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Die salvatorische Klausel: Bedeutung, Wirkung und rechtssichere Formulierung in Verträgen

Die salvatorische Klausel

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Die salvatorische Klausel ist ein fester Bestandteil vieler Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und rechtlicher Vereinbarungen – doch ihre genaue Bedeutung, Funktion und rechtliche Wirksamkeit sind nicht immer bekannt. Viele greifen auf Musterformulierungen zurück, ohne die juristischen Implikationen zu verstehen. Dabei kann eine korrekt formulierte salvatorische Klausel im Streitfall entscheidend sein, um die Gültigkeit eines Vertrags zu sichern oder Komplikationen zu vermeiden.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche zur salvatorischen Klausel: von der Definition über rechtliche Grundlagen bis hin zu konkreten Beispielen, Formulierungsvorlagen und Anwendungsbereichen. Ziel ist es, juristische Sicherheit zu vermitteln und Ihnen praxistaugliche Informationen zur Verankerung dieser Klausel in Verträgen zu liefern – egal ob für Geschäftsleute, Gründer:innen, Jurist:innen oder private Vertragspartner.

Was ist eine salvatorische Klausel?

Die salvatorische Klausel (auch "Trennungsklausel" oder "Erhaltungsklausel") ist eine Bestimmung in einem Vertrag, die regelt, was passiert, wenn eine einzelne Vertragsklausel unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar wird. Sie stellt sicher, dass die übrigen Bestimmungen des Vertrags weiterhin gültig bleiben und der Vertrag nicht insgesamt nichtig wird.

Definition:

Die salvatorische Klausel ist eine vertragliche Absicherung, mit der die Parteien verhindern wollen, dass eine einzelne fehlerhafte Regelung zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führt.

Beispielhafte Formulierung:

"Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt."

Ziele:

  • Verhinderung der Gesamtunwirksamkeit des Vertrags
  • Absicherung der Vertragsparteien gegen rechtliche Risiken
  • Wahrung der Vertragssicherheit bei späteren Unklarheiten

Ohne eine solche Klausel könnte ein fehlerhafter Passus dazu führen, dass ein gesamter Vertrag von einem Gericht für nichtig erklärt wird – ein oft unterschätztes Risiko.

Rechtliche Grundlage und Wirkung

Die salvatorische Klausel ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben, aber sie wird in der Rechtsprechung und Vertragsgestaltung als Ausdruck der Privatautonomie akzeptiert. Ihre Wirksamkeit basiert auf dem Willen der Vertragsparteien und deren Absicht, das Vertragsverhältnis auch bei Mängeln aufrechtzuerhalten.

Gesetzliche Anknüpfungspunkte:

  • § 139 BGB (Teilnichtigkeit): Wenn ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig ist, ist das gesamte Geschäft nichtig – außer es kann davon ausgegangen werden, dass es auch ohne diesen Teil geschlossen worden wäre.
  • §§ 133, 157 BGB: Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen nach dem objektivierten Parteiwillen.

Die salvatorische Klausel dient also dazu, eine klare Regelung für den Fall der Unwirksamkeit zu schaffen und § 139 BGB gewissermaßen "abzumildern". Allerdings ersetzt sie keine Inhaltskontrolle – insbesondere bei AGB!

Varianten und Strukturierung der salvatorischen Klausel

In der Praxis gibt es verschiedene Varianten der salvatorischen Klausel, die sich in Länge, Tiefe und rechtlichem Anspruch unterscheiden. Hier einige gängige Formen:

Einfache Variante:

Diese Version betont lediglich die Aufrechterhaltung des Vertrags bei Teilunwirksamkeit.

"Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrags."

Erweiterte Variante:

Ergänzt die einfache Klausel um die Absicht, eine Ersatzregelung zu finden.

"Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt."

Qualifizierte Klausel:

Diese enthält zusätzlich eine Regelung für den Fall, dass keine einvernehmliche Ersetzung erfolgt.

"Ist eine Neuregelung nicht möglich, tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung diejenige, die dem Vertragszweck am nächsten kommt."

Achtung!

 Zu weitgehende Klauseln in AGB können gegen § 307 BGB (Transparenzgebot) verstoßen.

Praktische Einsatzbereiche

Die salvatorische Klausel wird in nahezu allen Vertragsarten verwendet. Beispiele:

  • Mietverträge: Sicherung des Vertrags bei unwirksamen Kündigungsfristen oder anderen ungültigen Regelungen, die bei fehlender Klausel zur Gesamtunwirksamkeit führen könnten.
  • Arbeitsverträge: Absicherung bei unklaren oder ungültigen Vergütungsregelungen, z. B. bei Formulierungen zu Überstunden oder Boni.
  • Gesellschaftsverträge: z. B. bei Beteiligungsmodellen mit mehreren Gesellschafter:innen
  • Kaufverträge: bei speziellen Gewährleistungsregelungen, die möglicherweise ungültig sind
  • IT-Verträge: z. B. Softwarelizenz- oder Hostingverträge
  • AGB: Die häufigste Anwendung, da hier eine Vielzahl standardisierter Klauseln verwendet wird

In vielen Fällen greifen Vertragsparteien auch auf ein Muster zurück, das bereits eine salvatorische Klausel enthält. Dennoch ist es wichtig, jede Klausel individuell zu prüfen – insbesondere, wenn Formulierungen aus dem Internet übernommen werden, da diese unter Umständen veraltet, unvollständig oder rechtlich ungültig sein können.

Besonders in digitalen Geschäftsmodellen mit wechselnden rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Klausel eine sinnvolle Ergänzung.

Grenzen und juristische Risiken

Die salvatorische Klausel hat keine absolute Schutzwirkung. Das bedeutet:

  • Sie verhindert keine gerichtliche Inhaltskontrolle
  • Sie kann nicht „heilend“ wirken
  • Sie gilt nicht automatisch, sondern nur, wenn sie individuell vereinbart wurde

Spezielle Vorsicht gilt in AGB:

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass sogenannte "Ersetzungsklauseln" in AGB unwirksam sein können, wenn sie gegen das Transparenzgebot (§ 307 BGB) verstoßen. Eine salvatorische Klausel in AGB darf nicht suggerieren, dass eine unwirksame Klausel automatisch durch eine gültige ersetzt wird – das wäre eine unzulässige Rechtsausübung.

Die Vertragsauslegung im Streitfall bleibt in jedem Fall Aufgabe des Gerichts.

Tipps zur Formulierung in der Praxis

Für eine rechtssichere salvatorische Klausel gelten folgende Empfehlungen:

  • Klare, einfache Sprache
  • Keine juristischen Fachbegriffe ohne Erklärung
  • Verzicht auf automatische Ersatzregelungen in AGB
  • Anpassung an den konkreten Vertragstyp
  • Integration in den Schlussabschnitt des Vertrags

Beispiel einer rechtskonformen Formulierung:

"Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt."

Häufige Irrtümer über die salvatorische Klausel

  • "Die Klausel macht jeden Vertrag automatisch sicher." Falsch – sie muss sinnvoll eingebettet und kontextabhängig formuliert sein.
  • "Man kann mit ihr alles retten." Nein – sie schützt nur vor Gesamtnichtigkeit.
  • "AGB mit salvatorischer Klausel sind immer wirksam." Nicht automatisch – das Transparenzgebot bleibt bestehen.

FAQ: Die wichtigsten Fragen

  • Gilt die salvatorische Klausel automatisch in Deutschland?

    Nein. Sie muss explizit vereinbart werden.

  • Kann man eine salvatorische Klausel individuell anpassen?

    Ja – das ist sogar empfehlenswert.

  • Wann ist sie besonders sinnvoll?

    Bei langfristigen Verträgen, internationalen Kooperationen oder in Branchen mit häufigen Rechtsänderungen.

  • Wird sie von Gerichten anerkannt?

    Ja, sofern sie sinnvoll und verständlich formuliert wurde.

  • Braucht man für die Formulierung einen Anwalt?

    Nicht zwingend, aber bei komplexen Vertragswerken ist das ratsam.

Fazit und digitale Umsetzung

Die salvatorische Klausel gehört zum Standardrepertoire jedes gut durchdachten Vertrags. Sie schützt vor dem Risiko, dass ein ganzes Vertragswerk aufgrund eines Einzelfehlers aufgehoben wird – was besonders in unternehmerischen Kontexten kostspielig sein kann. Entscheidend ist dabei, dass sie richtig verstanden und kontextgerecht formuliert wird.

Immer häufiger werden Verträge heute digital abgeschlossen. Um rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten, empfiehlt sich dabei die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen. Anbieter wie Yousign ermöglichen es, Verträge mit salvatorischer Klausel sicher und rechtskonform zu signieren – vollständig digital und mit Protokollierung. Das spart Zeit, Geld und sorgt für ein hohes Maß an Transparenz und Rechtssicherheit.

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