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3 min

Aktualisiert am 10 Mai, 2024

Veröffentlicht am 27 Dez, 2023

Alles Wissenswerte zum Thema Kaufvertrag

Kaufvertrag: Wissenswertes
Jasmin Haselberger

Jasmin Haselberger

Content Manager

Illustration: Romain Grandmougin

Übersicht

Egal ob privat oder beruflich, sie schließen im Alltag regelmäßig Kaufverträge ab. Teilweise ist Ihnen das vielleicht gar nicht bewusst, denn auch kleine Käufe oder Verkäufe stellen einen geschlossenen Kaufvertrag dar. Im folgenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Kaufvertrag wissen sollten. Was ist ein Kaufvertrag? Wie genau kommt dieser zustande? Welche Informationen muss er enthalten? 

Was ist ein Kaufvertrag?

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, ist uns oft gar nicht bewusst, wenn wir einen Kaufvertrag abschließen. Jeder Gang in den Supermarkt ist ein solcher Vertragsabschluss. Diese Alltäglichkeit macht den Kaufvertrag zu einem der wichtigsten Verträge überhaupt

Durch einen Kaufvertrag erwirbt die kaufende Person entweder einen Gegenstand oder ein Recht. Als Gegenleistung zahlt sie einen bestimmten, vorher vereinbarten Betrag an die verkaufende Person. Es braucht also für den Abschluss eines Kaufvertrages immer zwei Vertragsparteien

Wozu benötigt man einen Kaufvertrag?

Etwas zu verkaufen oder zu kaufen geht immer mit einem gewissen Risiko einher. Als Verkäufer haben Sie Sorge, dass Sie für Ihre Leistung nicht bezahlt werden könnten. Als Käufer wiederum sorgen Sie sich um die Qualität der Leistung und ob diese Ihren Ansprüchen genügt. 

Ein Kaufvertrag ist für den Schutz beider Seiten und ihrer jeweiligen Interessen wichtig. Die jeweiligen Rechte und Pflichten sind in § 433 – 453 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wer gegen die für Kaufverträge gültigen Gesetze verstößt, macht sich strafbar.  

Wer kann einen Kaufvertrag unterschreiben?    

In der Regel können nur volljährige Personen einen Kaufvertrag uneingeschränkt abschließen. Allerdings sind auch Kinder und Jugendliche in eingeschränktem Rahmen in der Lage, Kaufverträge einzugehen. 

Unter sieben Jahren gelten Kinder generell als nicht geschäftsfähig, da ihr Urteilsvermögen als nicht ausreichend eingeschätzt wird. 

Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren sind hingegen laut § 106 BGB. beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen laut des sogenannten Taschengeldparagraphs (§ 110 BGB) ihr Taschengeld nach eigenem Ermessen ausgeben. Allerdings geht es hierbei um den Kauf kleinerer Produkte oder Dienstleistungen. So kann ein sieben Jahre altes Kind, Bonbons am Kiosk kaufen und ein Jugendlicher eine Kinokarte. Einen schriftlichen Vertrag (zum Beispiel Handyvertrag) dürfen Minderjährige jedoch nur mit Erlaubnis der Eltern abschließen.

Achtung!

Wird ein Kaufvertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten und über das übliche Taschengeld hinausgehend abgeschlossen, ist dieser nichtig und die Eltern können das Geld zurückfordern.

Welche Form hat ein Kaufvertrag?

Kaufverträge unterliegen keiner gesetzlich festgeschriebenen Form. Sie können mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden. 

Konkludentes Handeln bedeutet, dass Sie Ihren Willen nicht extra ausdrücken müssen, da Ihre Handlung das bereits tut. Wenn Sie als Tankstelle Benzin anbieten und jemand tankt, hat er durch sein Handeln bereits dem Kauf zugestimmt. 

Beim Kauf teurer Objekte, wie wie Autos oder Möbel, sollten Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Hier ist in der Regel eine simple Vorlage für einen Musterkaufvertrag ausreichend. Bei Rechtsstreitigkeiten können Sie sich so jederzeit auf den schriftlichen Vertrag berufen und es steht nicht Aussage gegen Aussage. 

Achtung!

Beim Kauf von Immobilien und Grundstücken ist ein notarieller Kaufvertrag Pflicht!

Was muss ein Kaufvertrag enthalten?

Wenn Sie einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, sollten Sie darauf achten, dass alle wichtigen Informationen und gesetzlichen Vorgaben enthalten sind. 

Zwar sind auch mündliche Kaufabschlüsse juristisch bindend, allerdings steht hier im Streitfall Aussage gegen Aussage. Daher ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert, um Streit oder Missverständnisse zu vermeiden. 

Zunächst denken Sie bitte an alle Angaben zu den Vertragsparteien: 

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Anschrift und Telefonnummer
  • Nummer des Personalausweises

Des Weiteren enthält der Kaufvertrag folgende Informationen: 

  • Ware bzw. Dienstleistung
  • Genauer Kaufpreis
  • Liefer- und Zahlungsbedingungen
  • Gewährleistungspflichten und ggf. vorhandene Mängel
  • Ort und Datum

Was tun bei Streitigkeiten um einen Kaufvertrag?

Nicht immer sind Käufer nach Vertragsabschluss mit ihrem Kauf zufrieden. 

Generell gilt ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn der Verkäufer Sie zu spät oder falsch beliefert oder die Ware beschädigt ist. Allerdings muss dem Verkäufer in der Regel eine Chance auf Nachbesserung gegeben werden. Fragen Sie also bei Unzufriedenheit nach, wie der Verkäufer seine Fehler wiedergutmachen kann. 

Bei Online-Käufen haben Sie zudem das sogenannte Widerrufsrecht. Dieses gilt für Fernabsatzgeschäfte wie Online-Käufe, Haustürgeschäfte oder Verbraucherdarlehensverträge. Derartig abgeschlossene Verträge können Sie innerhalb von 14 Tagen und ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

Welche Arten von Kaufverträgen gibt es?

Es gibt unzählige Arten von Kaufverträgen, weswegen wir an dieser Stelle auf einige der wichtigsten eingehen möchten. Allgemein wird bei Kaufverträgen nach Art und Beschaffenheit der Ware sowie nach Liefer- und Zahlungszeit unterschieden.

Kaufvertrag nach Art und Beschaffenheit 

Beim Gattungskauf wählt der Käufer den Verkaufsgegenstand nach Merkmalen wie Farbe, Form oder Gewicht aus einer entsprechenden Gattung aus. 

Beim Stückkauf erwirbt der Käufer einen individuell bestimmten Gegenstand, der einzigartig ist und nicht wiederbeschafft werden kann.

Beim Kauf auf Probe oder Kauf zur Ansicht wird ein Rückgaberecht innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart, damit die Ware getestet werden kann. 

Kaufvertrag mit Bestimmung der Lieferzeiten

Beim Sofortkauf erfolgt die Lieferung der Waren unmittelbar nach ihrer Bestellung. 

Beim Terminkauf wird die Lieferung innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart.

Beim Kauf auf Abruf wird die Abnahme einer bestimmten Menge im Kaufvertrag vereinbart.

Kaufvertrag mit Bestimmung der Zahlungszeit

Der Kauf gegen Vorauszahlung ist üblich bei Verkaufsgegenständen, die eine lange Fertigungsdauer haben. 

Beim Barkauf muss der Käufer die Ware bei Erhalt bar oder per EC-Karte bezahlen. 

Beim Kauf auf Ziel wird ein Kredit eingeräumt, der spätestens zum Ablauf des vereinbarten Termins beglichen werden muss.

Kann man einen Kaufvertrag elektronisch unterschreiben?

Im Zeitalter der Digitalisierung werden elektronische Unterschriften immer beliebter. Viele Verträge sind in Deutschland formfrei und können daher geschlossen werden, wie es den Vertragsparteien beliebt. Zu diesen Verträgen gehören auch Kaufverträge. Sie können diese daher mit einer einfachen elektronischen Signatur unterschreiben. 

Bei einigen Verträgen wie dem befristeten Arbeitsvertrag (§ 14 Abs. 4 TzBfG) oder dem Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 Abs. 1 BGB) ist eine Qualifizierte Elektronische Signatur erforderlich. 

Was Sie sich zum Thema Kaufvertrag merken sollten

Ihnen sollte nun klar sein, welche Vorteile ein sorgfältig abgeschlossener Kaufvertrag mit sich bringt. Wir fassen an dieser Stelle die wichtigsten Punkte noch einmal für Sie zusammen:

  • Ein Kaufvertrag kann mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
  • Beim Kauf von Immobilien und Grundstücken ist ein notarieller Kaufvertrag Pflicht.
  • Der Abschluss eines Kaufvertrags erfordert zwei volljährige Vertragsparteien (Ausnahme Taschengeldparagraph).
  • Käufer haben bei beschädigter Ware ein gesetzliches Rücktrittsrecht.
  • Bei Online-Käufen gilt ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

Wenn Sie sich für den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags entscheiden, können Sie durch elektronische Signaturen Zeit sparen. 

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Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

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