Digitalisierung für KMUs – so geht’s  

3 min

Aktualisiert am 30 Jan, 2024

Veröffentlicht am 14 Dez, 2023

Ausbildungsvertrag unterschreiben: Das müssen Sie wissen

Ausbildungsvertrag unterschreiben
Jasmin Haselberger

Jasmin Haselberger

Content Manager

Illustration: Romain Grandmougin

Übersicht

Sie haben sich auf verschiedene freie Ausbildungsplätze beworben und nun endlich eine Zusage erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt gilt es, einiges an Papierkram zu bewältigen. Besonders wichtig ist, dass Sie möglichst schnell Ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben, bevor die Ausbildung tatsächlich beginnt. Allerdings sollten Sie einige Dinge überprüfen, wenn Sie Ihren Ausbildungsvertrag in der Hand halten. Lesen Sie unbedingt unseren Artikel, bevor Sie Ihren Ausbildungsvertrag unterschreiben und gehen Sie so auf Nummer sicher, dass Ihr Vertrag alle wichtigen Informationen enthält. 

Wozu dient ein Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem zukünftigen Ausbildungsbetrieb. In diesem werden alle wichtigen Bedingungen Ihres Ausbildungsverhältnisses festgelegt. Zudem werden alle Rechte und Pflichten von Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb definiert. 

Ein Ausbildungsvertrag muss gesetzeskonform sein und alle vorgeschriebenen Informationen wie Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen usw. enthalten. Ein Ausbildungsvertrag verlangt dabei immer die Schriftform.

Was steht in einem Ausbildungsvertrag?

Der Inhalt von Ausbildungsverträgen kann je nach zuständiger Handelskammer variieren. Dennoch gibt es einige Angaben, die immer Pflicht sind. Überprüfen Sie, bevor Sie den Ausbildungsvertrag unterschreiben, ob folgende Informationen in Ihrem Vertrag enthalten sind:

  • Ziel und Ablauf der Ausbildung
  • Beginn und Dauer des Ausbildungsverhältnisses
  • Informationen zu Arbeitszeiten, Probezeit und Urlaubsanspruch
  • Die Höhe der gezahlten Ausbildungsvergütung
  • Externe Ausbildungsmaßnahmen
  • Informationen zur Vertragskündigung
  • Hinweise auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Gut zu wissen

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bestimmt in § 11 die gesetzlichen Vorschriften, welche in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein müssen.

 Was darf nicht im Ausbildungsvertrag stehen?

Leider halten sich nicht immer alle Ausbildungsbetriebe an gesetzliche Vorgaben oder sie versuchen, diese im Vertrag zu umgehen. Hier müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen: Nichtige Angaben im Ausbildungsvertrag haben keinerlei Rechtsgültigkeit. 

Dennoch sollten Sie, bevor Sie den Ausbildungsvertrag unterschreiben, die Löschung nicht-rechtsgültiger Abschnitte im Vertrag verlangen. Holen Sie sich ggf. Hilfe bei einer Beratungsstelle. 

Zu nichtigen Vereinbarungen gehören beispielsweise:

  • Die Forderung, nach der Ausbildung im selben Unternehmen weiterarbeiten zu müssen
  • Die Forderung, nach der Ausbildung nicht für die Konkurrenz zu arbeiten
  • Die Forderung nach Entschädigung für Ausbildungskosten (z.B. Kurse, die der Ausbildungsbetrieb im Rahmen der Ausbildung anbietet)
  • Die Forderung nach Zahlung von Vertragsstrafen (z.B. bei Kündigung)
  • Die Forderung, auf Schadensersatzansprüche zu verzichten

Eine ausführliche Beschreibung nichtiger Vereinbarungen findet sich in § 12 des Berufsbildungsgesetzes.

Von wem kann ein Ausbildungsvertrag unterschrieben werden?

Wer alles den Ausbildungsvertrag unterschreibt, hängt vom Alter des Auszubildenden ab. Handelt es sich um eine minderjährige Person (noch keine 18 Jahre alt), müssen die Eltern bzw. der gesetzliche Vormund dem Ausbildungsvertrag zustimmen. In diesem Fall benötigt der Ausbildungsvertrag eine Unterschrift des Auszubildenden, seiner Eltern und eines Vertreters des Ausbildungsbetriebes. 

Wenn der Auszubildende bereits volljährig ist, wird der Vertrag nur von ihm und dem Ausbildungsbetrieb unterschrieben. 

Der Vertrag muss immer in doppelter Ausführung unterschrieben werden. Ein Exemplar behält der Ausbildungsbetrieb, das andere der Auszubildende.  

Achtung

Wenn Sie minderjährig sind, benötigen Sie auch zur Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses die Unterschrift Ihrer Erziehungsberechtigten. 

Wie lange dauert die Probezeit laut Ausbildungsvertrag?

Der Beginn einer Ausbildung ist immer eine aufregende Zeit. Sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb müssen herausfinden, ob die Chemie zwischen ihnen stimmt. 

Daher ist es wichtig, vor Unterschreiben des Ausbildungsvertrages zu prüfen, wie lange die Probezeit dauert. 

Gemäß den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (§ 20 BBiG) beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Innerhalb dieser kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit und von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. 

Habe ich laut Ausbildungsvertrag Urlaubsanspruch?

Auch Auszubildende haben Anspruch auf Urlaub. Die Dauer des Urlaubsanspruches ist gesetzlich festgelegt und muss im Arbeitsvertrag stehen. 

Die Mindestanzahl an Urlaubstagen variiert jedoch, je nach Alter des Auszubildenden:

  • Auszubildende unter 16 Jahren haben Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub pro Jahr
  • Auszubildende unter 17 Jahren haben Anspruch auf mindestens 27 Werktage Urlaub pro Jahr
  • Auszubildende unter 18 Jahren haben Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr
  • Volljährige Auszubildende haben Anspruch auf 24 Werktage Urlaub pro Jahr

Wie schnell muss man einen Ausbildungsvertrag unterschreiben?

Eine genaue gesetzliche Vorschrift darüber, wie schnell man einen Ausbildungsvertrag unterschreiben muss, gibt es nicht. 

Sobald Ihnen mündlich oder per Mail mitgeteilt wurde, dass Sie einen Ausbildungsplatz erhalten haben, gilt dies als mündlicher Vertrag (§ 10 und 11 des Berufsbildungsgesetzes). Dennoch muss für die volle Rechtskräftigkeit ein schriftlicher Vertrag folgen. 

Dieser muss von allen beteiligten Seiten unterschrieben werden, bevor der erste Ausbildungstag ansteht. Falls sich Ihr Ausbildungsbetrieb mit dem Vertrag zu viel Zeit lässt, fragen Sie spätestens zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn nochmal nach dem Dokument.

Kann man einen Ausbildungsvertrag kündigen? 

Wie bereits erwähnt, können beide Vertragspartner innerhalb der Probezeit jederzeit den Ausbildungsvertrag kündigen. Die Kündigung erfordert weder die Angabe von Gründen noch die Einhaltung einer Frist. Sie muss allerdings schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Probezeit eingehen. Achtung: Schwangeren darf auch in der Probezeit nicht gekündigt werden!

Nach der Probezeit kann ein Ausbildungsvertrag leider nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Auch eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, sondern es bedarf eines Aufhebungsvertrages

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen von der Regel:

Verhaltensbedingte Kündigung

Von Seiten des Ausbildungsbetriebes ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich, wenn es regelmäßig zu Verstößen gegen den Ausbildungsvertrag kommt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei häufigem unentschuldigtem Fehlen im Betrieb oder der Berufsschule, Störung des Betriebsfriedens, Unterschlagung von Geldbeträgen oder Ausführung nicht genehmigter Nebentätigkeiten. 

Auszubildende können kündigen, wenn Ihr Ausbildungsbetrieb immer wieder gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, sie Gewalt oder sexuellen Übergriffen ausgesetzt wurden. Lassen Sie sich hierzu von der zuständigen Handelskammer beraten.

Vor der verhaltensbedingten Kündigung sollte im Idealfall immer zuerst eine Abmahnung erfolgen!

Personenbedingte Kündigung

Personenbedingt gekündigt wird, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht vollenden kann, ihm dies aber nicht vertragsrechtlich vorgeworfen werden kann. Dies ist zum Beispiel bei längerer Krankheit, Drogen- und Alkoholsucht oder Verurteilung zu einer Haftstrafe der Fall. 

Eine Abmahnung ist hier nicht erforderlich.

Betriebsbedingte Kündigung

Wird der Ausbildungsbetrieb stillgelegt, kann ohne Abmahnung gekündigt werden. Achtung: Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenz sind keine ausreichenden Kündigungsgründe!

Kündigung wegen Aufgabe der Ausbildung 

Ein Auszubildender darf das Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen, wenn er allgemein keine Berufsausbildung mehr machen möchte oder aber eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen möchte. 

Was Sie sich zum Thema Ausbildungsvertrag merken sollten

Nach Lesen unseres Artikels sollte Ihnen klar geworden sein, dass die Erstellung eines Ausbildungsvertrags mit höchster Sorgfalt erfolgen sollte. 

Merken Sie sich auf jeden Fall folgende Punkte:

  • Ein Ausbildungsvertrag muss immer schriftlich abgeschlossen werden
  • Ist der Auszubildende minderjährig, muss der gesetzliche Vormund den Ausbildungsvertrag mit unterschreiben
  • Ausbildungsverträge müssen alle Informationen über Art, Dauer und Inhalt der Ausbildung enthalten
  • Ein Ausbildungsvertrag kann nur unter bestimmten Umständen und ausschließlich schriftlich gekündigt werden

Ein gesetzeskonformer Ausbildungsvertrag ist die beste Basis für den Start in ein für beide Seiten erfolgreiches Ausbildungsverhältnis.

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Dieses Dokument dient ausschließlich Informationszwecken. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Es ersetzt keine Rechtsberatung.

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