische Siegel für Massenprozesse mit mehreren tausend Dokumenten pro Monat – von der Rechnungsstellung bis zur Zertifikatserstellung. Die API-Integration dauert typischerweise weniger als 2 Wochen für Standardanwendungsfälle, wobei die genaue Dauer von der Komplexität Ihrer bestehenden Infrastruktur abhängt. Die API ermöglicht eine Hochdurchsatz-Siegelung, mit der Fähigkeit, mehrere tausend Dokumente pro Stunde zu verarbeiten – bei höchsten Sicherheitsstandards und vollständiger eIDAS-Konformität.

Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel

Ein qualifiziertes elektronisches Siegel basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird. Dieses Zertifikat ist das digitale Äquivalent eines Identitätsnachweises für Organisationen.

Inhalt eines qualifizierten Zertifikats

Gemäß Anhang III der eIDAS-Verordnung muss ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der Organisation und Registernummer
  • Angabe, dass das Zertifikat für qualifizierte elektronische Siegel ausgestellt wird
  • Identität und Land des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters
  • Gültigkeitsdauer des Zertifikats
  • Eindeutige Zertifikatsnummer

Ausstellung und Verwaltung

Die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats erfolgt nach strengen Identifikationsverfahren. Der Antragsteller muss seine Organisationsidentität und Vertretungsberechtigung nachweisen.

Vertrauensdiensteanbieter (Trust Service Provider - TSP) wie Yousign sind von nationalen Aufsichtsbehörden zertifiziert und auf der EU-Vertrauensliste (Trusted List) geführt. In Deutschland erfolgt die Zertifizierung durch das BSI, in Frankreich durch die ANSSI (Agence Nationale de la Sécurité des Systèmes d'Information).

Bitte beachten Sie

Yousign ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter zertifiziert und auf der European Trusted List geführt. Unsere in Frankreich ausgestellten qualifizierten Zertifikate werden EU-weit anerkannt und erfüllen die höchsten Sicherheitsstandards nach eIDAS.

Technische Implementierung elektronischer Siegel

Die technische Umsetzung elektronischer Siegel basiert auf etablierten kryptografischen Standards und Infrastrukturen.

Public Key Infrastructure (PKI)

Elektronische Siegel nutzen eine Public Key Infrastructure (PKI), die aus mehreren Komponenten besteht:

  • Zertifizierungsstelle (Certificate Authority - CA): Stellt digitale Zertifikate aus und verwaltet diese
  • Registrierungsstelle (Registration Authority - RA): Prüft die Identität von Antragstellern
  • Validierungsdienst: Ermöglicht die Überprüfung der Gültigkeit von Zertifikaten
  • Zeitstempeldienst: Fügt einen vertrauenswürdigen Zeitstempel hinzu

Kryptografische Verfahren

Moderne elektronische Siegel verwenden in der Regel folgende Algorithmen gemäß NIST-Standards:

  • RSA (2048 oder 4096 Bit) oder ECC (Elliptic Curve Cryptography)
  • SHA-256 oder SHA-512 für Hash-Funktionen
  • PKCS#7 oder CAdES (CMS Advanced Electronic Signatures) als Containerformat

Langzeitarchivierung (LTA)

Für die Langzeitarchivierung gesiegelter Dokumente werden spezielle Formate wie PAdES-LTA (PDF Advanced Electronic Signature - Long Term Archival) verwendet, die auch nach Ablauf des Zertifikats die Überprüfbarkeit gewährleisten.

Wichtig

Bei der Langzeitarchivierung müssen regelmäßige Re-Siegelungen durchgeführt werden, da kryptografische Algorithmen mit der Zeit als unsicher gelten können. Qualifizierte Zeitstempel sind dabei essenziell, um die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Siegelung nachzuweisen.

Elektronische Siegel vs. Elektronische Signaturen

Obwohl beide Vertrauensdienste auf ähnlichen technischen Grundlagen basieren, unterscheiden sie sich in Zweck und Anwendung grundlegend.

Aspekt

Elektronisches Siegel

Elektronische Signatur

Nutzer

Juristische Personen (Unternehmen, Behörden)

Natürliche Personen

Zweck

Authentizität und Integrität bestätigen

Willenserklärung abgeben

Rechtswirkung

Nachweis der Herkunft

Ersatz der Handschriftform (bei QES)

Typische Nutzung

Rechnungen, Zertifikate, Massenprozesse

Verträge, Vereinbarungen

Automatisierung

Vollautomatisiert möglich

Erfordert menschliche Interaktion

Gut zu wissen

In vielen Szenarien ergänzen sich beide Instrumente. Ein Unternehmen kann beispielsweise einen Vertragsentwurf zunächst mit seinem elektronischen Siegel versehen (zur Bestätigung der Herkunft) und anschließend von einem Vertragspartner elektronisch signieren lassen. Mit Yousign kombinieren Sie beide Vertrauensdienste in einem einzigen, nahtlosen Workflow.

Best Practices für die Implementierung

Bei der Einführung elektronischer Siegel in Ihrem Unternehmen sollten Sie folgende Empfehlungen beachten:

1. Bedarfsanalyse durchführen

Identifizieren Sie zunächst die Prozesse, in denen elektronische Siegel einen Mehrwert bieten:

  • Welche Dokumententypen werden regelmäßig erstellt?
  • Gibt es regulatorische Anforderungen (z.B. E-Rechnung)?
  • Wie hoch ist das Automatisierungspotenzial?
  • Welche Sicherheitsstufe ist erforderlich?

2. Richtige Siegelstufe wählen

  • Für interne Prozesse: Einfache oder fortgeschrittene Siegel sind oft ausreichend
  • Für externe Partner und Behörden: Qualifizierte Siegel bieten maximale Rechtssicherheit
  • Für öffentliche Ausschreibungen: Qualifizierte Siegel sind in der Regel verpflichtend

3. Zertifizierten Anbieter wählen

Achten Sie bei der Auswahl eines Vertrauensdiensteanbieters auf:

  • Aufnahme in die EU-Vertrauensliste (Trusted List)
  • BSI-Zertifizierung (oder gleichwertige nationale Zertifizierung)
  • API-Verfügbarkeit für Systemintegration
  • Support und Dokumentation

4. Integration in bestehende Systeme

Moderne Siegellösungen bieten APIs und Plugins für gängige Systeme:

  • ERP-Systeme (SAP, Microsoft Dynamics)
  • DMS-Lösungen (Dokumentenmanagementsysteme)
  • E-Rechnungsplattformen
  • Workflow-Automatisierungstoo

Achtung

Planen Sie ausreichend Zeit für die technische Integration und Testphase ein. Insbesondere bei Massenprozessen sollten Leistungstests durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das System die erforderliche Durchsatzrate bewältigt.

5. Schulung und Change Management

Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter die Funktionsweise und den Nutzen elektronischer Siegel verstehen:

  • Unterschied zwischen Siegel und Signatur
  • Wann welche Siegelstufe verwendet wird
  • Technische Handhabung im Alltag
  • Rechtliche Implikationen

So implementieren Sie elektronische Siegel in 7 Schritten

  • 1 Schritt 1: Bedarfsanalyse durchführen

    Identifizieren Sie Dokumententypen (Rechnungen, Zertifikate, Bescheinigungen) und definieren Sie die erforderliche Sicherheitsstufe basierend auf regulatorischen Anforderungen und Geschäftsrisiken.

  • 2 Schritt 2: Siegelstufe wählen

    Entscheiden Sie sich für einfache, fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Siegel je nach Anwendungsfall. Für öffentliche Ausschreibungen und regulierte Branchen sind qualifizierte Siegel verpflichtend.

  • 3 Schritt 3: Zertifizierten TSP auswählen

    Prüfen Sie die BSI-Zertifizierung und Aufnahme in die EU-Trusted List. Vergleichen Sie API-Funktionalitäten, Durchsatzraten und Support-Angebote verschiedener Anbieter.

  • 4 Schritt 4: Qualifiziertes Zertifikat beantragen

    Reichen Sie Organisationsnachweis (Handelsregisterauszug), Vertretungsberechtigung und weitere erforderliche Dokumente beim Vertrauensdiensteanbieter ein. Durchlaufzeit: 3-5 Werktage.

  • 5 Schritt 5: API-Integration planen

    Verbinden Sie Ihre bestehenden Systeme (ERP, DMS, CRM) mit der Siegellösung über REST-API oder SDK. Dokumentieren Sie Authentifizierung, Endpunkte und Fehlerbehandlung.

  • 6 Schritt 6: Testphase durchführen

    Testen Sie mit echten Dokumenten in einer Staging-Umgebung. Prüfen Sie Siegelvalidierung, Durchsatzraten und Fehlerszenarien. Führen Sie Last-Tests für Massenprozesse durch.

  • 7 Schritt 7: Schulung und Rollout

    Sensibilisieren Sie Teams für den Unterschied zwischen Siegel und Signatur. Starten Sie schrittweise (Pilotprojekt → Abteilung → Organisation) und sammeln Sie Feedback zur kontinuierlichen Optimierung.

Zukunftsperspektiven: eIDAS 2.0

Die eIDAS 2.0-Verordnung (EU) 2024/1183 ist am 20. Mai 2024 in Kraft getreten und bringt bedeutende Neuerungen für elektronische Siegel und die gesamte digitale Identitätslandschaft in Europa.

Wichtige Neuerungen

  • European Digital Identity Wallet: Alle EU-Mitgliedstaaten müssen bis Dezember 2026 ein Europäisches Digitales Identitätsportemonnaie (European Digital Identity Wallet) bereitstellen, das grenzüberschreitend funktioniert und Bürgern, Unternehmen und Organisationen eine einheitliche digitale Identität ermöglicht.
  • Erweiterte Vertrauensdienste: Neue Kategorien wie elektronische Archive und elektronische Zustellung werden reguliert, was neue Anwendungsfälle für elektronische Siegel eröffnet.
  • Stärkere Interoperabilität: Verbesserte technische Standards für grenzüberschreitende Anerkennung erleichtern internationale Geschäftsprozesse mit elektronischen Siegeln.
  • Höhere Sicherheitsanforderungen: Verschärfte Anforderungen an Vertrauensdiensteanbieter und Zertifizierungsverfahren erhöhen die Vertrauenswürdigkeit des gesamten Systems.

Diese Entwicklungen werden elektronische Siegel noch wichtiger machen und ihre Anwendungsbereiche erheblich erweitern.

Fazit

Elektronische Siegel sind ein unverzichtbares Instrument der digitalen Transformation für Unternehmen und Behörden. Sie ermöglichen die rechtssichere, effiziente und automatisierte Kennzeichnung von Dokumenten und tragen maßgeblich zur Beschleunigung administrativer Prozesse bei.

Die eIDAS-Verordnung schafft einen klaren rechtlichen Rahmen, der grenzüberschreitende Anerkennung und Rechtssicherheit gewährleistet. Mit drei unterschiedlichen Sicherheitsstufen können Organisationen die passende Lösung für ihre spezifischen Anforderungen wählen – von einfachen internen Prozessen bis hin zu hochsicheren öffentlichen Ausschreibungen.

Für eine erfolgreiche Implementierung sind die richtige Bedarfsanalyse, die Wahl eines zertifizierten Anbieters und die nahtlose Integration in bestehende Systeme entscheidend. Mit Lösungen wie Yousign können Sie elektronische Siegel einfach und sicher in Ihre Workflows integrieren und von den Effizienzgewinnen der Digitalisierung profitieren.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu elektronischen Siegeln

  • Was ist der Unterschied zwischen einem elektronischen Siegel und einer elektronischen Signatur?

    Elektronische Siegel werden von juristischen Personen (Unternehmen, Behörden) verwendet und bestätigen die Herkunft und Integrität eines Dokuments. Elektronische Signaturen werden von natürlichen Personen genutzt und stellen eine Willenserklärung dar, vergleichbar mit einer handschriftlichen Unterschrift.

  • Ist ein qualifiziertes elektronisches Siegel in allen EU-Ländern gültig?

    Ja, gemäß der eIDAS-Verordnung werden qualifizierte elektronische Siegel, die in einem EU-Mitgliedstaat erstellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Land der Vertrauensdiensteanbieter zertifiziert ist.

  • Kann ich elektronische Siegel selbst erstellen oder benötige ich einen Anbieter?

    Für qualifizierte elektronische Siegel benötigen Sie zwingend einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter, der von einer nationalen Aufsichtsbehörde (z.B. BSI) zugelassen ist. Einfache und fortgeschrittene Siegel können theoretisch selbst erstellt werden, erfordern aber entsprechendes technisches Know-how.

  • Wie lange ist ein elektronisches Siegel gültig?

    Die Gültigkeit eines elektronischen Siegels hängt von der Gültigkeitsdauer des zugrunde liegenden qualifizierten Zertifikats ab, typischerweise 1-3 Jahre. Für die Langzeitarchivierung werden qualifizierte Zeitstempel verwendet, die die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Siegelung dauerhaft nachweisen.

  • Welche Kosten sind mit elektronischen Siegeln verbunden?

    Die Kosten variieren je nach Sicherheitsstufe und Anbieter. Einfache Siegel sind kostengünstig, qualifizierte Siegel erfordern die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats durch einen zertifizierten Anbieter. Viele Anbieter bieten flexible Preismodelle basierend auf der Anzahl gesiegelter Dokumente.

  • Sind elektronische Siegel für die E-Rechnung verpflichtend?

    In Deutschland wird die E-Rechnungspflicht schrittweise eingeführt. Elektronische Siegel sind nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber empfohlen, um die Authentizität und Integrität elektronischer Rechnungen zu gewährleisten und die Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen zu erfüllen.

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