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Aktualisiert am 5 Aug, 2024

Veröffentlicht am 14 Apr, 2023

Betriebsvereinbarung: elektronisch umsezten

Betriebsvereinbarungen elektronisch unterschreiben - So gehts
Daniela Zehner

Daniela Zehner

Marketing Manager DACH @Yousign

Illustration: Mélusine Vilars

Übersicht

Betriebsvereinbarungen sind ein hohes Gut in Unternehmen. Sie ersetzen oft Tarifverträge, wenn es keine gibt. Seit einiger Zeit kann eine Betriebsvereinbarung auch mit einer elektronischen Signatur unterschrieben werden.


In diesem Artikel erfahren Sie im Detail, wie eine Betriebsvereinbarung aussieht, welche Form sie hat und welche Vorteile die elektronische Unterschrift dabei mit sich bringt.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist eine Betriebsvereinbarung (abgekürzt BV) eine betriebliche Vereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat (als Vertreter der Arbeitnehmer:innen) geschlossen wird. Sie regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien des Betriebs. Die Betriebsvereinbarung definiert Normen, die für das Unternehmen verbindlich sind.

Es handelt sich um ein eigenständiges rechtliches Instrument im Rahmen der Betriebsverfassung. Aufgrund ihrer normativen Wirkung ist sie daher das bedeutendste Regelungsinstrument der Parteien des Unternehmens. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen finden sich in § 77 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Auf der Seite des Betriebsrats ist ein wirksamer Betriebsratsbeschluss zwingend erforderlich.

Bei Betriebsvereinbarungen handelt es sich um Dokumente, die in jedem Fall von beiden Seiten unterzeichnet werden. Der Arbeitgeber legt die Vereinbarung für alle sichtbar aus und kann das Dokument auch per E-Mail an alle Beteiligten versenden. Grundsätzlich muss zwischen zwei Arten unterschieden werden:

1. Erzwingbare Betriebsvereinbarung:

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht für einen großen Teil des Inhalts. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle nach § 87 BetrVG anrufen. Deren Entscheidung ersetzt die Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat.

2. Freiwillige Betriebsvereinbarung: 

Hierunter fallen alle anderen Regelungen. Sie regelt Angelegenheiten, bei denen der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat. In § 88 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) werden nur Themen vorgeschlagen. Das bedeutet, dass die Betriebsvereinbarung nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden kann.

Wer erstellt eine Betriebsvereinbarung?

Betriebsvereinbarungen müssen vom Betriebsrat und dem Arbeitgeber zusammen beschlossen werden. Dieser Beschluss muss schriftlich festgehalten werden.

Im Rahmen der Betriebsratsarbeit werden die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufgenommen. Sie besprechen in ihren Sitzungen gemeinsam die genauen Einzelheiten. Einzelne Arbeitnehmer:innen oder Gewerkschaften haben kein Entscheidungsrecht. Auch Betriebsratsvorsitzende dürfen nicht allein entscheiden.

Wenn Arbeitgeber und Betriebsräte in ihren Sitzungen keine Einigung erzielen, wenden sie sich an eine Einigungsstelle, die darüber entscheidet. Betriebsvereinbarungen unterliegen einer Billigkeitskontrolle, und das Arbeitsgericht kann ihre Gültigkeit prüfen.

Bestandteile der Betriebsvereinbarung

Der Inhalt einer Betriebsvereinbarung regelt das Arbeitsverhältnis von Arbeitgebern und Beschäftigten. Der Beschluss bezieht sich nur auf das Unternehmen, dessen Arbeitgeber den Vertrag abschließt. Es können bestimmte Personengruppen festgelegt werden, für die sie gilt. In die Vereinbarung kann alles aufgenommen werden, was zu den Aufgaben eines Betriebsrats gehört. Speziell soziale Angelegenheiten sind in solchen Dokumenten zu finden. Die folgenden Punkte kommen typischerweise in einer Betriebsvereinbarung vor:

·        Arbeitszeit

·        Arbeitszeitmodelle, z. B. Gleitzeitkonto

·        Pausenregelung

·        Urlaubsregelung (Erholungsurlaub)

·        Homeoffice-Regelung

·        Form und Inhalt von Einstellung und Kündigung von Beschäftigten

·        Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

·        Schichtarbeit

·        Kleidungsvorschriften

·        Verhalten gegenüber Kunden

Die Vorschriften dürfen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Sie können von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen, wenn ihre Regelungen für die Beschäftigten vorteilhafter sind. Während die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs vorgeschrieben ist, kann der Beschluss darüber hinausgehen.

Das Privatleben der Beschäftigten wird durch die Vereinbarungen nicht berührt.

In 6 Schritten zur Betriebsvereinbarung

1.  Erfassung des Themas: Führen bestimmte Vorgänge im Unternehmen wiederholt zu Problemen oder stehen Neuerungen an (Stichwort: einheitliche Schaffung einer transparenten Rechtsgrundlage), die eine allgemeine Aufklärung erfordern, kann entweder der Arbeitgeber die Erstellung einer Betriebsvereinbarung vorschlagen oder der Betriebsrat ergreift die Initiative.

2.  Diskussion: Im Kreis des Betriebsrats sollte besprochen werden, was der Zweck der Betriebsvereinbarung ist und wo der Schwerpunkt liegen soll.

3.  Vorbereitung: Es sollten zunächst eine oder mehrere Personen mit der Organisation und Verhandlung beauftragt werden. Anschließend müssen die Schwerpunkte festgelegt werden.

4.  Sondierungsgespräche: Im Vorfeld sollten inhaltliche und organisatorische Fragen mit dem Arbeitgeber geklärt werden, um den Verhandlungsprozess effektiver zu gestalten.

5.  Verhandlungen und Einigung: Eine gute Vorbereitung, Verhandlungsgeschick und letztlich Durchsetzungsvermögen sind für eine erfolgreiche Einigung mit dem Arbeitgeber unerlässlich.

6.  Abschluss: Zunächst wird der Text der Betriebsvereinbarung formuliert. Sobald der Betriebsrat einen Betriebsratsbeschluss gefasst hat, wird dieser schriftlich niedergelegt und vom Betriebsrat und dem Arbeitgeber unterzeichnet.

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Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Die Kündigungsfrist einer Betriebsvereinbarung beträgt nach dem Betriebsverfassungsgesetz regulär drei Monate. Die Kündigung kann theoretisch auch mündlich erfolgen, aber aus Gründen der Beweisbarkeit ist die schriftliche Form zu empfehlen. Es muss keinen Grund für die Kündigung geben, aber die Kündigung darf nicht willkürlich sein.

Besonderheiten bei der Signatur der Betriebsvereinbarung

Im Rahmen der neuen Bestimmungen des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz), die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingeführt wurden, ist es nun zulässig, Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG) sowie Vereinbarungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne (§ 112 Abs. 1 BetrVG) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterzeichnen. Auch ein Arbeitsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch unterschrieben werden.

Die Qualifizierte Elektronische Signatur hat im Arbeitsrecht und sonstigen rechtlichen Verkehr die gleiche Wirksamkeit wie eine herkömmliche handschriftliche Unterschrift (Ausnahme: wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen ist, z. B. im Falle einer Kündigung). Diese ersetzt die gesetzliche  vorgeschriebene Erfordernis zur  Schriftform (§ 126 BGB in Verbindung mit § 126a BGB). Der Hauptunterschied zur fortgeschrittenen Signatur besteht darin, dass eine dritte Partei Ihre Identität mit der qualifizierten elektronischen Signatur eindeutig bestätigt.

In unserem Artikel „Einfache, Fortgeschrittene oder Qualifizierte Elektronische Signatur“ erfahren Sie mehr über die Unterschiede im Detail.

Die Vorteile mit der Lösung von Yousign sind vielfältig:

1.      Vereinfachen Sie die Verwaltung

Die elektronische Signatur ermöglicht Ihnen die Digitalisierung all Ihrer Dokumente. Der Einsatz elektronischer Lösungen zur Signatur ermöglicht es auch, diese zu zentralisieren und automatisch an alle beteiligten Parteien zu versenden, damit sie sofort übernommen werden können.

2.      Sparen Sie Zeit

Sie können Ihre Prozesse beschleunigen und mit dem Einsatz elektronischer Signatur in Echtzeit reagieren: Sie unterzeichnen und validieren Ihre Unterschrift live und mit wenigen Klicks von jedem Gerät aus, da Yousign eine SaaS-Lösung ist.

3.      Sichere Kommunikation mit den Interessengruppen

Sicherheit und Vertraulichkeit sind für Yousign ein wichtiges Anliegen. Wir haben daher Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit Ihrer Prozesse zu gewährleisten, insbesondere durch die Verschlüsselung Ihrer Daten und das Hosting unserer Lösungen in Deutschland.

Dank des Zeitstempels und der Beweisdokumentation, die für jede Unterschriftseinladung ausgestellt wird, wird die Integrität des Dokuments bewahrt und Betrug unmöglich gemacht. Ein Beispiel: die Rückdatierung der Fassung eines Betriebsratsbeschlusses.

4.      Rechtliche Verbindlichkeit

Sie erhalten eine elektronische Signatur, die rechtsgültig ist und der europäischen eIDAS-Verordnung entspricht.

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Mit der Betriebsvereinbarung vereinbaren der Betriebsrat und der Arbeitgeber ihre jeweiligen Pflichten und Rechte. Sie legen auch verbindliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Unternehmen fest. Diese Beschlüsse werden in schriftlicher Form festgehalten und sind gleichbedeutend mit einem Vertrag zwischen diesen beiden Parteien, der exklusiv für das Unternehmen gilt, für das er abgeschlossen wurde.

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Dieses Dokument wird nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen weder eine Garantie für deren Vollständigkeit noch für deren Aktualität im Hinblick auf die geltenden Vorschriften. Schließlich ist dieses kein Ersatz für eine Rechtsberatung.

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