6 min

Aktualisiert am 14 Jan, 2025

Veröffentlicht am 7 Jan, 2025

Unternehmensinsolvenz: Der Leitfaden für 2025

Unternehmensinsolvenzen
Robin Kaps

Robin Kaps

Content Manager @Yousign

Illustration: Yousign Studios

Übersicht

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unternehmen, die in Deutschland Insolvenz anmelden mussten, auf ein Rekordhoch gestiegen. Wenn Ihr Unternehmen vor einer Insolvenz steht, gilt es einige wichtige Dinge zu beachten, über die wir in diesem Artikel informieren.

Im Jahr 2024 erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 22.400 Fälle. Dies ist der höchste Stand seit 2015. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 24,3 Prozent. Natürlich kann man nur hoffen, dass die Zahl der Insolvenzen 2025 zurückgehen wird. Aber für den Fall, dass Sie im neuen Jahr von einer Insolvenz betroffen sind, ist es wichtig so früh wie möglich vorzusorgen.

Insolvenz anzumelden ist ein bürokratischer Akt, bei dem Vorsicht geboten ist. Denn es kann hier sogar um Ihr Privatvermögen gehen.

Teil 1: Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens

1.1 Definition der Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass eine Firma ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Der Geschäftsführer muss in diesem Fall einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen, um rechtlichen Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung zu entgehen.

1.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Insolvenzrecht basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

  • Insolvenzordnung (InsO)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • GmbH-Gesetz
  • Arbeitsrecht
  • EU-Insolvenzverordnung

Zu neuen Anpassungen von bürokratischen Vorschriften für 2025 lesen Sie hier mehr.

1.3 Insolvenzgründe und die Sanierung

Im Insolvenzrecht wird zwischen verschiedenen Insolvenzursachen unterschieden. Die wichtigsten Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind:

1.3.1 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Passiva einer Firma das Vermögen übersteigen, sodass das Unternehmen faktisch zahlungsunfähig wird, auch wenn es noch über liquide Mittel verfügt. Die Überschuldung wird durch die Aufstellung einer Überschuldungsbilanz festgestellt. Dabei werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Firma erfasst und gegenübergestellt. Wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt, spricht man von Überschuldung. In diesem Fall ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Es wird zwischen einer bilanziellen und einer drohenden Überschuldung unterschieden, wobei letzteres die Voraussetzung für eine frühzeitige Antragstellung zur Sicherung von Sanierungsmöglichkeiten bietet. Eine Restschuldbefreiung kann dann in manchen Fällen auch veranlasst werden.

1.3.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Drohende Zahlungsunfähigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem Unternehmen oder Personen zwar noch zahlungsfähig sind, aber in absehbarer Zeit mit einer Zahlungsunfähigkeit gerechnet werden muss. In diesem Fall ist die Antragspflicht ebenfalls relevant, da der Geschäftsführer rechtzeitig einen Antrag auf Insolvenz stellen muss, um eine nachhaltige Sanierung der Firma zu ermöglichen. Diese Art der Zahlungsunfähigkeit ist häufig ein Frühwarnsignal für Unternehmen und bietet den Vorteil, dass frühzeitig eine Restrukturierung oder ein Insolvenzplan zur Sanierung der Firma eingeleitet werden kann, bevor eine vollständige Zahlungsunfähigkeit eintritt. In diesem Zusammenhang können Sanierungsverfahren und Eigenverwaltung genutzt werden, um das Unternehmen vor der Liquidation zu bewahren.

Wird der Antrag frühzeitig bei drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt, haben Unternehmen oder Personen bessere Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung, da der Gesetzgeber in solchen Fällen erweiterte Möglichkeiten zur Schuldenregulierung und Umstrukturierung bietet. Hierzu gehören unter anderem Vereinbarungen mit Kreditgebern und die Möglichkeit, Teile des Unternehmens zu verkaufen oder zu restrukturieren.

Hier finden Sie mehr Informationen dazu, wie Sie Antragsformulare effizienter bearbeiten können.

Die e-Signatur im Insolvenzverfahren

Die elektronische Signatur kann viele Aspekte des Insolvenzverfahrens erleichtern. Die Kommunikation mit Behörden und Kreditgebern gehört dazu. Außerdem hilft sie dabei, Unternehmen Kosten zu sparen und effizienter zu werden. Dies kann einen direkten Einfluss auf die Rentabilität einer Firma haben.

Teil 2: Der vollständige Ablauf des Insolvenzverfahrens

2.1 Vorbereitungsphase

In der Vorbereitungsphase eines Insolvenzverfahrens treten oft erste Anzeichen für eine finanzielle Krise auf. Diese können umfassen:

  • Liquiditätsengpässe: Das Unternehmen hat Schwierigkeiten, seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
  • Rückläufige Auftragseingänge: Ein merklicher Rückgang in den Bestellungen oder Aufträgen kann auf eine negative Entwicklung hindeuten.
  • Zunehmende Forderungsausfälle: Wenn Zahlungen von Kunden ausbleiben, verschärft sich die finanzielle Situation.
  • Mahnungen von Gläubigern: Eine steigende Zahl von Mahnungen und Forderungen weist auf das erhöhte Risiko einer Zahlungsunfähigkeit hin.

Damit Sie Ihr Geschäft von Beginn an auf solide Füße stellen, finden Sie hier einige Tipps, wie man einen erfolgreichen Businessplan in 2025 erstellt.

2.1.2 Vorbereitende Maßnahmen

Um sich auf das Insolvenzverfahren vorzubereiten, sollten Unternehmen folgende Schritte einleiten:

  • Dokumentation der wirtschaftlichen Situation: Eine präzise Erfassung der finanziellen Lage hilft, die weiteren Schritte zu planen.
  • Gespräche mit Hauptgläubigern: Der Dialog mit den wichtigsten Kreditgeber kann Lösungen wie Stundungen oder Vergleiche ermöglichen.
  • Prüfung von Sanierungsoptionen: Es gilt zu klären, ob eine Restrukturierung der Firma möglich ist.
  • Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen: Alle relevanten Dokumente, wie Bilanzen und Verträge, müssen für die Antragstellung auf Insolvenz vorbereitet werden.

2.2 Antragstellung und Eröffnung

In dieser Phase wird der Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht eingereicht. Wird der Antrag akzeptiert, eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren.

2.2.1 Der Insolvenzantrag

Der Insolvenzantrag muss alle relevanten Informationen und Unterlagen enthalten, um das Verfahren ordnungsgemäß einzuleiten. Dazu gehören:

  • Vermögensübersicht: Eine detaillierte Darstellung aller Vermögenswerte des Unternehmens, einschließlich Grundstücke, Fahrzeuge, Maschinen und andere Vermögensgegenstände. Dies bildet die Insolvenzmasse.
  • Gläubigerliste: Eine vollständige Aufstellung aller Gläubiger des Unternehmens mit Angabe der offenen Forderungen.
  • Arbeitnehmerliste: Eine Übersicht der Angestellten, deren Ansprüche im Falle einer Insolvenz berücksichtigt werden müssen.
  • Jahresabschlüsse: Die aktuellen und gegebenenfalls die letzten Jahresabschlüsse des Unternehmens, um die wirtschaftliche Lage darzustellen.
  • Sanierungskonzept (optional): Ein Konzept zur Sanierung des Unternehmens, falls eine Fortführung oder Restrukturierung angestrebt wird. Es bietet eine Grundlage für die Gespräche mit den Kreditgebern und dem Insolvenzgericht.

2.2.2 Das Eröffnungsverfahren

Nach der Antragstellung folgt das Eröffnungsverfahren, in dem mehrere Schritte unternommen werden, um den Verlauf des Insolvenzverfahrens zu bestimmen:

  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der die Vermögenswerte des Unternehmens überwacht und die ersten Schritte im Verfahren leitet.
  • Prüfung der Masse: Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft, ob genug Vermögen vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren fortzuführen und die Verfahrenskosten zu decken.
  • Sicherungsmaßnahmen: Es werden Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern, um einer möglichen Veruntreuung oder Wertminderung vorzubeugen.
  • Vorläufige Fortführungsentscheidung: Es wird geprüft, ob das Unternehmen weiterhin betrieben werden kann oder ob eine Liquidation notwendig ist. Eine Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung der Geschäftstätigkeit wird getroffen.

2.3 Hauptverfahren

2.3.1 Rolle des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter übernimmt mehrere zentrale Aufgaben, um das Verfahren zu leiten:

  • Massesicherung: Der Insolvenzverwalter sorgt dafür, dass das Vermögen des Unternehmens gesichert und vor Verlust geschützt wird.
  • Verwaltung des Schuldnervermögens: Er verwaltet und realisiert das Vermögen des Unternehmens, um die Gläubiger zu befriedigen.
  • Prüfung von Forderungen: Alle eingehenden Forderungen der Gläubiger werden geprüft, um festzustellen, ob sie berechtigt sind.
  • Entwicklung von Sanierungskonzepten: Falls eine Sanierung des Unternehmens möglich ist, entwickelt der Insolvenzverwalter ein Konzept zur Rettung des Unternehmens, das den Gläubigern vorgestellt wird.

2.3.2 Gläubigerversammlung

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird eine Gläubigerversammlung einberufen, um wesentliche Entscheidungen zu treffen:

  • Abstimmung über Fortführung: Die Gläubiger stimmen ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert werden soll.
  • Wahl des Gläubigerausschusses: Ein Ausschuss von Gläubigern wird gewählt, um die Entscheidungen des Insolvenzverwalters zu überwachen und mit ihm zusammenzuarbeiten.
  • Entscheidung über Verwertungsstrategien: Die Gläubiger entscheiden, wie das Unternehmensvermögen verwertet werden soll, um eine möglichst hohe Rückzahlung der Forderungen zu erreichen.

Teil 3: Spezielle Verfahrensarten

3.1 Die Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren, bei dem der bisherige Geschäftsführer zuständig bleibt, jedoch unter der Aufsicht eines Sachwalters. Damit dieses Verfahren angewendet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Qualifizierte Geschäftsführung: Die Geschäftsführung muss in der Lage sein, das Unternehmen in der Krise eigenständig zu führen und Entscheidungen zu treffen.
  • Sanierungsfähigkeit: Es muss die Aussicht bestehen, dass das Unternehmen wieder auf den richtigen Kurs gebracht werden kann.
  • Zustimmung der Gläubiger: Die Gläubiger müssen dem Antrag auf Eigenverwaltung zustimmen, da sie die Kontrolle über das Verfahren und die Entscheidung über eine mögliche Sanierung haben.
  • Ausreichende Liquidität: Das Unternehmen muss über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die laufenden Betriebskosten zu decken und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

3.1.2 Ablauf der Eigenverwaltung

Im Verfahren der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung, jedoch unter der Aufsicht eines Sachwalters. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Bestellung eines Sachwalters: Ein Sachwalter wird ernannt, um die Tätigkeit der Geschäftsführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
  • Fortführung durch bisherige Geschäftsführung: Die bisherige Geschäftsführung bleibt weiterhin für die operative Leitung des Unternehmens verantwortlich und sorgt für die Fortführung des Geschäftsbetriebs.
  • Entwicklung eines Sanierungskonzepts: Die Geschäftsführung entwickelt ein Sanierungskonzept, das Maßnahmen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens umfasst.
  • Regelmäßige Berichterstattung: Die Geschäftsführung ist verpflichtet, regelmäßig über alle Fortschritte zu berichten, um den Gläubigern und dem Sachwalter transparent den Stand des Verfahrens darzulegen.

3.2 Schutzschirmverfahren

3.2.1 Besonderheiten

Das Schutzschirmverfahren stellt eine besondere Form der Insolvenz dar, bei der das Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum vor den Gläubigern geschützt wird, um eine Sanierung zu ermöglichen. Die Besonderheiten dieses Verfahrens umfassen:

  • Dreimonatige Schutzfrist: Das Unternehmen erhält eine Schutzfrist von drei Monaten, innerhalb dieser können keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Klagen von Geldgebern eingeleitet werden.
  • Selbstgewählter Sachwalter: Im Gegensatz zur regulären Insolvenz kann das Unternehmen einen Sachwalter selbst auswählen, der den Prozess überwacht.
  • Erhöhte Sanierungschancen: Durch den Schutz vor Kreditgebern und die Möglichkeit, eigenständige Reformen durchzuführen, steigen die Chancen auf Erfolg.
  • Vertraulichkeit: Während des Schutzschirmverfahrens bleibt das Unternehmen von der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenz verschont, was den Ruf des Unternehmens schützen kann.

Teil 4: Angestellte im Insolvenzverfahren

4.1 Rechte der Beschäftigten

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Insolvenz endet oder bei denen der Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Die wichtigsten Aspekte hierzu sind:

  • Beantragung bei der Arbeitsagentur: Das Insolvenzgeld muss bei der zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden, die den Anspruch prüft und die Auszahlung vornimmt.
  • Dreimonatige Absicherung: Ehemalige Angestellte erhalten Insolvenzgeld für einen Zeitraum von maximal drei Monaten, um Einkommensausfälle aufgrund der Insolvenz zu überbrücken.
  • Berechnung der Ansprüche: Die Höhe des Insolvenzgeldes entspricht in der Regel dem Bruttolohn, den der Angestellte in den letzten drei Monaten vor der Insolvenzanmeldung erhalten hat. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Abtretung an den Arbeitgeber: In manchen Fällen wird das Insolvenzgeld direkt an den Arbeitgeber abgetreten, insbesondere wenn dieser das Insolvenzgeld im Rahmen des Verfahrens erhält, um die Löhne weiter zu zahlen.

4.1.2 Kündigungsschutz

Im Insolvenzverfahren genießen Angestellte besonderen Kündigungsschutz, um vor willkürlichen Entlassungen geschützt zu werden. Wichtige Regelungen umfassen:

  • Besondere Fristen: Kündigungen im Rahmen einer Insolvenz sind nur innerhalb bestimmter Fristen und Bedingungen zulässig. Die Fristen variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Umständen des Verfahrens.
  • Sozialplanpflicht: Es besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, einen Sozialplan zu erstellen, der die Sozialauswahl bei Kündigungen berücksichtigt und gegebenenfalls Abfindungszahlungen oder Umschulungsmaßnahmen vorsieht.
  • Betriebsratsrechte: Der Betriebsrat muss in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der zu kündigenden Angestellten und kann Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vorschlagen.
  • Transfergesellschaften: In vielen Fällen werden Transfergesellschaften gegründet, um den betroffenen Angestellten eine Umschulung und Unterstützung bei der Jobsuche zu ermöglichen.

4.2 Betriebsübergang

Im Falle eines Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren, bei dem das Unternehmen oder Teile davon von einem neuen Betreiber übernommen werden, greifen spezielle Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer:

  • Rechte der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer behalten ihre Rechte und Arbeitsverhältnisse auch nach einem Betriebsübergang bei. Der neue Eigentümer tritt in alle bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, und die Bedingungen des Arbeitsvertrages bleiben grundsätzlich unverändert.
  • Informationspflicht des Unternehmens: Der alte Arbeitgeber muss die betroffenen Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang informieren, einschließlich der wesentlichen Bedingungen des Übergangs.
  • Widerspruchsrecht: Arbeitnehmer haben das Recht, dem Betriebsübergang zu widersprechen, wenn sie nicht unter den neuen Bedingungen arbeiten möchten. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis, und es kann eine Abfindung ausgehandelt werden.
  • Konditionen nach dem Übergang: Das neue Unternehmen ist verpflichtet, alle vertraglichen Bedingungen einzuhalten, die vor dem Übergang bestanden haben, es sei denn, es wird eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags vereinbart.

Der Betriebsübergang bietet den Angestellten somit eine gewisse Sicherheit, da ihre Rechte und Arbeitsverhältnisse durch gesetzliche Bestimmungen gewahrt bleiben.

4.2.1 Rechtliche Aspekte

  • § 613a BGB
  • Übernahmeoptionen
  • Widerspruchsrecht
  • Haftungsfragen

Teil 5: Finanzielle Dimensionen

5.1 Kosten des Insolvenzverfahrens

5.1.1 Gerichtskosten

  • Eröffnungsgebühr
  • Verfahrensgebühr
  • Beendigungsgebühr
  • Zusatzkosten

5.1.2 Verwaltervergütung

  • Berechnungsgrundlagen
  • Zuschläge
  • Auslagen
  • Abrechnungsmodalitäten

5.2 Verteilung der Insolvenzmasse

  1. Masseverbindlichkeiten
  2. Aussonderungsrechte
  3. Absonderungsrechte
  4. Insolvenzgläubiger
  5. Nachrangige Forderungen

Teil 6: Internationale Aspekte

6.1 Grenzüberschreitende Insolvenz

  • Zuständigkeitsregelungen
  • Anerkennung von Insolvenzverfahren
  • Zusammenarbeit der Gerichte

6.2 Ausländische Gläubiger

  • Forderungsanmeldung
  • Sprachenfrage
  • Zustellungsproblematik
  • Rechtsmittel

Teil 7: Branchenspezifische Besonderheiten

7.1 Handwerk und Kleingewerbe

  • Betriebsfortführung
  • Auftragsabwicklung
  • Gewährleistungsfragen
  • Mitarbeiterqualifikation

7.2 Handel und E-Commerce

  • Warenlager
  • Kundenverträge
  • Lieferantenbeziehungen
  • Online-Präsenz

Teil 8: Psychologische und soziale Aspekte

8.1 Unternehmerperspektive

  • Versagensgefühle
  • Existenzängste
  • Soziale Auswirkungen
  • Neuorientierung

8.2 Mitarbeiterperspektive

  • Arbeitsplatzverlust
  • Zukunftsängste
  • Teamdynamik
  • Motivationserhalt

Teil 9: Präventive Maßnahmen

9.1 Frühwarnsysteme

  • Liquiditätskennzahlen
  • Auftragseingänge
  • Forderungsausfälle
  • Kostenkontrolle

9.2 Risikomanagement

  • Risikoidentifikation
  • Bewertungssysteme
  • Gegenmaßnahmen
  • Dokumentation

Teil 10: Zukunftsperspektiven

10.1 Trends im Insolvenzrecht

  • Online-Anträge
  • Digitale Gläubigerversammlungen
  • Blockchain-Anwendungen
  • KI-gestützte Prognosen

10.2 Neue Sanierungsinstrumente

  • Präventive Restrukturierung
  • Stabilisierungsmaßnahmen
  • Moderner Rechtsrahmen
  • Internationale Harmonisierung

Fazit und Ausblick

Die steigende Zahl der Unternehmensinsolvenzen unterstreicht die Bedeutung vorausschauenden wirtschaftlichen Handelns. Ein professionell begleitetes Insolvenzverfahren kann Chancen für einen Neuanfang bieten. Entscheidend ist die frühzeitige Reaktion auf Krisensignale und die Nutzung verfügbarer Beratungsangebote.

Praxistipps und Checklisten

Sofortmaßnahmen bei drohender Insolvenz

  1. Analyse der wirtschaftlichen Situation
  2. Dokumentation aller relevanten Unterlagen
  3. Beratungsgespräch mit Insolvenzexperten
  4. Prüfung von Sanierungsoptionen
  5. Vorbereitung der Antragstellung
  6. Kommunikationsplanung
  7. Mitarbeitergespräche
  8. Gläubigerkommunikation

Langfristige Präventionsmaßnahmen

  1. Implementierung von Frühwarnsystemen
  2. Regelmäßige Risikoanalysen
  3. Professionelles Forderungsmanagement
  4. Aufbau von Liquiditätsreserven
  5. Diversifikation von Geschäftsbeziehungen
  6. Fortlaufende Weiterbildung
  7. Regelmäßige Strategieüberprüfung
  8. Aufbau eines Krisennetzwerks

FAQ zur Unternehmensinsolvenz in Deutschland

  • 1. Was ist der Prozess der Insolvenzanmeldung?

    Der Prozess beginnt mit dem formellen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Das Gericht prüft, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist. Im Anschluss wird ein Insolvenzverwalter ernannt, und die Gläubiger werden über den Verlauf des Verfahrens informiert.

  • 2. Welche Folgen hat eine Insolvenz für ein Unternehmen?

    Die Folgen einer Insolvenz sind weitreichend: Das Unternehmen kann in Liquidation gehen, und ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung der Vermögenswerte. In einigen Fällen kann auch eine Sanierung des Unternehmens angestrebt werden, um eine Fortführung des Betriebs zu ermöglichen. Die Gläubiger erhalten nur teilweise oder keine Rückzahlung der Schuldner.

  • 3. Wie kann man eine Insolvenz vermeiden?

    Eine Insolvenz kann durch frühzeitige Identifikation von finanziellen Problemen und durch präventive Maßnahmen wie Restrukturierungen und Sanierungen vermieden werden. Wichtige Schritte beinhalten das Monitoring von Liquiditätskennzahlen, das Verhandeln mit Geldgebern und das Ergreifen von Sanierungsmaßnahmen, bevor eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eintritt.

  • 4. Was tun bei drohender Insolvenz?

    Bei drohender Insolvenz sollten Unternehmer sofort rechtliche Beratung einholen und prüfen, ob eine Sanierung oder Restrukturierung möglich ist. Wichtige Maßnahmen können das Erstellen eines Sanierungsplans, das Reduzieren von Betriebsausgaben und das Verhandeln mit Kreditgebern zur Stundung von Zahlungen umfassen.

  • 5. Welche Ressourcen stehen Betroffenen zur Verfügung?

    Betroffene Unternehmen können auf verschiedene Ressourcen zurückgreifen, wie z.B. Insolvenzberater, Sanierungsexperten, spezialisierte Anwälte und öffentliche Förderprogramme. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten Unterstützung und Beratung in Krisensituationen.

  • 6. Was sind die verschiedenen Arten der Insolvenz?

    Es gibt mehrere Insolvenzarten:

    • Privatinsolvenz: Gilt für Personen, z.B. Selbstständige, die mit ihrem Privatvermögen haften, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.
    • Regelinsolvenz: Betrifft Unternehmen und Selbständige, die etwa eine GmbH gegründet haben, die zahlungsunfähig sind oder drohen, zahlungsunfähig zu werden.
  • 7. Was ist das Schutzschirmverfahren und wie funktioniert es?

    Das Schutzschirmverfahren gewährt einem Unternehmen für drei Monate Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Klagen von Gläubigern. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, eine Sanierung unter der Aufsicht eines selbst gewählten Sachwalters durchzuführen.

  • 8. Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Insolvenzverfahren?

    Beschäftigte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, das ihre Einkommenslücken für bis zu drei Monate abdeckt. Zudem genießen sie Kündigungsschutz und müssen im Falle von Kündigungen gemäß den Sozialplanregelungen und mit Beteiligung des Betriebsrats geschützt werden.

  • 9. Was passiert bei einem Betriebsübergang während der Insolvenz?

    Im Falle eines Betriebsübergangs behalten die Angestellten ihre Rechte und Arbeitsverhältnisse bei. Der neue Eigentümer übernimmt alle bestehenden Arbeitsverhältnisse, und die Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang zu widersprechen, was zu einer Abfindung führen kann.

  • 10. Welche finanziellen Kosten entstehen im Insolvenzverfahren?

    Die Kosten eines Insolvenzverfahrens setzen sich aus Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters zusammen. Hinzu kommen mögliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwertung des Unternehmensvermögens anfallen.

Entdecken Sie die kostenlose elektronische Signatur von Yousign

Testen Sie Yousign
14 Tage lang kostenlos

Wie mehr als 15.000 kleine und mittelständische Unternehmen können auch Sie sofort die Unterzeichnung aller Ihrer Dokumente vereinfachen

green arrow
cta illustration